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Hallo,

ich wurde geblitzt mit Fahrverbot, Fahrer zugleich Halter.

Da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin hat mein Bruder den Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben. Keine Alberto Methode, er wird kein Einspruch erheben sondern die Strafe auf sich nehmen. 

Die Polizei hat letzte Woche geklingelt an meiner Adresse, an der auch mein Bruder wohnhaft ist, meine Mutter war da und hat gesagt dass ich nicht da bin. Nach meinem Bruder haben sie nicht gefragt. Sollte sich mein Bruder am besten bei der Polizei melden und sich als Fahrer noch mal bekennen oder könnte das andere Probleme mit sich ziehen? 

Viele Grüße

 

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Die Polizei ermittelt gegen dich, Verjährung ist unterbrochen. Den „falschen“ Fahrer hat sie  — sehr — wahrscheinlich nicht geschluckt. Neben dem Fahrverbot kann jetzt weiterer Ärger auf dich und deinen Bruder zukommen.

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1. Versuch macht kluch - aber Alberto soll auch schon mal wg. Straftat belangt worden sein. 
    Außerdem: wenn der Bruder zur Pol geht hat diese die beste Möglichkeit, das Foto abzugleichen.

2. Das nennt sich Amtshilfe, ist nach dem GG vorgesehen und zulässig. Die ermittelnde Behörde wird alle Unterlagen, die sie zur Ermittlung braucht (auch und vor allem Foto) vorliegen haben. Sooooooo doof sind die nicht. 

grds. hat sich seit 2016 oder 2019 nichts geändert

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vor 8 Minuten schrieb Russenmafiabescheisser:

Wobei da die Alberto Methode bis zum Schluss erfolgreich durchgezogenen wurde. Da ist es etwas verständlich dass die Behörden versuchen da jemanden zu greifen.

Mag sein. Ich vermute, hier ist der Schwindel im Ansatz aufgefallen. Du wirst — vermutlich — in Kürze einen Bußgeldbescheid erhalten. Wenn es dein erstes Fahrverbot ist hast du 4 Monate Zeit deinem Führerschein in „Urlaub“ zu schicken, ansonsten Fahrverbot ab Rechtskraft. Ob wegen des Schwindel noch etwas kommt…?

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Schwindel? Es ist nicht verboten, sich schuldig zu fühlen und dafür die Verantwortung zu übernehmen. Wer kann dem Bruder einen Vorwurf daraus drehen, sollte er sich im Datum des Fahrens geirrt haben? Der TE hat sich ja wohlweislich nicht dazu geäußert und damit auch nichts ihm anlastbar Falsches behauptet.

 

Bleibt die Frage, was die Bußgeldstelle gegen den Halter macht, wenn Verstoß bereits von Dritten zugegeben wurde? Nimmt sie es hin oder hat sie begründete Zweifel anhand zu stark abweichendem Aussehen auf Foto mit den Melderegisterbildern der beiden? Mehr als einen Bußgeldbescheid gegen einen der Beiden kann sie eh nicht erlassen. Abwarten und Tee trinken ist angesagt, sofern der TE keinen Anwalt zwecks Prüfung der Akte vorweg einschaltet.

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Zeit zum Bearbeiten ist hier im Forum leider zu kurz eingestellt.

Nachtrag:

Es ist auch nicht auszuschließen, daß das Zielfoto undeutlich ausgefallen ist und die Polizei um Amtshilfe zwecks Fahrerermittlung gebeten worden ist. Insofern wäre eine vorherige Akteneinsicht recht hilfreich gewesen. Mit Abgabe des Anhörungsbogens dürfte das jetzt nicht mehr helfen, da Tat zugegeben worden ist.

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Denke, nicht gut, da schlafende Hunde in Gang zu setzen. Bruder sollte Füße still halten. Anwalt immer gut, zumindest für Rat, ob Rücknahme des Fahrens noch möglich, keine Ahnung. Deswegen in kritischen Situationen nicht selbst vor Anwaltsrat äußern. Nu zu spät. Einstellung bei unklarem Foto wäre für Anwalt leichter ohne vorherige Äußerung.

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Zitat

Mag sein. Ich vermute, hier ist der Schwindel im Ansatz aufgefallen.

sonst hätte die Pol nicht ausdrücklich nach ihm gefragt.

Womöglich hat sich einer an die anderen Fälle, wo das bisher angeblich geklappt hat erinnert.
oder oder oder...

vor 2 Stunden schrieb Russenmafiabescheisser:

Ich werde morgen mal einen Anwalt konsultieren,

Das kommt gut, wenn A angegeben wird als Fahrer und sich dann ein Anwalt meldet: "ich vertrete B...."

 

vor 6 Stunden schrieb rth:

Die Polizei ermittelt gegen dich, Verjährung ist unterbrochen.

Das muss nicht sein; man müsste den Ermittlungsauftrag der Polizei kennen. Da gibt es feine Unterschiede.

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vor einer Stunde schrieb hawethie:

…Das muss nicht sein; man müsste den Ermittlungsauftrag der Polizei kennen. Da gibt es feine Unterschiede.

Sehr richtig, nur das erfährt nur ein Rechtsanwalt bei Akteneinsicht. Mit welchem / mit wessen Auftrag soll der RA Akteneinsicht beantragen? Wenn der RA auftaucht gehen alle „Alarmglocken“ an.

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…der RA müsste im Auftrag des Bruders, der die Tat ja zugegeben hat auftauchen und jammern, dass der auf seinen Schein angewiesen ist und gucken ob die Messung als solche angreifbar ist.

So gibts Akteneinsicht und die Aufmerksam wird in erster Linie nicht auf den Halter gelenkt… wenn der scheinbare Täter sogar nen RA bemüht.

Das würde wohl ggf. auch untermauern, dass der Bruder wirklich sicher ist / glaubt gefahren zu sein.

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Irgendwie verstehe ich die ganze Diskussion hier nicht so ganz ( weil eigentlich glasklar)

Fakt ist:

- Der Bruder hat sich als angeblich verantwortlicher Fahrer „geoutet“..

- Die Ermittlungsbehörde scheint dieses nicht zu glauben..

- Jetzt ist „Füße stillhalten“ angesagt bis der nächste Schritt der Behörde kommt…

- Erst dann sollte (falls der nächste Schritt gegen den TE geht) man ggf. mit Anwalt reagieren…

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@Russenmafiabescheisser

informiere wenigstens diesmal kurz über den Ausgang oder was bisher erreicht wurde. Es wurde von @zorro69 angemerkt, Daß Du in einem anderen Tröd über das Endergebnis Deines Fahreraustausches nichts berichtet hast.

Greifbare Fakten helfen auch den mitlesenden Usern, sollten sie mal selbst Infos brauchen. :cheer:

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  • 1 year later...
Am 14.1.2022 um 14:02 schrieb gorot:

@Russenmafiabescheisser

informiere wenigstens diesmal kurz über den Ausgang oder was bisher erreicht wurde. Es wurde von @zorro69 angemerkt, Daß Du in einem anderen Tröd über das Endergebnis Deines Fahreraustausches nichts berichtet hast.

Greifbare Fakten helfen auch den mitlesenden Usern, sollten sie mal selbst Infos brauchen. :cheer:

Ausgang: Bruder hat den Bußgeldbescheid bekommen, alles paletti. :)

  • Thanks 1
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