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Speditionen und Zieladressen


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vor 24 Minuten schrieb rth:

Ich habe noch immer einen Autoatlas im Wagen für „Notfälle“, mittlerweile uralt. Und natürlich einen Falk Stadtplan vom Essen, natürlich auch veraltet. Im Arbeitszimmer ist eine Kiste mit diversen Stadtplänen.

me too  :sneaky:

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vor 2 Minuten schrieb Sobbel:

Lies mal was du geschrieben hast . . . . :D

Einen Stadtplan von meinem Essen bräuchte ich nur bei Spaghetti

Danke für den Hinweis! Ich habe schallend gelacht.

 

Wobei, wenn ich mir die vielen Fotos auf Facebook ansehe mit Frühstück, Mittag— und Abendessen?

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...die meisten LKWs werden in der billigsten Ausstattungsvariante gekauft, die es gibt. Navi gibts, aber solche Sachen werden wegen zu teuer nicht bestellt... wie auch viele andere Sachen, die in einem PKW selbstverständlich wären - unser relativ neuer MB Arocs -immerhin ein LKW mit einem Neupreis von gut 200.000,-€... und das war sogar mal ein Vorführfahrzeug-... monochromes Display, nix Lederlenkrad, Heizung / Klima nix Klimaautomatik, Niveauregulierung Scheinwerfer nix automatisch... wennste das Licht einschaltest ploppt da nur ein Hinweis-/Einstellmenue auf... dafür haben die ganz neuen jetzt ne beschissene elektrische Feststellbremse (die nicht funktioniert)... unserer hat zum Glück noch den althergebrachten pneumatischen Feststellbremshebel. Dafür gibts nen beschissenen Start-Knopf den niemand braucht...

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Mobile LKW-Navis - finanziell besser aufgestellt Fahrer, die meinen sie bräuchten das  haben sich solche Sachen früher privat gekauft.

Ich hatte damals (bis vor jetzt ca. 10 Jahren) einen Laptop mit der damaligen Version von Map & Guide Professionell dabei -das ist ein spezieller Routenplaner für LKWs mit denen normalerweise die Disponenten gearbeitet haben-... wobei ich per Bluetooth noch eine GPS-Maus dran gehängt hab um die aktuelle Position auf der Karte angezeigt zu bekommen.

Ein Navi ist meiner Meinung nach aufm LKW blöd... da brauchste keinen fetten Pfeil dem man blind nachzufahren hat, sondern eine Karte um die komplette Umgebung sehen zu können... z.B. um parallel verlaufende Straßen zu sehen, zu sehen, wo man mal um den Block fahren kann um z.B. umzukehren, usw.

Nachdem ich einmal mitten im Ruhrgebiet nen Festplatten-Crash hatte... und ich mich mehr schlecht als recht ohne Navigation zu den Ladestellen und danach den Entladestellen im Großraum München durchgekämpft hatte - wenns brenzlig wurde hat damals ein befreundeter Kollege, der in der Zeit nur ne feste tägliche Tour fuhr per Telefon für mich den Lotsen gespielt... hab ich zusätzlich ein PKW-Navi für den Notfall mitgenommen - speziele LKW Navis waren damals noch eine Seltenheit.

Auf einem LKW braucht man einen kleveren Fahrer, der weiß wie man eine Route plant und das auch macht... blind einem Navi zu folgen -egal ob PKW- oder LKW-Navi- da kommen nur Sachen, wie sie hier bzw. siehe unten z.B. raus.... und das weitere geroße Problem heutzutage ist noch, dass die meisten Fahrer das Rangieren / rückwärts Fahren nicht können bzw. ihre Fähigkeiten scheinbar massiv überschätzen - ich hatte auch schon Situationen, wo es nicht mehr weiter ging... aber ich hatte halt im Kopf, dass ich ggf. rückwärts wieder raus muß und bin halt nie so weit gefahren, dass ich rückwärts nicht mehr raus gekommen wäre... bzw. man kann einen LKW auch rechts ran fahren, abstellen und erstmal zu Fuß gucken gehen, bevor man z.B. in eine Sackgasse, irgendwelche Firmenhöfe, usw. rein fährt... wobei man da bestenfalls auch mal gleich rückwärts rein fährt - das erleichtert das Leben hinterher ungemein.

https://www.noen.at/st-poelten/lkw-verkeilte-sich-in-spratzern-zwischen-baeumen-spratzern-redaktionsfeed-ff-spratzern-fahrzeugbergung-lkw-unfall-redaktion-309506341

https://www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge/c-lokales/rumaene-suchte-tankstelle-am-axamer-hoadl_a4937959#gallery=null

https://www.insuedthueringen.de/inhalt.bad-blankenburg-dramatische-lkw-bergung-dauert-an.959d9d02-2ea4-48f5-906f-34c9c9ffa430.html

https://www.lokalkompass.de/hagen/c-blaulicht/anwohner-befreien-festgefahren-lkw-in-hagen-dahl_a1020195

Das falsche Fahrzeug an der falschen Stelle festgefahren kann auch tödliche Folgen haben... z.B. das Zugunglück von Vilseck v.a. die Wiederholung 2015 (Bericht der Feuerwehr) mit einem Sattel-Tieflader, der mit dem Tiefbett auf dem Bahnübergang hängen geblieben ist, sich dabei die Antriebsachse der Zugmaschine ausgehoben hat und damit keine Chance mehr hatte weg zu kommen.

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@Akaich habe mit einem — streng — begrenzten Budget einen LKW gekauft. (Nur Zugmaschine). Mercedes passte soeben, Zubehör, Ausstattung „0“. 
MAN mit allem gewünschten ZIP und ZAP, kostete den gleichen Preis. Mein Mercedesverrückter Fahrer war nach der ersten Arbeitswoche begeistert.

Ich hatte einen neuen Freund.

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...naja, das Teil auf den obigen Bildern haben wir nicht zusammengestellt sondern gebraucht mit ca. 30.000km zum halben Preis gekauft... sonst hätte es z.B. keinen Allrad und mit Sicherheit auch kein (in D sinnloses) 21 Tonnen-Fahrgestell gegeben.

Bei so einem Fahrzeug Dreiseitenkipper mit Kran und dazu möglichst neu, aber nicht zum Neupreis gibts keine große Auswahl.

Der Vorgänger, ein Axor 1833 mit 4x2 wäre mit um die 125.000km auch noch gut gewesen, aber der Kran -ein Atlas 116.3- war ne Nummer zu klein... um z.B. unseren Potain IGO 32 auf- und ab zu ballastieren

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...die Ballastplatten mit 1,6 Tonnen bekomme ich mit dem neuen und dem Atlas 126.3 jetzt per Fernbedieung mit dem LKW-Kran gehoben und muß nicht mitm Bagger rumspielen.

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...wie z.B. hier

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Du siehst, wir haben andere Prioritäten... der obige Beitrag war mehr als "naja, man sagt ja nur" gedacht... wir schrubben auch keine Kilometer... zum Glück, bei 40 bis 50 Ltr. Diesel / 100km.

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...da hätte man ggf. halt eine entsprechende Ausnahmegenehmigung ( https://www.vemags.de/ ) holen müssen... so wie ich die auch immer beantragt hab, als ich den Fuhr- und Maschinenpark bei einer größeren Baufirma gemacht hab.

Wobei ich da fast für jeden der 12 LKWs irgendeine Ausnahmegenehmigung hatte... zu breit, zu lang, zu schwer... als Dauergenehmigungen zum einen für die sog. Nachbarschaftsbereiche und zum anderen bayernweit für Bundestraßen und Autobahnen... so dass ich ggf. nur noch eine Genehmigung von der Baustelle zur nächsten Bundestraße / Autobahn oder umgekehrt gebraucht hab.

z.B. für den Zug hier... der neue Kran-LKW zum Baukrane umsetzen.

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...hier das vorher schon vorhandene Fahrzeug

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Am 21.1.2022 um 23:11 schrieb Aka:

...hier das vorher schon vorhandene Fahrzeug

Wenn die Skizze oben Bestandteil der Ausnahme ist, passt das Zugfahrzeug nicht zu der Ausnahme.

Ich seh grad, dass in der Ausnahme die Achsfolge vorgeschrieben ist.

Das passt nicht.

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Der schon vorhandene 2 Achser mit der SL-Achse auf dem Photo paßt selbstverständlich nicht zu der Ausnahmegenehmigung... das ist ja auch die Ausnahmegenehmigung für unseren damals neuen 3-Achser.

Der 2-Achser hat eine eigene Ausnahmegenehmigung für die SL-Kranachse... brauchste ja für jede Zugfahrzeug - Anhänger Kombination. Beim Punkt "Kraftfahrzeug" und "Anhänger" ist ja auch das jeweilig -von mir geschwärzte- amtliche Kennzeichen eingetragen.

Diese Skizze habe ich damals erstellt und dem Sachverständigen vom TÜV geschickt, der für uns die Gutachten für sämtliche Fahrzeugkombinationen gemacht hat... damit der sieht wie der neue Zug aussieht und wofür wir ein Gutachten für den §70 StVZO benötigen... der hat diese Skizze später sogar in seinem Gutachten verwendet.

Allein für diese Schnellläufer-Kranachse hatte ich 3 Zugfahrzeuge (den abgebildeten 2-Achser, einen alten 3-Achs-Kipper mit Heckkran und den neuen (auf der Skizze abgebildeten) 3-Achser)... das waren also insgesamt 3 §70 Genehmigungen und für jede Kombination je 2 Genehmigungen gem. §29 StVO... 1x für die "Nachbarlandkreise" und einmal für sämtliche Autobahnen und Bundesstraßen in ganz Bayern... also insgesamt nur für diese Kranachse 6 Dauergenehmigungen gem. §29... ich werd aber jetzt nicht anfangen, die alle und auch nicht alle 143 Seiten zu der oben abgebildeten 1. Seite der Genehmigung zu anonymisieren um sie hier einstellen zu können;)

Insgesamt mit allen Tiefladerzügen, Kran-LKWs, Kranachsen, usw. hatte ich 17 unterschiedliche jährliche Dauer-Ausnahmegenehmigungen und dazu noch 11 unterschiedliche 3 Jahre gültige Dauer-Ausnahmegenehmigungen... bei den 3 Jährigen ging es lediglich um die Überbreite von 3,0m für die Container.

PS: ...solche Genehmigungen, wie die obige sollten eigentlich jedem :cop01: bekannt sein, das ist das übliche Formular / das übliche Layout einer jeden über VEMAGs ( https://www.vemags.de/ ) erteilten Ausnahmegenehmigung.

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Du brauchst dich nicht so vehement zu verteidigen. Du wolltest darlegen, dass du in deiner Firma alles im Griff hattest und das alles korrekt war und ach wie viel Genehmigungen ihr habt. Dich hat doch auch niemand aufgefordert Bilder zu posten oder zum Arbeiten (sprich raussuchen) animiert.  

Und ich hab dich aus der Ferne direkt mal an den Hammelbeinen gepackt. Und dabei war ich noch nicht mal vor Ort und hab "tiefer" geporkelt ;)

Ich hab lediglich festgestellt, dass die gezeigte Kombi nicht zur Genehmigung passt.  In der Kontrolle vor Ort, wär die Fahrt erst mal zu Ende.

Du hast aber Glück - ich bin ab Herbst in Pension und da wirst du es allerhöchstwahrscheinlich nicht mehr mit mir zu tun kriegen (obwohl ich noch ein Lieber bin).

Und nur mal zur Info. Wenn so viele Genehmigungen und Ausnahmen vorliegen und die alle in einem Ordner oder einer Kladde mitgeführt werden, sollte der Fahrer wissen, was er aushändigt. Weder die Polizei, noch die BAG muss so einen Ordner lesen und selber rauskramen was da zusammenpasst. 

Ich hab dich auch lieb :wub:

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...ich schreib das nicht um mich vehement zu verteidigen.

Da ich weiss, dass sich so manche Firma diesen Aufwand spart und auch viele Fahrer verarscht werden, indem sie von ihren Chefs bewusst ahnungslos losgeschickt werden... wobei  teils nicht einmal die Chefs / Verantwortlichen Bescheid wissen was sie brauchen.

Daher schreibe ich da bewusst recht ausführlich... sozusagen um Öffentlichkeitsarbeit zu machen.

Ich hab z.B. damals in der Firma die teils schon länger abgelaufenen Aunahmegenehmigungen (§70 und §29) für die Mobilbagger auf Vordermann gebracht... §70 beim Regierungspräsidium war kein Problem, aber wenn ich dann bei der örtlichen Genehmigungsbehörde / Zulassungsstelle nur Kopfschütteln und "wir kennen uns da nicht aus" treffe, obwohl in deren Einzugsbereich zig Baufirmen mit Mobilbaggern sind und das eigentlich ein Standardvorgang sein müsste, dann weiss ich dass die Mobilbagger dort insofern sie nicht auf Tiefladern befördert werden wohl schwarz ohne Genehmigungen unterwegs sind... und die nur Glück haben, dass die meisten :cop01: davon auch keine Ahnung haben und daher nen grossen Bogen drum rum machen.

Auch so mancher unserer eigenen langjährigen Baggerfahrer ist vor Schreck zusammengezuckt als ich ihnen die Mappe mit Allgemeiner Betriebserlaubnis, §70, §29 je nach Maschine wegen Überbreite /Übergewicht aber mindestens der Sichtfeldeinschränkung und aktueller Versicherungsbestätigung mitgegeben hab.

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ich finde es schon sehr spannend wie komplex das alles geworden ist, ausgehend von meiner ansich einfachen Frage.  Dieser bürokratische Aufwand, der da betrieben wird, ist schon ordentlich groß. Ist er denn auch gerechtfertigt? Wahrscheinlich wären dann mehr Unfälle zu beklagen.

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