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Ist dieser Blitzer Korrekt aufgestellt?


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Hallo Leute, 

mein Vater wurde heute in der vermeintlichen 70er Zone mit weit über 100km/h geblitzt. Jetzt ist mir aufgefallen, das das 70er Schild vor dem Autobahn Ende Schild steht. Allerdings steht unmittelbar nach dem Autobahn Ende Schild der Blitzer, der wovon ich stark ausgehe auf 70km/h eingestellt ist. Nach einem Autobahn Ende Schild gilt doch aber 100km/h wenn nicht anders angegeben. Theoretisch steht das 70er Schild ja noch auf der Autobahn, oder ? 

IMG-20211229-WA0006.jpg

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vor 23 Minuten schrieb rth:

Schulferien? Troll!?

Was genau meinste denn mein bester? 

Hast mir ja ne hilfreiche Antwort gegeben. Für was gibt es denn Foren? Würde an deiner Stelle mal nen Gang zurück fahren, ich mag es nicht sonderlich wenn mich fremde Leute so pampig anschreiben, gehört sich einfach nicht in einem Forum, verstehst du? 

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Naja, es ist ja schon ein ganz klein wenig komisch, daß Du und jetzt Dein Vater geblitzt wurde, oder? Und jedes Mal soll der Aufbau nicht korrekt gewesen sein? Oder war es am Ende doch eher ein und dieselbe Örtlichkeit, nur aus unterschiedlichen Blickwinkeln fotografiert?! Was denn dann - da zwei Threads zu derselben Thematik eröffnet - den Verdacht von @rth erhärten würde.

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vor 38 Minuten schrieb Bluey:

Naja, es ist ja schon ein ganz klein wenig komisch, daß Du und jetzt Dein Vater geblitzt wurde, oder? Und jedes Mal soll der Aufbau nicht korrekt gewesen sein? Oder war es am Ende doch eher ein und dieselbe Örtlichkeit, nur aus unterschiedlichen Blickwinkeln fotografiert?! Was denn dann - da zwei Threads zu derselben Thematik eröffnet - den Verdacht von @rth erhärten würde.

Hey, 

 

das sind die selben Örtlichkeiten. Also der selbe Blitzer. Wir rätseln gerade nur die ganze Zeit was evtl. hier angekreidet werden könnte, sprich gegen was wir hier Einspruch einlegen könnten und dann ist mir das mit dem Autobahn Ende Schild noch aufgefallen. Ich bin neu hier im Forum. Das ist der selbe Blitzer, dazu habe ich vorhin auch schon einen Thread aufgemacht. Es sind aber andere Thematiken. 

Ich habe vorhin nur geschrieben das ich geblitzt wurde, da ich Kommentare wie: ,,Wenn dein Vater geblitzt wurde soll er doch hier einen Thread eröffnen'' vermeiden wollte. 

Naja aber darum geht es nicht. 

Ich möchte nur Rat, deswegen habe ich mich hier angemeldet und hoffe diesen zu bekommen. 

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nunja, was ist denn eine "vermeintliche 70er Zone" von der Du schreibst?  Entweder standen vorher :70:  Schilder oder nicht.  Da es sich ja um ein Autobahn Ende handelt, wie man dem Bild entnehmen kann, ist es sehr wahrscheinlich, dass vorher ein "Geschwindigkeitstrichter" beschildert wurde, also von "unbegrenzt" runtergeschaltet wird.

Wie kommst Du auf die Idee, dass nach einem "Autobahn Ende" Schild das :70: aufgehoben wurde?  Hast Du das in der Fahrschule gelernt?

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Ob es eine andere Betrachtungsweise gibt, dass nach dem Ende der Autobahn die dafür geltende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gilt, ist mir mit meinen bescheidenen Kenntnissen nicht bekannt.

Wenn ich das richtig sehe, steht nur die Fotoeinheit nach dem Autobahn - Ende Schild, die Messung war mit Sicherheit deutlich davor. Denn wenn es blitzt, ist es für Geschwindigkeitsreduzierung deutlich zu spät - die Messung ist geschehen und zählt.

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@bluep0wer: Ich meine so einen Fall gab es schon einmal irgendwo im Ruhrpott. Ich komme gerade nicht darauf, wurde auch hier im Forum diskutiert, es ist aber schon eine Weile her.....

Ich würde auch sagen, dass dort rechtlich :100: gilt - obwohl wohl :70: gemeint sind -, ansonsten hätten niedrigere Limits am Schild "Autobahnende" oder kurz danach aufgestellt werden müssen. Umgekehrt ist es ja genauso, ab Schild "Autobahnbeginn" gilt :R130:, wenn nicht, dann muß es ausgeschildert sein.

Ist auch die Frage, wie weit vorher die :70: stehen? Es ist wieder die Zwei-Ebenen-Thematik. Die Straßenbaubehörde denkt bei Schilderaufstellungen nicht zwingend an "hieb- und stichfeste" Beschilderung für Messtrupps. Einfachgestrickte Messtrupps schnallen es nicht immer, gerade bei Erstmeßstellen bzw. neu erkundeten "Fallen", bis sie halt von RA, Gutachter, Gerichte zerlegt werden. Zur Rettung der Meßstelle wird dann oftmals schildertechnisch nachgebessert.

Also auch hier die Frage, ob die Meßstelle überhaupt schon etabliert ist.

Abwarten, ob etwas kommt. Zudem könnte eventuell die Karte Fahrer ungleich Halter gespielt werden.
Falls im Punktebereich eh komplette Durchleuchtung auf Murks per RA/Gutachter mit ggf. RSV. 

:nolimit:

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vor 13 Stunden schrieb m3_:

@bluep0wer: Ich meine so einen Fall gab es schon einmal irgendwo im Ruhrpott. Ich komme gerade nicht darauf, wurde auch hier im Forum diskutiert, es ist aber schon eine Weile her.....

Ich würde auch sagen, dass dort rechtlich :100: gilt - obwohl wohl :70: gemeint sind -, ansonsten hätten niedrigere Limits am Schild "Autobahnende" oder kurz danach aufgestellt werden müssen. Umgekehrt ist es ja genauso, ab Schild "Autobahnbeginn" gilt :R130:, wenn nicht, dann muß es ausgeschildert sein.

Ist auch die Frage, wie weit vorher die :70: stehen? Es ist wieder die Zwei-Ebenen-Thematik. Die Straßenbaubehörde denkt bei Schilderaufstellungen nicht zwingend an "hieb- und stichfeste" Beschilderung für Messtrupps. Einfachgestrickte Messtrupps schnallen es nicht immer, gerade bei Erstmeßstellen bzw. neu erkundeten "Fallen", bis sie halt von RA, Gutachter, Gerichte zerlegt werden. Zur Rettung der Meßstelle wird dann oftmals schildertechnisch nachgebessert.

Also auch hier die Frage, ob die Meßstelle überhaupt schon etabliert ist.

Abwarten, ob etwas kommt. Zudem könnte eventuell die Karte Fahrer ungleich Halter gespielt werden.
Falls im Punktebereich eh komplette Durchleuchtung auf Murks per RA/Gutachter mit ggf. RSV. 

:nolimit:

Hey, danke für deine ausführliche Antwort. 

Das 70er Schild steht kurz vor dem Autobahn Ende Schild, ich wollte hier ursprünglich 2 Bilder Posten, aber das ging in meinem Text ob nicht, füge ich aber hier in diesem Text dazu.

Ich denke halt, alles was vor einem Autobahn Ende Schild steht, bezieht sich noch auf die Autobahn. Wenn das Autobahn Ende Schild passiert wird, bin ich ja nicht mehr auf der Autobahn, sondern auf einer Landstraße wo erst mal 100 gilt wenn nicht anders ausgeschildert. 

Hier das 2. Bild, ca 100 Meter weiter steht das Autobahn Ende Schild, direkt dahinter dann der Blitzer. 

IMG-20211229-WA0007.jpg

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vor 16 Stunden schrieb zorro69:

nunja, was ist denn eine "vermeintliche 70er Zone" von der Du schreibst?  Entweder standen vorher :70:  Schilder oder nicht.  Da es sich ja um ein Autobahn Ende handelt, wie man dem Bild entnehmen kann, ist es sehr wahrscheinlich, dass vorher ein "Geschwindigkeitstrichter" beschildert wurde, also von "unbegrenzt" runtergeschaltet wird.

Wie kommst Du auf die Idee, dass nach einem "Autobahn Ende" Schild das :70: aufgehoben wurde?  Hast Du das in der Fahrschule gelernt?

Mit der vermeintlichen 70er Zone bezog ich mich auf das eventuell unrechtmäßige blitzen, nachdem das Autobahn Ende Schild passiert wurde. Da da nach meiner Auffassung 100 gilt, da ich mich dann auf einer Landstraße befinde und wenn nicht anders ausgeschildert, dann gilt ja 100. 

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Am 30.12.2021 um 09:40 schrieb zorro69:

Wie kommst Du auf die Idee, dass nach einem "Autobahn Ende" Schild das :70: aufgehoben wurde?  Hast Du das in der Fahrschule gelernt?

Ich muss zugeben, ich wüßte jetzt auch nicht 100%ig, ob ein "Autobahn Ende"Schild eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn aufhebt oder nicht.

Eine ähnliche Frage: hebt ein Ortsausgangsschild eine 30er-Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb des Ortes auf?

Hat jemand zufällig die entsprechenden Paragraphen in der StVO zur Hand?

 

Ok.. meine Fahrschule ist schon 35 Jahre her. Und damals war auf der Autobahn eh nur 100km/h erlaubt und auf Landstrassen 80 km/h. :unsure:

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vor 3 Stunden schrieb SNBoris:

Eine ähnliche Frage: hebt ein Ortsausgangsschild eine 30er-Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb des Ortes auf?

Ja

vor 3 Stunden schrieb SNBoris:

Hat jemand zufällig die entsprechenden Paragraphen in der StVO zur Hand?

§ 3 Abs. 3 Nr. 1 und 2 und  § 42 Abs. 3 StVO   i.V.m.  Anlage 3 zu § 42 StVO (VZ 310 u. 311) 

 

 

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Was ist, wenn die Straße in eine Kraftfahrtstraße oder Autobahn übergeht?

Es gibt Straßen innerorts und außerorts, die in eine Kraftfahrstraße (gekennzeichnet durch Verkehrszeichen 330 StVO) oder eine Autobahn (Zeichen 331) münden. Das vorherige Tempolimit ist nicht mit Beginn der Kraftfahrstraße oder Autobahn aufgehoben. Erst durch ein weiteres Tempolimit (Zeichen 274) oder ein Aufhebungszeichen (Nr. 278) gilt eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung oder freie Fahrt.

Hier gefunden 

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Das Autobahnende Schild (VZ 330.2) beendet lediglich die besonderen Regeln, die für die Autobahn Gültigkeit haben (siehe § 18 StVO)

Wenn nichts anderes angeordnet ist, darf ich dort (also auf BAB) nämlich schneller fahren, als im § 3 StVO steht - auf BAB darf man also ganz schnell fahren- richtig richtig schnell (eben nach § 18 StVO). Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V lass ich mal unerwähnt. Ach jetzt hab ich die ja doch erwähnt. Ich bin aber auch ein Schelm.

Wenn auf der Autobahn oder an deren Ende (ja, auch kurz vor 330.2) sowas hier steht:   :70:   steht das ja nicht wegen § 18 StVO dort, sondern wegen § 41 StVO i.V.m. Anlage 2 zum § 41 (VZ 274) >>>> wer dort beim Rasen erwischt wird, verstößt gegen § 41 StVO und nicht gegen § 18 StVO. Das zeigt sich auch in den unterschiedlichen TBNR des Bußgeldkataloges.

Wenn ein zuvor unbegrenzter Autobahnabschnitt :nolimit: verlassen wird und man am Autobahn Ende Schild (VZ 330.2) vorbeifährt, gilt automatisch § 3 StVO (wenn keine anderen Schilder kommen).

Wann ein Streckenverbot (wie das hier :70: ) endet, steht in der StVO - das Autobahn Ende Schild (VZ 330.2) gehört aber nicht dazu.

Das Lustige ist, gegen was verstoßen wurde, steht im Bußgeldbescheid - einfach nur warten (da wird der § 18 StVO nicht auftauchen) 

Wenn das jemand nicht verstanden hat - ich erklärs gern nochmal - mit anderen, dem alter angepassten Worten.

 

Anmerkung: Streckenverbot wie das :70: hat mit dem Zonenverbot wie dem hier  :z30: nichts zu tun.

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Am 2.1.2022 um 16:59 schrieb Sobbel:

Das Autobahnende Schild (VZ 330.2) beendet lediglich die besonderen Regeln, die für die Autobahn Gültigkeit haben (siehe § 18 StVO)

Wenn nichts anderes angeordnet ist, darf ich dort (also auf BAB) nämlich schneller fahren, als im § 3 StVO steht - auf BAB darf man also ganz schnell fahren- richtig richtig schnell (eben nach § 18 StVO). Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V lass ich mal unerwähnt. Ach jetzt hab ich die ja doch erwähnt. Ich bin aber auch ein Schelm.

Wenn auf der Autobahn oder an deren Ende (ja, auch kurz vor 330.2) sowas hier steht:   :70:   steht das ja nicht wegen § 18 StVO dort, sondern wegen § 41 StVO i.V.m. Anlage 2 zum § 41 (VZ 274) >>>> wer dort beim Rasen erwischt wird, verstößt gegen § 41 StVO und nicht gegen § 18 StVO. Das zeigt sich auch in den unterschiedlichen TBNR des Bußgeldkataloges.

Wenn ein zuvor unbegrenzter Autobahnabschnitt :nolimit: verlassen wird und man am Autobahn Ende Schild (VZ 330.2) vorbeifährt, gilt automatisch § 3 StVO (wenn keine anderen Schilder kommen).

Wann ein Streckenverbot (wie das hier :70: ) endet, steht in der StVO - das Autobahn Ende Schild (VZ 330.2) gehört aber nicht dazu.

Das Lustige ist, gegen was verstoßen wurde, steht im Bußgeldbescheid - einfach nur warten (da wird der § 18 StVO nicht auftauchen) 

Wenn das jemand nicht verstanden hat - ich erklärs gern nochmal - mit anderen, dem alter angepassten Worten.

 

Anmerkung: Streckenverbot wie das :70: hat mit dem Zonenverbot wie dem hier  :z30: nichts zu tun.

Danke für deine Aussagekräftige und vor allem Hilfreiche Antwort !!! Jetzt weiß ich bescheid. 

 

Hab da mal noch ne Frage die mir schon länger im Kopf herum schwirrt. Angenommen ein böser Wicht würde hin gehen und beispielsweise das 70er Schild in der Nacht klauen und behaupten das es da nie stand... Muss dir ja erst einmal jemand nachweisen das da tatsächlich ein 70er Schild stand. Ob da 2 Blitzerpolizisten als Zeugen ausreichen ? Wir hatten nämlich mal so einen Fall bei uns in der Gegend aber leider wurde nicht bekannt ob die die in der Zeit geblitzt wurden dann letztendlich auch das Bußgeld bezahlen mussten. 

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Am 2.1.2022 um 12:37 schrieb zorro69:

Was ist, wenn die Straße in eine Kraftfahrtstraße oder Autobahn übergeht?

Es gibt Straßen innerorts und außerorts, die in eine Kraftfahrstraße (gekennzeichnet durch Verkehrszeichen 330 StVO) oder eine Autobahn (Zeichen 331) münden. Das vorherige Tempolimit ist nicht mit Beginn der Kraftfahrstraße oder Autobahn aufgehoben. Erst durch ein weiteres Tempolimit (Zeichen 274) oder ein Aufhebungszeichen (Nr. 278) gilt eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung oder freie Fahrt.

Hier gefunden 

Vielen Dank !!!!

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vor 41 Minuten schrieb BlueP0wer:

Danke für deine Aussagekräftige und vor allem Hilfreiche Antwort !!! Jetzt weiß ich bescheid. 

 

Hab da mal noch ne Frage die mir schon länger im Kopf herum schwirrt. Angenommen ein böser Wicht würde hin gehen und beispielsweise das 70er Schild in der Nacht klauen und behaupten das es da nie stand... Muss dir ja erst einmal jemand nachweisen das da tatsächlich ein 70er Schild stand. Ob da 2 Blitzerpolizisten als Zeugen ausreichen ? Wir hatten nämlich mal so einen Fall bei uns in der Gegend aber leider wurde nicht bekannt ob die die in der Zeit geblitzt wurden dann letztendlich auch das Bußgeld bezahlen mussten. 

Rein theoretisch sollten sich die Kontrolleure von der korrekten Beschilderung vor Messbeginn überzeugen!

 

 

 

 

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vor 16 Stunden schrieb rth:

Rein theoretisch sollten sich die Kontrolleure von der korrekten Beschilderung vor Messbeginn überzeugen!

 

 

 

 

Und danach, falls jemand während der Messung Bedarf an Schildern hatte.

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Wobei man auch schon versuchen könnte mit unklarer Beschilderung zu argumentieren.

 

Die Schilderaufstellung ist schon ein wenig durcheinander mit erst 70, gelbes Schild und dann erst Ende der Autobahn auf der die Schilder blau sind.

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  • 2 months later...

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