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Punkte abbauen in Probezeit


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Hallo, 
Ich würde gerne ein paar meiner Punkte abbauen und habe gehört, dass das in Fahrschulen möglich ist. Aber wohl erst nach der Probezeit. 
Hab meinen Führerschein jetzt fast ein halbes Jahr und hab ziemlich wahrscheinlich 5 Punkte. 
Ich würde gerne welche abbauen, wenn das möglich ist. Ich hab noch kein Aufbauseminar gemacht. Gibt es also irgendwas, wie ich sie abbauen kann?

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Sorry, ich kann dir leider nicht weiterhelfen, aber hier im Forum sind viele kundige Fachleute – es meldet sich bestimmt noch jemand! 

vor 6 Stunden schrieb srh:

Hab meinen Führerschein jetzt fast ein halbes Jahr und hab ziemlich wahrscheinlich 5 Punkte. 

Ich vermisse @taxi42

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Es ist so, dass ich 3 Punkte sicher habe. Dann habe ich noch zwei Sachen gehabt, die jetzt erst kurz her sind. Vom einen habe ich schon einen Brief bekommen und der andere ist erst vor ein paar Tagen passiert. Aber da war ich mit 40 drüber unterwegs. Das wird dann wohl auch einen Punkt geben

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vor 16 Stunden schrieb srh:

Hab meinen Führerschein jetzt fast ein halbes Jahr und hab ziemlich wahrscheinlich 5 Punkte. 

Musstest du dafür trainieren oder schaffst du das so aus dem Ärmel?

Ich geb mir jetzt seit  über 40 Jahren Mühe - und es hat vor 20 Jahren grad mal zu einem Punkt gereicht und selbst der ist lange wieder weg.

 

vor 42 Minuten schrieb srh:

Aber da war ich mit 40 drüber unterwegs. Das wird dann wohl auch einen Punkt geben

Je nachdem wo das war auch ein Monats-Abo bei den ÖPNV 

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@TE, hattest Du schon eine Einladung zur verkehrspsychologischen Beratung?

 

Im übrigen kannst Du pro Punkteabbauseminar nur einen Punkt abbauen und das auch nur alle fünf Jahre.

Wäre aber wahrscheinlich schlauer einfach mal den eigenen Fahrstil zu überdenken sonst stehst Du schneller ohne FE da als Du gucken kannst (Probezeitmaßnahmen).

Und dann dürfte Dir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch noch eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung auferlegt werden.

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jetzt wo sowieso bald der totale Lockdown kommt, ist homeoffice trumpf.  also einfach unter die decke kriechen, dann geht der Monat ohne FE auch vorbei.

Aber, wie Qtreiberin schon sagt, wenn Du Deinen Fahrstil nicht freiwillig und nachhaltig änderst, ist sowieso bald Ende Gelände erreicht und Du darfst zur MPU antanzen.

Da ist die Frage nach PunktAbbau Seminar irrelevant.   PUNKTE VERMEIDEN ist die Losung für 2022

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Am 21.12.2021 um 21:19 schrieb QTreiberin:

@TE, hattest Du schon eine Einladung zur verkehrspsychologischen Beratung?

 

Im übrigen kannst Du pro Punkteabbauseminar nur einen Punkt abbauen und das auch nur alle fünf Jahre.

Wäre aber wahrscheinlich schlauer einfach mal den eigenen Fahrstil zu überdenken sonst stehst Du schneller ohne FE da als Du gucken kannst (Probezeitmaßnahmen).

Und dann dürfte Dir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch noch eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung auferlegt werden.

Nein, ich habe noch gar nichts machen müssen. 

Wie ist das denn eigentlich geregelt, ab wann muss man eine MPU machen? Doch erst dann, wenn der Führerschein entzogen wurde oder nicht?

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Wenn ich dich richtig verstanden habe hast du ja „erst“ 3 Punkte. Die anderen 2 kommen ja noch. Verwarnung und Angebot ein Seminar zu buchen kommen noch.

Wenn du 8 Punkte geschafft hast wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Neuerteilung nur nach bestandener MPU.

 

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Bedeutet das, dass es vor dem Entzug nicht zu einer Anordnung einer MPU kommen kann? 

Weil ein Bekannter zu mir meinte, dass man damit rechnen sollte, dass wenn viele Punkte in kurzer Zeit gesammelt wurden, die Behörden eine MPU verlangt. 

Aber wenn das nicht stimmt bin ich beruhigt^_^

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vor 2 Stunden schrieb srh:

Bedeutet das, dass es vor dem Entzug nicht zu einer Anordnung einer MPU kommen kann? …

Das ist im Prinzip richtig. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach frühestens 6 Monaten kannst du einen neuen Führerschein beantragen.
Dieser Antrag wird in aller Regel mit der Auflage beschieden einen positiven MPU Test vorzulegen. Die Forderung eine MPU beizubringen ist in der Theorie keine Strafe, sondern der Nachweis das die Fahreignung — wieder — vorhanden ist.

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Am 21.12.2021 um 17:19 schrieb Sobbel:

Je nachdem wo das war auch ein Monats-Abo bei den ÖPNV 

Oder ein Monat 'nen netten Urlaub in einer Hängematte auf einer Südsee-Trauminsel

@srh: Nach den vielen Ratschlägen der üblich verdächtigen Moralapostel bezüglich deines zukünftigen Fahrstils kommt jetzt mal ein gescheiter Vorschlag: Lass Dich einfach nicht mehr erwischen/blitzen!  Nur so wirst Du dauerhaft im Abzockdschungel überleben. Denke also über ein Maßnahmenpaket nach. Die Basis ist allein schon das Wissen über die Meßstellen (stationär/mobil). Dafür gibt es heutzutage Gefahrstellen-Warn-Apps. Bei typischen Haus-/Pendelstrecken sollte man die Meßstellen kennen, wo die Pappenheimer stehen. Oder man bereitet sich bei fremden Strecken vor (blitzer.de-Karte). Ebenso Basis ist, immer zu wissen was im Moment gerade erlaubt ist und welche Toleranz Du situationsabhängig drauflegen willst. Um in Flensburg eine weiße Weste zu behalten (Übertretungen kleiner 21 km/h), hat sich der Mehrwertsteuerzuschlag vereinfacht +20-Tacho bewährt. Damit bist Du auf der "sicheren Seite".

:nolimit:

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@m3, der TE hat nach seinen Angaben noch kein 1/2 Jahr seinen FS. Aktuell 3 Punkte + 2 in „Erwartung“. Sein Risiko die Pappe dauerhaft zu verlieren ist z.Z. hoch, sehr hoch. Der Ratschlag „+MWS“ ist für Otto Normalverbraucher durchaus in Ordnung, in diesem speziellen Fall …

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vor 22 Stunden schrieb srh:

Bedeutet das, dass es vor dem Entzug nicht zu einer Anordnung einer MPU kommen kann? 

Das bedeutet es „erstmal“.
Wenn Du allerdings die dritte Stufe der PZ-Maßnahmen (=Entzug, unabhängig von der Anzahl der Punkte), kann dann vor Neuerteilung eine MPU gefordert werden. Und so wie Du Dich scheinbar im Straßenverkehr aufführst, halte ich eine solche Anordnung für ziemlich sicher.

Und noch ein Tipp, wenn Du in der PZ einen Entzug hattest (egal warum) führt jeder weitere A-Verstoß in der Restprobezeit nach Neuerteilung zur Anordnung einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung…

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Am 30.12.2021 um 13:44 schrieb m3_:

Oder ein Monat 'nen netten Urlaub in einer Hängematte auf einer Südsee-Trauminsel

Dazu sollte er finanziell gut dastehen - was ich allerdings bezweifele

 

Am 30.12.2021 um 13:44 schrieb m3_:

... kommt jetzt mal ein gescheiter Vorschlag:

Dazu sollte er tunlichst deine Beiträge meiden wie der Teufel das Weihwasser.

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@sobbel: Es war nur ein kreatives Beispiel, wie man ein Fahrverbot in eine positive Sache ummünzen kann. Ein Fahrverbot kann auch das Leben entscheidend verändern, wenn man z. B. dadurch die Frau des Lebens kennenlernt etc.

Ich bin noch heute dem selbstherrlichen Amtsrichter für mein FV dankbar, der meinte, ich hätte Tomaten auf den Augen. 

Negative, hämische und schadenfrohe Kommentar sind also destruktiv.

M. E. müsste es Weihwasser-Unterrichtseinheiten als Survivalpaket für die Abzockpraxis schon in der Fahrschule geben, damit der frische Führerscheininhaber nicht einfach ins kalte Wasser geworfen wird, sondern dafür weiß, wie der Hase läuft.

:nolimit:

 

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vor 45 Minuten schrieb m3_:

Ein Fahrverbot kann auch das Leben entscheidend verändern, wenn man z. B. dadurch die Frau des Lebens kennenlernt etc.

Wenn die  Frau des Lebens nicht vorher von einem Raseraffen getötet worden wäre.

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vor 2 Stunden schrieb m3_:

…Ein Fahrverbot kann auch das Leben entscheidend verändern, wenn man z. B. dadurch die Frau des Lebens kennenlernt etc.

Ich bin noch heute dem selbstherrlichen Amtsrichter für mein FV dankbar, der meinte, ich hätte Tomaten auf den Augen. 

Einen so überzeugenden Beitrag für den ÖPNV hätte ich vom Dir nicht erwartet.

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Es muß schon früher bei den Affen und dann an die NRW-Neandertaler ein weitervererbtest Gen gegeben haben:schreck:, welches einem abgehen läßt:geil:, wenn ein FV-Bestrafter vermeintlich sich dem ÖPNV bedienen müßte:doofwinkt:. Im Museum in Mettmann gibt es so ein isoliertes Gen zu besichtigen:boxed:. Wenn die unaffigen Adam und Eva nicht den Apfel gegessen hätten, dann wäre @sobbel nicht gezeugt worden:fool:.

:nolimit:

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Lieber @_m3, das RF ist, wie wir alle wissen, alles als ein „Mädchenpensionat“ und auch kein „guschi-guschi-Forum“, aber der obige Post geht doch ein wenig „zu weit“…

Ganz bewusst habe ich meinen Post (noch) nicht als [mod] in anderer Farbe geschrieben, möchte Dich aber trotz allem bitten solche persönlichen Angriffe/Beleidigungen zukünftig zu unterlassen…

“Beschwerden“ o.ä. über diese Mitteilung gerne per PN, aber bitte nicht diesen Thread weiter ins OT führen…

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Nochmal eine andere Frage. Ich hab jetzt den Brief bekommen (waren nur 33 drüber außerorts, also nicht so schlimm) aber trotzdem würde es wohl ein FV geben und den Punkt kann ich auch nicht brauchen. Auf dem Foto ist jetzt aber der Scheibenwischer über mein Gesicht. Man kann mich also wie ich finde nicht erkennen. Da kann man doch Einspruch einlegen? Macht das auch ohne Anwalt sinn? vielleicht hat ja jemand Erfahrung 

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vor 6 Stunden schrieb srh:

(waren nur 33 drüber außerorts, also nicht so schlimm

mit der Einstellung gebe ich dir bis zum ersten Entzug nicht mehr lange.

 

vor 6 Stunden schrieb srh:

Da kann man doch Einspruch einlegen?

gegen was? die Anhörung?

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erzähl doch mal was in dem Brief als Überschrift steht, also "Anhörung" oder "Bußgeldbescheid" oder was sonst und dann die Tatbestandsnummer .

Die sechsstellige Tatbestandsnummer – abgekürzt TBNR – gibt unter anderem an, gegen welchen Gesetzestext die Ordnungswidrigkeit verstößt.

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vor 3 Stunden schrieb hawethie:

mit der Einstellung gebe ich dir bis zum ersten Entzug nicht mehr lange.

Wieso? Fahrverbot, 2x + 25 in einem Jahr hat er ja offensichtlich schon gebucht. Er „übt“ schon mal ÖPNV.

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vor einer Stunde schrieb zorro69:

erzähl doch mal was in dem Brief als Überschrift steht, also "Anhörung" oder "Bußgeldbescheid" oder was sonst und dann die Tatbestandsnummer .

Die sechsstellige Tatbestandsnummer – abgekürzt TBNR – gibt unter anderem an, gegen welchen Gesetzestext die Ordnungswidrigkeit verstößt.

Das war ein Zeugenfragebogen, weil das nicht in meinem Auto war. Eine Tatbestandsnummer finde ich nicht. Bekomme ich eigentlich ein FV wenn ich wegen der anderen +25 Sache schon eins machen muss? Ich muss noch eins machen wegen 30 drüber in der Stadt. Jetzt halt nochmal 30 drüber aber Außerorts . Bekommt man dann überhaupt noch eins, weil ich ja wegen der ersten Sache eins mache.

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vor 1 Stunde schrieb srh:

Bekommt man dann überhaupt noch eins, weil ich ja wegen der ersten Sache eins mache.

...Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass man mit dem einen FV automatisch eine "Flatrate" für weitere Überschreitungen "erwirbt"?! Gab's den FS in der Tombola?
Solltest Du so etwas gegenüber einem mit der Sache befassten Beamten äußern, könnte das die Wahrscheinlichkeit einer MPU deutlich erhöhen.

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vor 15 Stunden schrieb srh:

... waren nur 33 drüber außerorts, also nicht so schlimm...

Sowas hört jeder Gutachter bei der MPU gern. Mit sowas kriegst du die Fleppe besonders schnell wieder.

 

vor 15 Stunden schrieb srh:

 und den Punkt kann ich auch nicht brauchen. 

Dooch - sehr sogar. Sammel mal ruhig.

 

vor 15 Stunden schrieb srh:

 Man kann mich also wie ich finde nicht erkennen. 

Das macht nichts. Möglicherweise findet das ein Richter auch und beauftragt ein anthropologisches Gutachten (kostet gut 4 stellig).

 

vor 5 Stunden schrieb rth:

Wieso? Fahrverbot, 2x + 25 in einem Jahr hat er ja offensichtlich schon gebucht. Er „übt“ schon mal ÖPNV.

Die Rede war aber von Entzug - das ist nochmal ne ganz andere Qualität von ÖPNV.

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vor einer Stunde schrieb Sobbel:

…Die Rede war aber von Entzug - das ist nochmal ne ganz andere Qualität von ÖPNV.

@Sobbela. etwas Ironie war mit im Spiel. b. Vor dem Entzug kommt das Fahrverbot, es sei den der TE „schafft“ den Expressentzug. 

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