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Mit Auto meines Vaters geblitzt worden


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Ich wurde am 3.11 mit 21km/h Zuviel außerorts geblitzt. Es war in einem Tunnel mit Sensormessung. Ich habe nun vor ein paar Tagen einen Anhörungsbogen erhalten. Der Anhörungsbogen ist jedoch auf den Namen von meinem Vater nicht auf meinem. 

Was wäre nun das schlauste ?

Soll ich den Brief ignorieren und drauf hoffen das der Fall eventuell verjährt ?  Könnte mein Vater das führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden falls ich diesen Anhörungsbogen ignoriere ? Das würde ich nämlich auf keinen Fall wollen

Oder soll ich angeben das ich das Auto gefahren bin und nicht mein Vater. Damit würde ich einen Punkt + Geldstrafe bekommen. Die Geldstrafe wäre mir ja egal aber auf meinen ersten Punkt habe ich echt keine Lust.

Habe auch überlegt das einem Anwalt zu überlassen jedoch habe ich selbst keine Rechtsschutz Versicherung.

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@Radar123, der Weg vom Vater zum Sohn ist nicht weit. Dein Vater hat einen Anhörungsbogen erhalten. Den kann er beantworten, oder auch nicht. Er ist nicht verpflichtet seinen Sohn als Fahrer zu nennen, da hat er ein Aussageverweigerungsrecht.
Wichtig ist, dein Name darf nicht fallen. Die Chance, dass die Behörde dich nicht findet ist gering. 

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vor 41 Minuten schrieb Radar123:

Könnte mein Vater das führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden falls ich diesen Anhörungsbogen ignoriere ?

Ja, das ist durchaus möglich.

Im übrigen würde Dich keine Geldstrafe erwarten sondern „nur“ ein Bußgeld da es sich bei dem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit und nicht eine Straftat handelt.

Und der Punkt wäre nach zweieinhalb Jahren auch wieder weg….

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vor 21 Minuten schrieb rth:

@Radar123, der Weg vom Vater zum Sohn ist nicht weit. Dein Vater hat einen Anhörungsbogen erhalten. Den kann er beantworten, oder auch nicht. Er ist nicht verpflichtet seinen Sohn als Fahrer zu nennen, da hat er ein Aussageverweigerungsrecht.
Wichtig ist, dein Name darf nicht fallen. Die Chance, dass die Behörde dich nicht findet ist gering. 

ja aber wenn er ihn nicht beantwortet wird ihm eventuell ein Fahrtenbuch auferelegt oder ?

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diese Messungen sind Massengeschäft. Wenn Du / Ihr nichts macht, kommt ein Bussgeldbescheid. Wenn bis dahin Dein Name noch nicht gefallen ist,

kann Papa Einspruch gegen den Bussgeldbescheid legen, und sagen die Begründung liefere ich nach Rücksprache mit dem Anwalt nach.

Wenn dann 3 Monate seit dem Tattag vergangen sind, kann Papa sagen, der Bösewicht war der Herr Sohn. Da innerhalb von drei Monaten der Name des Sohnes nicht aufgetaucht ist, ist die Verjährung eingetreten. Das geht aber  nur dann gut, wenn der Sachbearbeiter sich das Bild nicht genau anschaut. Vermutlich ist der Sohn vom Aussehen ja etwas jünger als der Halter des Fahrzeugs.

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vor 7 Minuten schrieb zorro69:

diese Messungen sind Massengeschäft. Wenn Du / Ihr nichts macht, kommt ein Bussgeldbescheid. Wenn bis dahin Dein Name noch nicht gefallen ist,

kann Papa Einspruch gegen den Bussgeldbescheid legen, und sagen die Begründung liefere ich nach Rücksprache mit dem Anwalt nach.

Wenn dann 3 Monate seit dem Tattag vergangen sind, kann Papa sagen, der Bösewicht war der Herr Sohn. Da innerhalb von drei Monaten der Name des Sohnes nicht aufgetaucht ist, ist die Verjährung eingetreten. Das geht aber  nur dann gut, wenn der Sachbearbeiter sich das Bild nicht genau anschaut. Vermutlich ist der Sohn vom Aussehen ja etwas jünger als der Halter des Fahrzeugs.

Ja aber wenn ich nichts mache ( also den Anhörungsbogen ignoriere). Wird dann sicher meinem Vater kein Fahrtenbuch auferlegt ? 

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vor 45 Minuten schrieb Radar123:

Ja aber wenn ich nichts mache ( also den Anhörungsbogen ignoriere). Wird dann sicher meinem Vater kein Fahrtenbuch auferlegt ? 

Das kann dir niemand garantieren. Bei +21 km/h kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden, muss aber nicht. Die Fahrtenbuchauflage ist kostenpflichtig, bis zu 200 Euro.

Ein Fahrtenbuch kannst du sicher nur vermeiden, wenn der Fahrer genannt wird. (Ich würde dieses Risiko eingehen).

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vor 12 Stunden schrieb zorro69:

diese Messungen sind Massengeschäft. Wenn Du / Ihr nichts macht, kommt ein Bussgeldbescheid.

Jein - "normalerweise" sollte ein einigermaßen gutes Foto vorliegen. Der SB sollte (!) das Foto mit den Daten des Halters vergleichen - und wenn da ein Unterschied zwischen dem Alter des Halters und dem Alter des Fahrers festzustellen ist, dürfte kein BG kommen sondern ein Zeugenfragebogen.
(Ich frag mich, warum der Abgleich nicht schon vor der Anhörung stattgefunden hat - aber: Massengeschäft)

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vor 3 Stunden schrieb Radar123:

….Will halt auch nicht das Risiko eingehen das mein Vater ein Fahrtenbuch bekommt.

@Radar123, wenn du sicher sein willst, dass dein Vater keinen Ärger erhält musst du in den Sauren Apfel beißen und deinen Vater bitten, schreib in den Anhörungsbogen Sohn Radar123 ist der Fahrer. Dann ist dein Vater raus.

In allen anderen Fällen besteht die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage. Muss nicht, kann aber.

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@Radar123: Den Anhörungsbogen kannst du getrost ignorieren, den habt ihr nicht erhalten und gut.

Sehr wahrscheinlich wird sich der SB das Ding genauer anschauen, wenn keine Rückmeldung kommt, wenn das Bild gut ist, bekommst du Post.

Mach dir nicht ins Hemd wegen einer möglichen Fahrtenbuchauflage, die ist bei 21 drüber und weißer Weste des Halters sehr unwahrscheinlich.

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@Diplomat du hast natürlich Recht, aber der TE fordert eine Lösung in der sein Vater nicht belastet wird. Dieses Risiko kann er ausschließen, aber dann muss sein Name genannt werden. 
Ich würde dieses Risiko eingehen, aber der TE muss entscheiden, ich nicht.

(Vermutlich ist es eh eine Diskussion um des „Kaisers Bart“, normalerweise sollte der SB den Fahrer finden!)

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vor 14 Stunden schrieb Diplomat:

Mach dir nicht ins Hemd wegen einer möglichen Fahrtenbuchauflage, die ist bei 21 drüber und weißer Weste des Halters sehr unwahrscheinlich.

Ich kann jetzt nur für meinen eigenen Bereich sprechen, aber so unwahrscheinlich ist die Anordnung des Fahrtenbuchs da nicht. Es kommt auf die Gesamtkonstellation von Mitwirkung des Halters und der Arbeit der Ermittlungsbehörden an. Wenn der Halter nicht mitwirkt und die Ermittlungen ausreichend waren, dann ist man bei mir auch mit 21 km/h mit 6 Monaten Fahrtenbuch dabei.

Es kommt nun eben darauf an wie risikofreudig der Themenersteller ist.

(Ich würde es auch riskieren, da das Fahrtenbuch bei vielen Straßenverkehrsbehörden doch eher eine untergeordnete Rolle spielt)

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vor einer Stunde schrieb zorro69:

Ich vermute, eine Behörde macht sich nicht wirklich mehr Arbeit als es notwendig ist.

Das kann und will ich nicht beurteilen, aber — für mich — ist sicher, dass Behörden sich nur ungern veralberten lassen.

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