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Blitzer identifizieren


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Hallo,

ich bin in Berlin geblitzt worden und wüsste gerne, welches Messgerät verwendet wurde. Diese Angabe ist leider in der schriftlichen Mitteilung nicht mehr enthalten, da steht nur "Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät". Akteneinsicht wäre auch ohne Anwalt kostenfrei möglich, ist aber nen ziemlicher Krampf. Daher hoffe ich, dass ein Spezialist das Messgerät identifizieren kann, welches desnachts im zügigen Vorbeifahren von meiner Dashcam aufgezeichnet wurde.

Das mobile Gerät befindet sich innerhalb der roten Markierung und hat eine Höhe von max. 60cm. Unten links in dem roten Rechteck befindet sich ein dunkler Kasten, welcher wahrscheinlich dazugehört. Am markantesten sind noch die drei nebeneinander liegeneden "Lichter" an der höchten Stelle des Messaufbaus. Hierbei muss es sich nicht um sichtbare Lichter handeln, es könnte auch Infrarotspots oder schlichtweg Reflektionen sein. Kann jemand sagen, worum es sich dabei handelt?

Vielen Dank!

 

 

blitzer.jpg

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Servus, 

das ist meiner Meinung nach ein Laserscanner, entweder Poliscan Speed oder Traffistar S350. 

Man sieht dann in sehr kurzer Entfernung diese Punkte auf der Kamera. Auf dem original Blitzerfoto würde man erkennen, welcher Blitzer es war. 

Unten ein Screenshot von meiner Dashcam vom Traffistar S350, war im Blitzeranhänger verbaut. Von Poliscan habe ich keine Nachtaufnahmen, die sind recht selten bei uns. 

 

FILE181015-212114_Traffistar S350.jpg

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Besten Dank schonmal,

ja, das sieht tatsächlich sehr ähnlich aus. Schade, ich hatte auf ein Radargerät gehofft, welches an der Außenkurve u.U. nicht hätte stehen dürfen. Bei Laser gibts meines Wissens kaum Chancen hinsichtlicher falscher Aufstellung.

Vom Blitzerfoto habe ich nur einen Ausschnitt bekommen, Datenschutz und so. Daher gibt das Foto auch keine Auskunft über das verwendete Gerät. Ich werde aber eine Auskunft darüber einholen bevor ich bezahle und gebe dann nochmal bescheid.

MfG

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Am 20.11.2021 um 15:24 schrieb blitzling:

Vom Blitzerfoto habe ich nur einen Ausschnitt bekommen, Datenschutz und so.

Vermutest du das mit dem Datenschutz nur oder hast du das auf eine Anfrage zur Antwort bekommen?

Bei deinem eigenen Blitzerbild gibt's keinen Datenschutz.  Das ist das Beweismittel gegen dich und das einzusehen (vollständig) ist dein Recht (ggf. mit Anwalt)

 

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In Berlin bekommt man mit dem Anschreiben Login-Daten für eine Online-Datenbank. Dort kann man sein Bild einsehen, allerdings nur den kleinen Ausschnitt mit dem eigenen Gesicht. Mögliche Beifahrer sind wegen Datenschutz nicht zu erkennen und auch technische Daten sieht man nicht. Hintergrund ist wohl die Tatsache, dass die Ehefrau ja den Brief öffnen könnte und dann auf dem Beifahrersitz die Geliebte wieder erkennen könnte. 
 

Es stimmt aber natürlich, dass man das vollständige Bild im Rahmen einer Akteneinsicht ansehen dürfte. 

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Am 22.11.2021 um 15:11 schrieb blitzling:

Mögliche Beifahrer sind wegen Datenschutz nicht zu erkennen und auch technische Daten sieht man nicht.

Mögliche Beifahrer sind ja auch nicht "DEIN" Bild wovon ich weiter oben geschrieben habe.

Mögliche Beifahrer sind auch für die Beurteilung "DEINES"  Tatfotos auf evtl. Messfehler völlig nebensächlich.

Da kannst du auch mit dem Yeti fahren oder mit Zeus oder mit Obelix - das interessiert niemanden.

Im Übrigen erhalten Anwälte, Sachverständige und Richter vermehrt Einsicht in die Bilder der kompletten Messreihe. Unverpixelt wohlgemerkt.

Da interessiert das auch niemand mehr wer mit wem vögelt und welch fetten Burger man (fr)isst :D

Und je mehr Bilder gemacht werden, desto höher steigen die Chancen, dass der Richter seine Frau beim fremdeln erkennt . . . .

 

Weiß denn jemand zufällig wo das herkommt, dass Mitfahrer verpixelt werden (müssen) ?

Ich such da schon lange nach einem Urteil

 

Gruß

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Wie soll es denn Urteile geben das verpixelt werden muss, wenn es keine unverpixelten Fotos bei der Übersendung gibt und wenn doch dass diese dann beanstandet werden und dann noch die Überlegung fällt degegen gerichtlich vorzugehen.

 

Schon allein dies schließt Urteile aus.

 

Bei Messreihen gibt es eben Ausnahmen im Datenschutz, da die Gewichtung des unveränderten Foros und Daten höher wiegt.

 

Edit: Im übrigen würde sich niemand die Mühe machen, Geld einsetzen und Personal dafür vorhalten, wenn es gesetzlich nicht erforderlich wäre.

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Am 28.11.2021 um 08:21 schrieb Gast225:

Wie soll es denn Urteile geben das verpixelt werden muss, wenn es keine unverpixelten Fotos bei der Übersendung gibt und wenn doch dass diese dann beanstandet werden und dann noch die Überlegung fällt degegen gerichtlich vorzugehen.

Es begab sich zu einer längst vergangenen Zeit, als man den Rasern als Betroffenen die Bußgeldbescheide noch zugeschickt hat, wo die Fotos aller Insassen unverpixelt waren.  Da waren sicher lustige Bilder dabei.

Apropos lustige Bilder: Eines Tages aber wurde möglicherweise eine Geliebte als Mitfahrerin fotografiert. Aus irgendwelchen Gründen kriegt die Ehefrau des rasenden Fahrers das dumme Foto in die Hand. Das findet die nicht so spaßig und schon darf der Fahrer im Falle einer Scheidung Unterhalt löhnen und/oder verliert den Aufsichtsratsposten in der Firma seiner Ex-Frau. Der so beim Seitensprung erwischte Raser klagt gegen die Behörde und prozessiert sich bis über das BGH bis hoch zum BVerfG. Wäre denkbar......

Es könnte darüber hinaus auch sein, dass sich zusätzlich die Mitfahrerin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Sie musste ja vermutlich in dem anderen Prozess als Zeugin auftreten. Möglicherweise fand das deren Ehemann auch nicht spaßig.  Vielleicht prozessiert sich diese Dame auch bis zum BVerfG.

 

Solche oder ähnliche (ältere) Urteile wird es geben. Der prozessfreudige Deutsche ist nunmal so.

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