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OWI zu schnell, aber wer ist gefahren ??


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HiHo,

wir haben unter anderem 2 kleine Citroens als Frauen/Kinderautos, die wechselweise von den 4 Damen benutzt werden.

Die sind aber alle auf mich zugelassen. Jetzt hat sich eine Dame auf der AB mit +14km/h blitzen lassen.

Im Prinzip nicht so schlimm, da noch günstig und kein Punkt. Jetzt halten die aber alle zusammen und keine will es gewesen sein ;-)

Das Foto das sie mir zugeschickt haben ist so grottenschlecht, dass selbst ich als Dad nicht sicher sagen kann wer da gefahren ist.

Das habe ich auf Nachfrage auch auf den Anhörungsbogen so geschrieben

Da das alles Familie ist, kann und will ich niemanden belasten.

Jetzt wollen die mich als Zeuge zu einer Anhörung vorladen ... bei der Mini OWi ?!  Was soll das ?

Der o.g. Aussage ist nichts hinzuzufügen.

Was kann man tun ?

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Sofort 20 Euro überweisen. Sonst kommen noch 28,50 Euro Extragebühren hinzu. (Wenn es nicht schon zu spät ist).

Für Ehefrau und Töchter hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Kostenpflichtiges Fahrtenbuch ist theoretisch auch möglich, aber extrem unwahrscheinlich.

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Theoretisch muss die Rennleitung doch "ermitteln" z.B. Bildabgleich der Blitze mit den hinterlegten Perso Bildern.

Nu ist dat Foto aber so schlecht und Halterhaftung gibt es in D-Land (noch) nicht.

Für ein Fahrtenbuch muss die Verhältnismäßigkeit beachtet werden, also nicht bei niedriger OWi ohne Gefährdung und ohne Punkte.

Iwi geht's da ums Prinzip, wenn schon mir anhand von dem Foto nicht klar ist wer genau gefahren ist, soll es bitte die Rennleitung ermitteln.

Ansonsten: in dubio pro reo ?!

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vor 18 Stunden schrieb cyrano:

...wer genau gefahren ist, soll es bitte die Rennleitung ermitteln.

Genau. Und das machen die in etwa so:

vor 21 Stunden schrieb cyrano:

Jetzt wollen die mich als Zeuge zu einer Anhörung vorladen

 

vor 21 Stunden schrieb cyrano:

... bei der Mini OWi ?!  Was soll das ?

Na ja - es sind halt auch schon Mini Ohrfeigen verboten und nicht erst der Mord.

vor 18 Stunden schrieb cyrano:

Ansonsten: in dubio pro reo ?!

Ja - aber dazu müssen (beim Richter) Zweifel vorhanden sein und nicht schon bei der Polizei oder Bußgeldstelle.

 

vor 18 Stunden schrieb cyrano:

Iwi geht's da ums Prinzip,

Welches Prinzip den?

Dass deine Töchter fahren dürfen wie sie wollen, solange sie nur "Mini Owis" begehen?

 

Gruß

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Daß bzw. wie du auf den Anhörungsbogen geantwortet hast, ließ auf deine Aussagebereitschaft bzw. Mitwirkungsbereitschaft betr. Ermittlung des Täters schließen. Daher haben "die" dich nun zur weitergehenden Anhörung in dem Ermittlungsverfahren vorgeladen.

 

Hättest du gleich mit 'Zeugnisverweigerung wegen Verwandtschaft' geantwortet, wäre dir das erspart geblieben!

 

Falls du "denen" jetzt schreiben würdest, daß du bei der kommenden Anhörung auf dein Zeugnisverweigerungsrecht pochen wirst, wird man die Anhörung vermutlich vor dem Termin abblasen.

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