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Zeugenfragebogen, Firma, Familie und schwerer Verstoß


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Hallo liebe Leute!

Jetzt hat es mich doch zum ersten Mal in meinen 45 Jahren erwischt und gleich heftig mit weniger als 3/10 bei 122kmh. Ich kann mich sogar erinnern, an dem Tag ziemlich genervt gewesen zu sein in dem AB Abschnitt, weil mir dauernd Leute in meinen Abstand hineingefahren sind und sehr dichter aber recht schneller Verkehr war. Aber nicht an genauere Details außer ein Auto, bei dem ich tatsächlich irgendwie an Polizei dachte, weil es so provokant erst dicht hinter mir fuhr und dann vor mir immer wieder fast wie absichtlich verlangsamte.

 

Jedenfalls kam ein Zeugenfragebogen an die Firma meines Schwagers, bei der das Auto gemeldet ist. Der Verstoß war vor einem Monat. Der Schwager hat mich informiert, das Foto mit Sonnenbrille ist schwer ihm oder meinem Vater zuzuordnen. Aber mein Name ist noch nirgends erwähnt, ich habe eine kleine Hoffnung, es sind ja auch schon 1/3 der Zeit um.

Der Schwager könnte jetzt wahrheitsgemäß angeben, dass das Auto meinen Eltern überlassen war zum Zeitpunkt, gleiche Adresse. Meine Mutter sieht dem Foto aber sehr unähnlich und mein Vater hat den gleichen Vor und Nachnamen wie ich, sieht aber auch nicht so jung aus. Ich bin auch noch im Elternhaus gemeldet aber lebe im Ausland.

Ich habe hier im Forum einige Zeit gesucht, aber weder bei Alberto einen Ablaufplan noch über Esatzfahrer gefunden. Falls meine Fragen schon beantwortet sind, bitte ich um Entschuldigung und einen Link zu den entsprechenden Beiträgen.

Momentane Fragen zwecks Albertomethode:

1. Soll der Zeugenfragebogen innert der angefragten Woche zurückgeschickt werden? Kommt da noch ein zweiter bzw. eine Ermahnung (es geht ja um Zeitschinden)? Was macht am wenigsten Wind?

2. Wäre es besser die Mutter zu nennen oder den Vater (also nicht als Fahrer, sondern als Überlasser)? Erstere ist offensichtlich nicht der Fahrer, aber der Vater würde einen Anhörungsbogen an sie eh selber ausfüllen. Oder den Vater nennen? Aber da wird durch Namensgleicheit der Verdacht ja gleich auf den Sohn fallen bzw. wie lässt sich das überhaupt unterscheiden, es wird im Anschreiben ja nicht das Geburtsdatum genannt - dann ist aber die Verjährung schon unterbrochen, sobald mein Name genannt würde.

3. Ein Fahrtenbuch möchte ich meinem Schwager und allen restlichen Fahrzeugen nicht zumuten. Die Punkte und das Fahrverbot könnten meiner beruflichen Zukunft aber sehr schädlich sein.

4. hat das in der Familie so eh kaum Aussichten, weil Aussehen unterschiedlich? Hätte ein Firmenmitarbeiter oder Freund eine wesentlich bessere Chance als Ersafa?

5. Wie lange dauert es normalerweise vom Zeugenfragebogen zum Anhörungsbogen und danach zum BGB?

Vielen Dank!

 

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@daHirsch, herzlich willkommen. Ich denke der Schwager hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ich würde überhaupt nicht antworten. Auf das Zeugnisverweigerungsrecht würde ich erst hinweisen, wenn Ermittler persönlich erscheinen.

Den Verdacht auf einen „Anderen“ lenken wird sehr schnell eine Straftat.

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wenn Du nichts machst, könnte (nicht muss!) also könnte eines Tages die Polizei bei der Firma des Schwagers auftauchen, und den Angestellten das Bild zeigen und fragen, kennen Sie diesen netten Menschen? 

Oder es könnte ein Fahrtenbuch für die Firma angeordnet werden, was Kosten von ca 200 Euro verursachen kann.

Das sind alles nur Möglichkeiten was passieren kann, wenn man nichts tut. Es kann auch alles im Sande verlaufen, wenn zB schlimmere Fälle auch noch auf der Tagesordnung stehen.

 

 

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@zorro69, der TE muss in jedem Fall damit rechnen, dass Ermittler in der Firma auftauchen. Auch ein Fahrtenbuch ist durchaus wahrscheinlich. Nur, einen unbeteiligten Dritten als Fahrer angeben ist eine Straftat. Wenn das Auffällt sind die Folgen „unangenehmer“ für den TE.

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Es geht und ging niemals darum, einen Fahrer zu nennen, sondern nur den, dem das Auto zu der Zeit überlassen war. Das weiß die Firma ja auch; wer gefahren ist, weiß sie aber nicht einfach so. Und da hier niemand eine falsche Beschuldigung machen will, werden wir uns auch hüten, einen Fahrer zu nennen und ein Bild zu interpretieren.

Kommt denn auf einen Zeugenfragebogen noch eine Erinnerung bzw. 2. Brief und wann? Komischerweise ist das Datum auf dem ZFB auch 6 Tage vor Eingang angegeben. So lange ist Briefpost normalerweise nicht unterwegs.

 

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Wenn Du im (außereuropäischen) Ausland lebst, sind doch Fahrverbot und Punkte völlig egal. Dann lieber so schnell wie möglich das Verfahren abschließen, damit es später nicht stört. der Verstoß gegen das Meldegesetz sollte nicht auffallen.

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