Frank8 0 Posted September 29, 2021 Report Share Posted September 29, 2021 Wollte mal wissen Ein Freund ist ist über rot gefahren länger wie 2-3 Sekunden ca. Und ist 2 mal geblitzt worden das Auto ist nicht auf ihn zugelassen sondern von jemandem andern. Der Halter bekommt logischer weise Post bald er ist ja nicht gefahren was passiert dann muß der Halter dafür auf kommen oder muß der Fahrzeug Halter ein fahrten buch führen oder was passiert jetzt ermittelt die Polizei dann oder wird es eingestellt wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann . Der Halter weiß Bescheid schon ist natürlich nicht gegeistert aber wenn er keine Auskunft gibt was passiert dann. Es geht ja auch um 1 Punkt und mindestens 200€ strafe. Quote Link to post Share on other sites
frankenwaelder 84 Posted September 30, 2021 Report Share Posted September 30, 2021 Ich spendiere eine Tüte Kommata und antworte nach bestem Wissen wie folgt: Eine Fahrtenbuchauflage ist in der vorliegenden Situation (also bei einem Fahrverbotsdelikt) durchaus im Rahmen des Möglichen. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 30, 2021 Report Share Posted September 30, 2021 @Frank8 ganz allgemein, ist der Fahrer mit dem Halter verwandt oder verschwägert, hat der Halter ein Auskunftverweigerungsrecht. Wenn nicht ist der Halter auskunftspflichtig. Kann sich der Halter „nicht erinnern“, „erkennt“ auf dem Foto den Fahrer nicht kann ein Fahrtenbuch kostenpflichtig angeordnet werden. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 2, 2021 Report Share Posted October 2, 2021 Und diese Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches kostet den Halter in den meisten Bundesländern rd. 200 Euro…. Quote Link to post Share on other sites
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