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falschen fahrer angeben? (geblitzt, anhörungsbogen)


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Hallo Radarforum,

 

was genau passiert, wenn man im anhörungsbogen einen falschen fahrer angibt ?

nach einer kurzen google suche bin ich oft auf sowas gestoßen:

"...falschen Verdächtigung kann gemäß § 164 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren..."

aber ist das realistisch? scheint mir dich recht draktonisch wegen so kleinkram 5 jahre in den kanst zu gehen, wenn man für einen mord mit "gerade mal" 15 jahren bestraft wird.

Nach der logik wäre es ja "schlimmer" 4x quatsch auf anhörungsbögen zu schreiben als 4 menschen zu ermorden.

 

und wie verhält es sich, wenn man in dem bogen nicht schreibt: "XY war der fahrer, er wohnt in der XY-Straße in XY-Stadt"

sondern stattdessen sowas sagt wie "ich weiß nicht recht aber es könnte XY gewesen sein"

 

 

 

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Strafmaße haben selten etwas mit Logik oder gar Gerechtigkeit zu tun. Du hast schon selbst genau den richtigen Straftatbestand herausgefunden, und auch Deine letzte Idee ändert daran nicht viel.

Wenn ich allerdings jemanden kennen würde, der jemanden kennt, der bereit wäre, die Übertretung "auf seine Kappe" zu nehmen, dann würde ich diese Person bitten, dies auch selbst in den AB reinzuschreiben und zu unterschreiben. Also sinngemäß: "Ich bin Herr/Frau XY und ich bin zum Zeitpunkt x gefahren". Ob die Bußgeldstelle das glaubt, steht auf einem anderen Blatt. Aber Herr/Frau XY kann sich schlecht im Sinne des StGB "selbst verdächtigen".

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hm aber der brief wird ja sagen wir , PersonA zugestellt, wenn nun PersonB bereit ist es auf seine Kappe zu nehmen, wie kann man dann erklären, dass PersonB den AB von PersonA unterschreibt? (A und B wohnen nicht im selben Haus).

Müsste man es nicht erstmal so hinbekommen, dass PersonB überhaupt einen AB bekommt?

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  • 3 weeks later...
Am 26.8.2021 um 14:20 schrieb Tudel:

scheint mir dich recht draktonisch wegen so kleinkram 5 jahre in den kanst zu gehen,

Du hast den Gesetzestext doch selber zitiert: bis zu 5 Jahren

"bis zu" bedeutet - können auch drei Monate auf Bewährung sein (aber eben nicht mehr als 5 Jahre) oder nur Geldstrafe

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