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Auto angemeldet verkauft, Parkverstoß am Tag danach bei Parkraumüberwachungsgesellschaft


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Guten Morgen,

mein alter Audi war schwer zu verkaufen. Der einzige Interessent war ein nicht wirklich seriös wirkender Rumäne, der mir zusicherte nach dem Kauf und Export nie mehr was von meinem Auto zu hören. Da es immerhin um 3000 EUR ging und er mir versicherte dass er es eine Woche später abmeldet, unterschrieb ich den Kaufvertrag. Seinen Ausweis zeigte er mir auch. Tatsächlich kam ein Brief meiner Versicherung, dass mein Auto abgemeldet wurde.

Gestern kam jetzt allerdings ein Strafzettel einer privaten Parkraumüberwachsungsgesellschaft über 40 EUR, da er falsch geparkt hatte einen Tag nach Übergabe.

Weiß jemand ob es was bringt, der Gesellschaft eine Kopie des Kaufvertrags zu mailen mit dem Hinweis, dass ich weder der Fahrer noch der Halter zum fraglichen Zeitpunkt war?

LG

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Herzlich willkommen im Radarforum. Was verlierst du wenn du, a. der Firma mitteilst das Auto ist verkauft und b. sogar den neuen Halter nennst? Du hast mit dem Verstoß nichts zu tun.

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vor 7 Minuten schrieb rth:

Herzlich willkommen im Radarforum. Was verlierst du wenn du, a. der Firma mitteilst das Auto ist verkauft und b. sogar den neuen Halter nennst? Du hast mit dem Verstoß nichts zu tun.

Hallo rth, danke für deine Antwort. Das habe ich jetzt gemacht, nach dem durchlesen von zig google Bewertungen habe ich aber den Eindruck, dass die GmbH nicht reagieren wird und mir irgendwann einfach das Bußgeld verdoppelt bzw eine Inkassofirma beauftragt. Ich scheue mich nicht den Klageweg vor Gericht zu bestreiten, dazu müsste ich aber einschätzen können ob das völlig aussichtslos ist oder ob mein Kaufvertrag mir hilft.

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vor 15 Minuten schrieb rth:

@flame, nur der Form halber, „die“ müssen dich verklagen.

...genau so sieht es aus. Und sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen oder ein Gerichtsvollzieher auftauchen (sehr unwahrscheinlich ohne vorherigen Mahnbescheid), denn legst Du direkt Widerspruch OHNE Begründung ein. Dann müsste die Gegenseite den Klageweg beschreiten, und sofern Du einen glaubwürdigen Kaufvertrag vorweisen kannst, sollte das kein Problem für Dich werden - außer Zeit und Nerven.

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vor 26 Minuten schrieb SilverBanditS:

...genau so sieht es aus. Und sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen oder ein Gerichtsvollzieher auftauchen (sehr unwahrscheinlich ohne vorherigen Mahnbescheid), denn legst Du direkt Widerspruch OHNE Begründung ein. Dann müsste die Gegenseite den Klageweg beschreiten, und sofern Du einen glaubwürdigen Kaufvertrag vorweisen kannst, sollte das kein Problem für Dich werden - außer Zeit und Nerven.

Sehr richtig! Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben würde ich den Mahnbescheid, wenn den einer beantragt wird, einem Rechtsanwalt übergeben. Die wollen auch leben.

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@rth der Mahnbescheid ist noch vollkommen unbedenklich, so lange man fristgerecht Widerspruch einlegt. Erst wenn die Gegenseite wirklich klagen sollte, dann kann ein RA beauftragt werden.  

Der Gerichtliche Mahnbescheid ist nur die Voraussetzung, dass man als Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht (bis 5.000 € Streitwert) überhaupt Klage einreichen kann. Sollte man allerdings KEINEN Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, dann kann der Gläubiger nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Gerichtsvollzieher direkt losschicken und auch Pfänden, und man hat auch ohne Gerichtsverhandlung verloren.

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vor 23 Minuten schrieb SilverBanditS:

@rth der Mahnbescheid ist noch vollkommen unbedenklich, so lange man fristgerecht Widerspruch einlegt. Erst wenn die Gegenseite wirklich klagen sollte, dann kann ein RA beauftragt werden.  

Ich habe bewusst geschrieben wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden.  

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@rthich hatte Deine Aussage durchaus auch so verstanden. Jedoch birgt sie die Gefahr in sich, dass der TE diese so versteht, dass er sofort einen RA einschalten sollte. Dass dem bei einem Mahnbescheid (noch) nicht so ist, wollte ich ihm nur verdeutlichen (Achtung: persönliche Erfahrungen, keine Rechtsberatung!).

Es soll Versicherer geben, die bei (wiederholter) Inanspruchnahme den Vertrag einfach kündigen. Wozu also einen Joker verballern, den man zu diesem Zeitpunkt definitiv noch nicht braucht, und der einem dann u.U. später bei der 1-Mio-€-Frage fehlen könnte.
Außerdem muss man der Gegenseite ja auch nicht immer gleich auf die Nase binden, dass man eine RSV hat.

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Guten Morgen,

eben kam diese Antwort:

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zum Zeitpunkt der Vertragsstrafe, war das Fahrzeug auf Sie angemeldet, demnach gilt unsere Forderung auch Ihnen.

Falls Sie das Fahrzeug verkauft haben, müssen Sie bitte selbst mit dem neuen Besitzer in Kontakt treten. Unsere Forderung bleibt weiterhin an Sie bestehen.

Ich würde dazu tendieren noch einmal zu antworten und dann bis zu einer eventuellen Nachricht eines Gerichts nicht mehr reagieren.

Was denkt Ihr?

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Hattest Du denen schon eine Kopie des Kaufvertrages geschickt? Und was noch wichtiger ist, was steht im Vertrag? Wurde gar festgehalten, dass der Käufer die Um-/Abmeldung vornimmt? Sind Datum, Uhrzeit und Übergabeort von Fahrzeug nebst Schlüsseln und Dokumenten vermerkt UND von Verkäufer und Käufer unterschrieben?
Um so "sauberer" der Kaufvertrag formuliert/ausgefüllt ist, um so besser für Dich.

Prinzipiell gehen mit dem Verkauf sämtliche Rechte und Pflichten auf den Käufer über, da gilt auch der "Handschlag", Was man jedoch schwarz auf weiß mit Unterschrift vorliegen hat, kann später nicht in Zweifel gezogen werden.

In Deinem Fall würde ich den hoffentlich vollständigen KV in Kopie hinschicken, der Forderung ausdrücklich widersprechen und nochmals freundlich an den neuen Besitzer verweisen. Dann kannst Du nur abwarten, was passiert.
Vor allem solltest Du dafür sorgen, dass ein potentieller Mahnbescheid Dich auch tatsächlich erreichen kann, damit Du fristgerecht Widerspruch einlegen kannst. 

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Danke für deine Antwort SilverBanditS!

Ich hatte denen schon eine Kopie des Kaufvertrags geschickt in dem vermerkt ist, dass der Käufer das Auto abmeldet, allerdings erst nach dem Parkverstoß, bis dahin lief es ja zwangsläufig noch auf mich. Meine Adresse haben sie ja, deshalb erreichte mich das Mahnschreiben.

Die Frage ist, wie meine chancen vor Gericht stehen. Ob akzeptiert wird, dass ich das Auto verkauft habe und somit nicht der "Täter" bin, keinen rechtsgültigen Vertrag mit dem privaten Parkplatzbetreiber eingegangen bin, oder ob ganz stumpf geschaut wird wer zum fraglichen Zeitpunkt der Halter war.

Meines Wissens greift bei privatem Parkraum nicht die Halterhaftung..

Wenn ich Chancen habe nicht für den Verstoß zahlen zu müssen, den ich nicht begangen habe, hätte ich die Ruhe ein Gerichtsverfahren abzuwarten. Wenn es allerdings recht klar ist, dass ich vor Gericht dazu verdonnert werde zu zahlen, dann kann ich das natürlich zum jetztigen Zeitpunkt billiger und stressfreier haben.

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Wenn ich vorhersagen könnte, wie ein Gericht in einer Sache zu 100% entscheiden wird, dann könnte ich auch die Lotto-Zahlen vorhersagen. Dann hätte ich jetzt allerdings Wichtigeres zu tun, als mir die Zeit hier im RF zu vertreiben.

Aber im Ernst: 40 € ist sicher nicht sooo viel, das musst Du abwägen, ob es Dir wert ist zu "kämpfen". Ich persönlich würde in diesem Fall die Chancen für mich als recht gut einschätzen und mit einem gewissen Spaß in den Wettstreit mit der Gegenseite treten. Möglicherweise werden die dann noch mit horrenden Inkassokosten, Anwaltskosten und Gerichtskosten drohen. Und da habe ich die Erfahrung gemacht: Um so größer die Drohgebärden sind, um so unwahrscheinlicher ist es, dass sie damit auch vor Gericht durchkommen.
Bangemachen gilt nicht - heißt es nicht umsonst so schön.

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@flame, diese - berechtigten - detaillierten Fragen kann dir nur ein Rechtsanwalt beantworten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, zurücklehnen, Mahnbescheid abwarten und RA übergeben. Ohne kommt es auf deine Nerven an. Ich habe eine RSV und würde bestimmt nicht zahlen.

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vor 2 Minuten schrieb flame:

Irgendwo geht´s mir ums Prinzip, ich würde äusserst ungern für was zahlen, was ich nicht verursacht habe und auch nicht verhindern konnte da es außerhalb meines Einflussbereichs liegt, da das Auto verkauft war nachweislich.

Wenn es ums Prinzip geht, abwarten was kommt. Ich vermute die Drohen, aber beißen (klagen) nicht. 

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vor 19 Minuten schrieb rth:

Wenn es ums Prinzip geht, abwarten was kommt. Ich vermute die Drohen, aber beißen (klagen) nicht. 

Danke rth, denke ich zu 70% genauso. Die wollen um jeden Preis gerichtliche Entscheidungen über ihre fragwürdigen Methoden vermeiden.

Ich habe jetzt einen Fachanwalt um eine Ersteinschätzung gebeten, bin gespannt.

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