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50 drüber auf der Autobahn (mit einem Baustellenschild)


Guest RobertM

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Guest RobertM

Hallo zusammen,

 

beim Autobahnkreuz Memmingen hat mich diesen Montag der rote Blitz erwischt - Der Verkehr war vor dem Autobahnkreuz auf 120 geregelt und ich bin über die zweispurige A7 auf die A96 gefahren. Dort waren dann unglaubliche "fünf" mobile Baustellenabgrenzer (die blickenden, hochkanten :-) ) und justamenta wurde dort auf 60 runtergegregelt. Tja - und ich mit 110km/h durch (Begrenzung galt vielleicht für 250meter... keine nennenswerte baustelle, keine fahrzeuge nichts.... Danach galt dann wieder 120km/h :-))

 

Nun ergeben sich für mich folgende Fragen... :

 

- Wie lange dauerts wohl bis der Bescheid kommt (4 Wochen Standard?)

- Kann ich meinen Lappen bereits vorher "proforma" abgeben (schließlich ziehe ich ab 1.1.04 in die Schweiz und brauch da meinen Lappen wieder !!)

- Lohnt´sichs Einspruch einzulegen bei sowas ?? (bin im übrigen bereits vor 8 Jahren mit 4 Wochen Führerscheinentzug dabei gewesen)...

 

Merci & Gruss

 

 

Robert

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Guest Gast_Michael

Hi Robert,

 

wenn es Tacho 110 waren kommst du wohl noch mal davon, dürfte netto hoffentlich unter 100 sein, in dem Fall kein Fahrverbot.

 

Die Geschichte von vor 8 Jahren kannst du vergessen, das interessiert keine ### mehr, ist selbst in Flensburg nicht mehr bekannt.

 

Pappe schon mal abgeben geht nicht. Sollte es dich erwischen, dann kannst du durch Einspruch usw. den Zeitpunkt um mehr als 1/2 Jahr verschieben, mit Anwalt auch noch deutlich mehr.

 

Der Anhörungsbogen kommt so nach 2 ... 6 Wochen.

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@RobertM

 

Warte erstmal ab, was da überhaupt kommt.

Bist Du der Halter des Fahrzeugs?

 

Die Behörde muß Dir die Fahrereigenschaft nachweisen. Im allgemeinen geschieht dies mit einem Beweisfoto, auf dem Du im allgemeinen recht gut zu erkennen sein solltest.

 

Kann ich meinen Lappen bereits vorher "proforma" abgeben
Erstens nicht möglich und zweitens (falls es doch möglich wäre) absolut unsinnig.

Ein Fahrverbot kann nur angetreten werden, wenn ein rechtskräftiger(s) Bußgeldbescheid (Gerichtsurteil) vorliegt. Davon bist Du noch weit entfernt.

 

Jetzt zur Polizei zu gehen und den Lappen abgeben wollen, würde ja nur bedeuten, einen Verstoß zuzugeben, der Dir erst noch bewiesen werden muß. :D

 

Das Thema "Rotlichtverstoß" bezieht sich nicht auf die Farbe des Blitzes!

;)

 

@Mods:

Bitte in die richtige Sparte stellen...

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