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Abwehrmassnahmen gegen Blitzeranhänger


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Moin,

ich würde in diesem Thread gerne mal die verschiedenen Möglichkeiten der Unbrauchbarmachung der Anhänger von vitronic oder Trafistar diskutieren.

widersprüchliche Aussagen habe ich z.B zum Thema Videoüberwachung der Geräte selbst gehört - ich kann mir nicht vorstellen, dass die ihr Umfeld permanent filmen dürfen...

Positiv erwähnt seien hier im Ort die jungen Leute, die a) die Blitzer superschnell melden und b) häufig für Verzierungen mit Farbe oder Aufklebern sorgen. ;-)

Eure Meinungen und Ideen um wieder mehr Chancengleichheit herzustellen?

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Diese Idee Blitzer zu zerstören halte ich für eine sehr schlechte Idee. Wer sich dabei erwischt wird darf dann viele Jahre sich damit anfreunden das sein Einkommen auf die Höhe der Pfändungsgrenze begrenzt ist. Es sei denn er hat genügend Vermögen was er da einbringen kann. 

Es gibt genügend legale Möglichkeiten um vor den Blitzern zu warnen. 

MfG.

hartmut

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vor 1 Stunde schrieb only Diesel:

Aber Aber wer wird denn die Dinger gleich beschädigen wollen. Einfach eine Platte davorstellen oder mit Klebeband einen Karton dran befestigen und fertig. :cheer:

In Essen werden 2 neue, stationäre Blitzer aufgebaut. (Rotlicht und Geschwindigkeit).

Die Verwaltung rechnet mit einer Amotisationszeit von ca. 6 Monaten.

Ich vermute, jede Veränderung wird teuer, egal ob mit Pappe oder Farbe.

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vor 9 Stunden schrieb only Diesel:

Aber Aber wer wird denn die Dinger gleich beschädigen wollen. Einfach eine Platte davorstellen oder mit Klebeband einen Karton dran befestigen und fertig. :cheer:

@only diesel: Es könnten auch rein zufällig verursachte Ereignisse diese Kisten lahmlegen:

  • Große Tüten mit Taubenfutter (Brotkrümel) ist am/auf dem Anhänger zerplatzt, die Blitzscheibe wird dann zugekotet und davor gibt es viel Flugverkehr.
  • Eine Burgerbraterei-To-Go-Tüte mit viel Ketchup wird durch das Autofenster entsorgt und fliegt zufällig auf die Blitzscheibe und klebt dort unglücklich fest.
  • Im Herbst kann auch viel nasses Laub an die Blitzscheibe aufgewirbelt werden.
  • Es könnte auch bei einem offenen Entrümpelungstransport ausgerechnet ein große Bettlaken wegfliegen, also eine ungewollte Kunstverhüllung.
  • Oder der Bauer mit 'nem Gülle-Anhänger öffnet versehentlich etwas.
  • ...

@grobi: Eine Videoüberwachung müßte eigentlich kenntlich gemacht sein, siehe beispielsweise in RLP die neuen Stationär-Anlagen mit Hinweisschilder. Oder mit Aufkleber am Gerät selbst, siehe Wiesbaden die Vitronic-PSS-Säulen. Letztendlich technisch sieht man theoretisch nur geringe Kameramöglichkeiten an den Anhängern:ph34t:.

Ansonsten ist natürlich das Netz voll von Sabotage-/Vandailsmus-/Unbrauchbarmachungsmöglichkeiten. Wir hatten hier im Forum ein paar Fälle aufgeführt. Bisheriges Highlight würde ich sagen ist die Geschichte mit dem Löchleinbohren und der Einflößung von leichtentzündlichen Fluid.

:nolimit:

 

 

 

  • Like 1
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Ich bezog mich tatsächlich eher auf die „zufälligen“ Ereignisse, die m3 beschreibt. Eine Zerstörung wäre mir persönlich zu riskant. 

Mir sind tatsächlich neulich ein paar St.Pauli (würg) Aufkleber aus der Hand gefallen und direkt vor die Linse des Trafistar geweht worden... :rolleyes:

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Am 13.7.2021 um 19:07 schrieb QTreiberin:

Hm, bis vor wenigen Minuten warst Du mir doch tatsächlich unbekannterweise sympathisch…. .:wacko:

Haha, als Rautist habe ich trotzdem ein Herz für Zecken - habe ja schließlich eine geheiratet...:D

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  • 9 months later...

 

Am 13.7.2021 um 18:21 schrieb Grobi:

Ich bezog mich tatsächlich eher auf die „zufälligen“ Ereignisse, die m3 beschreibt. Eine Zerstörung wäre mir persönlich zu riskant. 

@grobi: Joh, Schadenshöhe plus Strafanzeige "gemeinschädliche Sachbeschädigung"...Aber selbst ohne Schäden können sie einem theoretisch bei nachgewiesener absichtlicher Verzierung noch "Störung öffentlicher Betriebe" anhängen:


"POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Blitzeranhänger manipuliert - Polizei ermittelt Tatverdächtigen
Bild-Infos Download
Neuleiningen (ots)
Am Sonntag, den 23.01.2022, um 10.12 Uhr, beklebte ein 28-jähriger Tatverdächtiger die Scheibe eines Enforcement-Trailers mit schwarzem Klebeband. Der Blitzer-Anhänger war in der Nothaltebucht auf der A6, Gemarkung Neuleinigen abgestellt. Kurz nach 10 Uhr fuhr der Tatverdächtige selbst in die Bucht, stieg aus seinem Wagen aus und ging zum Anhänger. Dort beklebte er mit dem mitgebrachten schwarzen Klebeband die Scheibe des Blitzers. Durch das Aufbringen des Bandes konnte der Trailer für einen Zeitraum von einer Stunde die Geschwindigkeiten auf der A6 nicht mehr überwachen und Verstöße nicht feststellen.
Im Wege der sofort eingeleiteten Ermittlungen gelang es der Polizei den Tatverdächtigen zu identifizieren. Der 28-Jährige aus dem Kreis Bad Dürkheim war wegen mehrerer Geschwindigkeitsverstößen in den vergangenen Jahren bei der Zentralen Bußgeldstelle aktenkundig. Der Tatverdächtige räumte den Polizeibeamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim gegenüber die Tat ein. Zum Motiv erklärte er, dass er eine Abneigung gegen Blitzer habe. Verwundert war er, dass es sich hierbei nicht um einen "Dummen-Jungen-Streich", sondern um den Verdacht einer Straftat handelt. Gegen den 28-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Störung öffentlicher Betriebe (§316b StGB) eingeleitet. Hier droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe."

Pressebericht Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, 31.01.22; https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117687/5135000; Bild inside; Hervorhebungen von mir.

Theoretisch könnte auch ein Farbkübel vom Fahrzeug/Anhänger runterkullern und vor dem/ am Anhänger aufplatzen:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/4966213

Ursächlich könnte nicht nur der Zufall sein, sondern auch eine Schreckbremsung vom Vordermann sein.

:nolimit:

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Am 22.4.2022 um 00:13 schrieb m3_:

Hier droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe."

wg. seiner Begründung ist auch davon auszugehen, dass die Führerscheinbehörde seine Eignung als Kfz-Führer bezweifeln wird.

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Am 22.4.2022 um 00:13 schrieb m3_:

Kurz nach 10 Uhr fuhr der Tatverdächtige selbst in die Bucht, stieg aus seinem Wagen aus und ging zum Anhänger.

Man könnte auch über die Anwendnung des § 74 StPO nachdenken.

(gefettetes durch mich)

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@"mp/h"-Schreiber und §§§§§§§§-Intelligenz-Selbstpachtungsmeister 'sobbel':  Es ist mir ein Rätsel, wie Du dich als vermeintlicher High-End-Schriftsatzverfasser bei der NRW-Polizei über Wasser halten konntest:lol:.  Und ein besseres Theaterstück "Wie führe ich mich selbst vor - am besten stelle ich selbst einen Fettnapf auf und tappe selbst rein" kann ich mir nicht vorstellen:lol:.

@hawethie: Darf man heutzutage als Führerscheininhaber keine Abneigung, negative Meinung und/oder Anti-Liebe gegenüber überzogene Verkehrsüberwachungsmaßnahmen haben:o? Natürlich haben die Cops als Teilnehmer der Verkehrsüberwachungszunft eine unsägliche Drohgebärde und Schattenahndungsabzocke  mit "Meldung an Führerscheinstelle wegen Verdacht charakterlicher Ungeeignetheit" über die Jahrzehnte als inzwischen für jeden Pipifax salonfähig etabliert:mecker2:.

:nolimit:

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"Deine Meinung ist mir zutiefst zuwider, aber ich werde alles einsetzten, dass du sie äußern darfst" - das ist eigentlich der Spruch, der die Meinungsfreiheit, wie wir sie kennen, kennzeichnet.

AAAAber: sobald du anfängst, deiner "Meinung" durch Straftaten Nachdruck zu verleihen, bin ich dafür, dass die Straftat verfolgt und bestraft wird.

Die "Meinung, Ich mag keine Blitzer" kann man durchaus auch äußern, ohne Inhaber einer FE zu sein. Und nach einem Urteil erfolgt die Mitteilung an die FS-Behörde nicht durch die Polizei.

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vor 7 Stunden schrieb m3_:

welch eklatanten Fehler @sobbel gemacht hat? 

Ach ja - - - jetzt hab ichs 

Am 25.4.2022 um 09:42 schrieb Sobbel:

Man könnte auch über die Anwendnung des § 74 StPO nachdenken.

StGB natürlich - Flüchtigkeitsfehler - nicht schlimm

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  • 2 weeks later...
Am 27.4.2022 um 06:55 schrieb Sobbel:

 - Flüchtigkeitsfehler -

Genehmigt.

Hast Du schon die exakte Fehlerursache-_- eruieren können und wenn ja, welche Maßnahmen wirst Du einleiten, damit Du nicht erneut eine öffentliche Blamage erleiden wirst, insbesondere wenn Du mir gegenüber so im Blitzermarathonthread posaunt hast:lol::

Zitat

Am 14.4.2022 um 06:28 schrieb Sobbel

Du bist doch mit einem § schon überfordert, was meinst du wie es dir ginge wenn ich von §§ spräche?

Ich zitiere nun den von Dir gemeinten § 47 aus dem StGB:

Zitat

§ 74 Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat bezieht (Tatobjekte), unterliegen der Einziehung nach der Maßgabe besonderer Vorschriften.
(3) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.

Klar, in einer Verkehrsüberwachungsdiktatur könnte man den Paragraphen heranziehen:rtfm:. Als Strafmaß könnte man noch je Klebebandstreifen eine Fingerabhackung einführen:doofwinkt:.

:nolimit:

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vor 5 Stunden schrieb m3_:

welche Maßnahmen wirst Du einleiten, damit Du nicht erneut eine öffentliche Blamage erleiden wirst

Welche Maßnahmen hast Du denn schon in Erwägung gezogen, um Dich nicht immer und immer wieder blamablen Situationen auszusetzen? Ergriffen hast Du ja leider noch nicht eine einzige.

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vor 15 Stunden schrieb m3_:

damit Du nicht erneut eine öffentliche Blamage erleiden wirst,

Kann ich ertragen. Bin stark genug.

vor 15 Stunden schrieb m3_:

insbesondere wenn Du mir gegenüber

Du gehst mir am Arsch vorbei............

 

vor 15 Stunden schrieb m3_:

Ich zitiere nun den von Dir gemeinten § 47 aus dem StGB

 Was mein ich? 

Ich könnte jetzt großherzig sein und mich nicht weiter über dich Deppen lustig machen - - - - aber hey scheiß drauf, ich kanns einfach nicht 

Wie war das doch gleich?

vor 15 Stunden schrieb m3_:

welche Maßnahmen wirst Du einleiten, damit Du nicht erneut eine öffentliche Blamage erleiden wirst,

Genau solche echt sehenswerten Eigentore sind es, die du hier regelmäßig ablieferst, wegen derer du noch nicht auf Ignore stehst

Du kommst ja immer noch nicht mit einem einzigen § zurecht. 

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Am 6.5.2022 um 21:14 schrieb Bluey:

Welche Maßnahmen hast Du denn schon in Erwägung gezogen, um Dich nicht immer und immer wieder blamablen Situationen auszusetzen? Ergriffen hast Du ja leider noch nicht eine einzige.

@bluey: Es wäre mir neu, daß ich hier jemals so einen Flüchtigkeitsfehler-Bock geschossen haben. Selbst nach 6 Maß Wiesnbier würde ich nicht so einen Bock schießen und würde nie vergleichsweise grobschnitzig ein Motorrad mit 'nem Auto verwechseln, oder BMW mit Mercedes. Die Ursache für seinen Aussetzer hat @sobbel ja bisher nicht benannt. Wenn @sobbel mein gut gemeinten Rat, den ich extra vereinfacht und komprimiert aus der für ihn fremdsprachlichen Nomenklatur QS/QM/KVP, nicht annimmt, kann ich nichts dafür. 

:nolimit:

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@sobbel: Dein Reintappen in eine m3-Falle bestätigt erwartungsgemäß eine gewisse Intelligenzobergrenze bei Dir. Was war denn nun die Fehlerursache? Das Internet ist voll mit Ursachen-Kataloge "Flüchtigkeitsfehler", ebenso wie man Flüchtigkeitsfehler bekämpft. Vielleicht kannst Du auch etwas zur Sache sagen und Beispiele nachweisen, wo § 74 StGB bei Blitzergeraffel-Verzierungen zum Einsatz kam bzw. es rechtskräftige Verurteilungen gab.

:nolimit:

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vor 5 Stunden schrieb m3_:

Flüchtigkeitsfehler-Bock

Bei Dir braucht es nicht einmal ein einziges Wiesenbier, um Unsinn zu schreiben. Nur mal ein Beispiel: die Diskussion bzgl. Laser (Riegl) und Leitpfosten, die vor etlicher Zeit geführt wurde. Auch dort hast Du ständig Blödsinn geschrieben und behauptet und warst absolut beratungs- und lernresistent.

BTW: wer anderen Fehler/Flüchtigkeitsfehler und eine Intelligenzobergrenze unterstellt, der sollte sich selbst nicht ständig Fehler eines Viertklässlers erlauben und allgemein auch nicht so schreiben. Lies lieber mal Deine Beiträge mindestens noch einmal durch, bevor Du sie veröffentlichst.

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https://www.berliner-zeitung.de/news/polizeibericht-berlin/neukoelln-vermummte-greifen-blitzer-anhaenger-mit-steinen-an-li.226350

High-Deck Siedlung. Bekannt aus "4 Blocks".

Sind in Berlin nicht sonderlich beliebt, diese Anhänger:

https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/neuer-blitzeranhaenger-der-polizei-beschaedigt

 

Naja, wer sie a) in Neukölln, b) im Industriegebiet aufstellt, der hat sowas sicherlich auf seiner Rechnung :spinner:

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@Prickelpitt: Den Cops und den Kommunen fehlt halt immer wieder wie auch hier das Fingerspitzengefühl, wo man diese Dinger halt am besten nicht abstellt. Wäre ich noch mal Jugendlicher, dann wäre ich sicherlich auch als Robin Hood verkleidet bei solch Lausbubenstreiche und Mutproben dabei;).

:nolimit:

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vor 22 Stunden schrieb Bluey:

Bei Dir braucht es nicht einmal ein einziges Wiesenbier, um Unsinn zu schreiben. Nur mal ein Beispiel: die Diskussion bzgl. Laser (Riegl) und Leitpfosten, die vor etlicher Zeit geführt wurde. Auch dort hast Du ständig Blödsinn geschrieben und behauptet und warst absolut beratungs- und lernresistent.

@bluey: Du bist echt ein lustiger Eigentorschießer:lol:. Du wärmst deine eigene Lernresistenz in dieser Sache selbst auf. Sinnvoller wäre von Dir ein Kommentar zum "feuchten Traum" von @sobbel gewesen:popcorn:.

"Wiesenbier" = Erstklässlerfehler:P. Zweites Eigentor:lol:.

:nolimit:

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vor 13 Stunden schrieb m3_:

Du bist echt ein lustiger Eigentorschießer:lol:. Du wärmst deine eigene Lernresistenz in dieser Sache selbst auf.

q.e.d.!! Du hattest keine Ahnung, Du hast sie immer noch nicht und wirst sie auch nie haben. :nick:

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  • 2 weeks later...
Am 11.5.2022 um 17:07 schrieb m3_:

@sobbel: Dein Reintappen in eine m3-Falle 

:lol2:  :lol2:  :lol2:      Wenn du wüsstest, wie lächerlich du dich gerade gemacht hast - wie niveaulos kannst du noch sein?  

Du machst dich hier mit jedem Beitrag zum Forentrottel - und nur weil mich das in höchstem Maße belustigt, bist du noch nicht auf Ignore

 

Am 11.5.2022 um 17:07 schrieb m3_:

 Vielleicht kannst Du auch etwas zur Sache sagen und Beispiele nachweisen, wo § 74 StGB bei Blitzergeraffel-Verzierungen zum Einsatz kam bzw. es rechtskräftige Verurteilungen gab.

Zitier mal meinen Beitrag, wo ich sowas behauptet habe

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Am 12.5.2022 um 21:15 schrieb m3_:

 dann wäre ich sicherlich auch als Robin Hood verkleidet

Dich in grünen engen Strumpfhosen zu sehen, würd mir den Rest geben.

Wie krieg ich das Bild nur wieder ausn Kopp

  • Haha 1
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Am 13.5.2022 um 10:37 schrieb Bluey:

q.e.d.!! Du hattest keine Ahnung, Du hast sie immer noch nicht und wirst sie auch nie haben. :nick:

@bluey: Im zukünftigen Laserpistolenmuseum wird extra für Dich ein Showroom eingerichtet werden, damit Du ganz sicher irgendwann mal Ahnung haben wirst:P.

@sobbel: Du kannst jetzt hier noch strampeln so viel Du willst:doofwinkt:, Du kommst aus dieser Nummer nicht mehr raus:lol::P. Ich vermisse:heul: übrigens die Kermitmoppedcops in ihren hautengen Froschlederklamotten:mad:.

:nolimit:

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Am 23.5.2022 um 09:05 schrieb m3_:

Im zukünftigen Laserpistolenmuseum....

Also nie bzw. allenfalls in Deinen feuchten Träumen.:lol2:

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