Anonymxy 0 Posted June 23, 2021 Report Share Posted June 23, 2021 Hallo, ich wurde am 12.02.2021 mit einem Fahrzeug, welches zu diesem Zeitpunkt auf meiner Mutter zugelassen war, geblitzt. "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 70 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 102 km/h." Beim Zeugefragebogen wurde vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht. Nach mehreren Ermittlungsversuchen durch die Polizei hat mein Bruder einen Bußgeldbescheid erhalten und soll nun die Zeche bezahlen. Lustig nur, dass er 700km entfernt wohnt und es unmöglich gewesen sein kann. Angeblich hätten Sie Ihn identifiziert und einen nicht weiter genannten Zeugen befragt. Seit dem Vorfall sind nun schon über 4 Monate vergangen.. Nach meiner Recherche hier im Forum müsste der Vorfall verjährt sein, oder ? Kann ich die Ordnungswidrigkeit nun ohne weiteres zugeben ? Einfach anrufen und sagen ich wars ? Danke im Voraus :) Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 23, 2021 Report Share Posted June 23, 2021 Hallo erstmal, dein Bruder müsste vor dem Bescheid angehört worden sein, schriftlich oder durch den Besuch der Polizei (Ermittlungsversuche). Dadurch ist die Verjährung unterbrochen und die Frist beginnt von neuem. Dein Bruder kann nun einfach angeben, dass er es nicht war - das steht aber auch in der Rechtsmittelbelehrung in dem Bescheid. Wichtig: Frist beachten. Sonst wird der Bescheid rechtskräftig, egal, ob dein Bruder das war oder nicht. Wenn du bisher nicht angehört worden bist, kann dein Bruder ruhig sagen, dass du das warst (wenn du schreibst oder anrufst bringt das nichts - Einspruch muss durch den Betroffenen, also deinem Bruder, erfolgen). Gruß HaWeThie Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 24, 2021 Report Share Posted June 24, 2021 seit ihr zufällig Zwillingsbrüder? Das würde erklären, dass dieser unbekannte Zeuge Deinen Bruder erkannt hat. Vielleicht kennt er ja Dich gar nicht sondern nur den Bruder. Wichtig ist, wie oben schon erwähnt, der Bruder "Einspruch" gegen den Bussgeldbescheid einlegt. Das kann er auch ohne Begründung tun. Theoretisch kommt es dann zur Verhandlung, und dann kann sich der wahre Fahrer aus dem Fenster lehnen, und rufen: "Ich wars.." Also wenn es dann Post vom Gericht zur Verhandlung gibt, wäre der Zeitpunkt gekommen, indem der wahre Fahrer mit entsprechenden Bild nachweisen kann, dass er es ist, den man auf dem Blitzfoto sieht. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 24, 2021 Report Share Posted June 24, 2021 Wann genau kam denn die Anhörung zu Deinem Bruder? Oder ist diese, wie so viele, „verlorengegangen“ und er hat „nur“ den BGB bekommen? Quote Link to post Share on other sites
Anonymxy 0 Posted August 6, 2021 Author Report Share Posted August 6, 2021 Er wurde angehört und hat Einspruch eingelegt, hat aber offensichtlich nicht gefruchtet. Mein Bruder wurde jetzt zur Verhandlung im Oktober geladen. Er wohnt 600 km weit entfernt und ich würde ihm gerne diese Unannehmlichkeit ersparen - Immerhin bin ich geblitzt worden und nicht er. Kann ich beim Gericht anrufen und sagen ich bin gefahren ? Ich bin auf dem Bild halbwegs gut zu erkennen und es ist nicht gelogen. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted August 7, 2021 Report Share Posted August 7, 2021 Dein Bruder kann genau das alles, inklusive eurer Ausweiskopien, an den Absender der Einladung zur Verhandlung schicken. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 7, 2021 Report Share Posted August 7, 2021 Wie wäre es ,wenn dein Bruder eine Kopie seines Ausweises (und evtl. deines) an das Gericht schickt und gleichzeitig beantragt, von der Pflicht zum pers. Erscheinen befreit zu werden? Er kann ja gleichzeitig angeben,dass du als Zeuge bereitstehst. Quote Link to post Share on other sites
Anonymxy 0 Posted August 13, 2021 Author Report Share Posted August 13, 2021 Eben war ein Brief in der Post: Sehr geehrter Herr" Bruder", das Gericht geht nach Lage der Akten davon aus, dass der Betroffene "Bruder" der Fahrer war. Toll. Und nun ? Einfach Pech gehabt oder wie ? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted August 13, 2021 Report Share Posted August 13, 2021 hast du denn die tipps befolgt, oder wie hast du auf Ladung des Gerichts reagiert? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 13, 2021 Report Share Posted August 13, 2021 Das ist doch einfach: Ihr beantragt in der Verhandlung ein Gesichtserkennungsgutachten. Wenn du gefahren bist, kein Problem, zahlt die Staatskasse, wenn dein Bruder gefahren ist, wie die Behörde vermutet, zahlst du, bzw. er. Allein das Gutachten kostet +1.000 Euro. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted August 14, 2021 Report Share Posted August 14, 2021 Am 7.8.2021 um 19:12 schrieb hawethie: beantragt, von der Pflicht zum pers. Erscheinen befreit zu werden? Da können Ausweise hin und her geschickt werden noch und nöcher. Wenns um ne Fahrereigenschaft geht, möchte der Richter alle Beteiligten persönlich sehen. Die Befreiung seh ich da nicht. vor 11 Stunden schrieb rth: Das ist doch einfach: Ihr beantragt in der Verhandlung ein Gesichtserkennungsgutachten. Das kriegt man aber nicht so ohne weiteres. Der Richter muss da selber Zweifel haben. Sonst hört der Antragsteller möglicherweise das: "Zur Wahrheitsfindung nicht erforderlich - abgelehnt" Möglicherweise ist ein Anthropologe bereist in der Verhandlung und macht das Gutachten während der Verhandlung. Passiert hier oft. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 14, 2021 Report Share Posted August 14, 2021 vor 33 Minuten schrieb Sobbel: …Sonst hört der Antragsteller möglicherweise das: "Zur Wahrheitsfindung nicht erforderlich - abgelehnt" Das kann durchaus die „preiswertere“ Entscheidung sein. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 16, 2021 Report Share Posted August 16, 2021 Am 13.8.2021 um 17:43 schrieb Anonymxy: Toll. Und nun ? Einfach Pech gehabt oder wie ? Dann bleibt dem Bruder nichts anderes übrig, als bei der Verhandlung zu erscheinen. Du kanns ja als Zuschauer teilnehmen. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.