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Messung mit Lasergerät und Foto


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Hallo zusammen,

ich habe das Problem, dass ich zu schnell gefahren bin und jetzt ein Punkt bekommen soll und Punkte (außerhalb geschlossener Ortschaften 32kmh zu schnell). 

Es wird angegeben: Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto (Zeuge: Vergos, PASt Wiesbaden). 

Lohnt sich ein Wiederspruch? Ich sehe keine Angaben zum Lasergerät. 

Das Foto hab ich bekommen (Verstoß am 21.03, Bußgeldbescheid vom 26.05).

Welche Möglichkeiten habe ich nun? Ich als "Laie" sehe nur, dass kein Lasergerät genannt ist... 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

Gruß Rita

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vor 58 Minuten schrieb RitaS:

ich habe das Problem, dass ich zu schnell gefahren bin

Was willste denn dann mit Rechtsmitteln erreichen?

 

vor 59 Minuten schrieb RitaS:

Lohnt sich ein Wiederspruch?

Für einen evtl. zu beauftragenden Anwalt immer. Für dich ist das eher zweifelhaft.

 

vor einer Stunde schrieb RitaS:

Ich als "Laie" sehe nur, dass kein Lasergerät genannt ist... 

Das ist auch nicht erforderlich oder zwingend und macht die Messung oder den Bußgeldbescheid nicht anfechtbar.

Nehmen wir mal an, du wüsstest welches Gerät dass konkret war ..... welche Schlußfolgerung zögest du als Laie aus der Erkenntnis?

Wenn das Foto so gross ist, das du die Datenfelder oben und unten lesen kannst....da steht das Gerät drin (sogar mit der Gerätenummer)

 

Gruß

 

 

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Am 7.6.2021 um 05:57 schrieb RitaS:

...

@ritas: Lasergerät mit Foto ist üblicherweise PSS, XV3,.... Bekannterweise kann man hieraus dann schon die aktuellen Meßskandale vom Meßgerätetyp vorselektieren. Vor dem Bußgeldbescheid kein Anhörungs-/Zeugenbefragungsbogen erhalten? Wie auch immer, Du kannst selbst Einspruch einlegen oder auch gleich per RA zwecks professioneller Durchleuchtung auf alle möglichen Fehlerquellen ggf. mit Gutachter, am besten mit einer RSV. Es gibt auch Anbieter, die machen eine "kostengünstige" Vorabprüfung.

:nolimit:

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@RitaS, ohne Rechtsanwalt hast du als Laie keine Chance. Mit RA hast du eine Minimale Chance. Du weißt wahrscheinlich, wie schnell du an dieser Stelle warst. Wenn das Messergebnis so in etwa hinkommen könnte, lass es.

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@rth: Auch wenn das Messergebnis "so in etwa hinkommen" könnte, bedeutet dies nicht, daß keine Fehler im Rahmen der Messung gemacht worden sind. Diese Fehler können nur aufgedeckt werden, wenn konsequent durchleuchtet wird.

:nolimit:

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vor 2 Stunden schrieb m3_:

@rth: Auch wenn das Messergebnis "so in etwa hinkommen" könnte, bedeutet dies nicht, daß keine Fehler im Rahmen der Messung gemacht worden sind. Diese Fehler können nur aufgedeckt werden, wenn konsequent durchleuchtet wird.

Richtig. Die Kosten für die „Durchleuchtung“ zahlt in aller Regel der Autofahrer bzw. seine Rechtsschutzversicherung.

Wenn du Zeit und Geld für diese Aktion hast, nur zu.

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  • 4 months later...

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