twb 3 Posted May 12, 2021 Report Share Posted May 12, 2021 Guten Tag an alle 'Wissenden' die auf dem Bild dargestellte Beschilderung ist in Berlin. Die Straße verläuft in einem Schlenker links über die Schienen. Hinter den Schienen wird gebaut. Frage: ab wo gelten die 10 km/h? Ab dem Schild? Ab Beginn Baustelle? Beginnt die Baustelle am Schild oder an den Sperrbaken? Ich freue mich auf aufklärende Antworten. Quote Link to post Share on other sites
rth 479 Posted May 12, 2021 Report Share Posted May 12, 2021 Beschränkungen gelten grundsätzlich ab Schild. 1 Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 373 Posted May 12, 2021 Report Share Posted May 12, 2021 vor 9 Stunden schrieb rth: Beschränkungen gelten grundsätzlich ab Schild. Gesetzlich gesehen bedeutet "grundsätzlich" immer "mit Ausnahme von" Quote Link to post Share on other sites
rth 479 Posted May 12, 2021 Report Share Posted May 12, 2021 vor 43 Minuten schrieb Zöllner: Gesetzlich gesehen bedeutet "grundsätzlich" immer "mit Ausnahme von" Da hast du natürlich Recht. Ich vergaß, Juristendeutsch ist eine eigene Sprache. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted May 16, 2021 Report Share Posted May 16, 2021 ... und da Zeichen 274 zusammen mit dem Gefahrenzeichen angeordnet wird (an einem Mast und ohne Platz dazwischen), ist die Höchstgeschwindigkeit automatisch aufgehoben, wenn sich zweifelsfrei ergibt, dass die Gefahrenstelle vorrüber ist (also mit Ende der Baustelle). Quote Link to post Share on other sites
m3_ 408 Posted May 17, 2021 Report Share Posted May 17, 2021 @twb: Grundsätzlch bekannt ist, daß die Baustellenleute manchmal ziemlich hemdsärmelig ihre Schilder aufstellen. Bei uns wurde neulich tatsächlich noch ein historisches Schild mit "km" aufgestellt. Klasse! Zu deinem Beispiel wurde schon richtig erwähnt, die gelten ab Schild und enden nach offensichtlichen Ende der "Gefahr" hier "Baustelle". Vergleichbare Beschilderung gibt es mit "Kurve" oder klassisch "Ampel" mit auf Landstraße. Soweit eigentlich alles durchaus gut, das ist die rein verkehrstechnische Ebene ohne jeglichen Abzockgedanken. Wenn dann die Meßtruppen aufschlagen und Gewinn aus diesen Situationen schlagen wollen, dann sind wir auf der blitztechnischen Ebene, die aber juristisch hieb- und stichfest sein muß. Gefühlsmäßig würde ich sagen, daß die außergewöhnlich niedrig sind und somit getrichtert oder wiederholt werden müßte. Quote Link to post Share on other sites
rth 479 Posted May 17, 2021 Report Share Posted May 17, 2021 @m3, grundsätzlich müssen Baustellenleute einen Beschilderungsplan bei der zuständigen Verkehrsbehörde zur Genehmigung vor Baubeginn einreichen. Grundsätzlich muss die Genehmigung auf der Baustelle vorhanden sein und bei Bedarf „Befugten“ vorgelegt werden. Ausnahme: Ungeplante Arbeiten, z. B. nach einem Rohrbruch. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 168 Posted May 17, 2021 Report Share Posted May 17, 2021 Diese Schilderpläne werden teilweise nicht wirklich im Amt geprüft, die Umsetzung schon gar nicht, schlicht Personalmangel. Es wird auch kaum bei einer Baustelle vom zufällig vorbeikommenden Ordnungsamtler oder POL nach dem Schilderplan gefragt, selbst auf BABen habe ich da so manches mal meine Zweifel. Quote Link to post Share on other sites
rth 479 Posted May 17, 2021 Report Share Posted May 17, 2021 @KlausK, ich kann deine Zweifel gut verstehen. Aber, ich habe schon viele Beschilderungspläne gesehen. vor knapp einem Jahr haben 2 Streifenpolizisten eine — aufwändige — Baustellenbeschilderung wieder abräumen lassen da bei einer gerade eingerichteten Baustellenabsperrung die Sperrgenehmigung nicht vor Ort war. Am nächsten Tag wurde dann alles wieder neu aufgebaut. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted May 18, 2021 Report Share Posted May 18, 2021 Unser Autobahnpolizeirevier bekommt generell (unaufgefordert) alle Beschilderungspläne der Straßenmeisterei per Mail. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 168 Posted May 18, 2021 Report Share Posted May 18, 2021 Da sind sie schon recht weit. Wird die korrekte Umsetzung auch geprüft? Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted May 18, 2021 Report Share Posted May 18, 2021 Es wird die Beschilderung (vor einer Geschwindigkeitsmessung) geprüft. Aber ob die Schilder auch so stehen, wie im Beschilderungsplan, das wird nicht geprüft. Quote Link to post Share on other sites
twb 3 Posted May 18, 2021 Author Report Share Posted May 18, 2021 Danke für eure Antworten. Interessanterweise wurde die Frage durch einen unserer Strassenbahnfahrer an mich herangetragen. Er war sich nicht sicher, ob auf der Überfahrt für ihn die 10 gilt, da die Baustelle erst hinter der Überfahrt beginnt. So konnte ich ihm direkt helfen. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.