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Geschwindigkeitsbeschränkung im Baustellenbereich


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Guten Tag an alle 'Wissenden' 

die auf dem Bild dargestellte Beschilderung ist in Berlin. Die Straße verläuft in einem Schlenker links über die Schienen. Hinter den Schienen wird gebaut. Frage: ab wo gelten die 10 km/h? Ab dem Schild? Ab Beginn Baustelle? Beginnt die Baustelle am Schild oder an den Sperrbaken? Ich freue mich auf aufklärende Antworten. 

 

 

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vor 43 Minuten schrieb Zöllner:

Gesetzlich gesehen bedeutet "grundsätzlich" immer "mit Ausnahme von"

Da hast du natürlich Recht. Ich vergaß, Juristendeutsch ist eine eigene Sprache.

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... und da Zeichen 274 zusammen mit dem Gefahrenzeichen angeordnet wird (an einem Mast und ohne Platz dazwischen), ist die Höchstgeschwindigkeit automatisch aufgehoben, wenn sich zweifelsfrei ergibt, dass die Gefahrenstelle vorrüber ist (also mit Ende der Baustelle).

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@twb: Grundsätzlch bekannt ist, daß die Baustellenleute manchmal ziemlich hemdsärmelig ihre Schilder aufstellen. Bei uns wurde neulich tatsächlich noch ein historisches Schild :30: mit "km" aufgestellt. Klasse:rolleyes:

Zu deinem Beispiel wurde schon richtig erwähnt, die :10: gelten ab Schild und enden nach offensichtlichen Ende der "Gefahr" hier "Baustelle". Vergleichbare Beschilderung gibt es mit "Kurve" oder klassisch "Ampel" mit :70: auf Landstraße.

Soweit eigentlich alles durchaus gut, das ist die rein verkehrstechnische Ebene ohne jeglichen Abzockgedanken. Wenn dann die Meßtruppen aufschlagen und Gewinn aus diesen Situationen schlagen wollen, dann sind wir auf der blitztechnischen Ebene, die aber juristisch hieb- und stichfest sein muß. Gefühlsmäßig würde ich sagen, daß die :10: außergewöhnlich niedrig sind und somit getrichtert oder wiederholt werden müßte.

:nolimit:

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@m3, grundsätzlich müssen Baustellenleute einen Beschilderungsplan bei der zuständigen Verkehrsbehörde zur Genehmigung vor Baubeginn einreichen. Grundsätzlich muss die Genehmigung auf der Baustelle vorhanden sein und bei Bedarf „Befugten“ vorgelegt werden.

Ausnahme: Ungeplante Arbeiten, z. B. nach einem Rohrbruch.

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Diese Schilderpläne werden teilweise nicht wirklich im Amt geprüft, die Umsetzung schon gar nicht, schlicht Personalmangel. Es wird auch kaum bei einer Baustelle vom zufällig vorbeikommenden Ordnungsamtler oder POL nach dem Schilderplan gefragt, selbst auf BABen habe ich da so manches mal meine Zweifel.

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@KlausK, ich kann deine Zweifel gut verstehen. Aber, ich habe schon viele Beschilderungspläne gesehen.

vor knapp einem Jahr haben 2 Streifenpolizisten eine — aufwändige — Baustellenbeschilderung wieder abräumen lassen da bei einer gerade eingerichteten Baustellenabsperrung die Sperrgenehmigung nicht vor Ort war. Am nächsten Tag wurde dann alles wieder neu aufgebaut. 

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Danke für eure Antworten. Interessanterweise wurde die Frage durch einen unserer Strassenbahnfahrer an mich herangetragen. Er war sich nicht sicher, ob auf der Überfahrt für ihn die 10 gilt, da die Baustelle erst hinter der Überfahrt beginnt. So konnte ich ihm direkt helfen. 

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