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StVO-Novelle 2021


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vor 19 Stunden schrieb rth:

Glaubst du ernsthaft, dieser Wegezoll wird ernsthaft beeindrucken?

Ich schrieb nicht, daß jemand beeindruckt würde. Nur, daß es die Kasse klingeln lassen wird. Und das entsprecht auch meinen ersten Eindrücken. So hab ich zB bei den ersten Messungen eine Vervielfachung der Anzeigen (+16 bis 20 km/h netto) im Vergleich zu vorher feststellen dürfen. Zum einen geht damit ja die Verdoppelung des Bußgeldes einher, zum anderen aber auch zusätzlich die anfallende Gebühr. Mir scheint, die Leute haben noch gar nicht realisiert, was da in welchem Maße verändert wurde und was künftig auf sie zukommt. Oder sie wissen es einfach (noch) nicht.

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für Interessierte: Tatbestandskatalog

Eindrucksvoll wie du dich und dein Lesevermögen zur Schau stellst.   Die wichtigen Tabellen (PKW) stehen auf Seite 33 (untere Tabelle) und Seite 34 ab "c) andere als die in Buchstaben

Daß nicht jede Owi-Anzeige gleichzeitig auch einen Flenspunkt zur Folge hat, ist schon seit etwas längerer Zeit so. Und das ist denke ich auch durchaus sinnvoll. Nach wie vor wird offensichtlich

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vor 40 Minuten schrieb Bluey:

…Mir scheint, die Leute haben noch gar nicht realisiert, was da in welchem Maße verändert wurde und was künftig auf sie zukommt. Oder sie wissen es einfach (noch) nicht.

Ist Spekulation, aber ich denke die Leute wissen was sie tun und gehen das Risiko erwischt zu werden bewusst ein. Kontrollen sind selten, Preise erschwinglich.

Zahlen geht blitzschnell. Auf dem Bescheid ist ein QR Code. Zahlen geht einfach und schnell. Sehr bequem.

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...das Problem ist, dass die Kontrollen scheinbar darauf ausgelegt sind die breite Masse mit eher kleinen Beträgen abzukassieren.

Wichtiger wäre aber die dicken Fische mit ihrem massiv aggressiven Fahrstil rauszuziehen... und zwar nicht nur Geschwindigkeitskontrollen sondern queer Beet sämtliche Verstöße... angefangen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, über Vorfahrtsverstöße, rote Ampeln, Überholvorgänge, Sicherheitsabstände... und z.B. letzteres speziell nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Land- und Bundesstraßen.

Das geht aber nicht mit stationären Blitzern, sondern nur aufwändig mit Provida-Fahrzeugen.

Z.B. hatte ich heute auf einer einigermaßen gut ausgebauten übersichtlichen zweispurigen Bundesstraße mal wieder so einen "Gehirnamputierten" mit einem Proll-vermutlich Leasing-BMW X3 oder X5 am Heck kleben, inkl. einem wegen Gegenverkehr abgebrochenem Überholversuch ... dabei war selbst ich bei erlaubten 100km/h schon bei 110-120km/h.

Abstand... -großzügig geschätzt- war maximal irgendwo zwischen 5-10m... erst als ich das Bremspedal mal für eine Anpassungsbremsung von guten 120 auf 110km/h etwas gröber angtippt hab und er vermutlich die Dashcam an der Heckscheibe entdeckt hat wurde der Abstand etwas größer... aber die bei 110-120km/h nötigen 55-60m waren es auf der gesamten Strecke nicht.

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vor 3 Stunden schrieb Aka:

...das Problem ist, dass die Kontrollen scheinbar darauf ausgelegt sind die breite Masse mit eher kleinen Beträgen abzukassieren.

Wichtiger wäre aber die dicken Fische mit ihrem massiv aggressiven Fahrstil rauszuziehen... und zwar nicht nur Geschwindigkeitskontrollen sondern queer Beet sämtliche Verstöße... angefangen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, über Vorfahrtsverstöße, rote Ampeln, Überholvorgänge, Sicherheitsabstände... und z.B. letzteres speziell nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Land- und Bundesstraßen.

Das geht aber nicht mit stationären Blitzern, sondern nur aufwändig mit Provida-Fahrzeugen….

Liest du die Beiträge in diesem Forum? Wer drängelt, nötigt und sehr dicht auffährt ist im Recht, der vorausfahrende behindert — verbotener Weise — den KSF am überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit.

Wie viele stationäre Blitzer, halbstationäre Blitzer und mobile Blitzer gibt es, — und wie viele Provida Fahrzeuge? 

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Am 20.11.2021 um 20:19 schrieb rth:

Wie viele stationäre Blitzer, halbstationäre Blitzer und mobile Blitzer gibt es, — und wie viele Provida Fahrzeuge?

Das ist im Prinzip irrelevant. Letztlich hängt die Wahrscheinlichkeit, ob oder wie oft man möglicherweise geblitzt wird, einem Blitzer begegnet, davon ab, in welchem Bereich man sich überwiegend bewegt. Die Überwachungsdichte ist ja nicht überall gleich, sondern vielmehr sehr unterschiedlich. Und wenn man sich so die Zahl der Messungen Jahr für Jahr vor Augen führt, so ist das nicht wirklich wenig. Logisch, man kann nicht überall gleichzeitig sein. Man überwacht auch manche Bereiche eher sporadisch bis gar nicht. Dafür aber andere deutlich mehr. Und ich habe es auch schon recht häufig erlebt, daß Leute innerhalb kurzer Zeit (Tage/Wochen) mehrfach gemessen wurden. Mancheiner sogar innerhalb einer Messung bis zu drei (!!!) Mal.

Aus meiner Sicht sind insbesondere Mißachtung von Mindestabständen, Vorfahrt/Vorrang, Ein-/Ausfahren in den fließenden Verkehr, Handy am Steuer deutlich unfallträchtiger als die Geschwindigkeit. Letzteres aber läßt sich am besten überwachen, ist ein Massengeschäft und man kann den Leuten offenbar auch sehr gut verkaufen, wie pitterpöse es doch ist, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auch nur um ein paar Km/h zu überschreiten.

Im unteren bis leicht mittleren Bereich erfolgen mit Abstand die meisten Verstöße. Hier wurden die Bußgelder verdoppelt, zT (die Gebühr mit eingerechnet) gar fast verdreifacht. Im oberen Bereich aber, wo wir von Geschwindigkeiten reden, bei denen es im Falle eines Unfalls idR Tote gibt, wurde nicht verdoppelt. Da kann man sich seinen Teil bei denken.

Aber immerhin: man hat entgegen der letzten Novelle immerhin auch den oberen Bereich angepaßt, nicht nur den unteren und mittleren.

Ich persönlich halte diese Novelle für einen schlechten Witz und am Ziel (mehr Verkehrssicherheit) vorbei geschossen.

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vor 46 Minuten schrieb Bluey:

….Ich persönlich halte diese Nouvelle für einen schlechten Witz und am Ziel (mehr Verkehrssicherheit) vorbei geschossen.

Da sind wir uns einig, vermutlich aber aus unterschiedlichen Gründen. Bußgelder sind „nett“, Fahrverbote, Führerscheinentzug, MPU tun weh. Ich fahr plus „Mehrwertsteuer“ ist Standard, auch vor Schule, Kindergarten und Altenheim. 
Oder fahr mal durch eine Baustelle auf der BAB, links Max. 2,10 m erlaubt. Es überholen Sprinter, Crafter, und natürlich schwere SUV. Folgen—>0,0. Nein, gelegentlich Vollsperrung wegen Unfall in der Baustelle. 
(Immerhin habe ich jetzt einen Blitzanhänger in einer Baustelle gesehen, der Hänger mich aber auch.  

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Vor 15 Jahren hätte ich jeder Bußgelderhöhung und  es auch der Verhängung von mehr Fahrverboten bedingungslos zugestimmt. Was aber allein in den letzten 10 Jahren an "Schwachsinns Limits" und Verbotsschildern aufgebaut wurde sprengt mittlerweile jeden Rahmen. :70: ist das neue :100: und :50: ist das neue :70: sag ich da nur. Ortsdurchfahren obwohl es Bundesstraßen sind werden auf :30: runtergesetzt...usw.  :kotz:

Das kann doch keiner bei klarem Verstand mehr nachvollziehen bzw. sich daran sklavisch halten 

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vor 28 Minuten schrieb only Diesel:

….Ortsdurchfahren obwohl es Bundesstraßen sind werden auf :30: runtergesetzt...usw.  :kotz:

Wenn „unser“ Strassenverkehrsamt recht hat ist 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen innerorts nur zulässig, wenn ein Kindergarten, eine Schule, ein Altenheim an dieser Straße liegt. Das halte ich für Nachvollziehbar.

Und dann gibt es noch „Unfallschwerpunkte“. 
Auf jeden Fall muss 30 auf einer Hauptstraße begründet sein. Frag bei der Verwaltung nach, du hast ein Recht auf Auskunft.

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vor 4 Stunden schrieb rth:

Das halte ich für Nachvollziehbar.

Ich nicht. Vor allem dann nicht, wenn lediglich die Immobilie dort steht, man aber weder Kinder noch alte Menschen dort außerhalb der Gebäude antrifft. Auch frage ich mich, warum solche Einrichtungen an solchen Straßen oder in unmittelbarer Nähe gebaut bzw. genehmigt werden.

 

Zum eigentlichen Thema "StVO-Novelle":

Heute morgen hab ich einen Verkehrsunfall aufnehmen müssen. Reiner Sachschaden. Linksabbieger hat irgendwie den Gegenverkehr übersehen und man hat sich etwas geknufft. Der Geradeausfahrer hatte vorne die lackierte Schürze verkratzt, der Unfallverursacher die rechte Seite (insbes. Beifahrertür) eingedrückt. So weit, so gut.

Beim Blick in den Tatbestandskatalog staunten wir nicht schlecht: ehemals kostete so ein kleines Mißgeschick 85,- Eu Bußgeld und einen Flenspunkt. Jetzt sind es 170,- Eu Bußgeld, ein Flenspunkt UND ein Monat Fahrverbot! Krass. Das wird demnächst Fahrverbote nur so hageln. Oder die Zahl derer, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, wird möglicherweise steigen.

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@Bluey, wenn ich richtig informiert bin sind Abbiegeunfälle besonders gefährlich. Vermutung, kein Wissen!

Bei den Kosten eines Unfalls sind 85 oder 170 Euro uninteressant, richtig weh tut das Fahrverbot! 
Frage: Hat man beim ersten Mal immer noch 4 Monate Zeit bis man den Führerschein in amtliche Verwahrung geben muss?

 

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vor 1 Stunde schrieb KlausK:

Gibt es den 35€-Unfall gar nicht mehr?

Doch, den gibt es auch noch.

vor 1 Stunde schrieb rth:

Wenn ich richtig informiert bin sind Abbiegeunfälle besonders gefährlich.

Bei den Kosten eines Unfalls sind 85 oder 170 Euro uninteressant, richtig weh tut das Fahrverbot! 
Frage: Hat man beim ersten Mal immer noch 4 Monate Zeit bis man den Führerschein in amtliche Verwahrung geben muss?

1. natürlich ist ein solcher Abbiegeunfall gefährlicher als ein "normaler" Unfall" (zB Auffahren auf ein anderes Fahrzeug)

2. ja, das Fahrverbot tut garantiert weh. Und wenn ich mir andere Unfalltypen so anschaue, zB "Unfall durch Mißachtung der Vorfahrt", die aus meiner Sicht nicht weniger gefährlich sind, wundert man sich, daß da eben kein Fahrverbot verhängt wird.

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vor 3 Minuten schrieb Bluey:

….ja, das Fahrverbot tut garantiert weh. Und wenn ich mir andere Unfalltypen so anschaue, zB "Unfall durch Mißachtung der Vorfahrt", die aus meiner Sicht nicht weniger gefährlich sind, wundert man sich, daß da eben kein Fahrverbot verhängt wird.

Kein Fahrverbot? Das ist nicht einzusehen!

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vor 5 Stunden schrieb rth:

Wenn „unser“ Strassenverkehrsamt recht hat ist 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen innerorts nur zulässig, wenn ein Kindergarten, eine Schule, ein Altenheim an dieser Straße liegt. Das halte ich für Nachvollziehbar.

Und dann gibt es noch „Unfallschwerpunkte“. 
Auf jeden Fall muss 30 auf einer Hauptstraße begründet sein. Frag bei der Verwaltung nach, du hast ein Recht auf Auskunft.

Dein Strassenverkehrsamt hat den (bei uns) zwischenzeitlich häufigsten "Grund" für :30:vergessen :

Lärmaktionsplan und dessen "Fortschreibung"

"Fortschreibung" heisst nichts anderes, als das die als "zumutbar" gelten Lärmgrenzen immer weiter abgesenkt werden, bis auch das letzte Stück Hauptstraße zuerst nachts, dann ganztägig beschränkt werden kann.

Soso, und dann willst du für jeden Unfall ein Fahrverbot verhängt sehen, prima, genau das wird unsere Straßen ganz bestimmt viel sicherer machen.

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@Diplomat  Tempo 30 wegen Lärm, bei uns nicht.

Unfall beim Abbiegen = Fahrverbot, hart aber vertretbar.

Unfall durch Missachtung der Vorfahrt —> Fahrverbot halte ich für in Ordnung, möglicherweise kommt das.

Allgemein: Bußgeld schreckt nicht ab, Fahrverbot tut weh!

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Lärmlimits werden auch dich früher oder später beglücken, in BW & RLP grassiert das derzeit.

vor 53 Minuten schrieb rth:

Unfall durch Missachtung der Vorfahrt —> Fahrverbot halte ich für in Ordnung, möglicherweise kommt das.

Allgemein: Bußgeld schreckt nicht ab, Fahrverbot tut weh!

Das ist doch Blödsinn, wer nimmt denn einen  Unfall billigend in Kauf und täte das nicht, wenn zusätzlich zu dem daraus entstehenden Zinnober noch ein Fahrverbot drohte?

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vor 36 Minuten schrieb Diplomat:

…Das ist doch Blödsinn, wer nimmt denn einen  Unfall billigend in Kauf und täte das nicht, wenn zusätzlich zu dem daraus entstehenden Zinnober noch ein Fahrverbot drohte?

Das einige, wenige Autofahrer einen Unfall billigend in Kauf nehmen kann man gelegentlich beobachten. Bußgeld beeindruckt die nicht, Fahrverbot ist eine Möglichkeit. Eine weitere Sanktion kenne ich nicht. Aus du eine Idee? 

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Ich versuchs nochmal etwas ausführlicher, vielleicht verstehst du dann, warum ich ein Fahrverbot nach einem Unfall wie oben beschrieben für unnützes Nachtreten halte.

Wer biegt denn links ab und nimmt dabei einen Unfall billigend in Kauf und täte das nicht, wenn er nach diesem Unfall zusätzlich noch mit einem Fahrverbot rechnen müsste?

Solche Unfälle passieren i.d.R. durch Augenblicksversagen, und das ist nicht davon abhängig, wie stark dieses im Nachgang sanktioniert wird. Ähnlich verhält es sich auch bei vielen Vorfahrtsverstößen.

Der Unfallverursacher hat danach genug um die Ohren und macht sich nicht selten schwere Vorwürfe.

Sobald dabei Personenschaden entsteht, ist sowieso alles bis zur Haftstrafe drin.

 

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vor 3 Stunden schrieb rth:

Bußgeld schreckt nicht ab

Das ist doch Unsinn. Es schreckt vielleicht nicht jeden ab, nicht die, die genug Geld haben. Etliche andere hingegen ganz sicher. Und der Punkt (oder auch 2) bewirkt auch einiges.

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vor 2 Stunden schrieb Diplomat:

Das ist doch Blödsinn, wer nimmt denn einen  Unfall billigend in Kauf und täte das nicht, wenn zusätzlich zu dem daraus entstehenden Zinnober noch ein Fahrverbot drohte?

@diplomat: Korrekt. Das hat ja bis heute die Polizei (siehe antiker Unfallursachenkatalog ohne echte Unfallursachen) und auch @rth nicht kapiert. Es sind meistens "übersah-"Unfälle, also Verkehrzseichen oder VT übersehen (z. B. auch klassisch verdeckt durch immer breitere A-Säulen).

:nolimit:

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vor 2 Minuten schrieb Bluey:

Das ist doch Unsinn….

Leider nicht. Wer das Geld hat sich eine „Protzkarre“ zu kaufen, zu leihen oder zu mieten kann auch das Bußgeld zahlen. In NRW blitzschnell per Fotoüberweisung. Der Sünder soll ja nicht übermäßig gestört werden.

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Am 21.11.2021 um 10:31 schrieb Bluey:

.... deutlich unfallträchtiger als die Geschwindigkeit. Letzteres aber läßt sich am besten überwachen, ist ein Massengeschäft und man kann den Leuten offenbar auch sehr gut verkaufen, wie pitterpöse es doch ist, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auch nur um ein paar Km/h zu überschreiten.

@bluey: Über deine erlangte Weisheit bin ich ja richtig begeistert:rolleyes:.

:nolimit:

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vor 14 Stunden schrieb Diplomat:

Dein Strassenverkehrsamt hat den (bei uns) zwischenzeitlich häufigsten "Grund" für :30:vergessen :

Lärmaktionsplan und dessen "Fortschreibung"

"Fortschreibung" heisst nichts anderes, als das die als "zumutbar" gelten Lärmgrenzen immer weiter abgesenkt werden, bis auch das letzte Stück Hauptstraße zuerst nachts, dann ganztägig beschränkt werden kann.

Soso, und dann willst du für jeden Unfall ein Fahrverbot verhängt sehen, prima, genau das wird unsere Straßen ganz bestimmt viel sicherer machen.

So sieht es bei uns aus. Erst wurde der B36 der Bundestraßenstatus aberkannt und dann wurde dort in fast jeder Ortsdurchfahrt das Limit auf :30: reduziert! Nun hat man das ganze auf der B3 hier bei Offenburg auch geschafft ohne die Bundesstraße zur Landstraße zu degradieren. 

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vor 18 Stunden schrieb Bluey:

Ich nicht. Vor allem dann nicht, wenn lediglich die Immobilie dort steht, man aber weder Kinder noch alte Menschen dort außerhalb der Gebäude antrifft. Auch frage ich mich, warum solche Einrichtungen an solchen Straßen oder in unmittelbarer Nähe gebaut bzw. genehmigt werden.

 

Zum eigentlichen Thema "StVO-Novelle":

Heute morgen hab ich einen Verkehrsunfall aufnehmen müssen. Reiner Sachschaden. Linksabbieger hat irgendwie den Gegenverkehr übersehen und man hat sich etwas geknufft. Der Geradeausfahrer hatte vorne die lackierte Schürze verkratzt, der Unfallverursacher die rechte Seite (insbes. Beifahrertür) eingedrückt. So weit, so gut.

Beim Blick in den Tatbestandskatalog staunten wir nicht schlecht: ehemals kostete so ein kleines Mißgeschick 85,- Eu Bußgeld und einen Flenspunkt. Jetzt sind es 170,- Eu Bußgeld, ein Flenspunkt UND ein Monat Fahrverbot! Krass. Das wird demnächst Fahrverbote nur so hageln. Oder die Zahl derer, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, wird möglicherweise steigen.

Irre, für welche Unfalltatbestände gibt es denn noch Fahrverbote? 

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vor 10 Stunden schrieb Bluey:

Das ist doch Unsinn. Es schreckt vielleicht nicht jeden ab, nicht die, die genug Geld haben. Etliche andere hingegen ganz sicher. Und der Punkt (oder auch 2) bewirkt auch einiges.

Ach Bluey, @m3 schreibt an anderer Stelle, Limitüberwachung sei ein Milliardengeschäft. Ergebnis für die Verkehrssicherheit gering. Bußgeld ist verschmerzbar.

Punkte machen mich z.B. sehr nachdenklich. Da sind wir uns einig.

Fahrverbot würde mich massiv ärgern. 

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Am 23.11.2021 um 00:06 schrieb rth:

Leider nicht. Wer das Geld hat sich eine „Protzkarre“ zu kaufen, zu leihen oder zu mieten kann auch das Bußgeld zahlen. In NRW blitzschnell per Fotoüberweisung. Der Sünder soll ja nicht übermäßig gestört werden.

Eben doch. Es gibt so manche, die sich die "Protzkarre" zwar zulegen, sich die Karre aber eigentlich gar nicht leisten können. Die pumpen jeden Euro in die Karre. Denen tut das Bußgeld sehr wohl weh. Und anderen, die sich so eine Karre leisten können, durchaus auch.

BTW: was bitte schön ist denn eine "Protzkarre"?

Bei uns kann man nicht per Fotoüberweisung zahlen. Geht mit den Cashgeräten zwar auch relativ schnell, aber der Sünder sieht auch, was oder wieviel er gerade bezahlt hat.

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@Bluey, am 12.09.21 auf der BAB um 5.45 Uhr von einem Anhänger geblitzt. + 14 km/h.

Am 19.10.21 Anhörungsbogen mit Zahlkarte und QR Cote erhalten. Absender auf dem Briefumschlag „Polizei“. Zahlungsempfänger Landeskasse NRW.

Protzkarre: Tiefergelegte BMW a la M Klasse, „falsche“ AMG, geliehene, gemietete teure Autos zum posen. Nur als Beispiel.

Wenn in NRW die Polizei anhält, ein „klärendes“ Gespräch führt und vor Ort kassiert ist nur das Lesegerät echt. Wer Bares wünscht ist ein Betrüger. Ob auch Zahlkarte, w.g. Keine Karte zur Hand, verschickt werden ist mir nicht bekannt.

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  • 2 months later...

Diese Woche ist mir beim Rumstrawanzen in einer altbekannten Abzockstadt (hohe Personaldichte) ein weiterer Dünpfiff aufgefallen, der aus der Novelle resultiert:

:ruh: Parken nur in gekennzeichneten Flächen mit Parkschein

 - Fahrzeug A war auf einer solchen Fläche, hatte aber dank überschrittener Zeit auf dem Parkschein ein 20€ Zettelchen

- Fahrzeug B war außerhalb selbiger Flächen ohne Parkschein abgestellt mit 10€

https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsberuhigter-bereich/#:~:text=Wer unzulässigerweise in einem verkehrsberuhigten,begleichende Sanktion auf 15 Euro.

 

Gehe mal davon aus dass dieser Tatbestand bei Erhöhungen stets vergessen wurde. Ramses musste ja vor 10 Jahren die überschrittene Parkzeit von 5 auf 10€ erhöhen, weil dieser Tatvorwurf Massengeschäft war und die durchschnittlichen Verwaltungskosten deutlich höher waren

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  • 10 months later...

@bluey: Siehst Du, wie zu erwarten klingelt es in den Kassen und wie zu erwarten gibt es keinen Einfluß auf die Verkehrssicherheit bzw. wird eine Aussage auf den Sankt Nimmerleinstag vertröstet:

Zitat

 

Positive Effekte auf die Verkehrssicherheit oder einen deutlichen Rückgang der Vergehen verzeichnen die meisten Städte allerdings noch nicht.

...

Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit lassen sich in allen befragten Städten nach Angaben der Verwaltungen noch nicht verzeichnen. Die Verkehrslage müsse längerfristig beobachtet werden, um beim Thema Verkehrssicherheit Bilanz ziehen zu können.

 

Aus "SEIT EINEM JAHR HÄRTERE STRAFEN FÜR VERKEHRSSÜNDER
Höheres Bußgeld bringt Städten in RLP Millionen an Mehreinnahmen", www.swr.de, 28.10.22; https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/bussgeldkatalog-mehr-einnahmen-staedte-verkehrssuender-100.html

Also warten wir auf die Evaluierung der Wirksamkeit der StVO-Novelle in 2023, 2024, 2025, ... bis 202x die nächste Bußgeldkatalogverschärfung kommt. RF-Teilnehmer, die schon länger dabei sind, aber auch jünger sein können;), kennen das Spielchen schon spätestens seit 2009 mit der Tiefensee-Verdoppelung. Passt zum heutigen Tag: Every Bußgeldkatalogerhöhung the same procedure!

:nolimit:

 

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Eine Inflationsanpassung, zumindest im Pillepalle-Abzockbereich, nach 31 Jahren geht ja halbwegs in Ordnung. Der Problem ist eher, dass man damals noch ansatzweise tatsächlich schnell unterwegs war, während man heutzutage aufgrund fiskalischer Beschilderung normal bis gemächlich unterwegs ist.

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