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StVO-Novelle 2021


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Am 30.4.2021 um 12:22 schrieb rth:

Das ist eine gute Idee.
Dumme Frage: Wie frage ich Tote? Wie frage ich Unfallflüchtige? Wie frage ich Verletzte, geben die freiwillig zu ein illegales Rennen gefahren zu sein?

@rth: Wer nicht frägt, bleibt dumm;). Für Dich zur Info, habe ich auch schon mal im hier im Forum erwähnt, in Bayern gibt es von einer Motorradzeitschrift die Rubrik "Vertiefte Unfallakte", die sogar auch von der Polizei ausgezeichnet wurde. Dort wird alles für ein Gesamtbild beleuchtet, wie Sonnenstand, Anfänger, Erstfahrer, Motorrad-Typ, Gruppen-/Racing-"Druck", Kurvenverlauf, Beschilderung, Fahrbahnbelag, usw.. Es ist damit nicht zwingend eine Aussage vom Verunfallten erforderlich, um die echten Ursachen zu bestimmen.

Anderes Beispiel - hatte ich auch vor Dekaden hier erwähnt - ist die Untersuchung von der HUK bei Lkw-Abstandsunfällen auf BAB nach den tatsächlichen Ursachen, also nicht die von Polizei angegebene Phantom-/Oberflächenursache "Abstand". 

:nolimit:

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für Interessierte: Tatbestandskatalog

Eindrucksvoll wie du dich und dein Lesevermögen zur Schau stellst.   Die wichtigen Tabellen (PKW) stehen auf Seite 33 (untere Tabelle) und Seite 34 ab "c) andere als die in Buchstaben

Daß nicht jede Owi-Anzeige gleichzeitig auch einen Flenspunkt zur Folge hat, ist schon seit etwas längerer Zeit so. Und das ist denke ich auch durchaus sinnvoll. Nach wie vor wird offensichtlich

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@m3, nur zur Information, die UK interessiert weniger wer war Schuld sondern die Frage wie kann eine Wiederholung dieses Unfalls verhindert werden. 
Zum Thema externer, vereidigter Gutachter ein Beispiel: Auf der A 52 verunglückt ein McLaren ohne Fremdeinwirkung. Fahrer 23 Jahre, Student, Auto keine Woche alt.

Beifahrerin ist tot, Fahrer nahezu unverletzt. Laut WAZ sagt der Gutachter der Staatsanwaltschaft Unfall durch mangelnde Fahrzeugbeherrschung bei min. 260 km/h, + 300 km/h ist auch möglich.

Gutachter der Verteidigung max. 170 km/h, Unfallursache unbekannt.

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  • 4 months later...

Ich habe mich schon gewundert, schau immer brav welche Themen der Bundesrat abhandelt, der neue Bußgeldkatalog war aber nie auf der Agenda, obwohl es mal "September" hieß....der Andi S. macht halt wieder ein guten Job, bei den vielen Krisen (Klima, Corona, Imfpen, Flut, Afghanistan, Triells, usw.) ist ein neuer Bußgeldkatalog unpässlich-_-:

Zitat

...sollte der Bundesrat am 17. September 2021 über die neue Version abstimmen. Trotz der Ankündigungen der Politik ist dies nicht der Fall. Der Grund dafür ist das Eingreifen des CDU/CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums.

....

Ob und wann der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, ist somit offen. Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass der Bundestag bei der nächsten Sitzung am 8. Oktober über den Bußgeldkatalog abstimmt.

 

Aus "CODUKA GmbH - Der neue Bußgeldkatalog wird wieder verschoben", www.presseportal.de, 16.09.21; https://www.presseportal.de/pm/113055/5022369

Denkbar wäre aber auch eine Verschiebung bis sich die neue Regierung gebildet hat und sich die Sache nochmal anschaut. Inbesondere der Deutsche Städtetag befürchtet ja eine niedrigere Abzockeffizienz, da Bußgeld-Knöllchen wesentlich aufwändiger sind, auch die Einspruchsquote und Gerichtsquote würde hochgehen. Im Prinzip müßte der Schwellwert derzeit 80 Euro auch immer an die Inflation bzw. Erhöhungsrate angepasst werden.

:nolimit:

 

 

 

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Der Verkehrsausschuß im Bundesrat hätte heute eine Sitzung gehabt.:

Zitat

 

Die Sit­zung des Ver­kehrs­aus­schus­ses am 22. Sep­tem­ber 2021 ent­fällt. / Um­fra­ge­ver­fah­ren
22.09.2021
Die Sitzung des Verkehrsausschusses am 22. September 2021 entfällt. Das Votum des Ausschusses zu den nachfolgenden Vorlagen soll im Wege der schriftlichen Umfrage gemäß § 43 GO BR eingeholt werden.

687/21    
Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Aus https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2021/0601-0700/0687-21.html?nn=4353044

In der  Grunddrucksache 687/21 ist auf Seite 31/32 die neue Abzocktabelle aufgeführt:

Die wichtigen FV-Schwellwerte werden innerorts von +31 auf +26 und außerorts von +41 auf +31 gedrückt. Es gehen die Polster +5 und +10 verloren. Flat außerorts wurde von +71 auf +61 gedrückt.

Die fiskalische Massenabzocke in den drei unteren Rängen ist extrem! Da wird jetzt richtig in die VT-Geldbeutel gegriffen:mecker2:. Die Steigerungsraten sind unverschämt:vogelzeig::

               innerorts/ außerorts

bis +10     266 % / 300 %

11-15       240 %  / 250 %

16-20      457 % / 466 %

Das ist natürlich nicht wahlkampftauglich:wiki::smack:

@bluey: Da war der Tiefensee ja ein richtig humanes Mauerblümchen mit seiner Verdopplung. Nun ist es nicht nur eine Verdopplung, sondern über eine Verdreifachung (329% durchschnittlich).

Extrem teuer nun der Bereich 16-20 km/h! Der übliche +20-Tacho-Fahrer soll abkassiert werden:mecker:.

Im Moment offen ist noch die Flens-Punkte-Tabelle und davon abhängig der obere Verwarngeldrahmen, bisher 55 Euro. Mit den 80;- war ich wohl noch in der DM-Zeit.

:nolimit:

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Eindrucksvoll wie du dich und dein Lesevermögen zur Schau stellst.

 

vor 1 Stunde schrieb m3_:

In der  Grunddrucksache 687/21 ist auf Seite 31/32 die neue Abzocktabelle aufgeführt:

Die wichtigen Tabellen (PKW) stehen auf Seite 33 (untere Tabelle) und Seite 34

ab "c) andere als die in Buchstaben a oder b genannten Kraftfahrzeuge

 

vor 1 Stunde schrieb m3_:

               innerorts/ außerorts

bis +10     266 % / 300 %

11-15       240 %  / 250 %

16-20      457 % / 466 %

........

Extrem teuer nun der Bereich 16-20 km/h!

Das kostet 70 bzw 60 Euro - das ist natürlich seeehr teuer.

 

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@sobbel: Stimmt:blush:, ich kenne von §3 StVO insbesondere nur Abs. 1 und 2. Die Reihenfolge im Abs. 3 Pkt. 2 hatte ich noch nie im Kopf, sprich daß c) die "Pkws" sind. Man sollte von der Logik her meinen, die Besonderheiten/Ausnahmen kämen immer am Schluß, sprich das Kraftfahrzeug <3,5 t sei vorne dran.

Du hast hier also vollkommen recht:notworthy:, ich habe die falsche Tabelle für "Lkws" herangezogen. Somit sind alle o. g. Aussagen von mir hiermit zurückgezogen.

Korrekt ist nun, die unteren drei Ränge werden exakt verdoppelt. Bei den weiteren Rängen gibt es nur z. T. Verdopplungen. 

Das Fahrverbotsgefüge bleibt identisch.

:nolimit:

 

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@only Diesel: Nein. Generell vertagt. Das Spiel ist neu offen, da es auch am 26.9. Landtagswahlen gibt sowie das Verkehrsministerium neu besetzt werden könnte.

Zudem habe ich wie o. g. die falsche Tabelle verwendet:blush:.

@mods: Könntet Ihr bitte bei meinem vorletzten Posting den kompletten Text nach Verlinkung "Grunddrucksache 687/21" bis einschließlich vorletzten Satz "...soll abkassiert werden" irgendwie durchstreichen oder kennzeichnen mit "von @m3 widerrufen/zurückgenommen" oder so ähnlich, da inhaltlich falsch und darauf basierend nicht passende Schlußfolgerungen.

:nolimit:

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@sobbel: :yawn:.

Dann lass mal die Hosen runter, ob Substanz da ist: Wann wird der neue Bußgeldkatalog im Bundesgesetzblatt verkündet?

Und sind die Behörden wirklich solche Underperformer (=Schlechtleister), daß sie dann noch drei Wochen bekommen:doofwinkt:?

:nolimit:

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  • 2 weeks later...

Morgen liegt nun die Sache beim Bundesrat zur Abstimmung, siehe TOP 22 "Höhere Strafen für Raser" (Diese Titulierung:vogelzeig: bestätigt ein unterirdisches, unsägliches Kasperl-Niveau:fool: selbst im Bundesrat):

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1009/tagesordnung-1009.html?nn=16695588

Den Behörden droht bei der Massenahndung, exakter Massenabzocke, nun eine Überlastung. Deshalb in der Ausschußempfehlung 693/1/21 vom 23.09.21 dieser Satz:

Zitat

Um diesem Effekt gegenzusteuern, ist eine Erhöhung der Verwarnungsgrenze von 55 Euro (§ 1 Absatz 1 BKatV, § 56 Absatz 1 OWiG) zu prüfen.

Die nächste Panik liegt beim nun zu niedrigen Gebührensatz von 23,50 Euro bei Bußgelder, deshalb diese Ansage in der Ausschußempfehlung:

Zitat

...eines Kostenbescheides (aktuell 23,50 Euro einschließlich Postzustellung) liegen. Mithin ist eine Anhebung des Betrages für einen Kostenbescheid nach § 107 Absatz 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) erforderlich, damit die Verwarnungsgelder ihre Wirkung erzielen können.

:nolimit:

 

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Erwartungsgemäß wurde einstimmig zugestimmt. Die o. g. zwei Punkte wurden an die Bundesregierung verwiesen, was auch immer dies nun im Ablauf bedeutet. 

Es gab drei Redebeiträge Video Reden Bußgeldnovelle unter Top 22 :

1.) "Winne" Hermann jammerte über "unendliche Geschichte", "mühsamer Konsens", der VT soll es im Geldbeutel spüren und fordert von der neuen Regierungskoalition eine Reform der StVO, da diese den Geist der 60er und 70er entspräche:yawn:

2.) Mit Dr. Bernd Buchholz / FDP endlich mal ein Politiker:cool:, der etwas auf den Kasten hat, also auch in der freien Wirtschaft schon etwas geleistet hat, was man sofort merkt. Er hat Winne recht süffisant in die Ecke gestellt, Kollegen/-innen hätten ihn auf Spur gebracht:lol:, FV bei Beharrlichkeit gibt es auch unter 21 km/h, gell Winne. Wie gut könnte es Deutschland gehen, wenn nur solche Politiker an der Front wären:).

3.) Dr. Maike Schaefer / Grüne / derzeit Vorsitz in der Verkehrsministerkonferenz im Prinzip auch nicht schlecht, der Fall zeige wie gute Demokratie funktioniere. Fachlich aber leider ideologisch indisponiert, "unangepasste Geschwindigkeit" sei die häufigste Unfallursache, "Autoposer" usw.

:nolimit:

 

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@only Diesel: Der neue Bußgeldkatalog wurde nun gestern im Bundesgesetzblatt verkündet, am 13.10.21 "unterzeichnet" von Andi Scheuer und Inkrafttreten dann am 9. November 2021:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*[%40node_id%3D'911012']&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1

:nolimit:

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  • 3 weeks later...

Ab heute hat die Wegelagereizunft allen Grund zur Freude. Mit einem Schlag werden die Einnahmen verdoppelt. Tolle und beneidenswerte Branche. Auch die Zimmerdecken der Kämmerer dürften von Sektkorken malträtiert worden sein.

Die dumpfen Mainstream-Hauptnachrichten-Sendungen konnten endlich wieder das Wort "Raser" verwenden. 

@bluey: Gehst Du mit mir konform, daß wie bei der Bußgeldverdoppelung unter Tiefensee es auch heuer keine Evaluierung zur Wirksamkeit geben wird?

:nolimit: 

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@m3, der Wegezoll ist etwas angehoben worden, das Risiko bleibt trotzdem überschaubar. 
Gefährlicher sind die modernen Blitzanhänger, die in Zukunft sicher immer unauffälliger werden. Sie rentieren sich schnell und vermehren sich wie die Kaninchen. 
Die „Laserpolizisten“ sind in Kürze die „gute, alte Zeit“. 
Da blitzt dich ein Automat, der Bescheid enthält einen QR Code, Zahlung in wenigen Sekunden. Zeitsparend !

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vor 11 Stunden schrieb m3_:

Ab heute hat die Wegelagereizunft allen Grund zur Freude. Mit einem Schlag werden die Einnahmen verdoppelt. Tolle und beneidenswerte Branche. Auch die Zimmerdecken der Kämmerer dürften von Sektkorken malträtiert worden sein.

...ich glaub', das siehst Du völlig falsch. Die Kosten für die Corona-Regel-konformen Weihnachtsfeiern sind doch sicher immens angestiegen. Da bleibt wirklich nicht viel übrig, gaaanz bestimmt.

vor 10 Stunden schrieb rth:

Die „Laserpolizisten“ sind in Kürze die „gute, alte Zeit“. 

...wird @Bluey dann zwangspensioniert???

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vor 3 Stunden schrieb SilverBanditS:

...wird @Bluey dann zwangspensioniert???

Glaube ich nicht. Zur Not wird er Bezirksbeamter.(Dorfsheriff). Gibt es bei uns in jedem Stadtteil. Kümmern sich z.B. um Verkehr an Kindergärten und Grundschulen. In der Regel sind sie sehr beliebt.

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Ich bin gerade dabei, mir den neuen BKat, was Geschwindigkeitsverstöße betrifft, in Tabellenform zusammenzustellen (kann ich dann auch gern für die FAQ zur Verfügung stellen). Noch ein paar kurze Fragen an die Rechtsexperten hier :):

Sehe ich es richtig, dass nach dem neuen BKat …

… jetzt schon ab 16 km/h zu schnell (statt früher 21) kein Verwarngeld mehr möglich ist und 28,50 Euro für die Anzeige dazukommen?

… der Punktebereich (wie früher) trotzdem erst ab 21 drüber beginnt (dass es also z. B. bei 18 zu schnell zwar eine Anzeige gibt, aber ohne Punkte)?

… jetzt schon 16 km/h drüber in der Probezeit einen A-Verstoß darstellen (da Geldbuße ab 60 Euro, § 2a Abs. 2 und § 28 Abs. 3 Ziff. 3 lit. a StVG) und die bekannten Folgen nach sich ziehen?

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@frankenwaelder: Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber nicht daß Du dir zuviel Arbeit machst, denn Tabellen gibt z. B. bei  bussgeldkatalog.org - Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Punktesystem bleibt, also ab +21 für Pkw ohne Anhänger. Vielleicht gibt es in der auto-motor-und-sport wie früher ein kleines Beilageheftchen "Neuer Bußgeldkatalog" für das Handschuhfach....

Bezüglich einer Tabelle mit den Probezeitverstosseinstufungen halt ich mich zurück.

In der Tat ist noch offen bzw. mir nicht der aktuelle Stand bekannt, ob nun die Owi-Grenze 55 Euro bleibt oder nun erhöht worden ist. @sobbel als allwissender Rechtsexperte:notworthy: kann dies sicherlich kurz auflösen.

:nolimit:

 

 

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vor 17 Stunden schrieb m3_:

Ab heute hat die Wegelagereizunft allen Grund zur Freude.

Also, was mich betrifft, so empfinde ich dabei überhaupt keine Freude. Warum sollte ich auch. Mir bringt die Erhöhung der Sätze keinerlei Vorteile, eher Nachteile.

 

vor 17 Stunden schrieb m3_:

Mit einem Schlag werden die Einnahmen verdoppelt.

Nein, werden sie nicht.

 

vor 17 Stunden schrieb m3_:

Die dumpfen Mainstream-Hauptnachrichten

Na, dann schau Dir mal die Kommentarforen mancher Nachrichtenseiten an. Die Leute selbst schäumen über vor Freude, daß alles teurer geworden ist. Die hätten sich sogar noch viel drastischere Erhöhungen gewünscht.

 

vor 17 Stunden schrieb m3_:

Gehst Du mit mir konform...

Ich weiß nicht, ob oder in welchem Maße überhaupt da irgendwas evaluiert wird. Ist mir letztlich auch völlig egal. Ich habe da so meine eigene Meinung zu. Und die ist eine denn doch eher andere als die unserer Politiker.

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vor 16 Stunden schrieb rth:

der Wegezoll ist etwas angehoben worden

Nein. Nicht "etwas", sondern im unteren Bereich verdoppelt, zT sogar fast verdreifacht, rechnet man die Gebühren hinzu.

 

vor 16 Stunden schrieb rth:

Die „Laserpolizisten“ sind in Kürze die „gute, alte Zeit“.

Das glaube ich eher nicht. Die stationären werden vielleicht noch etwas zunehmen, die mobilen (ESO, Radar, Anhänger etc.) wohl ganz sicher. Aber auf Laser wird man nicht verzichten.

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vor 6 Stunden schrieb SilverBanditS:

...wird @Bluey dann zwangspensioniert???

:lol: Nein, ganz sicher nicht. Ich bin ja noch mit ESO und Provida unterwegs. Auch in allen übrigen Verkehrsüberwachungsbereichen bin ich ja ebenso aktiv. Nee, nur weil vielleicht ein kleiner Teilbereich herausfällt, werde ich sicher nicht arbeitslos bzw. zwangspensioniert.

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vor 2 Stunden schrieb frankenwaelder:

… jetzt schon ab 16 km/h zu schnell (statt früher 21) kein Verwarngeld mehr möglich ist und 28,50 Euro für die Anzeige dazukommen?

Das siehst Du richtig. Der Anzeigenbereich fängt jetzt schon bei 16 km/h an. BG zzgl. Gebühren. Da  hätten wir dann eben auch die annähernde Verdreifachung, von der ich eben schrieb.

 

vor 2 Stunden schrieb frankenwaelder:

… der Punktebereich (wie früher) trotzdem erst ab 21 drüber beginnt (dass es also z. B. bei 18 zu schnell zwar eine Anzeige gibt, aber ohne Punkte)?

Korrekt. Allerdings ist zZ im Gespräch, die VG-Grenze anzuheben, so daß es auch künftig bei einem VG bliebe. Man darf also gespannt sein. Ich persönlich glaube eher nicht daran.

 

vor 2 Stunden schrieb frankenwaelder:

… jetzt schon 16 km/h drüber in der Probezeit einen A-Verstoß darstellen (da Geldbuße ab 60 Euro, § 2a Abs. 2 und § 28 Abs. 3 Ziff. 3 lit. a StVG) und die bekannten Folgen nach sich ziehen?

Nein. Hab gerade noch einmal nachgeschaut. Dieser Verstoß stellt keinen A-Verstoß dar und dürfte damit auch für Probezeitler irrelevant sein.

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vor 48 Minuten schrieb Bluey:

Nein. Nicht "etwas", sondern im unteren Bereich verdoppelt, zT sogar fast verdreifacht, rechnet man die Gebühren hinzu.

 

Das glaube ich eher nicht. Die stationären werden vielleicht noch etwas zunehmen, die mobilen (ESO, Radar, Anhänger etc.) wohl ganz sicher. Aber auf Laser wird man nicht verzichten.

@Bluey, ich habe an anderer Stelle bereits geschrieben, ich Rechne gerne in „Wirtshauskosten“. Die Wirte an der Ostsee hatten die Bußgeldererhöhung bereits berücksichtigt.

Mit Laser habe ich mich ungenau ausgedrückt. Laser ohne Doku, wie z.B. Riegl 21 sind out, alles „andere“ wird bleiben, Anhänger werden sich stark vermehren. 

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vor 14 Minuten schrieb rth:

Mit Laser habe ich mich ungenau ausgedrückt. Laser ohne Doku, wie z.B. Riegl 21 sind out, alles „andere“ wird bleiben, Anhänger werden sich stark vermehren.

Ich hab Dich schon verstanden, bin da allerdings Lasermessungen betreffend anderer Meinung.

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vor einer Stunde schrieb Bluey:

Ich hab Dich schon verstanden, bin da allerdings Lasermessungen betreffend anderer Meinung.

A bist du befangen

B Gerichtsentscheidungen sind nicht immer für den „Logischen Menschenverstand“ nochvollziehbar.

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vor 21 Stunden schrieb m3_:

Mit einem Schlag werden die Einnahmen verdoppelt. Tolle und beneidenswerte Branche. Auch die Zimmerdecken der Kämmerer dürften von Sektkorken malträtiert worden sein.

Inflationsausgleich - Die arme Abzockindustrie hat aber doch schon vor einigen Jahren gemeckert, beispielsweise wurde da errechnet dass ein Verwarngeld Bettelbrief Kosten in Höhe von durchschnittlich 10,58 verursacht. Sind wohl also sogar die eingerechnet, die den Zettel am Scheibenwischer sofort bezahlen.

https://www.bz-berlin.de/berlin/knoellchen-sind-fuers-amt-teurer-als-fuer-den-falschparker

Wie sieht das wohl aus wenn z.B. in München erst Firma - Dienstwagennutzer - Fahrer angeschrieben werden müssen.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb rth:

A bist du befangen

B Gerichtsentscheidungen sind nicht immer für den „Logischen Menschenverstand“ nochvollziehbar.

Ich denke vielmehr, daß ich etwas mehr über - sagen wir mal - Insiderwissen verfüge und ich deshalb durchaus ganz gut abschätzen kann, ob das Lasermeßverfahren out ist oder nicht.

Das OLG im Saarland hat überhaupt keine bindende oder lenkende Wirkung auf andere OLGs. Insofern interessieren mich die dortigen Entscheidungen nicht, zumal ich aus der Vergangenheit entsprechende Erfahrungen habe. Ich unterhalte mich auch regelmäßig mit Richtern im hiesigen Bereich, so daß ich auch relativ gut informiert bin, was sich auf der Ebene so bewegt.

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@Bluey, ich will dir nicht zu nahe treten, aber du dürftest dich in der Regel mit Amtsrichtern unterhalten. Landgericht ist schon seltener, eine Entscheidung eines OLG bindet die Gerichte im Bundesland, unterschiedlich OLG Gerichtsentscheidungen können dem BGH vorgelegt werden, der für „Alle“ entscheiden kann.
Ich vermute dazu wird es nie kommen, Riegl und Co sind nicht effektiv, sehr kostenintensiv. Die Zukunft gehört den mobilen Blitzautomaten, 24/7/365 dienstbereit. 
Und Verlass dich darauf, in Zukunft werden diese Automaten beweglicher und — noch — unauffälliger werden.

Eins ist aber sicher, deshalb kommt kein Polizeibeamter in den Vorruhestand.

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@rth: ja, ich unterhalte mich idR mit AG-Richtern. Die wissen, was am für sie zuständigen OLG so abgeht und idR auch darüber hinaus. Ein OLG bindet die Gerichte in ihrem Zuständigkeitsbereich. Der muß nicht zwingend ein Bundesland sein. Bis zu einer BGH-Entscheidung interessieren OLG-Entscheidungen anderer Zuständigkeitsbereiche überhaupt nicht.

Ob Riegl und Co effektiv sind, haben Gerichte nicht zu entscheiden/bewerten, sondern die jeweiligen Bundesländer, die politischen Führungen. Und was das betrifft, bin ich bestimmt besser informiert als Du. Zumal in dieser Sache auch nicht ausschließlich eine Effizienz entscheidend ist und Lasermessungen auch nicht mit Messungen von ESO und Co verglichen werden. Auch gibt es so manche Meßstellen, die bei weitem mehr Messungen hervorrufen als solche, die von Radar, ESO u.ä. aufgesucht werden. Soviel zur Effizienz.

Inwieweit die Zukunft welcher Meßtechnik gehört, lasse ich mal dahingestellt. Das können wir beide sicherlich nicht abschließend, wenn überhaupt irgendwie, beurteilen.

Nein, ich verlasse mich auch nicht auf irgendeine mögliche bessere Beweglichkeit oder Unauffälligkeit. Ich betrachte das Thema aus Sicht des Praktikers. Und da denke ich habe ich mehr als hinreichend Erfahrungen und Erkenntnisse. Aber: man wird sehen.

Zu letzterem: da stimme ich Dir 100%ig zu. Polizeiarbeit besteht schließlich nicht nur aus Geschwindigkeitsmessungen.

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Am 10.11.2021 um 20:43 schrieb Heintz:

Inflationsausgleich - Die arme Abzockindustrie hat aber doch schon vor einigen Jahren gemeckert, beispielsweise wurde da errechnet dass ein Verwarngeld Bettelbrief Kosten in Höhe von durchschnittlich 10,58 verursacht. Sind wohl also sogar die eingerechnet, die den Zettel am Scheibenwischer sofort bezahlen.

https://www.bz-berlin.de/berlin/knoellchen-sind-fuers-amt-teurer-als-fuer-den-falschparker

Wie sieht das wohl aus wenn z.B. in München erst Firma - Dienstwagennutzer - Fahrer angeschrieben werden müssen.

@heintz: Ja, da können sich in Großkonzerne die BWL'er zu Tode rechnen, was ein Brief, eine Rechnungserstellung oder ein händischer Aktenvorgang kostet. Die Knöllchenbriefe sind zwischenzeitlich oftmals auf das Fuhrparkmanagement outgesourced. 

Im Prinzip müßten bei den Knöllchenkosten zu den Overhead-Kosten auch die Entwicklungskosten vom neuen Bußgeldkatalog rein, sprich die Arbeitszeitkosten der Politiker, Staatssekretäre, usw., dazu auch die Reisekosten/Spesen z. B. vom BaWü-Verkehrsminister "Winne" rein-_-

Bei der Rentabilitätsberechnung zu unterscheiden sind natürlich staatliche Organe (Ordnungsämter, Bußgeldstellen) und private Abzockdienstleister wie Zweckverbände usw.. 

:nolimit:

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@all: Die Polizei Bayern hat ihren Online-Bußgeldkatalog refresht:

https://www.polizei.bayern.de/suche/bgk/index.html

Da kann man schön alle Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße eingeben.

Zudem ist der Tatbestandskatalog dabei. Der Tatbestand ist auch mit Stichworten sowie mit (Bruchstück-)Tatbestandsnummern suchbar!

Zum Beispiel wichtig zur Thematik "Diskriminierung höhermotorisierte Kfz" habe ich mal mit den Suchworten "Lärm"  und "unnütz" die drastisch erhöhten Abzocktatbestände gesucht: 

Nr. 1 | BKZ: 130612
Tatbestand: Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm.
Verletzte Vorschrift: § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 117 BKat
Bußgeld: 80 Euro | Punkte: 0 | Fahrverbot: 0 Monat(e)

Wichtig hier, daß es keine Flenspunkte gibt, da kein verkehrssicherheitsrelevanter Verstoss vorliegt.

 

Dies ist vielfach unbekannt, wenn Cops bei Fahrzeugkontrollen einen "auf wichtig machen":

Nr. 3 | BKZ: 349106
Tatbestand: Sie weigerten sich, die Geräuschentwicklung prüfen zu lassen.
Verletzte Vorschrift: § 49 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 220 BKat
Verwarnungsgeld: 10 Euro | Punkte: 0 | Fahrverbot: 0 Monat(e)

 

Nr. 1 | BKZ: 130624
Tatbestand: Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Verletzte Vorschrift: § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 118 BKat
Bußgeld: 100 Euro | Punkte: 0 | Fahrverbot: 0 Monat(e)

Dito keine Flenspunkte.

:nolimit:

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9 minutes ago, m3_ said:

Wichtig hier, daß es keine Flenspunkte gibt, da kein verkehrssicherheitsrelevanter Verstoss vorliegt.

Kein verkehrssicherheitsrelevanter Verstoß dürfte auch bei Mißachtung von Anordnungen aus Lärmschutzgründen vorliegen. Diese Unterscheidung sieht die FeV bislang nicht vor, wäre es aber wohl mal wert gerichtlich ausgefochten zu werden - unter Zuhilfenahme der amtlichen Begründung der FER-Novelle. Wobei es mit einer Instanz sicherlich nicht getan sein dürfte.

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@z282: Dieses Thema liegt seit der Ramsauer-Punkte-Reform mit Abschaffung der Punkte bei Umweltzonenverstösse bei mir im Stapel Aktionspunkte Prio C. Weil es "nur" um Punkte geht, brennt es halt nicht unter den Fingernägel. Das dürfte wohl vielen Leuten so gehen, weil bis dato bundesweit m. W. nichts passiert ist. Interessant wäre auch mal die Datenlage, sprich wieviel Geschwindigkeitsüberschreitungspunkte es pro Jahr wegen Lärmschutzlimits gibt. Ebenso bei Emissionslimits wie Feinstaub und Stickoxid (siehe Stuttgart). Die nächste Frage ist dann, wie die Sachlage mit und ohne Zusatzschild aussieht...und ist der Verwaltungsakt "ohne Zusatzschild" nicht fehlerhaft....oder wird kaschiert mit Zusatzgrund "wegen Verkehrssicherheit"....

:nolimit: 

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vor 6 Stunden schrieb m3_:

Dies ist vielfach unbekannt, wenn Cops bei Fahrzeugkontrollen einen "auf wichtig machen":

Blablabla..... wer macht denn da einen auf wichtig?! Aber: wenn sich jemand weigert, den Geräuschpegel vor Ort zu messen, wird die Kiste halt sichergestellt und einem Sachverständigen vorgeführt. Kein Problem. Da ist das Auto dann halt für ein paar Tage wech. :rolleyes:

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vor 39 Minuten schrieb Bluey:

…wenn sich jemand weigert, den Geräuschpegel vor Ort zu messen, wird die Kiste halt sichergestellt und einem Sachverständigen vorgeführt. …

Sehr gut. Wie oft im Jahr kommt das vor? Bis ein Auto sichergestellt wird muss sich ein Fahrer schon sehr dumm (überheblich) anstellen.

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vor 6 Minuten schrieb rth:

Wie oft im Jahr kommt das vor?

Daß sich ein Fahrer weigert, eine entsprechende Messung vornehmen zu lassen? Selten. Hab ich in den letzten zwei Jahren einmal erlebt.

Daß ein Auto sichergestellt wird, damit der TÜV, die Dekra etc. zwecks Geräuschpegelmessung drüberschauen? Sehr oft. Im Schnitt hier im Kreis in den letzten Monaten mindestens wöchentlich.

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Am 14.11.2021 um 18:01 schrieb Bluey:

…Daß ein Auto sichergestellt wird, damit der TÜV, die Dekra etc. zwecks Geräuschpegelmessung drüberschauen? Sehr oft. Im Schnitt hier im Kreis in den letzten Monaten mindestens wöchentlich.

@Bluey, wer zahlt die Kosten wenn kein Verstoß festgestellt wird? Ernsthafte Frage!
Starte ich mein Auto im — legalen — Sport+ Modus ist die Nachbarschaft wach. Ein anderer Nachbar fährt — zum Glück (leider) sehr selten — einen Ferrari. Ich liebe das Geräusch, aber die landenden Flugzeuge in 1000 m Höhe sind leiser. 

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vor 32 Minuten schrieb rth:

@Bluey, wer zahlt die Kosten wenn kein Verstoß festgestellt wird? Ernsthafte Frage!

Die Behörde, der Steuerzahler. Wer sonst. Kam bislang aber nur sehr selten vor. Man stellt die Autos ja nicht sicher, weil man sich nur auf sein Gehör verläßt, sondern weil man Anhaltspunkte für technische Manipulationen hat.

vor 33 Minuten schrieb rth:

Starte ich mein Auto im — legalen — Sport+ Modus ist die Nachbarschaft wach.

Es geht nicht ums Starten. Der Drehzahlbereich (für eine Messung) und auch der Dezibelwert, den das Auto max. erreichen darf, sind festgelegt.

vor 34 Minuten schrieb rth:

Ein anderer Nachbar fährt [...] einen Ferrari.

Dann schau mal in seinen Fahrzeugschein und dort nach, wieviel Lärm bei welcher Drehzahl er verursachen darf.

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vor 16 Minuten schrieb Bluey:

...Dann schau mal in seinen Fahrzeugschein und dort nach, wieviel Lärm bei welcher Drehzahl er verursachen darf.

Ich denke das wird er mir nicht erlauben; aber mal zur Information, unter welcher Ziffer im Fahrzeugschein kann ich die zulässige Lärmbelastung nachsehen?

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vor 9 Stunden schrieb rth:

unter welcher Ziffer im Fahrzeugschein kann ich die zulässige Lärmbelastung nachsehen?

U1 => Standgeräuschpegel / U2 => Drehzahl (die wird für eine Messung zugrunde gelegt) zu U1 / U3 => Fahrgeräuschpegel

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vor 3 Stunden schrieb Bluey:

U1 => Standgeräuschpegel / U2 => Drehzahl (die wird für eine Messung zugrunde gelegt) zu U1 / U3 => Fahrgeräuschpegel

Danke für die Information. Bei mir steht U1 92. Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht ist ab 90 dB (A) Gehörschutz Pflicht. Könnte hinkommen.

U1 / U3 74.

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Am 10.11.2021 um 16:23 schrieb Bluey:

Nein. Hab gerade noch einmal nachgeschaut. Dieser Verstoß stellt keinen A-Verstoß dar und dürfte damit auch für Probezeitler irrelevant sein.

Hi, Bluey, hast du da zufälligerweise eine Quelle oder sonstige Übersicht?

Ich als Nicht-Jurist lasse mich gern eines Besseren belehren, vielleicht habe ich ja einen Denkfehler drin (alle Hervorhebungen und Auslassungen im Folgenden von mir):

§ 2a StVG sagt in den Absätzen 2 und 2a:

Zitat

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat […] die Fahrerlaubnisbehörde

1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat

[…]

Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist.

→ Ok, also Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bei einem schwerwiegenden Verstoß, klar. Was ist ein schwerwiegender Verstoß?

In Anlage 12 (zu § 34) der FeV ist dazu bei "A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen" unter 2.1 aufgeführt:

Zitat

Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über […] die Geschwindigkeit (§ 3 Absatz 1, 2a, 3 und 4, […])

→ Also ist, so wie ich es verstehe, jede Geschwindigkeitsübertretung ein A-Verstoß – allerdings heißt es ja oben, dass Aufbauseminar und PZ-Verlängerung nur angeordnet werden, wenn Folgendes der Fall ist:

Zitat

die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist

→ Dann schauen wir mal in § 28 Abs. 3, und da heißt es bei Nr. 3 lit. a) sublit. bb):

Zitat

Im Fahreignungsregister werden Daten gespeichert über […] rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c, soweit sie in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichnet ist und gegen die betroffene Person eine Geldbuße von mindestens sechzig Euro festgesetzt worden ist […]

→ Mit der "Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ist die FeV gemeint (konkret die erwähnte Anlage 12), das trifft hier also zu, und jetzt kommt der springende Punkt: Nach neuem BKat ist eine Geldbuße von "mindestens sechzig Euro" schon bei 16 km/h drüber vorgesehen …

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Ich habe das nicht so im Detail aufgedröselt wie Du, sondern lediglich in den aktualisierten Bußgeldkatalog geschaut. Und da steht der +16 km/h-Verstoß als nicht A-Verstoß drin. Ich hab mal einen Auszug angefügt.

Ein schwerwiegender Verstoß ist im Katalog mit einem "A" gekennzeichnet, der weniger schwerwiegende mit einem "B". Bei dem +16 km/h-Verstoß steht weder ein "A" noch ein "B".

 

 

BKAT-Auszug.JPG

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vor einer Stunde schrieb Bluey:

Er wird die Kassen aber klingeln lassen.

Glaubst du ernsthaft, dieser Wegezoll wird ernsthaft beeindrucken?


Ist ein schlechtes Beispiel, ist mir klar, aber auf den Transitautobahnen anno Tuk ist kaum einer zu schnell gefahren.

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