Toliman 8 Posted April 2, 2021 Report Share Posted April 2, 2021 Als ich einmal mit meinem Auto geblitzt wurde, war im Bußgeldschreiben ein Mitarbeiter der Polizei als Zeuge aufgeführt. Allerdings kann ich mich nicht erinnern, daß seinerzeit neben der Blitzsäule überhaupt jemand stand. Warum wurde diese Person als Zeuge aufgeführt und warum hat man nicht einfach einen Abzug des kompletten Fotos beigelegt?Im Übrigen konnte ich seinerzeit leicht belegen, daß ich zu Unrecht geblitzt wurde, denn für PKWs gilt an besagter Stelle ein höheres Tempolimit und in meinem Bußgeldschreiben wurde sogar mein PKW als LKW bezeichnet (fotografiert nicht die Blitzsäule das gesamte Fahrzeug?) und so wurde mir, nachdem ich die Behörde darauf aufmerksam machte, daß besagtes Auto ein PKW und kein LKW ist, das Bußgeld erlassen. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted April 2, 2021 Report Share Posted April 2, 2021 vor 45 Minuten schrieb Toliman: und so wurde mir... das Bußgeld erlassen. Wie schnell ist nichts passiert Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 2, 2021 Report Share Posted April 2, 2021 @Toliman, der Mitarbeiter der Polizei hat das Foto ausgewertet. Quote Link to post Share on other sites
Toliman 8 Posted April 2, 2021 Author Report Share Posted April 2, 2021 Warum wird der dann als "Zeuge" und nicht als "Auswerter" bezeichnet? Ein Zeuge eines Ereignisses muß ein Ereignis in Echtzeit verfolgt haben. Die Auswertung einer Aufzeichnung ist nicht zeitgebunden. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted April 3, 2021 Report Share Posted April 3, 2021 vor 5 Stunden schrieb Toliman: Ein Zeuge eines Ereignisses muß ein Ereignis in Echtzeit verfolgt haben. Nein. Der Polizist ist schon darum Zeuge, weil er das Messgerät eingerichtet und in die Säule gestellt hat. Gruß Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 6, 2021 Report Share Posted April 6, 2021 Am 3.4.2021 um 01:36 schrieb Toliman: Ein Zeuge eines Ereignisses muß ein Ereignis in Echtzeit verfolgt haben Dann wäre er sogar ein "Augenzeuge". - Du liegst also mit deiner Ansicht falsch. Am 3.4.2021 um 01:36 schrieb Toliman: "Zeuge" und nicht als "Auswerter" Was ist ein Auswerter anders, als ein Zeuge? Der Auswerter bezeugt, dass er den Film ausgewertet hat. In Straftaten wird auch der Gerichtsmediziner als "Zeuge" bezeichnet. Quote Link to post Share on other sites
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