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Falsche Messwerte Bei Der Leivtec Xv3


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"Bereits seit 2019 kursiert der Verdacht, dass es bei den Messanlagen XV3 des Herstellers Leivtec bei fahrzeuguntypischen Reflexionsflächen zu Messabweichungen außerhalb der zulässigen Fehlergrenzen kommen könnte.

Aus diesem Grunde wurden wissenschaftliche Versuchsreihen entwickelt, um die messtechnische Relevanz von Fahrzeugen mit und ohne Störreflektoren auf die Messrichtigkeit der Anlage zu untersuchen. Dabei wurde der Fokus auf die Entwicklung und Validierung einer forensischen Nachweismethode gelegt, die eine Identifizierung solcher Effekte anhand der derzeit verfügbaren technischen Anknüpfungstatsachen ermöglicht.
Die ersten Versuchsreihen wurden vom 25.08. – 28.08.2020 durchgeführt. Vom Hersteller ESO wurde als Referenz eine Messanlage Typs ES 8.0 zur Verfügung gestellt. Der Hersteller Leivtec wurde von den Versuchsreihen vorab in Kenntnis gesetzt.
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei der Messanlage Leivtec XV3 bei Kraftfahrzeugen nach dem Stand der Technik ohne Installation von Störreflektoren zu erheblichen Messabweichungen kommen kann. Bei Messkonstellationen, bei denen das gemessene Fahrzeug nicht über die gesamte Messentfernung (50 m bis 30 m vor dem Gerät) von der Laserstrahlung erfasst und somit innerhalb des Auswerterahmens abgebildet wurde, fiel der geräteseitig ausgewiesene Geschwindigkeitswert systematisch außerhalb der Verkehrsfehlergrenze (3 km/h bis 100 km/h bzw. 3 % über 100 km/h) zu hoch aus.
Nach einer sorgfältigen Auswertung der Versuche wurden der Hersteller sowie die Zulassungsbehörde PTB über die Feststellungen informiert, wobei entsprechende Dokumentationen und Nachweise überreicht wurden. Ziel war es, die Versuche auf den Referenzmessanlagen der PTB fortzuführen.
Anlässlich laufender Gerichtsverfahren wurden die Versuche am 07.10.2020 validiert, wobei hier zwei weitere geeichte Messanlagen vom Typ Leivtec XV3 sowie eine Referenzmessanlage des Herstellers VDS eingesetzt wurden.
Nach hiesiger Bewertung ist es anhand unterschiedlicher Messanlagen des benannten Typs, sowie unterschiedlicher Referenzanlagen nach ca. 900 Versuchsfahrten erwiesen, dass es zu zahlenmäßig relevanten unzulässigen Messabweichungen kommen kann.
Einen technisch detaillierteren Abriss der Untersuchungen gibt es unter: www.argueMINT.de/LeivtecXV3.html
Die benannten Sachverständigen können bestehende Verfahren im Zweifelsfall hinsichtlich der Korrektheit des Messwertes überprüfen."
Quelle: Infoschreiben der ForSeMa GmbH.
Fall-Schleiz-Fall155.jpg

 

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Mal sehen wann und wie die PTB reagiert.

Bzw. die Gerichte. Um die Zahl der Einsprüche zu erhöhen, drucke ich den Artikel morgen fünfzigmal aus, stelle mich an eine XV3-Messstelle und fange die (mutmaßlich) Gemessenen an der nächsten Ampel zwecks Aushändigung eines Exemplars ab. :D

 

Aber mal im Ernst: Das ist heftig. Klar, das von @handysammler verlinkte Bild zeigt eine besonders krasse Abweichung, aber auch bspw. bei Fall 8 und 9 (https://www.arguemint.de/images/Fall_8.jpg, https://www.arguemint.de/images/Fall_9.jpg) misst mit hundertprozentiger Sicherheit eines der Messgeräte falsch (i. e. außerhalb der Verkehrsfehlergrenze). Scheint ja das XV3 gewesen zu sein, wenn man sich die weiteren Messungen anschaut ... es sei denn, es waren LED-Scheinwerfer im Spiel. ;)

 

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine unterhaltsame Diskussion in diesem Thread.

 

 

Tante Edit: Schleiz? Wieso sagt mir (nomen est omen) denn keiner Bescheid? :D

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Warum sollte Dir jemand Bescheid sagen? Und - vor allem - worüber sollte man Dich informieren?

Dass die XV3 eines der ungefährlichsten Messgeräte ist?

Oder dass LED-Scheinwerfer in D die Messung mit ESO vornehmlich nur linksseitig beeinflussen? Oder glaubst Du, dass Sachverständigenbüros Dich zu Tests einladen?

Dann frag @handysammler einfach per PN.

 

Ups, er war schneller...

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Wir waren in Schleiz... wollte ich Dir nur mal Bescheid geben. :D

Ah, danke! Was für ein Service! :D

 

Dass die XV3 eines der ungefährlichsten Messgeräte ist?

Stimmt. Gebissen hat mich noch keines. Oder meinst du von den Messergebnissen her? Da gab's doch neulich mal im sog. "Radarforum" einen Link dazu ... :whistling:

 

Oder dass LED-Scheinwerfer in D die Messung mit ESO vornehmlich nur linksseitig beeinflussen?

Den Zwinkersmiley hast du gesehen? Ich wollte nur die einschlägigen Kandidaten hier im RF ein bisschen provozieren. ;) Ich halte mit meinen bescheidenen technischen Kenntnissen den ES8.0 hier für eine absolut geeignete Referenzanlage.

 

Oder glaubst Du, dass Sachverständigenbüros Dich zu Tests einladen?

Den Lachsmiley hast du gesehen? War doch nur ein Witz, Schleiz ist nicht allzu weit von mir entfernt. Die SV-Büros werden schon ihre eigenen Leute haben. Obwohl - sich mal blitzen zu lassen, ist auch spaßig. :D
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Obwohl - sich mal blitzen zu lassen, ist auch spaßig. :D

 

Da geh ich voll und ganz mit. Auch der Eso-Test (Eso 3.0 und Eso 8.0) auf dem Sachsenring hat damals sehr viel Spaß gemacht. Allerdings war in Schleiz kein Blitzlicht aufgebaut - weder bei XV3-, noch bei der VDS-Anlage.

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Die in OHA laufen ja eh nicht so ganz... wie auch immer. Bei uns wird manchmal auch am Tag der Blitz mit eingesetzt. Vorallem jetzt, wenn es später hell und eher dunkel wird. Der Kreis meines Wohnortes macht regelmäßig (1x im Jahr ist auch eine Form von regelmäßig) Nachtmessung, da muss es natürlich sowieso mit Blitz sein.

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  • 2 weeks later...
Sollte mittelfristig keine Nachprüfbarkeit des Messergebnisses geschaffen werden (hier Offenlegung der Messimpulse z.B. durch Downgrade auf SW 1.0), ist dem Messgerät u. U. die Zulassung zu entziehen (vgl. §§ 31 Abs. 1, 2 Nr. 1, 37 Abs. 2 Nr. 1 MessEG).

Aus "Fehlmessungen bei XV3 nachgewiesen", www.vut-verkehr.de, 22.10.20; https://vut-verkehr.de/aktuelles/64/fehlmessungen-bei-xv3-nachgewiesen

 

Die Messungen von BAB-Brücken waren mir schon immer suspekt.

:nolimit:

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Die Messungen von BAB-Brücken waren mir schon immer suspekt.

Jo, zumal die Gebrauchsanweisung in diesem Punkt alles andere als eindeutig ist (bzw. so wie ich sie verstehe, Messungen direkt von oben herab überhaupt nicht zulässt).

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  • 3 months later...

Es soll wohl nun eine neue Anleitung geben:

Zitat

Erste interne Auswertung lassen vermuten, dass 30-40% aller XV3-Fälle von den neuen Auswertekritierien betroffen sind.

Aus "Geänderte Auswertung beim XV3? Das Kartenhaus stürzt ein", www.vut-verkehr.de; 19.01.21    https://vut-verkehr.de/aktuelles/66/geaenderte-auswertung-beim-xv3--das-kartenhaus-stuerzt-ein

Wieder einmal ein bestätigter Skandal. Die Wegelagerei-Branche schafft es einfach nicht mal wenigstens ein Jahr skandalfrei zu bleiben. Ebenso wieder bestätigt die Scheunentor-Zulassungen der PTB.

:nolimit:

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  • 4 weeks later...

Die technikfernen Formaljuristen bei den OLG behaupten ja gerne mal, die Prüfung durch die PTB könne ein standardisiertes Messverfahren gewährleisten und stellen die Formel auf: Messgerät durch PTB geprüft = Unfehlbarkeit.

 

Schon die mehr als ausführlich dokumentierten, dennoch aber von der PTB geleugneten Einflussmöglichkeiten von LED Licht auf eso-Messungen zeigen, dass diese Gleichung Unsinn ist. Jetzt kann sich aber jeder im Internet ansehen, wie genau ein zugelassenes Messgerät tatsächlich misst: https://www.iqvmt.de/LeivtecXV3.html

 

Zwei Messgeräte wurden in einer üblichen Messsituation am Fahrbahnrand aufgebaut und dann ein Fahrzeug gemessen, das mit einer Geschwindigkeit von 131 km/h gefahren war. Die Geschwindigkeit wurde mit der gleichen Referenzanlage festgestellt, die auch die PTB bei Zulassungsverfahren einsetzt.

 

Die beiden zugelassenen und geeichten Messgeräte hatten dann Geschwindigkeiten von 125 bzw. 141 km/h angezeigt. es lag also ein Unterschied von 16 km/h zwischen zwei gleichzeitig messenden Geräten vor. Beide Messwerte lagen außerhalb der zulässigen Fehlergrenzen, sodass die Messgeräte in dieser Form überhaupt nicht hätten zugelassen werden dürfen.

 

Wer jetzt noch argumentiert, das standardisierte Messverfahren in der jetzigen Form sei nicht zu beanstanden und eine Überprüfbarkeit der Messungen sei nicht erforderlich, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

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wenn man die Erweiterung der Gebrauchsanweisung liest, merkt man, dass damit immer noch nicht die Mängel behoben sind.

die Messung zu Ungunsten des Betroffenen ist zwar mit der neuen Auswertekriterien nicht mehr verwertbar, die zugunsten aber sehr wohl. Dürfte sie aber nicht, da auch hier die Verkehrsfehlergrenzen von +/- 3 % nicht eingehalten werden.

Das ist aber die Voraussetzung für ein standardisiertes Messverfahren.

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