harz 0 Posted February 16, 2021 Report Share Posted February 16, 2021 Was gilt, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit VZ 274-30 direkt an der Ortseingangstafel VZ 310 befestigt ist? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted February 16, 2021 Report Share Posted February 16, 2021 Hier in unserem Kurort gilt im ganzen Ortsbereich, so ist es bei allen Ortseingängen ausgeschildert, Tempo 30. Daher braucht es nicht an jeder neuen Einmündung/Straße ein neues Schild . Zusätzlich ist auf der Straße an diversen Stellen noch einmal groß 30 aufgemalt. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted February 16, 2021 Report Share Posted February 16, 2021 vor einer Stunde schrieb harz: Was gilt, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit VZ 274-30 direkt an der Ortseingangstafel VZ 310 befestigt ist? Natürlich 30 km/h. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted February 16, 2021 Report Share Posted February 16, 2021 Zitat Zusätzlich ist auf der Straße an diversen Stellen noch einmal groß 30 aufgemalt. Die Straßenmalerei interessiert niemanden. Und das Hinweisschild "Im gesamten Ort" auch nicht. Es sollte dann schon eine ordentliche Tempo-30-Zone eingerichtet sein. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted February 16, 2021 Report Share Posted February 16, 2021 vor 2 Stunden schrieb hawethie: Es sollte dann schon eine ordentliche Tempo-30-Zone eingerichtet sein. Ist eingerichtet. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted February 16, 2021 Report Share Posted February 16, 2021 vor 2 Stunden schrieb Zöllner: Ist eingerichtet. @Zöllner, wohnst du im gleichen Ort wie @harz? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted February 16, 2021 Report Share Posted February 16, 2021 vor 7 Minuten schrieb rth: @Zöllner, wohnst du im gleichen Ort wie @harz? Im Harz bestimmt nicht. Südlich von Osnabrück. Das kann man lesen. Und ich denke, dass der hiesige Ortsbereich von allen zuständigen Verkehrs- Instanzen begutachtet und genehmigt wurde. In zwei Straßen sind zusätzlich Begrenzungen auf 20 km/h angeordnet - schade, dass so wenige sich daran halten. Aber gemessen wurde nach meiner Kenntnis noch nie ! In der übrigen Zone schon des öfteren, beispielsweise bei der Schule. Mich hat das noch nie tangiert, es ist einfach, sich an die Begrenzung zu halten. Ebenfalls bedaure ich, dass die Polizeipräsenz einfach nicht gegeben ist. Aber wenn seit vielen Jahren von der Politik landesweit immer nur gespart wurde, ist das kein Wunder. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted February 17, 2021 Report Share Posted February 17, 2021 vor 13 Stunden schrieb Zöllner: Mich hat das noch nie tangiert, es ist einfach, sich an die Begrenzung zu halten. Ebenfalls bedaure ich, dass die Polizeipräsenz einfach nicht gegeben ist. Schön, wenn es für dich einfach ist jedwede Gängelung zu befolgen. Mir schwillt leider regelmäßig der Kamm, auch bedauere ich nicht, wenn keine, oder zu wenig, Kontrolle solcher Anordnungen erfolgt. Quote Link to post Share on other sites
harz 0 Posted February 17, 2021 Author Report Share Posted February 17, 2021 Am 16.2.2021 um 12:30 schrieb rth: Natürlich 30 km/h. Ich meine den Geltungsbereich! Gilt es für den gesamten Ort? Quote Link to post Share on other sites
Heintz 106 Posted February 17, 2021 Report Share Posted February 17, 2021 Nein, die Montage am Mast eines Ortseingangsschildes hat absolut keine Relevanz. Wie immer gilt: Die nächste Einmündung hebt effektiv auf, weil das Massengeschäft also die klassische Blitzerei dann nicht mehr funktioniert. Offiziell gilt ein Schild ja immer bis zu Aufhebung, kann aber nur im Falle einer Beobachtung durch offizielle , sei es Nachfahren oder Beobachtung der Wegstrecke geahndet werden. Diese Beschilderung kenne ich nur von sehr kleinen Weilern wo die ohne Wiederholung am OE beschildert werden. Allerdings sind die meist so eng, die Fahrbahn wird gerne mal von Getier aller Art belagert und es finden nie Kontrollen statt. Ausgenommen der Weiler gehört zu einer Stadt wo der kommunale Abzockdienst Kasse machen kann - dann wird allerdings auch ordentlich beschildert. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted February 17, 2021 Report Share Posted February 17, 2021 vor 48 Minuten schrieb harz: Ich meine den Geltungsbereich! Gilt es für den gesamten Ort? Nein, nur bis zur nächsten Einmündung. Danach muss das das Gebot wiederholt werden. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted February 17, 2021 Report Share Posted February 17, 2021 Ist alles richtig, aber hier im Ort ist folgendes: Der Beginn der Tempo-30-Zone wird mit Zeichen 274.1, das Ende mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Und dann braucht nicht an jeder Einmündung ein neues Schild stehen. Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted February 18, 2021 Report Share Posted February 18, 2021 Eure Erklärungen erscheinen mir etwas sonderbar... Zumindest bei uns gilt solch eine Beschränkung für das ganze Ortsgebiet. https://www.fuerboeck.at/verkehrsrecht/verkehrszeichen/verbotszeichen/geschwindigkeitsbeschraenkung/ Genauso wie z.b. eine 70iger Beschränkung nicht durch die Ortstafel aufgehoben wird. Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 18, 2021 Report Share Posted February 18, 2021 Das Zeichen 274 ist ein Streckenverbot. Ab dem Schild, bis Ende der Strecke gilt das Streckenverbot, auch über Kreuzungen hinweg. Im Prinzip würde ein Schild reichen um eine komplette Ortsdurchfahrt ( Strecke ) zu begrenzen. Wenn in Ortschaften mit ortsunkundigen Fahrern gerechnet werden muss, dann wird die Begrenzung an den wichtigsten Kreuzungen wiederholt. Das Streckenverbot endet beim verlassen der Strecke, wenn die Streckenbegrenzung durch ein Schild Zeichen 282 ( Zeichen 282 wird innerhalb geschlossener Ortschaften nicht verwendet ), oder eine neue Begrenzung ausgeschildert ist. Es endet auch an Ortstafeln. Sonderfälle sind wenn Streckenverbote mit Gefahrenzeichen oder Längenangaben an einem Mast sind. Definition Strecke ist, wenn der Straßenverlauf z.B. eine Vorfahrtstraße ist. Wenn geradeaus über nicht beschilderte Kreuzungen gefahren wird. Die Strecke endet wo unklar ist wie der weitere Streckenverlauf ist, zB. Gabelung. Etwas anders sind Zonen. Gibt es als Tempo 30 ( 20 10 5 ) Zone Zeichen 274.1, Parkverbotszone, oder Verkehrsberuhigte Bereiche . Da wird innerhalb der Zone das Zeichen nicht wiederholt. Zur Verdeutlichung das sich jemand in der Zone befindet wird oft als Hinweis 30 auf die Straße gemalt. Die Zone endet nur wenn die Zone verlassen wird. Deshalb sind die Schilder doppelt ( Rückseite ). Bei der Einfahrt Zeichen 274.1 und Zeichen 274.2 bei der Ausfahrt, oder wenn in einen Verkehrsberuhigten Bereich eingefahren wird. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted February 18, 2021 Report Share Posted February 18, 2021 vor 10 Stunden schrieb rth: Nein, nur bis zur nächsten Einmündung. Danach muss das das Gebot wiederholt werden. Steht wo? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 18, 2021 Report Share Posted February 18, 2021 vor 48 Minuten schrieb hawethie: Steht wo? Im Gesetzestext nicht. Aber wir haben ja noch die Gerichte. Da werden eben viele Geschwindigkeitssünder gesagt haben, ein Limit habe ich nicht gesehen, und die Richter gaben ihnen recht. Und deshalb sprießt der Schilderwald. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted February 18, 2021 Report Share Posted February 18, 2021 vor 4 Stunden schrieb hartmut: Etwas anders sind Zonen. Gibt es als Tempo 30 ( 20 10 5 ) Zone Zeichen 274.1, Parkverbotszone, oder Verkehrsberuhigte Bereiche . Da wird innerhalb der Zone das Zeichen nicht wiederholt. Zur Verdeutlichung das sich jemand in der Zone befindet wird oft als Hinweis 30 auf die Straße gemalt. Danke für die Unterstützung. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted February 18, 2021 Report Share Posted February 18, 2021 vor 1 Stunde schrieb hartmut: Im Gesetzestext nicht. Aber wir haben ja noch die Gerichte. Da werden eben viele Geschwindigkeitssünder gesagt haben, ein Limit habe ich nicht gesehen, und die Richter gaben ihnen recht. Und deshalb sprießt der Schilderwald. Genau so ist es. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 20, 2021 Report Share Posted February 20, 2021 Am 18.2.2021 um 10:39 schrieb rth: Genau so ist es. Nur dann, wenn die Kreuzung/Einmündung, nach der das VZ nicht wiederholt wird, durch das Meßpersonal nicht einsehbar ist. Und auch dann nicht, wenn zB ich mit dem Provida hinter dem Banausen fahre. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted February 20, 2021 Report Share Posted February 20, 2021 @Bluey, ist OT, aber wie viele Provida Fahrzeuge gibt es in NRW? Wie viele Provida Fahrzeuge werden in geschlossenen Ortschaften eingesetzt? Quote Link to post Share on other sites
Heintz 106 Posted February 20, 2021 Report Share Posted February 20, 2021 Am 17.2.2021 um 21:39 schrieb Heintz: Wie immer gilt: Die nächste Einmündung hebt effektiv auf, weil das Massengeschäft also die klassische Blitzerei dann nicht mehr funktioniert. Offiziell gilt ein Schild ja immer bis zu Aufhebung, kann aber nur im Falle einer Beobachtung durch offizielle , sei es Nachfahren oder Beobachtung der Wegstrecke geahndet werden. Da kann ich mich nur selbst mit dem Wort "effektiv" zitieren. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 21, 2021 Report Share Posted February 21, 2021 vor 19 Stunden schrieb rth: @Bluey, ist OT, aber wie viele Provida Fahrzeuge gibt es in NRW? Wie viele Provida Fahrzeuge werden in geschlossenen Ortschaften eingesetzt? Immerhin dürfte es so ca. 50 bis 60 Provida-Kräder geben, die auch igO messen. Die Anzahl der Autos kenne ich nicht. Ich messe jedenfalls auch nicht selten igO. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 21, 2021 Report Share Posted February 21, 2021 vor 17 Stunden schrieb Heintz: Da kann ich mich nur selbst mit dem Wort "effektiv" zitieren. Ändert nichts an den Tatsachen (s.o.). BTW: wir messen auch öfter in Bereichen, wo das Schild nicht wiederholt wird, man aber die Einmündung noch sehen kann. Geht durch die Optik des FG 21 hervorragend. Der ein oder andere hat es in der Vergangenheit durchaus mit dem Argument "das Schild wurde nicht wiederholt" probiert, scheiterte dann aber an der Einlassung des Messenden "ich konnte aber erkennen, daß der nicht eingebogen ist". Quote Link to post Share on other sites
Heintz 106 Posted February 21, 2021 Report Share Posted February 21, 2021 Eben, deswegen: Nochmal deutlich unwahrscheinlicher als beispielsweise mit dem Telefon am Steuer erwischt zu werden. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 21, 2021 Report Share Posted February 21, 2021 Um es als "deutlich unwahrscheinlicher" klassifizieren zu können, müßte man schon wissen, wie wo eine Geschwindigkeitsüberwachung stattfindet. Weißt Du das? Quote Link to post Share on other sites
Heintz 106 Posted February 21, 2021 Report Share Posted February 21, 2021 Da guckst du am Besten auf die Seiten der Messstellenfotografen, da sollte ersichtlich sein wie viel Massengeschäft und wie viel in liebevoller Detailarbeit abgewickelt wird. 1 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 21, 2021 Report Share Posted February 21, 2021 Hm.... nein, das reicht mir bei weitem nicht. Denn zumindest, was meinen Bereich (auch Nachbarbehörden) betrifft, ist dort nur sehr wenig zu sehen. Zum Teil auch nur das, was ich einem Fotografen ermöglicht habe. Gibt aber nur einen ziemlich kleinen Teil wieder. Wenn ich das auf andere Bereiche übertrage, so ist das doch sehr überschaubar und bestätigt Deine Behauptungen/Angaben nicht gerade. Quote Link to post Share on other sites
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