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Geschwindigkeitsverstoß mit 0815 Blitzer: OWI endet jetzt doch


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https://www.hessenschau.de/panorama/autofahrer-rast-mit-244-kmh-durch-a3-baustelle,raser-autobahn-a3-100.html

 

Neues aus Blödland: Ein Verstoß von +164 soll als Straftat gewertet werden, obwohl überhaupt kein Fahrverhalten gewertet werden konnte.

Zitat

Diese Entscheidung hänge nicht allein an der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch am Zeitpunkt: Der Samstagvormittag sei keine verkehrsarme Zeit, bei einer solch schnellen Fahrt sei von einer "grob verkehrswidrigen und absolut rücksichtlosen Fahrweise auszugehen".

Seit wann kann der PSS Hänger die Verkehrssituation ermitteln und analysieren? Ich kann nachts um 3 auf einen Pulk hinter einem Schwertransporter auffahren während um 10 Vormittags grade zufällig freie Bahn ist.

 

Klingt für mich rechtlich alles noch bescheuerter als diese diversen Mordurteile der vergangenen Jahre.

  • Confused 1
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Der Verstoß paßt aber zum § 315 d. 244 km/h bei erlaubten 80 km/h in einer Baustelle liegen auch jenseits dessen, was man noch als Ordnungswidrigkeit durchgehen lassen könnte. Wer es derart heftig übertreibt, muß auch mit den Konsequenzen leben.

244 km/h bei erlaubten 80 km/h in einem Gefahrenbereich ist ganz sicher eine "nicht angepaßte Geschwindigkeit" und kann IMHO auch als "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" ausgelegt werden. Zudem wurde hier wohl tatsächlich versucht, eine "höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

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Es war ja eine Einfahrt zu ner Baustelle. Da können auch Menschen am arbeiten sein, zu jeder Tages und Nachtzeit. Das weiss ein Fahrer ja nicht.

Auf einer Baustellenstrecke kann alles mögliche und unmögliche plötzlich auf der Fahrbahn sein, was eine sofortigen Reaktion fordert. Mit 240 ist das doch alles etwas unsicherer, auch am Samstagvormittag. und am Nachmittag vermutlich auch.

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vor 58 Minuten schrieb Heintz:

Das könnte man dann wohl jeder Fahrt im Flatrate Bereich unterstellen. Wo genau lag denn dann hier die Grenze, wären 180 noch eine OWI gewesen? Wer definiert den Unterschied woran?

Du hast vollkommen Recht! Das sollte man immer tun. Ab Flatrate „Rennen“ zu prüfen ist sicher sinnvoll.

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@hawethiezuerst habe ich, für mich, definiert ab „Flatrate“ Rennen möglich bzw. wahrscheinlich. Was ein Gericht entscheidet ist eine ganz andere Frage. 
Nur, ausschließlich die Gerichtsentscheidung ist von Belang. Weder meine Meinung, die Meinung der Polizei oder des Staatsanwalts ist entscheidend.

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vor 19 Stunden schrieb Bluey:

Der Verstoß paßt aber zum § 315 d. 244 km/h bei erlaubten 80 km/h

@bluey: Der Verstoß passt eben nicht zu § 315d. Es gibt natürlich von gewissen Gruppen die Bestrebungen, bei einer reinen Geschwindigkeitsüberschreitung einem etwas mit dem unsäglichen § 315d per Unterstellungen "anzudichten":vogelzeig:. Es war absehbar, daß bei für Normalbürger vermeintliche hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen (@hawethie springt klassisch exakt darauf an) nun der zügige VT durch die Hintertür kriminalisiert werden soll. Die Methode kennen wir schon mit der Entwicklung der Vorsatzunterstellung. Die Behörden testen an den Gerichten aus, was geht, um ein "gefestigte" Rechtsprechung zur Abzocke bzw. nun zur Kriminalisierung zu erhalten.

Dein "wohl" ist auch die klassische Vermutung. Mit hochmotorisierten Fahrzeugen kann man in dem Bereich mit Teillast segeln, gerade mit mehreren Overdrive-Gängen oder auch den größten Dieselmotoren in der Oberklasse fährt man 250 km/h nur "etwas" über den Standgasdrehzahlbereich.

:nolimit:

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vor 18 Stunden schrieb zorro69:

Es war ja eine Einfahrt zu ner Baustelle. Da können auch Menschen am arbeiten sein, zu jeder Tages und Nachtzeit. Das weiss ein Fahrer ja nicht.

@zorro69: Der Fahrer hat aber Augen. Der Baustellenarbieter auch. Dieser wird nicht einfach unvermittelt auf die Fahrbahn treten.

Die Meßstelle wurde von sachsen-blitzer.de dokumentiert:

https://www.blitzer-sachsen.de/andere-bundesländer/hessen/

Aktuell ist der Anhänger wieder aktiv:

https://blitzer.de/karte#id:292305514

Logisch. Sehr lukrativ. A3 als Magistrale. Meßstelle gerade, weit vor der  Verschwenkung, keine Spurverengung. Die Baustelle selbst (Brückenerneuerung über die Gleise) ist noch "weit" weg, google maps hat aktuelle Bilder. Hier sieht man auch, daß die Polizei ein merkwürdiges Verständnis über Kurven hat. Dreispurig wird in riesigen Bögen um die fehlende Brücke "verschwenkt". Das fährt man mit minimalsten Lenkwinkeln durch. Der Polizei Wiesbaden ist einfach der Gaul durchgegangen.

:nolimit:

  • Like 1
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Hier noch die Originalpressemitteilung  vom übereifrigen Pressemitteilungsschreiber "ho" ( https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43562/4779245 ): 
 

Zitat

 

01.12.2020 – 14:50
Wiesbaden - Polizeipräsidium Westhessen

POL-WI: Pressemitteilung der Wiesbadener Autobahnpolizei: Raser in Autobahnbaustelle mit einer unglaublichen Geschwindigkeit gemessen

Wiesbaden (ots)

Bundesautobahn 3, zwischen Raunheim und dem Wiesbadener Kreuz 21.11.2020, um 10.19 Uhr

(ho)Die Beamten der Wiesbadener Autobahnpolizei trauten ihren Augen nicht, als sie nach dem 21.11.2020 die Bilder einer Geschwindigkeitsmessanlage auf der A 3 auswerteten. Sie stellten fest, dass ein Autofahrer in Fahrtrichtung Köln mit einer unglaublichen Geschwindigkeit in einer Baustelle unterwegs war. Diese befindet sich auf der A 3 zwischen der Anschlussstelle Raunheim und dem Wiesbadener Kreuz. Die Messanlage überwacht dort die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 Stundenkilometern. Kurz nach der Messstelle wird die Fahrbahn aufgrund von Brückenbauarbeiten stark kurvig, was eine erhebliche Gefahr darstellt, falls Fahrzeuge in diesem Bereich zu schnell unterwegs sind.

Der gemessene Autofahrer missachtete am Tattag sämtliche Verkehrszeichen und wurde um 10:19 Uhr auf dem linken von drei Fahrstreifen mit einer geeichten Geschwindigkeit von 244 Stundenkilometern in seinem Mercedes AMG gemessen. Somit muss der Mann die Messstelle mit Vollgas und am absoluten Limit durchfahren haben.

Da am Samstagvormittag sicher nicht von einer verkehrsarmen Zeit gesprochen werden kann, ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in dieser Höhe, in einer Autobahnbaustelle, von einer grob verkehrswidrig und absolut rücksichtlosen Fahrweise auszugehen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt wird der Fall als unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen eingestuft (Einzelraser). Der Fahrer wird sich somit wegen einer Straftat und nicht etwa wegen einer Ordnungswidrigkeit zu verantworten haben. Die Ermittlungen in diesem Fall dauern noch an.

 

Hier sieht man wieder mal schön, mit welchen "Tricks" die Polizei arbeitet und die Öffentlichkeit "manipuliert".

:nolimit:

 

 

 

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Zitat

Nur, ausschließlich die Gerichtsentscheidung ist von Belang. Weder meine Meinung, die Meinung der Polizei oder des Staatsanwalts ist entscheidend.

Na das muss ja eine geballte Kompetenz sein, wenn man aus den PSS Daten hier eine bombensichere Entscheidung fällen kann. Da kann jeder Gutachter einpacken.

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vor 11 Stunden schrieb rth:

@hawethiezuerst habe ich, für mich, definiert ab „Flatrate“ Rennen möglich bzw. wahrscheinlich. Was ein Gericht entscheidet ist eine ganz andere Frage. 
Nur, ausschließlich die Gerichtsentscheidung ist von Belang. Weder meine Meinung, die Meinung der Polizei oder des Staatsanwalts ist entscheidend.

nichts anderes hab ich gesagt.
Aber: wo kein Kläger, da kein Richter. Also muss jemand (hier StA) der Meinung sein, es liegt eine Straftat vor.

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vor 4 Stunden schrieb m3_:

Die Meßstelle wurde von sachsen-blitzer.de dokumentiert:

https://www.blitzer-sachsen.de/andere-bundesländer/hessen/

Danke!
Die Bilder entstanden im übrigen an einem Samstag um 11:29 Uhr. Also ungefähr die Tatzeit, nicht unbedingt wenig Verkehr.

 

____

www.blitzer-sachsen.de

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vor 2 Minuten schrieb hawethie:

nichts anderes hab ich gesagt.
Aber: wo kein Kläger, da kein Richter. Also muss jemand (hier StA) der Meinung sein, es liegt eine Straftat vor.

Genau, wo kein Kläger da kein Richter. 
Ich denke der Staatsanwalt hat bei der Überschreitung zu Recht den Verdacht auf ein Rennen. 

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Am 4.12.2020 um 07:01 schrieb m3_:

@bluey: Der Verstoß passt eben nicht zu § 315d. Es gibt natürlich von gewissen Gruppen die Bestrebungen, bei einer reinen Geschwindigkeitsüberschreitung einem etwas mit dem unsäglichen § 315d per Unterstellungen "anzudichten":vogelzeig:. Es war absehbar, daß bei für Normalbürger vermeintliche hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen (@hawethie springt klassisch exakt darauf an) nun der zügige VT durch die Hintertür kriminalisiert werden soll. Die Methode kennen wir schon mit der Entwicklung der Vorsatzunterstellung. Die Behörden testen an den Gerichten aus, was geht, um ein "gefestigte" Rechtsprechung zur Abzocke bzw. nun zur Kriminalisierung zu erhalten.

Dein "wohl" ist auch die klassische Vermutung. Mit hochmotorisierten Fahrzeugen kann man in dem Bereich mit Teillast segeln, gerade mit mehreren Overdrive-Gängen oder auch den größten Dieselmotoren in der Oberklasse fährt man 250 km/h nur "etwas" über den Standgasdrehzahlbereich.

:nolimit:

Es wird gar nichts angedichtet. Es geht hier nicht darum, jemandem nur die 244 km/h vorzuwerfen, sondern diese Geschwindigkeit i.V.m. dem angeordneten Limit ( :80: ), den Rahmenbedingungen (Baustelle) etc. zu sehen. 244 km/h in einem Baustellenbereich sind überhaupt nicht zu begründen. Das ist nicht nur für "Normalbürger" eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, sie ist es für alle. Da gibt's nichts drüber zu diskutieren. Das hat auch nichts mit "zügig [fahren]" zu tun. Das ist (an dieser Örtlichkeit) fürwahr rasen.

Ich bin auch schon hochmotorisierte Fahrzeuge gefahren. Ok, keine mit über 500 PS, aber die dürften ohnehin kaum zu finden sein. Genauso wie entsprechend motorisierte Diesel, die bei Tempo 250 drehzahlmäßig mal eben nur über Standgasdrehzahl liegen.

Dein extremer Hand zur Bagatellisierung schwerer Verkehrsverstöße ist hinlänglich bekannt.

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Am 4.12.2020 um 07:16 schrieb m3_:

@zorro69: Der Fahrer hat aber Augen. Der Baustellenarbieter auch. Dieser wird nicht einfach unvermittelt auf die Fahrbahn treten.

Ja, die Menschen haben Augen. Die Fahrer, die Bauarbeiter, die Zugführer, die Gleisarbeiter etc. sicher auch. Tja, und trotzdem kommt es immer mal wieder vor, daß Gleisarbeiter von einem Zug erfaßt werden. Komisch, oder?! Wo doch alle Augen haben.

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Am 4.12.2020 um 07:16 schrieb m3_:

 Der Fahrer hat aber Augen. Der Baustellenarbieter auch.

Ja - und die werden ganz groß - riesengroß.

Bei 240 legt dein grossäugiger Fahrer ca. 66 Meter pro Sekunde zurück (nur zur Erinnerung - die Leitpfosten an Autobahnen sind alle 50 Meter aufgestellt)

Der Bremsweg/Anhalteweg bei 240 beträgt etwa 300-400 Meter (je nach Berechnung und Verzögerung).

Bei großzügigen "nur" 250 Meter kannst du dir (vielleicht) ausrechnen, wie viele Sekunden der großäugige Fahrer in die Zukunft gucken können muss.

Wenn also der suizidale oder dumme Bauarbeiter in 200 Metern auf die Fahrbahn tritt (unverhersehbare Situation ist beliebig austauschbar) weisst du was passiert:

Da macht der Raserfahrer nur noch dicke Backen aber keine großen Augen.

Im übrigen wird weit vor Baustellen mit dem Gefahrzeichen VZ 123 auf die Baustelle hingewiesen.

Im § 40 StVO heisst es zu Gefahrzeichen:

"Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit..."

 

Gruß

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  • 9 months later...

@sobbel: Du lieferst hier doch geballt-theoretisches Geschwurbel ab:doofwinkt:. Bei so einem langen Anhalteweg ist doch genug Zeit, einen suizidalen Bauarbeiter noch auszuweichen. Der Bauarbeiter hat auch genug Zeit, sich bis sogar bei einer Schlaftablettenreaktonszeit mit 'nem Hechtsprung von der Fahrbahn zu bewegen, da das Fahrzeug ja nicht einfach so vom Himmel fällt. Manche Anhaltecops können dies übrigens auch.

Nun gibt es ein erstes Urteil vom Amtsgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 3510 Js 256549/20): Lappen 10 Monate weg, 120 Tagessätze, damit vorbestraft, dürfte Dir doch gefallen.

https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/hessen-raser-bretterte-mit-244-km-h-durch-80er-zone-12000-euro-strafe-77846916.bild.html

:nolimit:

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vor 4 Stunden schrieb m3_:

...Der Bauarbeiter hat auch genug Zeit, sich bis sogar bei einer Schlaftablettenreaktonszeit mit 'nem Hechtsprung von der Fahrbahn zu bewegen, da das Fahrzeug ja nicht einfach so vom Himmel fällt. Manche Anhaltecops können dies übrigens auch.

...

...auch wenn ich mich in Baustellen auch nicht immer an die in vielen Situationen / Verkehrssituationen zu niedrig angesetzen Geschwindigkeitbegrenzungen halte bzw. mir diese unsicheren ala "ich fahre lieber 10-20-km/h unter Limit" auf den Keks gehen... und besonders damals mitm LKW auf den Keks gegangen sind, wenn man eigentlich problemlos mit Reisegeschwindigkeit 80-90km/h durchrollen hätte können aber ausgebremst wurde.

Im Gegensatz zu den meisten Fahrern bin ich aber sehr vorrausschauend unterwegs und sehe auch was seitlich z.B. auf einer Baustelle los ist.

Aber eine Baustelle mit 244 km/h zu nehmen... das ist einfach irre, so einem gehört die Pappe auf Lebenszeit weg.

Bei komplett freier Bahn, einer sichtlich nicht besetzten Baustelle bzw. entlang einem Bereich der zwar als Baustelle gesperrt ist aber vollkommen frei ist, weil z.B. die Überleitungen durch die Mittelleitplanken nur an bestimmten Stellen möglich ist, in einer zweispurigen oder großzügigen einspurigen Baustellenspur, die auf 60 oder 80 beschränkt ist würde ich bis 120, 150 zur Not auch 180km/h noch mitgehen... aber weit über 200, was meiner Meinung nach auf einer freien Autobahn mit anderen Vk auf der rechten Spur schon ziemlich haarig / unverantwortlich ist... nein, beim besten Willen - so jemand hat den Beweis erbracht, dass er nicht nur die manchmal zu kleinlich ausgelegten Regeln der STVO etwas großzügiger / lebensnäher auslegt, sondern auch die Gesetze der Physik ignoriert oder nicht kennt... und da wirds gefährlich, lebensgefährlich.

So einem Idioten wünsche ich nur, dass im Falle eines Unfalls der Gegner nicht ein wehrloser Fußgänger ala Bauarbeiter ist, sondern ein voll z.B. mit Fräsgut beladener Sattelzug oder 4-Achser ist, der sich mühsam aus einer Baustellenzufahrt quält / schnauft um mit seinen 400-500 PS auf LKW-Geschwindigkeit 80km/h zu kommen... wobei ein Gutachter zugunsten des LKW-Fahrers hoffentlich feststellt, dass der Crash in keinem Fall hätte verhindert werden können, weil die Sichtweite schlicht nicht ausgereicht hat um ein Fahrzeug mit 244km/h zu erkennen bzw. man auch nicht mir so einem Fahrzeug hat rechnen müssen.

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...solche Voll-Honks sind es letzten Endes, die der Politik und den Behörden als Alibi-Argument für immer absurdere Limits dienen. Dabei sind es genau diese Honks, denen jede Limits komplett schnuppe sind. Das erhoffte Ergebnis wird also in vorhersehbarer Regelmäßigkeit verfehlt.

Von daher sehe ich es in solchem Falle wie @Aka - FE-Entzug auf Lebenszeit.

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Also ich würde mal meinen dass auf diesem Foto die Ungefährlichkeit dieser Pseudo-Baustelle eindeutig erkennbar ist. Es ist rechts eine Baustellenmarkierung die wenige Zentimeter rechts der normalen Markierung angebracht ist. De Facto also eine normale Fahrbahn.

 

https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/hessen-raser-bretterte-mit-244-km-h-durch-80er-zone-12000-euro-strafe-77846916.bild.html

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vor 2 Stunden schrieb rth:

@m3, sehe ich das Richtig, der Fahrer darf frühestens nach 10 Monaten eine erneute Fahrprüfung ablegen, wenn ihn die Führerscheinstelle nicht vorher zur MPU schickt? 

Keine neue Prüfung, „nur“ Antrag auf Neuerteilung und darauf folgend ggf. (wahrscheinlich) die Anordnung einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.

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vor 5 Stunden schrieb Heintz:

Also ich würde mal meinen dass auf diesem Foto die Ungefährlichkeit dieser Pseudo-Baustelle eindeutig erkennbar ist. Es ist rechts eine Baustellenmarkierung die wenige Zentimeter rechts der normalen Markierung angebracht ist. De Facto also eine normale Fahrbahn.

 

https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/hessen-raser-bretterte-mit-244-km-h-durch-80er-zone-12000-euro-strafe-77846916.bild.html

Solche "Baustellen" gibt es leider immer wieder mal. Auf der A2 in Brandenburg und Sachsen-Anhalt finden sich gerne mal ein paar Warnbaken am Straßenrand bzw. Übergang Standstreifen zur Wiese als Baustelle ausgeschildert, mit entsprechendem Limit.

Eventuell war die Baustelle noch bzw. schon markiert aber nicht in Betrieb, das könnte die Forderung von Rechtsanwalt und Staatsanwalt erklären.

Kommt niemand aus der Ecke?

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vor 19 Stunden schrieb Aka:

.....

@aka: Das Beste am Video ist doch das Ende, wo die BAB ohne Markierungen ohne Limit auskommt:D. Bei so etwas verkünsteln sich viele Autobahnbehörden.

Mit "gefühlslose Einbremser" muß man leider immer wieder rechnen. Du kennst ja die Geschichte vom Unterschied zwischen einer Tierschlange und einer Autoschlange: Bei einer Autoschlange ist der Axsch immer vorne-_-.

Und eine Baustelle ist nicht immer gleich eine Baustelle, ebenso ist der Blitzerstandort nicht immer gleich "in" der Baustelle. Polizeipresseberichtschreiberlinge (m/w/d) und Medien bedienen sich hier gerne der Methode "Hybrid-Fake-News". 

Bezüglich beiden o. g. Gesichtspunkten unbedingt nochmal mein zweites Posting vom 4.12.20 und die Postings von @Heintz lesen und verstehen! 

:nolimit:

 

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