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Strevckenverbot innerhalb eines Zonenverbotes


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Hallo Leute,

mal folgende Frage in den Raum geworfen:

 

Kann ein innerhalb einer Tempo-30-Zone aufgestelltes Streckenverbot mit einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (!) dazu führen, dass bei einem Geschwindigkeitsverstoß der Einwand zugelassen werden kann, dass die Zone 30 durch das Streckenverbot aufgehoben wurde?

Klar ist, wenn wir unserem Verstand folgen, dann würden wor argumentieren, dass nach Beendigung des Streckenverbotes ja wieder das Zonenverbot in Kraft treten würde. Allerdings ist dieser Fall - und ich möchte ihn eher juristisch betrachten - etwas verzwickter, was ich aber nachfolgend näher erläutern möchte.

 

Die hier erwähnte T30-Zone wurde kürzlich in einer kleinen Ortschaft bei Düren eingerichtet. Vielmehr ist es sogar so, dass die T30-Zone nunmehr den gesamten Ort Merzenich umspannt. Es sind somit an allen Ortein- und -ausgängen Zone-30 Schilder mit der entsprechenden Aufhebung dieser installiert worden. Trotz des Wissens über diese Zone gelangt es mir erstaunlicherweise 10 Tage in Folge die Schilder beim Einfahren in den Ort zu übersehen... :wacko: Aber das soll hier mal eher mein Problem sein.

Gut, von Düren kommend kann man das Schild tatsächlich erst auf Höhe des Ortseingangsschildes erkennen, da das Zone-30 Schild kurz dahinter kommt und auf Grund einer Mittelinsel etwas versetzt angeordnet ist (also der Fahrbahnrand macht einen Sprung um 1 Meter nach rechts, weswegen die beiden Schilder nicht auf einer Linie hintereinander stehen, sondern diagonal). Auf Höhe des Ortseingangsschildes fällt die Aufmerksamkeit des Fahrers aber schon der nächsten Einmündung zu, an welcher meist bereits Autos warten, um auf die HAUPTSTRASSE einzubiegen.

Somit kommen wir schon zu der zweiten Kuriosität der in Merzenich eingerichteten Tempo-30-Zone. Es gibt nach wie vor die (relativ) viel befahrene Durchgangsstraße, auf welcher durchgehend Vorfahrt gilt. Ja, es sind diverse Mittelinseln angeordnet, jedoch ist die Bebauung im Zuge der Einrichtung der Tempo-30-Zone nicht geändert worden. Insofern gibt die Bebauung keinen Anhaltspunkt her, dass eine erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich des Vorhandenseins einer T30-Zone geboten sei.

Fährt man nun weiter durch den Ort, gelangt man an eine Kreuzung, auf welcher die zuvor bestehende Ampelanlage (vor wenigen Tagen, jedoch einige Tage nach Einrichtung der T30-Zone) durch einen Kreisverkehr ersetzt worden ist. Nun ja, wenn er groß ist, wird er mal ein Kreisverkehr. Im Moment ist es einfach ein weißer Kreis, der auf den Boden gemalt wurde.

Wie auch immer, verlässt man den Kreisverkehr in Richtung Banhhof/Autobahn (Stichwort: Durchgangsverkehr!) gelangt man in das im Titel erwähnte Streckenverbot. Dort war früher ein Tempo 30 (Streckenverbot!) über wenige 100m eingerichtet (wg. Schulweg), welche im Zuge des Zonenverbotes nicht aufgehoben worden ist.

Jeztzt wird es noch lustiger....

Kurz nach dem besagten Streckenverbot wurde die Vorfahrtsregelung dahingehend verändert, dass die Vorfahrtsstraße (2x) rechts abknickt. Der Durchgangsverkehr (also jeglicher Verkehr, Busse PKW, Müllwagen) fährt jedoch zu 98% geradeaus; in beiden Richtungen.

Und dann wird man 200..300m vor dem Ortsende geblitzt mit 38km/h. Verrückt, oder?

 

 

Klar ist, dass ein Zonenverbot (eigentlich) nur durch das entsprechende Aufhebungsschild auch aufgehoben werden kann. Dies impliziert ja, dass ein Streckenverbot dies gerade nicht kann. Allerdings sind Quellen oder Urteile hierzu nicht zu finden (oder ich habe die falschen Suchbegriffe verwendet). Ferner heißt es immer wieder, dass in einer T30-Zone Recht-vor-Links zu gelten hat bzw. dass Vorfahrtsstraßen nicht oder nur in begründeten Fällen in einem Zonenverbot existieren dürfen.

Da hier so viele Dinge gleichzeitig zusammentreffen, finde ich die Umsetzung der T30-Zone in Merzenich schrecklich schlecht gelöst. Und, wie bereits erwähnt würde ich gerne erfahren, warum und weshalb diese Art der Umsetzung überhaupt legal sein kann, und ob ein Knöllchen weg Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt haltbar ist in dieser Konstellation der Beschilderung.

 

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Ich nehme an, das T30 Ende Schild steht in der Nähe des Ortsausgangsschildes. Du wurdest aber 200 oder 300 m vorher geblitzt. Der Rest ist völlig egal.

Verkehrsführung, Kreisel oder abknickende Vorfahrt.  Das einzige Problem ist das T30 als einfache Beschränkung. Wenn dieses aber nicht aufgehoen wird gilt das weiter.

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Meines Wissens nach (ich kann mich irren) darf es in einer T-30 Zone keine Vorfahrtsberechtigung mehr geben, es gilt immer Rechts-vor-Links. Alte Schilder sind bei der Errichtung der Zone zu demontieren und die Vorfahrtberechtigung aufzuheben. so zumindest hier in Berlin überall passiert.

Eine Verschachtelung von Geboten ist möglich wenn die Strecke mit einem dazu gehörenden ende Schild aufgehoben wird. Dann gilt wieder das zuvor geltende Tempo. Das kann knifflig sein wenn die Schilderaufsteller nicht aufpassen. So soll es schon Zufahrten in Zonen/Limts gegeben haben, die selber nicht oder anders limitiert waren. Für diese Fahrer galt dann ein anderes Limit als für die, die am Beginn-Schild vorbei gefahren sind.

 

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Ist schon klar, dass eine Zone eine Zone ist, also Kreuzungen, Einmündung, Ampeln etc. die T30-Zone gut beeinflussen. 

Mein Post ging ja auch nicht in die Richtung, sondern in die, dass oder ob man vor Gericht den Einwand erheben kann, dass die Beschilderung und Bebauung irreführend in Bezug auf die Zone irreführend ist und ob die Zone gar unberechtigt oder illegal ist. 

Muss man nach einem Ende eines Streckenverbotes davon ausgehen, dass man sich noch in einer Zone befindet? Oder in anderen Worten: Ist ein Streckenverbot innerhalb einer zone überhaupt zulässig? 

Und wenn nicht, ist die Zone selbst dann auch noch zulässig. 

 

Hier liegt eine Verknüpfung mehrerer Fakten vor. 

Eine Beschränkung allein auf die Aussage, die Aufhebung der Zone ist erst in 200 m reicht mir in diesem Fall nicht als hinreichende Antwort. 

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Ich kenne es auch nur so, daß in einer T30-Zone die Beschilderung entfernt werden muß und überall Rechts-vor-Links gilt. Ich meine auch mal gehört zu haben, daß zusätzlich bauliche Veränderungen zur Verkehrsberuhigung eingerichtet werden müssen (Fahrbahnkissen, Verschwenkungen etc.).

Ich würde für den Fall, daß ich in so einem Bereich wie beschrieben gemessen würde, auch hinterfragen, ob das so ok ist. Irreführend ist es allemal. Und wenn ich mir überlege, daß im hiesigen Bereich schon Messungen eingestellt wurden bei weit weniger irreführender Beschilderung, so halte ich die Chancen für eine Einstellung für gar nicht mal so schlecht.

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Danke für Eure Beiträge.
Erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt.

Normalerweise sage ich ja immer, wer geblitzt wird, wird nicht abgzockt..... er wird erwischt. Das heißt aber nicht, dass man sich ungerecht behandeln lassen muss.

Was Recht ist, muss Recht bleiben.

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vor 13 Stunden schrieb Bluey:

Ich kenne es auch nur so, daß in einer T30-Zone die Beschilderung entfernt werden muß und überall Rechts-vor-Links gilt. Ich meine auch mal gehört zu haben, daß zusätzlich bauliche Veränderungen zur Verkehrsberuhigung eingerichtet werden müssen (Fahrbahnkissen, Verschwenkungen etc.)..

@Bluey, nach meinem Gedächtnis war das mal so, Fahrbahnkissen und / oder Fahrbahnverschwenkungen sind heute sicher nicht mehr in einer T 30 Zone vorgeschrieben. 
Selbst „Verkehrsberuhigte Zonen“ werden ohne Kissen o.ä. in Essen z.B. angelegt.

Ein 30 Schild innerhalb einer T 30 Zone ist sicherlich eine unzulässige Doppelbeschilderung und ist verwirrend. Ich vermute einen Fehler in der Zoneneinrichtung.

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Mit der Argumentation die Schilder seien falsch aufgestellt wirst Du nicht durchkommen, da auch rechtswidrig aufgestellte Schilder grundsätzlich zunächst beachtet werden müssen.

 

Eine Chance sehe ich allenfalls in einer verwirrenden Beschilderung. Eine Beschilderung muss eindeutig und klar sein.

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Der Grundgedanke einer Tempo 30 Zone ist, ein gemeinsamer Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmer. Zwar gibt es noch Gehwege, aber der Verkehr ist so langsam das es für Fußgänger kein Problem ist die Fahrbahn zu überqueren. Die Regelung der Geschwindigkeit geschieht durch rechts vor links, durch den langsamen Radverkehr, parkende Fahrzeuge am Straßenrand ( Wohngebiet ). So konnten dann alle VT erkennen wann sie in einer Tempo 30 Zone waren. 

Deshalb gab es in der Urfassung, keine Radwege, keine Fußgängerüberwege, keine Vorfahrtsregelnde Schilder, keine Ampeln. Es hat funktioniert, solange bis helle Köpfe alles auf den Kopf gestellt haben.

Das Lieblingswort ist hier bei uns, Bestandschutz. Wenn Ampeln, Radwege, Fußgängerüberwege vorhanden sind, Bestandschutz. Neue Fußgängerüberwege waren verboten, jetzt sind sie nur noch entbehrlich. Gibt es Buslinien in Tempo 30 Zonen, dann wird eine Tempo30 Zone Vorfahrtstraße kreiert. 

Um jetzt auf die Ausgangsfrage zu kommen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung wegen einer Baustelle mit :30: und Gefahrenzeichen in einer :z30: , auch mit :nolimit: kommt öfters vor. 

Falls es wegen Überschreitungen zu Gericht kommt, kann ich auch nur vermuten. Mit Ortskenntnis wird ein Richter wohl davon ausgehen, der VT kannte das Limit :angry:. Auf einer Tempo30 Vorfahrtstraße könnte ein Ortsunkundiger Glück haben. :P

 

MfG.

 

hartmut

 

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Vielleicht sollte man nochmal einige Punkte klarstellen... 

 

Die Blitze stand weit hinter dem Streckenverbot, aber noch mehrere hundert Meter vor dem Ortsausgang. Also noch in der neuen T30 Zone. Die Straße war zuvor eine Vorfahrtsstrasse,hat eine Leitlinie und ist baulich nicht verändert worden (also nach wie vor, als ob es eine 50er Duchgangsstrasse ist). 

Ob tatsächlich noch Vorfahrt herrscht muss ich prüfen, da zuvor die Vorfahrtsstrasse abgeknickt ist und bis zum Ortsausgang auch keine Einmündung mehr kommt. 

Kurzum, man fuhr bis zur Blitze an einem dutzend Merkmale vorbei, die eine 50er Begrenzung implizieren. 

Nun wohne ich allerdings im Nachbarort.... 

Ist man dann schon Ortskundig? 

Die neue T30 Zone ist gerade mal ne Woche alt. 

Ach ja, und am neuen Kreisverkehr (wo vorher eine Ampel stand) sind Zebrastreifen eingerichtet worden. 

 

Es bleibt also spannend (was die verschiedenen Meinungen der Forenteilsnehmer angeht) 

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