zorro69 443 Posted November 9, 2020 Report Share Posted November 9, 2020 Das nächste Prestigeprojekt von Andreas Scheuer ist gefährdet. Der Zeitplan für den Umbau seiner neuen Autobahn GmbH ist nicht zu halten. Und wie bei der Pkw-Maut drohen Mehrkosten von Hunderten Millionen Euro. Quote Link to post Share on other sites
Z282 150 Posted November 11, 2020 Report Share Posted November 11, 2020 Ich kann die Kernaussage des Artikels nicht nachvollziehen. Welche Rechtsvorschrift soll denn bitte das Ausrücken des Winterdienstes verhindern? Die Antwort darauf bleibt der Artikel leider schuldig. Die jetzt vorgenommene Neuregelung der Zuständigkeits- und Befugnisvorschriften in der StVO kann es jedenfalls nicht sein, denn für die Durchführung des Winterdienstes braucht es keine verkehrsrechtliche Absicherung. Der Winterdienst wird unter Inanspruchnahme der Sonderrechte nach § 35 Absatz 6 StVO durchgeführt. Der gilt für alle Fahrzeuge, der dem Bau, der Unterhaltung, der Reinigung der Straßen und Einrichtungen im Straßenraum usw. dienen, die eine bestimmte Sicherheitskennzeichnung (Schraffen) aufweisen, und deren Einsatz die Sonderrechte erfordert. Sie gelten unabhängig von der organisatorischen Zugehörigkeit, d. h. auch für Fahrzeuge von Privatfirmen wie z. B. Verkehrssicherungsfirmen, Litaßsäulenbeklebern oder Baufirmen, solange die v. g. Voraussetzungen gegeben sind. An der Vorschrift über die Sonderrechte hat man jetzt aber gar nichts geändert (war ja auch nicht nötig, s. o.). Ergo: Scheuer-Bashing. 2 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 11, 2020 Author Report Share Posted November 11, 2020 Die Schreiber meinen, es gäbe nächstes Jahr keinen mehr, der für die Pflege der Autobahn zuständig sei. In finanzieller Hinsicht. Quote Link to post Share on other sites
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