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Unrechtmäßig Abgeschleppt?


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Hallo zusammen,


mein Auto wurde letzte Woche abgeschleppt und ich frage mich, ob das Vorgehen berechtigt war.


Vorgeworfen wird mir "verbotswidriges Parken über einer Stunde auf dem Gehweg mit Behinderung von Fußgängern". (Als verletzte Vorschriften werden genannt: § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a.2.1 BKat; § 19 OWiG). Dafür soll ich 35€ Verwarngeld zahlen.


Zusätzlich soll ich der Stadt Köln 87,50€ Verwaltungsgebühr im Sinne des §17 OBG NW zahlen und für die Abschleppfirma habe ich bereits 180€ gezahlt. Diese ist circa 1 Kilometer vom Abschlepport entfernt und der gesamte Abschleppvorgang inkl. Anfahrt dauerte laut deren Protokoll 15 Minuten.


Ich habe vor Ort ein Video gemacht zur einfacheren Verdeutlichung der Situation: http://www.youtube.com/watch?v=Y2SNFKjU6gk&feature=youtu.be

Das Auto war dort geparkt, wo man im Video ab Sekunde 4 das Motorrad sieht. Als ich mein Auto dort geparkt habe, haben auch andere Autos geparkt und es befindet sich kein Halteverbotsschild oder Ähnliches auf dieser Straßenseite. Mir war hier nicht ersichtlich, dass es sich um einen Gehweg handeln sollte, da es keine Erhöhung/einen Bordstein o.Ä. gab und auch die Straßenpfosten die man auf dem Video sieht, waren in diesem Abschnitt nicht vorhanden. Stattdessen dachte ich gerade, dass der Streifen am Boden die Begrenzung der Parkfläche vorgeben soll. Es liese sich ja argumentieren, dass es sich dabei um einen ausreichend befestigten Seitenstreifen handelt, auf dem laut §§ 12 STVO geparkt werden darf.


Ich habe noch eine Kartenansicht beigefügt: https://www.bilder-upload.eu/bild-e150ed-1598874058.png.html

Darauf kann man außerdem sehen, dass es sich um eine Sackgasse handelt, die kaum befahren wird, außer um die beiden privaten Parkplätze zu erreichen. Außerdem kann man das große Festplatzareal als Fußgänger nutzen, das zur Zeit leer steht.


Um die Kurve befindet sich ein absolutes Halteverbotschild, was man in diesem Video sieht: http://youtu.be/bRCqFql5YW8. Das befindet sich aber um die Kurve und war circa 70 Meter vom Auto entfernt. Dies wurde mir aber ja auch nicht vorgeworfen, sondern nur, dass ich illegal auf dem Gehweg geparkt und damit Fußgänger behindert hätte.


Von daher frage ich mich, ob man hier wirklich wissen konnte, dass es sich an der Stelle wo ich geparkt habe, um einen "Gehweg" handelt. Falls ja, war es rechtmäßig, von dort abzuschleppen? Im Abschleppauftrag der Stadt steht, es hätte sich hier um eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit gehandelt", sodass das Fahrzeug sofort entfernt werden musste. Ich denke dies traf nicht zu.


Ich habe mittlerweile einen Anhörungsbogen der Stadt erhalten, in dem steht, dass "Das Verfahren daraufhin eingestellt werden oder ohne Rückäußerung der Verwaltungsbehörde ein Bußgeldbescheid erlassen werden kenn. Der Erlass des Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden." Verstehe ich es richtig, dass meine Schilderung des Anhörungsbogens im schlimmsten Fall abgelehnt werden könnte und ich dann zusätzlich Gebühren + Auslagen zahlen müsste, was circa 30€ sein sollten?


Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Julian

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Du wirfst zwei Sachen durcheinander.

Das eine ist die gebührenpflichtige Verwarnung - da gilt das in dem letzten Absatz genannte.

Wenn du dich dazu äußerst, wird entweder eingestellt oder ein BG erlassen.

 

Das andere ist der Gebührenbescheid für das Abschleppen. Hier sind andere Rechtsmittel gegeben.

 

Leider kann ich die YouTube-Filme nicht sehen, aber: du hast nicht auf der Straße geparkt.

Alles andere, ob also andere da geparkt haben, eine Sackgasse ist, der große Platz nicht benutzt wird ist vollkommen egal.

grds. darf ein falsch parkendes Auto nach einer Zeit abgeschleppt werden - vor allem bei Behinderung.

Das soll einer "negativen Vorbildfunktion" entgegenwirken - nicht dass sich ein anderer da hinstellt und sagt: da stand doch schon einer.

 

Allerdings: die Behörde soll ruhig mal die Behinderung erklären - die muss konkret sein.

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Allerdings: die Behörde soll ruhig mal die Behinderung erklären - die muss konkret sein.

Vor einiger Zeit hatte Bluey sowas auch behauptet. Wenn sich seitdem nichts wesentliches geändert hat, ist das immer noch falsch.

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Es benötigt kein Halteverbotsschild, denn auf dem Gehweg zu parken st so lange verboten bis es per Zusatzzeichen explizit erlaubt ist.

Für mich sieht alles was rechts von dem deutlichen weißen Streifen ist eindeutig nach Gehweg und nicht nach einem „befestigten Seitenstreifen“ aus.

Denn auch Fußgänger müssen dort ja irgendwo laufen können. Oder sollen diese Deiner Meinung nach dann auf dem Grasstreifen gehen?

 

Für mich sieht das Abschleppen nach absolut rechtmäßig aus.

 

Und ja, ein BGB kostet Dich 28,50 Euro extra.

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Es benötigt kein Halteverbotsschild, denn auf dem Gehweg zu parken st so lange verboten bis es per Zusatzzeichen explizit erlaubt ist.

Für mich sieht alles was rechts von dem deutlichen weißen Streifen ist eindeutig nach Gehweg und nicht nach einem „befestigten Seitenstreifen“ aus.

Denn auch Fußgänger müssen dort ja irgendwo laufen können. Oder sollen diese Deiner Meinung nach dann auf dem Grasstreifen gehen?

 

Für mich sieht das Abschleppen nach absolut rechtmäßig aus.

 

Und ja, ein BGB kostet Dich 28,50 Euro extra.

 

In dem Abschleppprotokoll wurde die Begründung gegeben, dass das Auto eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstelle. Ich weiß nicht ob das gegeben war, denn die Straße ist sehr gering befahren, sodass eventuell alle 2-3 Minuten ein Auto entlang fährt. Die meisten Fußgänger laufen dort entweder über das Festareal oder auch auf der Straße.

 

Ich habe den Streifen als Parkstreifen eingeschätzt, da kein Bordstein vorhanden ist sowie die Eisenpfähle entfernt waren und keine Halteverbotsschilder vorhanden waren, während auf der anderen Straßenseite mehrere vorhanden waren. Da dort auch andere Autos parkten, war die Situation scheinbar nicht nur für mich unklar.

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Als ich vor etwa zwei Jahren unsere Ordnungsbehörde mit Foto auf ein komplett auf dem Gehweg geparktes Auto aufmerksam machte, bekam ich zur Antwort, dass er "da doch keinem weh täte", es wäre doch eine Sackgasse, außerdem müsse die Behörde immer die Verhältnismäßigkeit prüfen.

Seitdem kümmere ich mich um solche Sachen nicht mehr und bin der '"Ohnemichel"

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@Zöllner, ich erstelle ganz bewusst keine Privatanzeigen. Mängelmelder für Müll ist auf dem Handy und wird gern genutzt. In der Regel reagieren die Entsorgungsbetriebe problemlos. Dauert aber bis zu 14 Tage.

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Allerdings: die Behörde soll ruhig mal die Behinderung erklären - die muss konkret sein.

Vor einiger Zeit hatte Bluey sowas auch behauptet. Wenn sich seitdem nichts wesentliches geändert hat, ist das immer noch falsch.

 

Für die Erhörung des Verwarnungs- bzw. Bußgeldes muss eine konkrete Behinderung vorliegen - da ist die Stadt..... mal reingefallen, weil sie in gewissen Konstellationen grds. von Behinderung ausgegangen war.

Fürs Abschleppen sieht das anders aus....

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