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Hinterherfahren Mit Kamera Und Mittelwert


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Mir ist heute die Polizei mit Kamera im PKW hinter mir (Motorrad) auf der BAB hinterhergefahren. Mir wurde nach dem Anhalten gesagt, dass sie eine Spitzengeschwindigkeit von 171 Km/H bei zulässigen 120 Km/h festgestellt haben. Es müsse aber erst noch ein Durschnittswert über Punkt A und Punkt B errechnet werden, was später passieren würde. Die vorzuwerfende Geschwindigkeit würde also geringer ausfallen, um wie viel geringer, könnten sie aber noch nicht sagen. Dann haben sie mit dem Zollstock die Höhe meines Topcases am Mopped vermessen.

 

Fragen:

1) Ist das normal, dass diese Videowägen nicht sofort feststellen können, wie schnell das vorausfahrende Fahrzeug ist?

2) Welche Abzüge gibt es generell noch zu den 171 Km/h, die auf dem Display standen? Mir wurde noch gesagt, dass es Abzüge geben würde, wie hoch die waren, weiß ich aber nicht mehr. Ich nehme an die 171 Km/h war die Geschwindigkeit des Messfahrzeuges.

 

Zusatzfrage: Ich wurde innerhalb der letzten 24 Monate bereits einmal mit mehr als 26 Km/h außerorts gemessen. Ich gehe daher davon aus, dass zu einem ggf. zu verhängenden Monat Fahrverbot ein weiterer dazukommt wegen Wiederholungstäter, also den 26 Km/h zu viel damals. Frage: Kann ich mir den Start dieser zwei drohenden Monate frei aussuchen oder geht das nicht mehr? Ich hatte noch nie in meinem Leben ein Fahrverbot.

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Bei Provida ist eine Messung im Auto (4 mal an bestimmten Punkten ein Knöpfchen drücken) oder auch eine nachträgliche Messung der Videoaufnahme möglich.

 

Bei 5% Toleranz wäre es eher knapp ein FV. Verdoppelung wegen einer Voreintragung ist aber nicht üblich.

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Zu 1) Ja.

Zu 2) Keine außer den normalen 3% wenn es ein Provida-Fahrzeug war...

 

Wann genau (Rechtskraft) war die letzte Überschreitung?

Dezember 2019.

zu 2: Hier ist von 5 Prozent die Rede

https://www.bussgeldkatalog.de/provida-vidista/

oder hier

https://de.wikipedia.org/wiki/Police-Pilot-System

oder hier

https://verkehrslexikon.de/ModuleGS/GSPolicePilot.php#50

 

Wenn der Spitzenwert des Fahrzeuges 171 Km/h waren und 5% abgehen wären das 8,55 Km/h. Blieben noch 2,45 Km/h zu viel übrig. Wie wahrscheinlich ist es, dass ein errechneter Durschnittswert so hoch ist wie der Spitzenwert des Fahrzeuges, das nachgefahren ist? Kann ein errechneter Durchschnittswert auch höher sein als die maximale Geschwindigkeit des hinterherfahrenden Fahrzeuges?

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Zulässig waren 120 Km/h. Fahrverbot gibts ab 41 Km/h außerorts darüber, also in meinem Fall ab 161 Km/h.

Ich verstehe das so. Wenn ich im Endergebnis schneller als 160 war, bekomme ich zwei Monate Fahrverbot (1+1). Wenn ich 160 oder langsamer war, nur einen Monat.

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Zu 3)

 

Wie lang war denn die Messstrecke?

es ist heute erst passiert. Einen BGB habe ich logischerweise noch nicht. Alles was ich weiß, habe ich im ersten Beitrag geschrieben. Es standen 171 Km/h auf dem Bildschirm, aber das scheint die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges gewesen zu sein. Mir wurde gesagt: Es wird jetzt irgendetwas nachträglich gemessen oder berechnet, um einen Durschnittswert zu bilden. Und davon würden dann noch Toleranzen abgehen. Vor ort konnte mir daher nichts konkretes gesagt werden.

 

An diejenigen, die sich mit dieser Messmethode auskennen. Inwiefern hat die Höchstgeschwindigkeit des verfolgenden Fahrzeuges eine Bedeutung für die später auszurechnende Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeuges? Kann das Ergebnis dieser Berechnung höher sein als die höchste Geschwindigkeit, die das verfolgende Fahrzeug während dieser Messung gefahren ist? Wenn die Voraussetzung ist, dass zwischen Messbeginn und Messende der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht kleiner werden darf, dann kann das Ergebnis der Berechnung doch von der Logik her nicht höher ausfallen als die Höchstgeschwindigkeit des verfolgenden Fahrzeuges. Die tatsächliche Geschwindigkeit muss also zwingend niedriger sein - unter Einhaltung der Regelung, dass sich die Distanz nicht vergrößern darf.

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Inwiefern hat die Höchstgeschwindigkeit des verfolgenden Fahrzeuges eine Bedeutung für die später auszurechnende Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeuges?

Kommt auf den Modus an. Im AUTO2-Modus bspw. wird dem Betroffenen die Durchschnittsgeschwindigkeit des ProVida-Fahrzeugs vorgeworfen (hier darf sich logischerweise der Abstand zum Tatfahrzeug nicht verringern). Im MAN-Modus wird die Geschwindigkeit des Tatfahrzeugs direkt gemessen, hier spielt es keine Rolle, wie schnell das ProVida-Fahrzeug unterwegs ist und ob es am Ende der Messung einen niedrigeren Abstand hat.

 

Kann das Ergebnis dieser Berechnung höher sein als die höchste Geschwindigkeit, die das verfolgende Fahrzeug während dieser Messung gefahren ist?

Im MAN-Modus durchaus:

 

Wenn die Voraussetzung ist, dass zwischen Messbeginn und Messende der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht kleiner werden darf, dann kann das Ergebnis der Berechnung doch von der Logik her nicht höher ausfallen als die Höchstgeschwindigkeit des verfolgenden Fahrzeuges.

Ja, das gilt aber nur für den AUTO2-Modus.

 

 

 

EDIT: Es ist auch, egal ob eine Messung vorliegt oder nicht, eine nachträgliche Auswertung mit ViDistA möglich. Deswegen wurde dein Moped ausgemessen.

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Prinzipiell wie eine nachträgliche AUTO2-Messung mit beliebigem Start- und Endpunkt. Problem: Es könnte ja sein, dass sich der Abstand vom Videowagen zum Tatfahrzeug in der gewählten Zeit verändert hat. Abhilfe schafft der Strahlensatz, deswegen wird nach der Anhaltung auch das Fahrzeug vermessen. Dadurch lässt sich die Abstandsverkleinerung dann am PC quasi "rausrechnen".

 

Weitere Infos bspw. bei Burhoff/Grün: Messungen im Straßenverkehr, Rnn. 1197 ff.

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Vielen Dank. Jetzt bleibt nur nocch die Frage offen, ob es, was das Fahrverbot angeht, so ist, wie ich mir das denke. Wird aus dem Monat Fahrverbot (heute außerorts mehr als 40 zu schnell) zwei Monate werden (wegen mehr als 30 zu schnell letztes Jahr ohne Fahrverbot damals)?

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Fahrverbote werden nicht addiert. Wenn es letztes Mal keins gab, gibt es jetzt „nur“ das Regelfahrverbot.

hier steht:

 

"Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert."

 

bzw. hier:

 

"Das Fahrverbot verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn der Bußgeldkatalog für den jeweiligen Verkehrsverstoß bereits ein Fahrverbot vorsieht. Ein Beispiel: Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts nach Abzug der Toleranzgrenze um 31 km/h überschritten, müssen Sie mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ist dies der zweite Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres, verlängert sich das Fahrverbot auf zwei Monate."

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  • 1 month later...

Habe jetzt einen BGB erhalten. 41 Km/h zu schnell nach Abzug. Anstatt 160 EUR wurde das Bußgld auf 220 EUR erhöht. Warum gerade 60 EUR? Ist die genaue Erhöhung Ermessensentscheidung der Behörde?

Komischerweise habe ich auch nur einen Monat Fahrverbot erhalten anstatt zwei, so wie ich das nachgelesen hatte (siehe oben).

 

Zusatzfrage: Weiß jemand, seit welchem Jahr diese Wiederholungstäter-Regel ("Beharrliche Pflichtverletzung" - § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bzw. § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung) existiert?

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Ach, Juschi, ich verstehe ja, dass das Fahren auf zwei Rädern ungemein spannend ist und Freude bereitet. Aber nach dem ersten Vorfall wäre doch genügend Besinnungszeit gewesen, mal den Gashahn nicht so weit auf zu drehen.

Verzeihung, aber in jungen Jahren hatte ich mit Moped einen schweren Auffahrunfall, den ich nur knapp überlebt habe. Und habe danach nur noch sporadisch teilgenommen. Und heute überhaupt nicht mehr, das Alter setzt einfach Grenzen. Ich kenne viele junge, kühne Fahrer. Aber ich kenne keine alten, kühnen Fahrer.

Belehrungsmodus aus.

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Ach, Juschi, ich verstehe ja, dass das Fahren auf zwei Rädern ungemein spannend ist und Freude bereitet. Aber nach dem ersten Vorfall wäre doch genügend Besinnungszeit gewesen, mal den Gashahn nicht so weit auf zu drehen.

Verzeihung, aber in jungen Jahren hatte ich mit Moped einen schweren Auffahrunfall, den ich nur knapp überlebt habe. Und habe danach nur noch sporadisch teilgenommen. Und heute überhaupt nicht mehr, das Alter setzt einfach Grenzen. Ich kenne viele junge, kühne Fahrer. Aber ich kenne keine alten, kühnen Fahrer.

Belehrungsmodus aus.

Ach Zöllner, dann bist du einfach gemessen an deinen Fähigkeiten mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen, wenn das so schlimm bei dir geendet ist.

Ich bin jetzt über 120.000 Kilometern ganzjährig Mopped gefahren - und das Um-, Unfall- und Punktefrei.

Abgesehen davon bist du nicht mein Richter. Das hier ist das Radarforum. Ich gehe auch nicht in die nächste JVA, um dort den Häftlingen moralische Predigten über ihre Taten zu erteilen.

 

Meine Gedanken zu meinem Fahrverhalten werde ich mir schon machen, dafür sorgt das Fahrverbot. Das ist aber schlichtweg nicht dein Bier.

 

 

Zu dem Thema Addition der Fahrverbote habe ich die Antwort selbst recherchieren können. Es ist nicht zulässig, der BGB insofern korrekt:

 

https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4387.php

 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwei-selbststaendige-regelfahrverbote-koennen-nicht-schlicht-addiert-werden_070616.html

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Ach, Juschi, ich verstehe ja, dass das Fahren auf zwei Rädern ungemein spannend ist und Freude bereitet. Aber nach dem ersten Vorfall wäre doch genügend Besinnungszeit gewesen, mal den Gashahn nicht so weit auf zu drehen.

Verzeihung, aber in jungen Jahren hatte ich mit Moped einen schweren Auffahrunfall, den ich nur knapp überlebt habe. Und habe danach nur noch sporadisch teilgenommen. Und heute überhaupt nicht mehr, das Alter setzt einfach Grenzen. Ich kenne viele junge, kühne Fahrer. Aber ich kenne keine alten, kühnen Fahrer.

Belehrungsmodus aus.

Ach Zöllner, dann bist du einfach gemessen an deinen Fähigkeiten mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen, wenn das so schlimm bei dir geendet ist.

Ich bin jetzt über 120.000 Kilometern ganzjährig Mopped gefahren - und das Um-, Unfall- und Punktefrei.

Abgesehen davon bist du nicht mein Richter. Das hier ist das Radarforum. Ich gehe auch nicht in die nächste JVA, um dort den Häftlingen moralische Predigten über ihre Taten zu erteilen.

 

Meine Gedanken zu meinem Fahrverhalten werde ich mir schon machen, dafür sorgt das Fahrverbot. Das ist aber schlichtweg nicht dein Bier.

 

 

Zu dem Thema Addition der Fahrverbote habe ich die Antwort selbst recherchieren können. Es ist nicht zulässig, der BGB insofern korrekt:

 

https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4387.php

 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwei-selbststaendige-regelfahrverbote-koennen-nicht-schlicht-addiert-werden_070616.html

 

Das unterstrichene soll ich glauben ? Jeden Tag, ohne Unterbrechung, 337 km täglich ? In welchem Traumland lebst Du ? Und meine Überzeugung ist, wenn Du so weiter fährst, bist Du bald im Traumland.

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Ist die genaue Erhöhung Ermessensentscheidung der Behörde?

 

ja

 

Zusatzfrage: Weiß jemand, seit welchem Jahr diese Wiederholungstäter-Regel ("Beharrliche Pflichtverletzung" - § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bzw. § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung) existiert?

 

ich bin seit nunmehr 25 Jahren nicht mehr in der BG tätig - aber die Regelung gab es damals schon.

 

der BGB insofern korrekt

 

Darum solltem an ja nicht alles glauben, was im Netz steht.

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  • 5 months later...

Stimmt, man sollte nicht alles Glauben, was man liest:

Das hier ist z.B. nur die halbe Wahrheit:

"Prinzipiell wie eine nachträgliche AUTO2-Messung mit beliebigem Start- und Endpunkt. Problem: Es könnte ja sein, dass sich der Abstand vom Videowagen zum Tatfahrzeug in der gewählten Zeit verändert hat. Abhilfe schafft der Strahlensatz, deswegen wird nach der Anhaltung auch das Fahrzeug vermessen. Dadurch lässt sich die Abstandsverkleinerung dann am PC quasi "rausrechnen".

Funktioniert, stimmt. Aber eine Annäherung bei AUTO2 ist unzulässig und kann daher aus Sicht vieler Richter, wenn auch nicht aller, nicht durch das Herausrechnen der Annäherung geheilt werden. Bei seriös arbeitenden Polizisten passiert das übrigens nicht: die denken vorher nach und müssen dann nicht versuchen, eine eigentlich unzulässige Messung so wieder hinzubiegen.

Das ist kein standardisiertes Messverfahren mehr. Es gibt übrigens auch einen Richter, der hat in einem vergleichbaren Fall eines wiederholten Verstoßes gegen die Gebrauchsanweisung (Schräglage bei ProViDa-Kradmessung) zwar verurteilt, dann aber die Hälfte der Prozesskosten der Polizei auferlegt, weil die Messung ohne Sachverständigen nicht nutzbar ist. Hat vor dem OLG gehalten. Der der Gebrauchsanweisung bewusst missachtende Schupo kein ProViDa-Krad mehr....   

 

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vor 2 Stunden schrieb vchecker:

Das hier ist z.B. nur die halbe Wahrheit:

[Zitat aus meinem Post] 

Bitte erst lesen, dann denken, dann antworten. Ich bezog mich auf ViDistA an sich, das wie (!) eine nachträgliche AUTO2-Messung funktioniert. Mit diesem System kann ich Videosequenzen z. B. von ProVida auswerten, wenn trotz laufender Aufnahme keine Messung durchgeführt wurde. ViDistA wertet natürlich auch die Videobänder des ebenfalls aus dem Hause Deininger stammenden VDM-R aus, mit dem während der Fahrt überhaupt keine gerichtsverwertbaren Messungen durchgeführt werden. Mit welchem System juschi gefilmt wurde, war überhaupt nicht Gegenstand der Frage. Dass es eine (auch meiner unerheblichen Meinung nach unerlaubt) korrigierte AUTO2-Messung gewesen sein soll, steht doch gar nicht da. 

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vor 14 Stunden schrieb vchecker:

Stimmt, man sollte nicht alles Glauben, was man liest

Ja, das stimmt. So sollte man auch keinesfalls all das glauben, was Du hier so schreibst.

"Prinzipiell wie eine nachträgliche AUTO2-Messung mit beliebigem Start- und Endpunkt. Problem: Es könnte ja sein, dass sich der Abstand vom Videowagen zum Tatfahrzeug in der gewählten Zeit verändert hat. Abhilfe schafft der

Strahlensatz, deswegen wird nach der Anhaltung auch das Fahrzeug vermessen. Dadurch lässt sich die Abstandsverkleinerung dann am PC quasi "rausrechnen".

Der Abstand darf sich während der Messung verändern. Unabhängig von einer wie oben kurz erwähnten Vidista-Auswertung läßt sich in dem Fall, wo der Abstand zum gemessenen Fahrzeug am Ende der Meßsequenz größer/gleich zum Anfang ist, recht leicht die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnen. Dabei gilt auch nicht der oben erwähnte 5%-Toleranzabzug. Die Toleranz ergibt sich ebenfalls aus der Berechnung und meiner Erfahrung nach in Abhängigkeit der Nachfahrstrecke (Meßsequenz). Demnach können es durchaus auch mal 4 km/h Toleranz sein, oftmals aber sind es mehr 6 bis 10 km/h (bei meinen Berechnungen). Also durchaus recht unterschiedlich.

Im übrigen gibt es (zumindest für NRW) keine festgelegte Mindestnachfahrstrecke. Für eine Auswertung können im Einzelfall durchaus 20 bis 30 Meter ausreichen.

Funktioniert, stimmt. Aber eine Annäherung bei AUTO2 ist unzulässig und kann daher aus Sicht vieler Richter, wenn auch nicht aller, nicht durch das Herausrechnen der Annäherung geheilt werden. Bei seriös arbeitenden Polizisten passiert das übrigens nicht: die denken vorher nach und müssen dann nicht versuchen, eine eigentlich unzulässige Messung so wieder hinzubiegen.

Nunja, auch das ist so eben nicht ganz korrekt (beschrieben). Eine Annäherung ist bei AUTO2 sehr wohl zulässig, nur muß man am Ende der Meßsequenz wieder auf Abstand gegangen sein (s.o.). Das wissen meine Kollegen auch und beachten das (wenn sie entsprechend messen).

Das ist kein standardisiertes Messverfahren mehr. Es gibt übrigens auch einen Richter, der hat in einem vergleichbaren Fall eines wiederholten Verstoßes gegen die Gebrauchsanweisung (Schräglage bei ProViDa-Kradmessung) zwar verurteilt, dann aber die Hälfte der Prozesskosten der Polizei auferlegt, weil die Messung ohne Sachverständigen nicht nutzbar ist. Hat vor dem OLG gehalten. Der der Gebrauchsanweisung bewusst missachtende Schupo kein ProViDa-Krad mehr....  

1. doch, durchaus (s.o.)
2. es gibt viele Richter. Genauso gibt es viele Köche. Und die kochen durchaus unterschiedlich. Daraus eine Allgemeingültigkeit herauslesen zu wollen ist arg übertrieben.
3. was die Schräglage bei Provida-2Rad-Messungen betrifft (eigene Erfahrungen): überhaupt kein Problem. Da wird - bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit (in anderen Fällen würde ich das gar nicht zur Anzeige bringen) eben ein Gutachter bemüht, der von mir aus gern 3 oder 4 km/h noch zusätzlich herausrechnen kann. Wenn im Endeffekt immer noch ein Verstoß im höheren Bereich (mind. Fahrverbot) übrig bleibt, geht das zu 100% durch. Übrigens ohne Kosten für die Polizeibehörde. Hab ich schon mehrfach so durchgezogen. UND: ich fahre immer noch das Krad.

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vor 7 Stunden schrieb Bluey:

… 

Stimmt, ich hab mich unpräzise ausgedrückt. Abstandsverkleinerungen während einer AUTO2-Messung sind natürlich unproblematisch, solange man am Ende der Messung wieder mindestens den Anfangsabstand wiederhergestellt hat. 

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