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Da Überwacht Man Mal Was Anderes Als Geschwindigkeit ...


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Hieraus:

Da alle Verstöße mit einer Videokamera dokumentiert wurden

 

@z282: Klar, für den aufgeklärten VT ist das "rote VBA-Kreuz" wie eine rote Ampel, sprich ab da ist die Fahrspur eigentlich definitiv zu und ab da wird es - vorallem auch ahndungsmäßig - ernst im Gegensatz zu den vorherigen orangen Spurwechselpfeilen. Auch klar, daß vielen VT es bekannt ist sowie visuell sichtbar ist, daß bei der gesperrten Spur immer noch ein echte physikalische Sperre per Baken oder Warnanhänger kommt, somit also noch "Luft" zum späteren Einfädeln vorhanden ist.

Nicht hilfreich für ein hohen Befolgungsgrad ist, wenn die VBA-Schaltung übertrieben weit voraus die Spur per Kreuz sperrt. Es ist auch bekannt, daß die Entdeckungswahrscheinlichkeit praktisch null ist, außer man hätte ein unbemerkten Videowagen im Kreuz.

Ist es bekannt, wie wo mit welcher Videokamera dokumentiert wurde?

:nolimit:

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Nicht hilfreich für ein hohen Befolgungsgrad ist, wenn die VBA-Schaltung übertrieben weit voraus die Spur per Kreuz sperrt. Es ist auch bekannt, daß die Entdeckungswahrscheinlichkeit praktisch null ist, außer man hätte ein unbemerkten Videowagen im Kreuz.

Ist es bekannt, wie wo mit welcher Videokamera dokumentiert wurde?

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Zu Deinem ersten Punkt: Du hast mit diesem Einwand grundsätzlich recht, und auch ich sage bei jeder Gelegenheit, daß bei der Absicherung von Arbeitsstellen unter Einbeziehung von SBA die fahrbare Absperrtafel spätestens unter dem ersten Sperrkreuz zu stehen hat. Alles andere ist grundsätzlich widersinnig.

 

Allerdings gehen nicht alle Schaltungen dieser Art mit Absicherungen durch Absperrtafeln und Leitkegeln oder Leitbaken einher; insbesondere bei der Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen ist das aufgrund von deren Nichtplanbarkeit dann die einzige Absicherung. Ähnliches gilt auch für die Auf- und Abbauphase von Arbeitsstellenabsicherungen. Dann aber sind Betroffene und Einsatzkräfte besonders gefährdet, wenn sich der geneigte Verkehrsteilnehmer nicht an die Dauerlichtzeichen hält. Daß die Polizei bei Arbeitsstellen eher Gelegenheit hat, eine solche Aktion durchzuführen, dürfte im Hinblick auf Planbarkeit und Kräfteverfügbarkeit auf der Hand liegen.

 

Nein, zumindest mir ist nicht bekannt, wo und mit welcher Videokamera das dokumentiert wurde. Von der Menge der dokumentierbaren Verstöße dürften Aufnahmen von einem festen Standort (z. B. von einer Fußgängerbrücke herunter) zweckmäßiger sein, allerdings stelle ich mir dann die Fahrerfeststellung schwierig vor. Aber vielleicht kann man, wenn die Brücke unmittelbar hinter dem SBA-Querschnitt liegt, auch gegen die Fahrtrichtung filmen.

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Ich finde die Aktion gut und hoffe, daß sich dadurch auch mal rumspricht, daß das Befahren eines mit rotem Dauerlichtzeichen gesperrten Fahrstreifens einen Rotlichtverstoß darstellt.

Ich bin da völlig bei Dir. Aber man sollte natürlich nicht außer Acht lassen, daß da auch Leute dabei sein können, denen ein Bußgeld von mindestens 90,- € (und da kommen ja noch die Gebühren hinzu) ganz schön weh tun kann.

 

So ganz unverständlich ist das Verhalten der Autofahrer allerdings nicht. Die Schilderbrücken stehen eben nicht unbedingt direkt vor der tatsächlichen Sperrung der Fahrspur. Da können auch schon mal noch ein paar Kilometer freie Strecke kommen, bevor es tatsächlich 'ernst' wird. Ähnlich sieht es bei der Aufhebung nach der gesperrten Fahrspur aus (wobei ich da davon ausgehe, daß kein Ordnungshüter aktiv wird, wenn die VT sich kurz nach der Sperrung wieder über alle Spuren verteilen). Nervig ist es auch, wenn die Fahrspur wieder frei ist, aber man vor Ort vergessen hat, die Verkehrsleitzentrale zu informieren. Passiert auch immer wieder gern mit den entsprechenden Hinweisanhängern, die noch Stunden später einsam blinkend herumstehen.

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Nein, zumindest mir ist nicht bekannt, wo und mit welcher Videokamera das dokumentiert wurde. Von der Menge der dokumentierbaren Verstöße dürften Aufnahmen von einem festen Standort (z. B. von einer Fußgängerbrücke herunter) zweckmäßiger sein, allerdings stelle ich mir dann die Fahrerfeststellung schwierig vor. Aber vielleicht kann man, wenn die Brücke unmittelbar hinter dem SBA-Querschnitt liegt, auch gegen die Fahrtrichtung filmen.

@z282: Des sind halt genau die Fragen. Spekulativ ist die ganze Bandbreite von Bastel-Ideen über Drohnen bis zum VKS denkbar. Wir werden die Methode noch rauskriegen. Es geht auch darum, wie die SBA-Schaltung dokumentiert wurde.

:nolimit:

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@z282: So eine "Exempel-statuieren"-Aktion durch die Polizei Mittelhessen lief schonmal am 18.04.20:

 

+++ 260 sind 260 zu viel! +++ Autobahnpolizei Mittelhessen dokumentiert Verstöße

Nahezu jeder Autofahrer dürfte sie schon des Öfteren bemerkt haben, alle müssten deren Bedeutung kennen. Die Rede ist von roten, gekreuzten Schrägbalken. Bei diesen handelt es sich um ein sogenanntes "Dauerlichtzeichen". Diese dienen dazu, Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, wann eine Fahrspur freigegeben oder gesperrt ist.
So auch das "Rote X". Dieses signalisiert zumeist über mehrspurigen Richtungsfahrbahnen, allen voran den Autobahnen, dass eine bestimmte Spur ab sofort nicht mehr befahren werden darf.
Dies geschieht regelmäßig aus wichtigen Anlässen: So kann es erforderlich sein, den fließenden Verkehr beispielsweise aufgrund einer nahen Unfallstelle, in Kürze beginnender Baustelle oder unzähliger weiterer Gründe von einem bestimmten Fahrstreifen abzuleiten. In keinem Fall geschieht dies jedenfalls willkürlich. Gesetzlich geregelt sind Dauerlichtzeichen in § 37 (3) der Straßenverkehrsordnung.
Möglicherweise aus Unkenntnis oder schlicht Gleichgültigkeit missachten Verkehrsteilnehmer häufig scharenweise derartige Anordnungen, wie Schutzleute der Polizeiautobahnstation Mittelhessen immer wieder feststellen.
So auch am Samstag, dem 18.04.2020 auf der A5. Aus Anlass einer Baustelle zwischen den Anschlussstellen Butzbach und Gambacher Kreuz waren sowohl die linke, als auch die mittlere von drei Fahrstreifen für den Verkehr gesperrt worden. Darauf wiesen entsprechend geschaltete Dauerlichtzeichen weithin sichtbar auf den dortigen Verkehrszeichenbrücken (kurz: "VZB") hin. Mittels moderner Videotechnik dokumentierten mittelhessische Autobahnpolizisten zwischen 14.30 Uhr und 16 Uhr das Verhalten der Verkehrsteilnehmer.
Die Auswertung genannter Videosequenzern ergab nun, dass sich allein in diesen beweissicher dokumentierten 90 Minuten ganze 260 Kraftfahrzeugführer nicht an die Sperrung der Fahrspur hielten. So wurde an dem sich im Bereich des einzig zu befahrenden, rechten Fahrstreifens an dem sich bildenden Rückstau vorbeigefahren, um sich erst auf ebendiesem einzuordnen, als auf den gesperrten Streifen, trotz Verbot, kein Vorankommen mehr möglich war.
Der Bußgeldkatalog sieht für derartige Verstöße empfindliche Strafen vor. So wird für die Missachtung des "Roten X" eine Strafe von 90 Euro fällig; 1 Punkt wandert aufs Konto nach Flensburg. Gefährdet man im Rahmen der genannten Missachtung andere Verkehrsteilnehmer, so beträgt die Strafe 200 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Sollte dadurch sogar ein Unfall verursacht werden, muss man mit 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Alle 260 Betroffenen werden in den nächsten Wochen von der zuständigen Bußgeldstelle angeschrieben.
Die Polizei rät:
Die Befolgung sogenannter Dauerlichtzeichen ist für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr unerlässlich! So sollte jeder einzelne sein eigenes Handeln einmal kritisch hinterfragen und zum Wohle der Allgemeinheit darauf verzichten, vermeintlich ein paar Minuten einzusparen. Die Gefahr, bei Nichtbeachtung der Verkehrsregeln anschließend vier Wochen auf das Fahrrad oder den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen zu sein, ist groß. Ebenso das Risiko, Unbeteiligte durch unüberlegtes Handeln zu gefährden.

 

Aus Presseportal https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43647/4583160 ; 28.04.2020 – 13:55 Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau;
Hervorhebungen von mir deuten auf VKS oder Leivtec XV3. Es gibt eine eingerichtete VKS-Meßstelle, die zweite Brücke vor der AS Butzbach. In anderen Berichten wurde die Erhöhung der Strafe erwähnt, wenn ein Baustellenmitarbeiter gefährdet werden würde. Dies deutet auch auf das VKS mit Übersichtskamera hin. Wenn diese Meßstelle nicht mit der Baustelle und den Fahrbahnsperrungen passt, dann bleibt die XV3 - welche in Mittelhessen im Einsatz ist -, denn Bastellösungen, ProViDa und Drohnen dürften durch den Rost fallen. Jedoch ist für beide Systeme ein dauerhaftes Aufnehmen von erkennbaren Fahrzeugführern nicht zulässig, sondern nur anlassbezogen. Gut, 260 Fälle in 90 min bedeutet fast 3 VT pro Minute...Bei so einem Bußgeld-Massenabgriff wird die Polizei Mittelhessen sich schon gedacht haben, daß eine hohe Wahrscheinlichkeit auf eine Durchleuchtung per RA/Gutachter vorliegt, sprich alles hieb- und stichfest sein muß.
Und möglicherweise spielt die Kenntnis der VT rein, daß man sich eigentlich erst an der Verengungsstelle per Reißverschlußverfahren einfädeln sollte :whistling: .
:nolimit:
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Viele der Anlagen lassen sich nur Blockweise schalten. Einzelne Schilderbrücken zu schalten geht nicht. So zumindest in Berlin auf dem Stadtring und Zubringer. Das führt auf der A113 dazu, das bei Arbeiten bereits mehrere Kilometer vorher die Spur gesperrt wird. Das wissen die meisten Schlauberger und ignorieren die Sperrung bis zum Absicherungsfahrzeug. Erst dort wird dann die Spur gewechselt. Wer sich brav in die verbliebene Spur in den Stau stellt denkt sich seinen Teil.

 

Eine andere Stelle haben wir im Norden, Zubringer Seestraße. Der Trifft mit Spursperrungen auf das Autobahndreieck, welches den Verkehr von Norden (Flughafen Tegel) mehrspurig auf den Ring bringt. Hier gibt es eine Reduzierung von 3 auf eine Spur, die aber auch regelmäßig ignoriert wird. Es ist ein Ärgernis.

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Viele der Anlagen lassen sich nur Blockweise schalten. Einzelne Schilderbrücken zu schalten geht nicht.

Das kann ich für diese und benachbarte Anlagen definitiv ausschließen. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten der Schaltung:

 

1. Automatikprogramme

2. Sonderprogramme

3. Handprogramme

4. Vor-Ort-Schaltungen.

 

Automatikprogramme werden wie der Name schon sagt automatisch aktiviert aufgrund der laufend im 15- oder 60-Sekunden-Intervall erfaßten Verkehrs- und Umfelddaten. Die Schaltanforderung wird pro Querschnitt (=Schilderbrücke) ermittelt, dann der für dieses Progamm festgelegte Trichter stromauf- und stromabwärts darüber gelegt und dann ein Quer- und Längsabgleich mit den übrigen Schaltanforderungen (=aufgrund der Datenlage erfüllte Schaltbedingungen) und den hinterlegten Schaltbildpriorisierungen überlagert.

 

Sonderprogramme können für einzelne oder mehrere benachbarte Anzeigequerschnitte (=Schilderbrücken) ausgewählt und manuell aktiviert werden. Sie unterliegen nach Anforderung wie die Automatikprogramme der Trichterung, dem Quer-/Längsabgleich und der Priorisierung. Da Arbeitsstellen nicht automatisch detektiert werden können, werden sie regelmäßig durch manuell aktivierte Schaltungen, in der Regel Sonderprogramme, abgesichert. Fahrstreifensperrungen sind immer manuell aktiviert. Sie werden hinsichtlich der Geschwindigkeit getrichtert, und je gesperrtem Fahrstreifen ist ein gelber Blinkpfeil vorgeschaltet. Mehrere gesperrte Fahrstreifen werden in der Regel als Kaskade geschaltet, d. h. zwischen zwei Querschnitten (Schilderbrücken) wird immer nur ein Fahrstreifen geräumt. Zu einer fachgerechten Absicherung gehört dabei, daß die Absperrtafeln und die aufzustellenden Leitkegel diese Kaskade abbilden. An Letzterem hapert es leider allzu oft. Bei vielen Anlagen wird diese Trichterung und Kaskadierung durch große Abstände zwischen den Anzeigequerschnitten (2-3 km) erheblich erschwert. Bei dieser Anlage betragen die Abstände allerdings meist nur etwa 1-1,5 km, teilweise auch darunter, was die Trichterung und Kaskadierung erheblich erleichtert.

 

Die blockweise Schaltung kenne ich ansonsten nur von Tunneln; dort sind oder waren die Experten, welche die RABT geschrieben haben, der Meinung, daß die Verkehrsteilnehmer außerstande seien, im Tunnel einen Fahrstreifen zu räumen.

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Und möglicherweise spielt die Kenntnis der VT rein, daß man sich eigentlich erst an der Verengungsstelle per Reißverschlußverfahren einfädeln sollte :whistling: .
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Das stimmt ja weiterhin. Was falsch ist, daß diese Verengungsstelle ein physisches Hindernis bedingt. Sie kann auch durch Dauerlichtzeichen vorgegeben sein.

 

Ich sehe allerdings auch, daß die Aufstellung einer fahrbaren Absperrtafel hinter bzw. stromabwärts von einem Sperrkreuz widersprüchlich ist. Spätestens bei einer Unfall- oder Pannenstelle wird es jedoch keine fahrbare Absperrtafel geben ...

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Und möglicherweise spielt die Kenntnis der VT rein, daß man sich eigentlich erst an der Verengungsstelle per Reißverschlußverfahren einfädeln sollte :whistling: .

Hier muß ich Dir einmal völlig zustimmen. Genau das dachte ich auch, als ich den Artikel las. Alles andere führt doch erwiesenermaßen zu einem erheblich größeren bzw. längeren Rückstau. Wozu gibt es sonst das Reisverschlußverfahren?! Sinnvoller wäre es vllt gewesen, grafisch auf die Baustelle hinzuweisen und auf den betroffenen Fahrstreifen die Geschwindigkeit herabzusenken (ggf. nebst entsprechender Überwachung)..
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