Guest Hilter Posted May 11, 2020 Report Share Posted May 11, 2020 Sehr verehrte Forumsmitglieder, ich melde mich mit einer Frage bzw. einem Vorfall bei euch, der sich gestern ereignet hat.Ich wurde das zweite Mal in meinem Leben geblitzt Ich war mit meinem Sohn unterwegs zu einem besonderen Spielplatz in einer Stadt etwa 30 km von uns entfernt.Auf dem Wege dorthin sind mir schon zwei Blitzersäulen begegnet, Tempo 50, kein Problem. Fahre ich eh.Dann bin ich abgebogen, eine breite Straße, rechts und links quasi unbebaut, denn sie führt zu einem großen Parkplatz und einem Hallen- und Freibad. Ich bin normal 50 weitergefahren - und dann hat ein mobiler Starenkasten ausgelöst. Ich habe mich total gewundert, weil ich ja 50 km/h gefahren bin - bin dann mit meinem Sohn im Auto den Weg nochmal abgefahren und habe am Anfang ein Zone 30 Schild entdeckt, dass sich nahezu komplett unter weißer Farbe befunden hat. Ich habe es beim Abbiegen schlicht nicht wahr genommen. (Und nein, die Farbe habe ich nicht selbst darauf geschüttet, haha Obwohl mein Dreijähriger daran sicher Freude gehabt hätte. ) Habe ich Chancen, wenn ich gegen den Bußgeldbescheid (und vermutlich ein Fahrverbot) Einspruch einlege? Vielen Dank und viele GrüßeDie Hilter P.S.: Ein zweites Foto kann ich leider wegen der Größe nicht hochladen Quote Link to post Share on other sites
Guest Hilter Posted May 11, 2020 Report Share Posted May 11, 2020 Ich merke gerade, dass der von mir ausgesuchte Benutzername als Kombi von Vor und Nachnamen sehr, sehr dumm war :/ Oh je, aber meinen Account nun löschen kann ich auch nicht oder mich in Hiljus umnennen Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 361 Posted May 11, 2020 Report Share Posted May 11, 2020 Ich merke gerade, dass der von mir ausgesuchte Benutzername als Kombi von Vor und Nachnamen sehr, sehr dumm war :/ Oh je, aber meinen Account nun löschen kann ich auch nicht oder mich in Hiljus umnennen Das ist ein Ort südlich von Osnabrück. Der hieß schon immer so.Guckst Du hier:https://www.google.com/search?client=ubuntu&channel=fs&q=hilter+am+teutoburger+wald&ie=utf-8&oe=utf-8 Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 210 Posted May 11, 2020 Report Share Posted May 11, 2020 Hallo, eine freundliche Antwort auf den Anhörungsbogen/Verwarnungsgeldangebot mit dem von dir geschilderten Sachverhalt kann zu unbürokratischer Einstellung des Verfahrens führen. Idealerweise erwähnen, dass du das erste Mal dort warst und Bild sowie Beschreibung ("kam aus Richtung xy und bog von der ab-Straße in die cd-Straße rechts ab, wobei ich das beschmierte Schild nicht wahrnahm"). Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 785 Posted May 11, 2020 Report Share Posted May 11, 2020 Ich habe Deinen Account gelöscht, Du kannst Dich mit einem neuen Namen wieder anmelden... Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted May 12, 2020 Report Share Posted May 12, 2020 Direkt zum dortigen Messbeamten zu gehen und ihm das Bild zu zeigen wäre auch eine Alternative gewesen. Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted May 12, 2020 Report Share Posted May 12, 2020 Das ist aber ein typisches Schild für eine Zone. Ob du mit der Begründung durch kommst? Versuch macht klug. Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 768 Posted May 12, 2020 Report Share Posted May 12, 2020 Das ist aber ein typisches Schild für eine Zone. Ob du mit der Begründung durch kommst? Versuch macht klug....Zone ja, aber welche? Könnte auch Halteverbots-/Parkverbotszone sein. 1 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 270 Posted May 12, 2020 Report Share Posted May 12, 2020 Direkt zum dortigen Messbeamten zu gehen und ihm das Bild zu zeigen wäre auch eine Alternative gewesen. da würde ich mir das Messprotokoll mal kommen lassen, in dem der für die Messung zuständige MA bestätigt, dass er sich zu Beginn und nach Ende der Messung überzeugt hat, dass die Beschilderung in Ordnung ist. Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted May 12, 2020 Report Share Posted May 12, 2020 @hawethie, ja und? Wenn der Messbeamte bestätigt die Beschilderung habe ich überprüft, war in Ordnung, was dann?@SilverBanditS, es ist zwar mühsam, aber das Schild ist noch erkennbar.Bei Rechtsschutz und Fahrverbot würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen, wenn nicht lohnt sich — für mich — der Aufwand nicht. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 442 Posted May 12, 2020 Report Share Posted May 12, 2020 wenn Du Zeugen finden kannst, dass Tage der Messung, bzw schon Tage vorher das Schild verunstaltet war. sollten die im Widerspruch erwähnt werden. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 270 Posted May 12, 2020 Report Share Posted May 12, 2020 @hawethie, ja und? Wenn der Messbeamte bestätigt die Beschilderung habe ich überprüft, war in Ordnung, was dann? dann spricht das extrem für den Wahrheitsgehalt der Aussage.... Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted May 13, 2020 Report Share Posted May 13, 2020 Vielleicht wurde die Beschilderung auch gar nicht kontrolliert... was bei manchen Behörden leider bei sehr vielen Schildern (also speziell Zone 30) nicht unüblich ist. Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted May 13, 2020 Report Share Posted May 13, 2020 Vor vielen Jahren wurde in Essen ein Bereich aus einer 30er Zone herausgenommen. Begründung sinngemäß: Ein Autofahrer muss anhand der Bebauung erkennen können, dass hier mit einer 30 er Zone zu rechnen ist. Solche Zonen seien nur in Wohngebieten zulässig. Nach dem Foto könnte das hier der Fall sein. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 270 Posted May 13, 2020 Report Share Posted May 13, 2020 Wohnbebauung im Hintergrund: warum sollte das keine 30-er Zone sein.Und wenn ein Schild nicht mehr gilt, dann wird es nicht so dilettantisch übermalt. Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted May 13, 2020 Report Share Posted May 13, 2020 @hawethie, in Essen ist es üblich, „ungültige“ Schilder mit rotem Klebeband aus zu „x“en. So hat es irgend ein Idiot beschmiert.Ob das damit ungültig ist kann nur ein Richter entscheiden. Quote Link to post Share on other sites
Terry0709 0 Posted May 13, 2020 Report Share Posted May 13, 2020 Liebe Forumsmitglieder, ersteinmal herzlichen Dank für eure Antworten.Ich habe meinen Benutzernamen nochmal gewechselt, da habe ich in der Aufregung gar nicht mitgedacht :/ Herzlichen Dank auch für das Löschen des "alten" Profils. Also, es war kein mobiler Blitzer sondern eine Art Anhänger, der dort für mehrere Tage geparkt war. Ich habe mittlerweile bei der Stadt nachgefragt: Der Anhänger wurde aufgestellt, am Samstag wurde das Schild so beschmiert und Sonntag bin ich in die Falle getappt. Ich habe das Schild halt wirklich nicht wahrgenommen, warum auch immer. ich bin abgebogen, nach Navi gefahren, mein 3-Jähriger Hase hinten hat gesungen und sich auf den Spielplatz gefreut, ich habe auf Radfahrer und Fußgänger geachtet - da war ich am Schild schon vorbei und habe das Weiße da halt einfach schlicht nicht wahrgenommen. Auch, wenn man natürlich sagen kann "Ja, was soll es denn sonst für ein Schild sein". Das Schild ist ja normalerweise recht groß und rot als Signalfarbe, damit man es gut und auch zügig sehen kann. Das ging dann halt - für mich in der besonderen Situation - nicht. So war das leider :/ Tja, doof gelaufen Nochmal vielen Dank für eure Mühe, mir zu antworten <3 LGTerry Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted May 13, 2020 Report Share Posted May 13, 2020 @Terry0709, Autofahren mit kleinen Kindern ist anstrengend. Man wird — automatisch — schnell abgelenkt. Sollte nicht sein, wer jemals mit kleinen Kindern im Auto gefahren ist wird Verständnis haben. Dafür kannst du dir leider nichts kaufen.Ich bleibe bei meinem Rat, wenn RSV vorhanden und Fahrverbot droht klagen. Ansonsten zahlen. Deine Chance zu gewinnen ist gering. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 Ich habe mittlerweile bei der Stadt nachgefragt: Der Anhänger wurde aufgestellt, am Samstag wurde das Schild so beschmiert und Sonntag bin ich in die Falle getappt. Also der Stadt ist bekannt, dass das Schild beschmiert wurde? Vielleicht wird der Zeitraum auch gar nicht ausgewertet. Ansonsten, sollte Post ankommen, würde ich die Sache erklären (inkl. Bild) und um Einstellung des Verfahrens bitten. 1 Quote Link to post Share on other sites
Terry0709 0 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 Vielen Dank nochmal! Ja, der Stadt war das bekannt, dass das Schild so beschmiert war, sie haben schon Strafanzeige gestellt. Das war wohl auch schon am Samstag bekannt, so die Aussage der Stadt. Sie sagen aber, dass das Schild "auch trotz Farbklecks deutlich als Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 erkennbar blieb". Daher sollen die Tempoverstöße weiter verfolgt werden.Ja, probieren werde ich es in jedem Falle.Ich bin halt Tacho etwa 53 km/h gefahren (da passiert ja in der 50er Zone eigentlich nichts, das ist meine Komfort-Zone ). Rechne also mit einem Fahrverbot. Viele GrüßeTerry Quote Link to post Share on other sites
frosch 101 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 @Terry0709 Bei Tacho 53 solltest du noch bei unter +20 Überschreitung landen, also kein FV, ergo "nur" 70 € + 23,50 €. Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 @frosch, Porto und Verpackung: 3,50 + 25,00 = 28,50 Euro Quote Link to post Share on other sites
frosch 101 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 @rthWurde die Verpackung mal teurer? Ich krieg so selten solche Post, alle Jubeljahre mal ein VG ... Quote Link to post Share on other sites
das Jann 30 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 @Terry0709 Bei Tacho 53 solltest du noch bei unter +20 Überschreitung landen, also kein FV, ergo "nur" 70 € + 23,50 €.Die 28,50 € fallen doch erst ab 21 km/h drüber an. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,660 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 Die 28,50 € fallen doch erst ab 21 km/h drüber an. Nein. Neuerdings schon ab 16 km/h drüber. Quote Link to post Share on other sites
das Jann 30 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 Die 28,50 € fallen doch erst ab 21 km/h drüber an. Nein. Neuerdings schon ab 16 km/h drüber. https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_28_04_2020_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Also nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie gehabt erst ab 21 km/h (Kfz) Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,660 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 Ab 16 km/h drüber kostet nun 60,- Eu (agO) bzw. 70,- Eu (igO), also ein Bußgeld. Ich hab mir das ganze Kleingedruckte nicht durchgelesen, aber es würde mich arg verwundern, wenn die Bußgeldstelle die Bescheide in diesem Bereich kostenfrei verschicken würde. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 Laut Bußgeldrechner ADAC i.g.O. 16 — 20 km/h 70 Euro + 28,50 Euro Quote Link to post Share on other sites
das Jann 30 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 Ab 16 km/h drüber kostet nun 60,- Eu (agO) bzw. 70,- Eu (igO), also ein Bußgeld. Ich hab mir das ganze Kleingedruckte nicht durchgelesen, aber es würde mich arg verwundern, wenn die Bußgeldstelle die Bescheide in diesem Bereich kostenfrei verschicken würde.Jetzt hab ich es verstanden.Hat für mich ja schon wieder einen faden Beigeschmack, dass man für die Überschreitung der Geschwindigkeit ein Bußgeld + 28,50 € bekommt, ohne einen Punkt zu bekommen.Auf die Idee die Verwarnungsgeldgrenze anzuheben, ist wohl niemand gekommen. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 395 Posted May 14, 2020 Report Share Posted May 14, 2020 Vielen Dank nochmal! Ja, der Stadt war das bekannt, dass das Schild so beschmiert war, sie haben schon Strafanzeige gestellt. Das war wohl auch schon am Samstag bekannt, so die Aussage der Stadt. Sie sagen aber, dass das Schild "auch trotz Farbklecks deutlich als Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 erkennbar blieb". Daher sollen die Tempoverstöße weiter verfolgt werden.Ja, probieren werde ich es in jedem Falle.Ich bin halt Tacho etwa 53 km/h gefahren (da passiert ja in der 50er Zone eigentlich nichts, das ist meine Komfort-Zone ). Rechne also mit einem Fahrverbot. @Terry: Dein Fall zeigt mehrere Problemfelder der Wegelagereibranche auf:1.) Schilderkontrolle durch Meßbeamte/Meßtechniker vor und nach der Messreihe sollte erfolgen, erfolgt aber nicht immer.2.) Beim Blitzanhänger mit einer Standzeit von mehreren Tagen und steigt natürlich das Risiko der Geldbeutelreingreifer, eine unzureichende Beschilderung nicht rechtzeitig zu entdecken und damit eigentlich die ganze Meßreihe (= Geld) zu verlieren. Aus fiskalischer Sicht ist es somit schon verständlich, wenn die Stadt meint, Du hättest bei dem Gepinsele aufgrund rein des Schildformates die Geschwindigkeitsbeschränkung erraten müssen. Die Stadt reagiert armselig ohne jegliches Augenmaß.3.) Möglicherweise willkommen im Club der FV-Abgezockten. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 270 Posted May 15, 2020 Report Share Posted May 15, 2020 @m3_: dein 1. passt hier nicht.Aber: wenn der Stadt bekannt war, dass das Schild am Samstag beschmiert wurde, ist mE spätestens ab dem Moment eine Ahndung für Geschwindigkeiten bis 50 km/h nicht mehr angezeigt.Das Schild ist nicht lesbar, vollkommen egal, ob es "eindeutig ist, was das heißen soll". Die einzigen Schilder, die bei einer unleserlichkeit eindeutig sind, sind das Stopp-Schild und das "Vorfahrt-Achten".ME schießt hier die Bußgeldbehörde über das Ziel hinaus - ich würde es nicht akzeptieren, wenn da ein Bescheid kommt. 3 Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 210 Posted May 18, 2020 Report Share Posted May 18, 2020 Auf die Idee die Verwarnungsgeldgrenze anzuheben, ist wohl niemand gekommen. Doch. Am 1.Mai 2014 wurde diese erst von 35.- auf 55.- erhöht. Ich hatte damals schon gemutmaßt, dass das eine Vorbereitungshandlung zur "Anpassung" der Verwarnungsgelder im Bereich bis 20 drüber war.Nun war dieser Rahmen den Ideologen offensichtlich nicht weit genug. Quote Link to post Share on other sites
Terry0709 0 Posted June 24, 2020 Report Share Posted June 24, 2020 Werte Forumsmitglieder, es ist so weit und ein Anhörungsbescheid/ein Anhörungsbogen ist zu mir nach Hause geflattert (bin übrigens 51 km/h gefahren, logisch, da für mich 50 er Zone - sprich 21 km/h zu schnell). Ich möchte natürlich schon (erstmal ohne Anwalt) Einspruch einlegen bzw. auf die Umständes des nicht lesbaren Schildes verweisen. Muss ich das bereits beim Anhörungsbogen tun oder erst mit Bußgeldbescheid? Ich kenne mich damit so gar nicht aus :/ Hat jemand einen Tipp? Herzlichen Dank Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted June 24, 2020 Report Share Posted June 24, 2020 Wenn du als Fahrer auf dem Foto zu erkennen bist, würde ich sofort auf das beschmierte Schild hinweisen. Quote Link to post Share on other sites
Terry0709 0 Posted June 24, 2020 Report Share Posted June 24, 2020 Naja, zu erkennen ist schwierig, könnte auch jeder andere Fahrer mittleren Alters mit Brille sein Aber das ist glaube ich immer so... Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted June 24, 2020 Report Share Posted June 24, 2020 Denk daran, wenn du nicht gerade Spiegel, Sonnenbrille und / oder Maske im Gesicht hast bist du zu erkennen. Das Originalfoto ist in der Regel schärfer als der „billige“ Druck im Anhörungsbogen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,660 Posted June 24, 2020 Report Share Posted June 24, 2020 Wenn der TE einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen hat, kann man idR davon ausgehen, daß man bei ihm vom Fahrzeugführer ausgeht. Ansonsten hätte er - oder eben der Halter - einen Zeugenbefragungsbogen erhalten. Insofern würde ich versuchen, jetzt schon im Anhörungsverfahren auf den besagten Umstand hinzuweisen und um Einstellung des Verfahrens bitten. Da es hier aber offenkundig um ein Fahrverbot geht, würde ich mir überlegen, es selbst zu tun oder einen guten Anwalt hinzuzuziehen. Quote Link to post Share on other sites
Terry0709 0 Posted June 24, 2020 Report Share Posted June 24, 2020 Hey, erstmal herzlichen Dank für eure Antworten. Ja, ich werde da nicht auf der Schiene fahren "War ich nicht", das stimmt ja nun auch erstens nicht und zweitens hab ich damit eh keine Chance. Aber wenn ihr meint, schon auf den Anhörungsbogen zu antworten, dann ist das sicherlich sinnvoll. Werde nal morgen unverfänglich bei einem Anwalt anrufen Halte euch auf dem Laufenden Quote Link to post Share on other sites
hawethie 270 Posted June 25, 2020 Report Share Posted June 25, 2020 Dann würde ich der Behörde das direkt auf dem Anhörungsbogen mitteilen, dass das Schild nicht lesbar war.Auch wenn der sich (hoffentlich) anschließende Ermittlungsaufwand der gleiche ist, wie nach Erlass eines BG, ist der Verwaltungsaufwand nachher um ein Vielfaches höher.(und wenn ich schon dafür sorgen kann, dass eine Behörde weniger Steuergelder ausgibt....) Quote Link to post Share on other sites
frosch 101 Posted June 25, 2020 Report Share Posted June 25, 2020 Unfaßbar, daß die Behörde wider besseren Wissens da noch Bescheide verschickt. Das kann man noch nicht mal mehr als Dummenfang bezeichnen. Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted June 25, 2020 Report Share Posted June 25, 2020 @frosch, ich finde das Schild ist noch erkennbar. Was ein Richter urteilt? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 270 Posted June 26, 2020 Report Share Posted June 26, 2020 Unfaßbar, daß die Behörde wider besseren Wissens da noch Bescheide verschickt. Das kann man noch nicht mal mehr als Dummenfang bezeichnen.Noch sind wir im Anhörungsverfahren - von einem Bescheid les ich hier nix. Den kann man versuchen zu verhindern.Der SB in der Behörde ist mit den Gegebenheiten vor Ort nicht unbedingt vertraut Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted June 26, 2020 Report Share Posted June 26, 2020 @hawethie, @frosch, das Schild ist — noch — erkennbar. Ich würde als SB stur bleiben. Was ein Richter urteilt??? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 635 Posted June 27, 2020 Report Share Posted June 27, 2020 da würde ich mir das Messprotokoll mal kommen lassenEin Messprotokoll ist nicht immer vorgeschrieben. Ich bin halt Tacho etwa 53 km/h gefahren bin übrigens 51 km/h gefahren, logisch, da für mich 50 er Zone - sprich 21 km/h zu schnellMal gucken ob wir der Wahrheit etwas näher kommen. Dir wird 51 km/h vorgeworfen - also schon um die Toleranz bereinigt.Das heißt also, du bist mit 54 km/h gemessen worden (54 km/h - Toleranz 3 km/h).Wenn man jetzt noch die Tachovoreilung mit 3 km/h ansetzt, hattest du etwa 57 auf dem Tacho. Von deinen behaupteten Tacho 53 bleibt also nicht viel übrig. Das nur mal so am Rande für die "Mord und Totschlag Rufer" beim Fahrverbot und übersehenem 30er Schild mit der neuen StVO Novelle.Was passiert denn nu wenn man mit Tacho 57 geblitzt wird mit Fahrverbot?Genau - Nix - nur Bußgeld. Zu dem Verkehrszeichen meine Meinung:Auch wenn die Behörde mit ihrer Meinung recht haben sollte und das Schild irgendwie erkennbar ist.Ich hätte die gesamte Messreihe verworfen und nicht weiter verfolgt.So sehr ich Geschwindigkeitsmessungen immer und überall verteidige und richtig finde, so sehr bin ich gegen so einen Blödsinn.Irgendwie muss die Kirche mal im Dorf bleiben. Es hat weder eine Bußgeldstelle noch eine Polizeidienststelle nötig so zu arbeiten. Gruß bin übrigens 51 km/h gefahren, logisch, da für mich 50 er Zone - sprich 21 k 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 470 Posted June 27, 2020 Report Share Posted June 27, 2020 @Sobbel, deine Schlussfolgerung hat sicher viel für sich. Aber, das Schild deutet auf „Zone“ hin. Auf dem Foto ist deutlich ein Wohngebiet zu erkennen. Ich würde mich nicht wundern, wenn der SB hart bleibt und es auf eine richterliche Entscheidung ankommen lässt.Beide Entscheidungen lassen sich vertreten. Quote Link to post Share on other sites
frosch 101 Posted June 27, 2020 Report Share Posted June 27, 2020 @hawethie Ich meine damit jegliche Post der Behörde, a là "Ihnen wird vorgeworfen" ..." etc. Quote Link to post Share on other sites
Terry0709 0 Posted July 4, 2020 Report Share Posted July 4, 2020 Hey, vielen Dank für eure Gedanken zu meinem Fall.Tja, vielleicht waren die Tacho 53 ein Wunschdenken, denn ich bin nach dem Blitzen erstmal auf die Bremse und hab vermutlich schon mit dem Bremsen geschaut (wobei es danach ja eh egal war, haha).Die Straße, die ihr auf dem Bild seht, bin ich nicht gefahren Die Straße, auf der es zum Blitzen kam, geht nämlich auf dem Foto hinter dem Busch/Gebüsch entlang, macht also eine sanfte Rechtskurve. Es geht von dieser Straße dann links ab in ein Wohngebiet, und dieses sieht man auf den Fotos, das liegt am Blickwinkel des Fotos. Die Straße an sich gehört zu keinem Wohngebiet, sie führt als recht breite Straße (Laienmeinung) zu einem Hallenfreibad und einem großen Parkplatz. Es ist keine Wohnbebauung direkt an der Straße, aber sei es drum. Viele und noch fröhliche GrüßeTerry Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.