Zöllner 412 Posted May 2, 2020 Report Share Posted May 2, 2020 Ein Auszug aus der gestrigen Osnabrücker Zeitung:"Osnabrück. Dass sich am späten Donnerstag ein Unfall auf der Lerchenstraße ereignete, war nur der Anfang einer Kettenreaktion. Aus dem Polizeibericht geht hervor, dass dabei der Alkohol maßgeblich gewesen sein mag, den der 30-jährige Fahrer eines Ford Mondeo zuvor genossen hatte.Gegen 23.10 Uhr krachte es auf der Lerchenstraße in Höhe von Hausnummer 98. Wie die Polizei meldet, verlor der 30-jährige Osnabrücker die Kontrolle über seinen Ford Mondeo, kam von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem geparkten Kia Ceed. Doch damit nicht genug. Der Mann setzte zurück, fuhr ein kleines Stück weiter und kollidierte mit einem geparkten VW Golf. Das geschah allerdings mit solcher Wucht, dass sich die Fahrzeuge ineinander verkeilten, was die Weiterfahrt unmöglich machte. Der 30-Jährige zog es vor, auszusteigen, nahm noch einige Sachen an sich und machte sich aus dem Staub. Inzwischen waren aber Zeugen auf den Unfall aufmerksam geworden, hatten den Notruf gewählt und den Mann verfolgt, wie die Polizei schreibt. Die wenig später eintreffenden Ordnungshüter machten den 30-Jährigen in einem Gebüsch ausfindig und stellten fest, dass er offensichtlich unter erheblichem Alkoholeinfluss stand, weshalb eine Blutprobe veranlasst wurde. Bevor der Ford abgeschleppt wurde, stellte sich noch heraus, dass er nicht zugelassen war und die angebrachten Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehörten. Einen Führerschein hatte der Mann auch nicht. Am Ende wurden Ermittlungen zu folgenden Delikten aufgenommen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung."Meine Frage ist, und das steht in keiner Zeitung, von wem bekommen die Geschädigten hier Ersatzleistungen ? Oder haben die einfach Pech gehabt und zur falschen Zeit am falschen Ort geparkt ?In der Regel ist bei obigen Unfallverursachern nichts zu holen, Pfändungen laufen ins Leere. Weiß da jemand, wie es für die Geschädigten weiter geht ? Quote Link to post Share on other sites
Heintz 106 Posted May 2, 2020 Report Share Posted May 2, 2020 Höchstwahrscheinlich kannst du dann den Verursacher mit einem Reh gleichsetzen, mit dem Unterschied dass die eigene Teilkasko hier versuchen kann theoretisch noch was über Regress zu holen. Ist diese Versicherung nicht vorhanden gilt das gleiche wie bei einem Wildunfall: Pech gehabt Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted May 2, 2020 Report Share Posted May 2, 2020 Gute Frage, eventuell ist es wie bei einem Fahrzeug(ver)kauf: die "alte" Versicherung haftet bis zur Ummeldung, aber ohne Hochstufung. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 2, 2020 Report Share Posted May 2, 2020 @KlausK Das glaube ich eher nicht. Denn wie lange sollte denn diese "Posthaftung" der Versicherung andauern?! Ich glaube eher: wer Vollkasko hat, bekommt (natürlich gegen eine Höherstufung) den Schaden ersetzt. Wer nicht, hat Pech gehabt und kann sich ggf. einen Titel besorgen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 2, 2020 Report Share Posted May 2, 2020 Das sehe ich auch so. Der Titel gegen den Unfallfahrer dürfte 30 Jahre vollstreckbar sein. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 2, 2020 Report Share Posted May 2, 2020 Und wenn es sich um einen TuNichtGut handelt, darf man auch gern die 30 Jahre auf sein Geld warten und sich anschließend die Nase putzen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 2, 2020 Report Share Posted May 2, 2020 Und wenn es sich um einen TuNichtGut handelt, darf man auch gern die 30 Jahre auf sein Geld warten und sich anschließend die Nase putzen.Genau so ist es.Und wenn er „bösartig“ ist schreibt er dir Postkarten von einer Kreuzfahrt in der Karibik, finanziert von Oma, Mamma usw. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted May 2, 2020 Report Share Posted May 2, 2020 Gerade noch mal nach gelesen: ich lag gar nicht so falsch, laut GDV springt in solchen Fällen die Verkehrsopferhilfe ein die wiederum von den Autoversicherern über einen Garantiefonds versorgt wird. Also von denen finanziert die ihre Beiträge gezahlt haben. 1 Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted May 2, 2020 Author Report Share Posted May 2, 2020 Gerade noch mal nach gelesen: ich lag gar nicht so falsch, laut GDV springt in solchen Fällen die Verkehrsopferhilfe ein die wiederum von den Autoversicherern über einen Garantiefonds versorgt wird. Also von denen finanziert die ihre Beiträge gezahlt haben.Vielen Dank ! Das habe ich bisher nicht gewusst, ob die wie die Haftpflicht alles ersetzen ?Bisher habe ich nur gefunden, dass diese bei Personenschäden und bei Schäden im Ausland hilft. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 2, 2020 Report Share Posted May 2, 2020 Gerade noch mal nach gelesen: ich lag gar nicht so falsch, laut GDV springt in solchen Fällen die Verkehrsopferhilfe ein die wiederum von den Autoversicherern über einen Garantiefonds versorgt wird. Also von denen finanziert die ihre Beiträge gezahlt haben.Aber nur wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht versichert war.... Die VOH hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden.... Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted May 3, 2020 Report Share Posted May 3, 2020 Genau darum ging es doch?! Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 3, 2020 Report Share Posted May 3, 2020 Das glaube ich eher nicht. Denn wie lange sollte denn diese "Posthaftung" der Versicherung andauern?!Wenn man (Allgemein)wissen hat bzw. haben kann, muß man nicht glauben. Genau darum ging es doch?!Wenn die Nachhaftung greift, ist das Fahrzeug zwar nicht versichert, die VOH aber trotzdem nicht zuständig. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 4, 2020 Report Share Posted May 4, 2020 Wenn man (Allgemein)wissen hat bzw. haben kann, muß man nicht glauben.Na, dann ist ja mal gut, daß wir Dich Oberschlaubi hier haben, gell?! Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted May 4, 2020 Author Report Share Posted May 4, 2020 Aus dem o. a. Wiki: "Sachschäden werden allerdings nur erstattet, wenn gleichzeitig ein erheblicher Personenschaden mit eingetreten ist." Also bleiben diejenigen, denen die geparkten Pkw gehörten, auf ihren Schäden sitzen. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted May 5, 2020 Report Share Posted May 5, 2020 Nicht alles glauben was auf Wikipedia steht (gilt auch für Biber). Hier der komplette Text von der Verkehrsopferhilfe: http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/garantiefonds/ Nun müsste man nur noch herausfinden ob "Fahrerflucht" meint das verursachende Fahrzeug ist nicht ermittelbar oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (mit nachträglicher Ermittlung des (unversichrten) Fahrzeugs) 1 Quote Link to post Share on other sites
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