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Wer Trägt Die Folgen ?


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Ein Auszug aus der gestrigen Osnabrücker Zeitung:

"Osnabrück. Dass sich am späten Donnerstag ein Unfall auf der Lerchenstraße ereignete, war nur der Anfang einer Kettenreaktion. Aus dem Polizeibericht geht hervor, dass dabei der Alkohol maßgeblich gewesen sein mag, den der 30-jährige Fahrer eines Ford Mondeo zuvor genossen hatte.

Gegen 23.10 Uhr krachte es auf der Lerchenstraße in Höhe von Hausnummer 98. Wie die Polizei meldet, verlor der 30-jährige Osnabrücker die Kontrolle über seinen Ford Mondeo, kam von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem geparkten Kia Ceed. Doch damit nicht genug. Der Mann setzte zurück, fuhr ein kleines Stück weiter und kollidierte mit einem geparkten VW Golf.

Das geschah allerdings mit solcher Wucht, dass sich die Fahrzeuge ineinander verkeilten, was die Weiterfahrt unmöglich machte. Der 30-Jährige zog es vor, auszusteigen, nahm noch einige Sachen an sich und machte sich aus dem Staub. Inzwischen waren aber Zeugen auf den Unfall aufmerksam geworden, hatten den Notruf gewählt und den Mann verfolgt, wie die Polizei schreibt.

Die wenig später eintreffenden Ordnungshüter machten den 30-Jährigen in einem Gebüsch ausfindig und stellten fest, dass er offensichtlich unter erheblichem Alkoholeinfluss stand, weshalb eine Blutprobe veranlasst wurde. Bevor der Ford abgeschleppt wurde, stellte sich noch heraus, dass er nicht zugelassen war und die angebrachten Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehörten.

Einen Führerschein hatte der Mann auch nicht. Am Ende wurden Ermittlungen zu folgenden Delikten aufgenommen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung."

Meine Frage ist, und das steht in keiner Zeitung, von wem bekommen die Geschädigten hier Ersatzleistungen ? Oder haben die einfach Pech gehabt und zur falschen Zeit am falschen Ort geparkt ?

In der Regel ist bei obigen Unfallverursachern nichts zu holen, Pfändungen laufen ins Leere. Weiß da jemand, wie es für die Geschädigten weiter geht ?

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Höchstwahrscheinlich kannst du dann den Verursacher mit einem Reh gleichsetzen, mit dem Unterschied dass die eigene Teilkasko hier versuchen kann theoretisch noch was über Regress zu holen.

Ist diese Versicherung nicht vorhanden gilt das gleiche wie bei einem Wildunfall: Pech gehabt

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@KlausK

 

Das glaube ich eher nicht. Denn wie lange sollte denn diese "Posthaftung" der Versicherung andauern?! Ich glaube eher: wer Vollkasko hat, bekommt (natürlich gegen eine Höherstufung) den Schaden ersetzt. Wer nicht, hat Pech gehabt und kann sich ggf. einen Titel besorgen.

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Und wenn es sich um einen TuNichtGut handelt, darf man auch gern die 30 Jahre auf sein Geld warten und sich anschließend die Nase putzen.

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Und wenn es sich um einen TuNichtGut handelt, darf man auch gern die 30 Jahre auf sein Geld warten und sich anschließend die Nase putzen.

Genau so ist es.

Und wenn er „bösartig“ ist schreibt er dir Postkarten von einer Kreuzfahrt in der Karibik, finanziert von Oma, Mamma usw.

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Gerade noch mal nach gelesen: ich lag gar nicht so falsch, laut GDV springt in solchen Fällen die Verkehrsopferhilfe ein die wiederum von den Autoversicherern über einen Garantiefonds versorgt wird. Also von denen finanziert die ihre Beiträge gezahlt haben.

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Gerade noch mal nach gelesen: ich lag gar nicht so falsch, laut GDV springt in solchen Fällen die Verkehrsopferhilfe ein die wiederum von den Autoversicherern über einen Garantiefonds versorgt wird. Also von denen finanziert die ihre Beiträge gezahlt haben.

Vielen Dank ! Das habe ich bisher nicht gewusst, ob die wie die Haftpflicht alles ersetzen ?

Bisher habe ich nur gefunden, dass diese bei Personenschäden und bei Schäden im Ausland hilft.

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Gerade noch mal nach gelesen: ich lag gar nicht so falsch, laut GDV springt in solchen Fällen die Verkehrsopferhilfe ein die wiederum von den Autoversicherern über einen Garantiefonds versorgt wird. Also von denen finanziert die ihre Beiträge gezahlt haben.

Aber nur wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht versichert war....

Die VOH hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden....
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Das glaube ich eher nicht. Denn wie lange sollte denn diese "Posthaftung" der Versicherung andauern?!

Wenn man (Allgemein)wissen hat bzw. haben kann, muß man nicht glauben.

 

Genau darum ging es doch?!

Wenn die Nachhaftung greift, ist das Fahrzeug zwar nicht versichert, die VOH aber trotzdem nicht zuständig.

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Aus dem o. a. Wiki: "Sachschäden werden allerdings nur erstattet, wenn gleichzeitig ein erheblicher Personenschaden mit eingetreten ist."

 

Also bleiben diejenigen, denen die geparkten Pkw gehörten, auf ihren Schäden sitzen. :schreck:

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Nicht alles glauben was auf Wikipedia steht (gilt auch für Biber). Hier der komplette Text von der Verkehrsopferhilfe: http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/garantiefonds/

 

Nun müsste man nur noch herausfinden ob "Fahrerflucht" meint das verursachende Fahrzeug ist nicht ermittelbar oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (mit nachträglicher Ermittlung des (unversichrten) Fahrzeugs)

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