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Stvo-Novelle 2020


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Selbst wenn das nicht widerlegt wäre,ist eine Quote von 10% notorischen Regelbrechern, schon erschreckend genug. Bei Autofahrern liegt die Quote die bei den Geschwindigkeitsmessungen festgestellt wird, link dazu hatte ich Biber schon mal zur Verfügung gestellt, meistens wesentlich darunter.

Wenn die Zahl der notorischen Regelbrecher unter den motorisierten VT nur 10 % betrüge, wären das ja schon fast paradiesische Zustände. Sind es aber bekanntlich nicht.

 

Es offenbart schon ein gewisses Weltbild, dass der unsachliche Begriff des Rasers nun schon auf Verkehrsteilnehmer angewandt wird, die erstmalig fahrlässig die Geschwindigkeit um 21 km/h innerorts überschreiten.

Bei welcher erstmaligen fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung würdest Du denn den Begriff des Rasers anwenden, bei welcher wiederholten fahrlässigen Geschwindigkeitsübertretung und bei welcher jeweils vorsätzlichen? Und warum ausgerechnet diese Überschreitungswerte?

 

Aber die Haltung der Grünen dazu ist ja bekannt und sicherlich keine Überraschung. Man sollte sich das nur immer wieder klar machen, bevor man die Regierungsfähigkeit der Grünen beurteilt.

Ja, die Frage, ob man bei rund :80: auf dem Tacho in der Stadt noch seinen Führerschein behalten dürfen soll, die ist tatsächlich essentiell für die Beurteilung der Regierungsfähigkeit.

 

Die meisten Radfahrer Verkehrsteilnehmer, die ich tagtäglich sehe, machen irgendwas falsch, verhalten sich also nicht korrekt.

Viele Verhaltensweisen haben sich so eingebürgert, die Radler Verkehrsteilnehmer merken schon gar nicht wenn sie ein Fehlverhalten an den Tag legen.

Ich hab das mal korrigiert..

 

Das war aber nicht der Punkt. Es ging um Deine Behauptung:

Unsinn! Natürlich verhält sich der Großteil der Radfahrer korrekt.

 

Die ist ja auch zutreffend.

 

Das ist schön. Und was verlangt man?

Das 'die Polizei' sich selber an die Regeln hält und diese überwacht und Fehlverhalten sanktioniert. Das es also sowas gar nicht erst gibt.

 

Die ignorieren Gespräche genauso wie Kfz-fahrer. Warum soll ich mit jemandem reden, der gar nicht reden will? Natürlich sage ich ihm, was er falsch gemacht hat. Danach aber treffe ich meine Maßnahmen und anschließend kann er weiterfahren. Wir sind nicht im Kindergarten. Ich denke nicht, daß ich erwachsenen Menschen noch erzählen muß, wie man sich im Straßenverkehr verhalten sollte.

Ach. Wenn Du das weißt, warum sanktionierst Du dann nicht den einen falschparkenden PKW-Fahrer, den Du neulich angesprochen hast?

 

Nur: IMO ist das Fahrrad eben nicht die Lösung der Verkehrsprobleme. Und das sehen auch ganz sicher nicht alle Politiker so.

Da das niemand behauptet, sollten das alle Politiker so sehen.

 

Nur sollte man sich dann auch die Unfallursachen anschauen. Und wenn man dabei feststellt, daß in sehr vielen, vllt sogar den allermeisten Fällen der Radfahrer die Ursache gesetzt hat, sollte man sicherlich in erster Linie mal beim Fahrradfahrer ansetzen, um dessen Verkehrsverhalten zu ändern.

Das Wissen, daß die Radfahrer in sehr vielen, vllt. sogar allermeisten Fällen die Ursache für ihren Tod gesetzt haben, hast Du aufgrund welcher Zahlen?

 

 

Übrigens: auch so fördert man den Radverkehr.

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Wenn die Zahl der notorischen Regelbrecher unter den motorisierten VT nur 10 % betrüge, wären das ja schon fast paradiesische Zustände. Sind es aber bekanntlich nicht.

 

...was Du doch ganz sicher mit soliden Quellen - z.B, aussagekräftigen Statistiken oder Studien - belegen kannst, oder etwa nicht?

 

 

Bei welcher erstmaligen fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung würdest Du denn den Begriff des Rasers anwenden,

 

...der Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich ist Dir bekannt? Sollte dies nicht so sein, würde es mal wieder so manches aus Deiner Richtung Kommende erklären.

 

Ja, die Frage, ob man bei rund :80: auf dem Tacho in der Stadt noch seinen Führerschein behalten dürfen soll, die ist tatsächlich essentiell für die Beurteilung der Regierungsfähigkeit.

 

...da spricht wohl auch eher der Theoretiker, der mal gehört hat, dass igO 50 km/h erlaubt sind. Zeige uns doch mal DIE Stadt, in der dieses Limit ganzflächig besteht. Das gibt's vielleicht in Lummerland, aber in D wirst Du eine Solche nirgends finden.

Die Realität sieht doch wohl eher so aus, dass in allen deutschen Städten ein Flickenteppich von Tempolimits irgendwo zwischen 10 und 70 km/h zu finden ist. Dass man da mal ein Schild fahrlässig übersieht, hat noch lange nichts mit RASEN zu tun.

 

Ich hab das mal korrigiert..

 

...korrekt muss es heißen: Du hast es verfälscht! Du erkennst den kleinen aber durchaus feinen Unterschied?

 

Die ist ja auch zutreffend.

 

...dann sind die festgestellten 25.000 Rotlicht-Verstöße durch Radler an einem einzigen Tag in München wohl nur bedauerliche Einzelfälle/Ausnahmen? Ach, und von denen waren sicher so git wie alle vorsätzlich.

 

 

 

Nur: IMO ist das Fahrrad eben nicht die Lösung der Verkehrsprobleme. Und das sehen auch ganz sicher nicht alle Politiker so.

Da das niemand behauptet, ...

 

 

...wenn man Deine Beiträge zum Thema Fahrrad hier so liest, sehe ich da zumindest schon mal Einen, der dies ständig tut.

 

...sollten das alle Politiker so sehen.

 

...wäre schön, wenn Frau Günther und Konsorten das auch so sähen. Tun sie aber offenkundig ebenfalls nicht.

 

Das Wissen, daß die Radfahrer in sehr vielen, vllt. sogar allermeisten Fällen die Ursache für ihren Tod gesetzt haben, hast Du aufgrund welcher Zahlen?

...wären Sie nicht auf's Rad gestiegen, wären sie auch nicht als Radfahrer gestorben. Ist doch logisch, oder? (sorry, aber der musste jetzt sein)

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Die ist ja auch zutreffend.

Absolut zutreffend ist, daß die Behauptung Unsinn ist.

 

Das 'die Polizei' sich selber an die Regeln hält und diese überwacht und Fehlverhalten sanktioniert. Das es also sowas gar nicht erst gibt.

1. die Polizei hält sich grundsätzlich auch an die Regeln. Es gibt aber mehr als genug Ausnahmen, wo ein Regelbruch erforderlich ist.

2. die Polizei überwacht auch die Einhaltung von Regeln. Sie kann aber nicht gleichzeitig überall sein.

3. Fehlverhalten werden auch sanktioniert.

4. da ist doch genug Platz. Sogar für einen Kinderwagen. :D

 

Ach. Wenn Du das weißt, warum sanktionierst Du dann nicht den einen falschparkenden PKW-Fahrer, den Du neulich angesprochen hast?

Warum? Weil das meine Entscheidung war, so zu verfahren. Weil ich diese Vorgehensweise für richtig und ausreichend erachtet habe.

 

Da das niemand behauptet, sollten das alle Politiker so sehen.

Ach so, sie 'sollten' es so sehen. Besser wäre, sie sähen es so.

 

Das Wissen, daß die Radfahrer in sehr vielen, vllt. sogar allermeisten Fällen die Ursache für ihren Tod gesetzt haben, hast Du aufgrund welcher Zahlen?

Besorg Dir Deine heißgeliebten Zahlen, wenn Du welche brauchst. Ich verlasse mich da mehr auf meine beruflichen Erfahrungen, weniger auf - oftmals zusammengebastelte - Zahlen.

 

Übrigens: auch so fördert man den Radverkehr.

Jup. Im kleinen Holland. Sehr schön. Wann wanderst Du aus?
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die Polizei hält sich grundsätzlich auch an die Regeln. Es gibt aber mehr als genug Ausnahmen, wo ein Regelbruch erforderlich ist.

Es wäre halt schön, wenn sich 'die Polizei' nicht nur grundsätzlich, sondern immer an die Regeln hielte. Regelbrüche sind weder erforderlich noch tolerierbar noch notwendig und deshalb auch nicht erlaubt.

 

Warum? Weil das meine Entscheidung war, so zu verfahren. Weil ich diese Vorgehensweise für richtig und ausreichend erachtet habe.

Klingt hier

Wir sind nicht im Kindergarten. Ich denke nicht, daß ich erwachsenen Menschen noch erzählen muß, wie man sich im Straßenverkehr verhalten sollte.

irgendwie anders.

 

Besorg Dir Deine heißgeliebten Zahlen, wenn Du welche brauchst. Ich verlasse mich da mehr auf meine beruflichen Erfahrungen, weniger auf - oftmals zusammengebastelte - Zahlen.

Sag doch einfach, daß Du außer Deinem festen Glauben nichts konkretes hast und Dich auch nicht durch Fakten irritieren lassen möchtest.

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Es wäre halt schön, wenn sich 'die Polizei' nicht nur grundsätzlich, sondern immer an die Regeln hielte. Regelbrüche sind weder erforderlich noch tolerierbar noch notwendig und deshalb auch nicht erlaubt.

Es wäre halt auch schön, wenn jeder Tag nach Wunsch verliefe. Nur ist das Leben halt kein Wunschkonzert und auch Du wirst damit leben müssen, daß es eben "grundsätzlich" so ist und es eben auch Ausnahmen gibt.

Was erforderlich, tolerierbar bzw. erlaubt/nicht erlaubt ist, hast Du - wie schon häufiger festgestellt - nicht zu entscheiden. Und offensichtlich sehen das andere eben anders als Du.

 

Warum? Weil das meine Entscheidung war, so zu verfahren. Weil ich diese Vorgehensweise für richtig und ausreichend erachtet habe.

Klingt hier

Wir sind nicht im Kindergarten. Ich denke nicht, daß ich erwachsenen Menschen noch erzählen muß, wie man sich im Straßenverkehr verhalten sollte.

irgendwie anders.

Schön gesehen. Und? Ausnahmen bestätigen die Regel.

 

Sag doch einfach, daß Du außer Deinem festen Glauben nichts konkretes hast und Dich auch nicht durch Fakten irritieren lassen möchtest.

Ich sag einfach: Du kannst mich mal mit Deiner Zahlenreiterei. Willst Du Zahlen? Such Dir welche. Ich habe genug Fakten in meinen Dienstjahren ansammeln und erfahren können. Aber von der Realität willst Du ja nichts wissen. Dir sind geschönte Zahlen lieber.

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Was erforderlich, tolerierbar bzw. erlaub/nicht erlaubt ist, hast Du - wie schon häufiger festgestellt - nicht zu entscheiden. Und offensichtlich sehen das andere eben anders als Du.

Ich habe auch nicht behauptet, das entscheiden zu wollen. Muß ich auch nicht. Hat schließlich der Gesetzgeber schon getan. Aber es ist ja nun allgemein bekannt, das es immer wieder Polizisten gibt, die meinen, sie stünden über dem Gesetz.

 

Ausnahmen bestätigen die Regel.

Aber nur, wenn sie motorisiert unterwegs sind. gell?.

 

Ich sag einfach: Du kannst mich mal mit Deiner Zahlenreiterei. Willst Du Zahlen? Such Dir welche. Ich habe genug Fakten in meinen Dienstjahren ansammeln und erfahren können. Aber von der Realität willst Du ja nichts wissen. Dir sind geschönte Zahlen lieber.

Du hast selbstverständlich das Recht, Deinen begrenzten Erfahrungshorizont für das Maß der Dinge zu halten.

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Ich habe auch nicht behauptet, das entscheiden zu wollen.

Es klang aber so.

 

Aber es ist ja nun allgemein bekannt, das es immer wieder Polizisten gibt, die meinen, sie stünden über dem Gesetz.

Ja. Und was soll das jetzt beweisen?

 

Aber nur, wenn sie motorisiert unterwegs sind. gell?.

Wärest Du in der Lage Unsinn zu erkennen, würdest Du ihn hier jetzt finden.

 

Du hast selbstverständlich das Recht, Deinen begrenzten Erfahrungshorizont für das Maß der Dinge zu halten.

Nunja, immerhin ist mein begrenzter Erfahrungshorizont wohl erheblich umfangreicher als der Deine, der so ziemlich gen Null tendieren dürfte.
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Was für eine chaotische Berichterstattung. Ist es so schwer, StVO, BKatV und FeV auseinanderzuhalten? Daß die 2009er sog. Schilderwaldnovelle (StVO-Änderungsverordnung) wegen eines Zitierfehlers nichtig war, ist ein alter Hut. Um das zu heilen und sicherzugehen, daß nicht wegen weiterer Verstöße gegen das Zitiergebot weitere Teile der seinerzeit geltenden (bzw. als geltend angenommenen) StVO nichtig sind, hat man die Schilderwaldnovelle im zweiten Anlauf 2013 komplett neu verkündet. Unter sehr sorgfältiger Beachtung des Zitiergebots.

 

Jetzt ist vom Verstoß gegen das Zitiergebot nicht die StVO, sondern nur die BKatV betroffen - und nur die, auch wenn im Rahmen einer Omnibusverordnung auch die StVO geändert worden war. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, die weitere Verstöße gegen das Zitiergebot feststellen, ist dies diesem oberflächlich geschriebenen Artikel, in dem stets nur die Rede von der StVO ist, jedenfalls nicht zu entnehmen. Die StVO jedenfalls regelt weder Bußgeldhöhen noch Fahrverbote.

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Selbst wenn das nicht widerlegt wäre,ist eine Quote von 10% notorischen Regelbrechern, schon erschreckend genug. Bei Autofahrern liegt die Quote die bei den Geschwindigkeitsmessungen festgestellt wird, link dazu hatte ich Biber schon mal zur Verfügung gestellt, meistens wesentlich darunter.

Wenn die Zahl der notorischen Regelbrecher unter den motorisierten VT nur 10 % betrüge, wären das ja schon fast paradiesische Zustände. Sind es aber bekanntlich nicht.

 

 

 

Bekanntlich bedeutet, es ist ein Fakt, oder einfach nur eine Behauptung von Dir? Im ersten Fall müsste ich um den entsprechenden Beleg bitten und im zweiten Fall würde ich davon ausegehen, dass die Behauptung ziemlicher Unsinn ist Zumindest ist die Übertretungsquote bei diversen Geschwindigkeitsmessungen der Komunen (links hatte ich Dir ja wiederholt genannt) meist weit unter 10%.

Deswegen sollten wir das hier bitte klären. Danke

 

Bei welcher erstmaligen fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung würdest Du denn den Begriff des Rasers anwenden, bei welcher wiederholten fahrlässigen Geschwindigkeitsübertretung und bei welcher jeweils vorsätzlichen? Und warum ausgerechnet diese Überschreitungswerte?

 

 

 

Ich halte diesen Begriff für sehr problematisch, da er immer eine gewisse Wertung impliziert und weder objektiv überprüfbar ist, noch etwas in einer sachlichen Situation zu suchen hat. Pauschal bestimmte Überschreitungshöhen hier zu nennen, ist mit Verlaub dämlich. Da es immer auf die konkrete Situation ankommt.

Aber schauen wir doch einfach mal was Wikipedia dazu schreibt:

 

"Als Raser werden Verkehrsteilnehmer bezeichnet, die mutwillig im Straßenverkehr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren."

 

Somit wären fahrlässig begangene Verstöße schon mal nicht mehr relevant.

 

Wenn unbedingt Grenzen gefordert werden, würde ich mich da an Ländern orientieren, die den Begriff mittels eines Gesettes objektiviert haben, d.h. feste Grenzen dafür festgelegt haben. Das ist in der Schweiz der Fall, einem Land was ja nun nicht gerade dafür bekannt ist, Verkehrssünder mit viel Toleranz zu behandeln:

 

"Seit dem 1. Januar 2013 gelten in der Schweiz strengere Bestimmungen für Geschwindigkeitsübertretungen.

Als Raser gilt nun,

  • wer durch eine Tempo-30-Zone mit 70 Kilometern pro Stunde fährt,
  • wer innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 100 km/h unterwegs ist,
  • wer außerorts bei erlaubten 80 km/h mit 140 km/h unterwegs ist und
  • wer auf Autobahnen bei erlaubten 120 km/h mindestens 200 km/h fährt."

Daran könnte ich mich grundsätzlich in meiner Einschätzung orientieren.

 

Nun würde ich gerne von Dir hören, wo Du die Grenzen ziehen würdest. Auch hier bin ich sehr gespannt.

 

Ja, die Frage, ob man bei rund :80: auf dem Tacho in der Stadt noch seinen Führerschein behalten dürfen soll, die ist tatsächlich essentiell für die Beurteilung der Regierungsfähigkeit.

 

 

 

Genauso essentiell wie die Durchsetzung eines allgemeinen Tempolimits, als zwingende Forderung für eine Koalition.Aber korrekt, es geht nicht nur um diesen Punkt der Beurteilung der Regierungsfähigkeit. Es ist nur einer von vielen und diesen darf man sich durchaus öfters in Erinnerung rufen, vor allem wenn einem die anderen Punkte evt. entfallen sein sollten.

Übrigens glaube ich, Du hast hier irgendwie ein wenig Probleme mit den Zahlen, es geht nicht um "rund" 80 km/h innerorts, sondern um ziemlich genau 71 km/h bei erlaubten 50 km/h. Bei "rund" 80 km/h erhält man schon jetzt ein Fahrverbot von einem Monat, und nein man verliert den Führerschein nicht. Es ist NUR ein Fahrverbot.

 

Bevor diese leidigen wenig intelligenten Rechnungen wieder kommen, mein Tacho in meinem Auto übertreibt genau 1 km/h und Messtoleranzen sind auch kein Bonus, sondern sollen eben Messfehler, welche zu Ungunsten des Gemessenen entstehen können ausgleichen. Das bedeutet, - oh man, dass man das überhaupt erklären muss? - dass eben jemand auch mit 74 km/h gemessen werden kann, obwohl er nur 71 km/h gefahren ist.

Wie man da auf 80 km/h kommen kann, müsstest Du wirklich nochmal erklären, vor allem gerade jemand der offensichtlich Wert auf Belege und Genauigkeit legt, Oder gilt das nur für die anderen?

 

Ich bleibe somit dabei, dass ich es für völlig unevhältnismäßig halte, wenn z.B. jemand auf der Grundnetzstraße mit 51 km/h fährt, obwohl dort nur 30 km/h zHg erlaubt sind, dass dies sofort zu einem Fahrverbot führen sollte.

Das sieht die Mehrheit in unserem Land übrigens ebenso.

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Zumindest ist die Übertretungsquote bei diversen Geschwindigkeitsmessungen der Komunen (links hatte ich Dir ja wiederholt genannt) meist weit unter 10%.

In den von Dir verlinkten Beispielen aus Oerlinghausen liegt sie nicht in einem einzigen Fall unter 10 %. Deswegen sollten wir das hier bitte klären, wie Du auf meist kommst. Danke.

 

Die penible Einhaltung des Limits kannst Du übrigens auch selbst an einer Stelle überprüfen, an der eine Stadt eines von diesen Teilen aufgestellt hat. Ich gebe zu, Statistik ist nicht so mein Ding, aber wenn das bei mindestens jedem anderthalbsten Fahrzeug zu sehen ist, dann sind das nach meinem Eindruck eher nicht weit unter 10 %, die zu schnell sind.

 

Ach, und aus eigener Erfahrung: wenigstens LKW-Fahrer halten sich quasi zu 100 % an das Limit. Kannst Du im Eigenversuch ausprobieren. Fahr auf der Autobahn einfach mit :80: auf der rechten Spur und überprüfe, wieviel LKW Dich überholen. Noch realistischer wird der Versuch in Baustellen oder im LKW, gern auch mit Funk, auf einer Strecke mit LKW-Überholverbot. Von Bundesstraßen gar nicht erst zu reden.

 

Und auch sonst habe ich in der letzten Zeit immer wieder davon gehört, daß z.B. Politessen neuerdings durch Innenstädte irren auf der verzweifelten Suche nach falsch parkenden VT, denen sie ein Knöllchen verpassen können, um ihren Job zu retten und der allgegenwärtigen Entlassungswelle zu entgehen.

 

Daran könnte ich mich grundsätzlich in meiner Einschätzung orientieren.

Wenn Du schon keine eigene Meinung hast und Dich auch sonst um eine detaillierte Antwort herumdrückst: könntest Du bitte noch den schweizerischen Gesetzestext verlinken, in dem der Begriff Raser verwandt wird? Danke.

 

Nun würde ich gerne von Dir hören, wo Du die Grenzen ziehen würdest.

Ich ziehe da nirgendwo Grenzen. Wenn ich den Begriff benutze, bin ich selbstverständlich gern bereit, meine Ansicht im jeweiligen Einzelfall zu begründen.

 

Übrigens glaube ich, Du hast hier irgendwie ein wenig Probleme mit den Zahlen, es geht nicht um "rund" 80 km/h innerorts, sondern um ziemlich genau 71 km/h bei erlaubten 50 km/h. Bei "rund" 80 km/h erhält man schon jetzt ein Fahrverbot von einem Monat, und nein man verliert den Führerschein nicht. Es ist NUR ein Fahrverbot.

Das auf dem Tacho hast Du ja sicher gelesen. Dann erkennst Du ja selber, wie schräg Du hier - nunja, argumentierst.

 

Das sieht die Mehrheit in unserem Land übrigens ebenso.

Das glaube ich sofort. Wenn Du eine valide Quelle verlinkst.

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Zumindest ist die Übertretungsquote bei diversen Geschwindigkeitsmessungen der Komunen (links hatte ich Dir ja wiederholt genannt) meist weit unter 10%.

In den von Dir verlinkten Beispielen aus Oerlinghausen liegt sie nicht in einem einzigen Fall unter 10 %. Deswegen sollten wir das hier bitte klären, wie Du auf meist kommst. Danke.

 

 

Ich bin immer wieder erstaunt, wie Du offensichtlich selbst gar nicht mehr weisst, was Du geschrieben hattest. Aber schauen wir uns das doch mal an:

 

"Wenn die Zahl der notorischen Regelbrecher unter den motorisierten VT nur 10 % betrüge, wären das ja schon fast paradiesische Zustände. Sind es aber bekanntlich nicht."

 

Mit anderen Worten, weit über 10% (denn bei 10% wären es für Dich ja schon paradiesische Zustände) der motorisierten VT übertreten angeblich notorisch die Verkehrsregeln und das wäre allgemein bekannt.

Nun hast Du diese Behauptung aufgestellt und natürlich keinerlei Beleg dafür abgeliefert. Selbst auf Nachfragen meinerseits beziehst Du Dich nur auf meine Belege und selbst da, nur selektiv auf diese, welche eine Übertretungsqoute von über oder 10% belegen.

Dass im Beispiel Wildeshausen, dort habe ich mir doch jetzt extra für Dich die Mühe gemacht die Daten von 2019 zusammenzufassen, die gewaltige Mehrheit nicht mal die 10 % ankratzt, hast Du natürlich ignoriert. Unachtsamkeit, Absicht? Sag du es mir.

Aber schauen wir uns nochmal die Daten von 2019 von Wildeshausen an, dort wurden 74 Messungen durchgeführt, bei 33 davon betrug die Übertretungsquote maximal um die 3% und weniger. Nur bei 19 Messungen waren es mehr als 10% Übertretungsquote.

Wie man da auf die oben genannte Behauptung kommt, wäre dann in er Tat noch zu klären und darauf würde ich jetzt auch besonderen Wert legen. Vor allem, wie man darauf kommt, dass 10% aller VT NOTORISCHE Regelbrecher seien.

Ich sehe schon, da werden wir noch einiges zu klären haben. Aber ich bin mir sicher, dass Du dem nach kommen wirst, denn so eine weitreichende Unterstellung, hast Du ja sicher nicht ohne ausreichend fundierte Fakten getroffen.......hoffe ich jedenfalls.

 

Übrigens nur auf die Schnelle ein weiteres Beispiel:

 

"Insgesamt wurden 333 .200 Fahrer (2015 332 804) erfasst, von denen 16. 810 verwarnt wurden."

 

https://www.op-online.de/region/dreieich/statistik-verkehrsueberwachung-dreieich-tempo-ortsumfahrung-erwischt-7401968.html

 

Die Quote kannst Du sicher selbst ausrechnen

 

Die penible Einhaltung des Limits kannst Du übrigens auch selbst an einer Stelle überprüfen, an der eine Stadt eines von diesen Teilen aufgestellt hat. Ich gebe zu, Statistik ist nicht so mein Ding, aber wenn das bei mindestens jedem anderthalbsten Fahrzeug zu sehen ist, dann sind das nach meinem Eindruck eher nicht weit unter 10 %, die zu schnell sind.

 

 

Wie darf ich das bitte verstehen, also Dein Bauchgefühl, oder eine händische Zählung von einer nicht geeichten Messstelle, solle bitte genau was belegen?
Du wirst übrigens erstaunt sein, dass ich genug dieser Anzeigentafeln kenne und ich Deinen Eindruck nicht teile und bei meinen Beobachtungen nur jeder 50. zu schnell gefahren ist. Somit wäre dann, ja nach deiner Logik, schon belegt, dass die Übertretungsquote nur 2% beträgt. Bzgl. des "notorisch", traue ich mich ja schon gar nicht mehr nach Belegen zu fragen, sonst wird es am Ende noch peinlicher.
Ach, und aus eigener Erfahrung:

 

 

Na dann, brauchen wir doch keine Belege mehr, wenn das aus Deiner eigenen Erfahrung resultiert. Wer sollte daran dann noch Zweifel haben? Bluey wird sicherlich auch einiges beisteuern können, von den eigenen Eindrücken diverser Anwohner und von den amtlich festgestellten Messergebnissen und vor allem von der Differenz von beidem. Aber das kann man natürlich nicht wissen, wenn man sich mit dem Thema nicht wirklich beschäftigt hat. Aber das hält ja viele nicht davon ab, Ihre Meinung für einen Fakt zu halten.
wenigstens LKW-Fahrer halten sich quasi zu 100 % an das Limit. Kannst Du im Eigenversuch ausprobieren. Fahr auf der Autobahn einfach mit :80: auf der rechten Spur und überprüfe, wieviel LKW Dich überholen. Noch realistischer wird der Versuch in Baustellen oder im LKW, gern auch mit Funk, auf einer Strecke mit LKW-Überholverbot. Von Bundesstraßen gar nicht erst zu reden.

 

 

Eigentlich hatte ich von Dir erwartet, dass nicht solche Peinlichkeiten kommen würden, aber da habe ich Dich wohl überschätzt. Abgesehen davon, und das kann man einfach nicht genug wiederholen, dass persönliche Eindrücke völlig ungeeignet sind, überprüfbare Belege von Messungen zu ersetzen, wird das ganze jetzt auch noch auf LKWs eingeschränkt. Wenn ich mit einem Auto laut Tacho 80 km/h fahre und dabei von einem LKW überholt werde, kann das genauso gut bedeuten dass der LKW genau 80 km/h gefahren ist. Kann aber auch bedeuten dass er schneller gefahren ist. So leid es mir tut, ich Messe in diesem Moment einerseits nicht die Differenzgeschwindigkeit, noch kenne ich bei jedem Auto die Tachovoreilung. Also was belegt das genau, gar nichts.
Und auch sonst habe ich in der letzten Zeit immer wieder davon gehört, daß z.B. Politessen neuerdings durch Innenstädte irren auf der verzweifelten Suche nach falsch parkenden VT, denen sie ein Knöllchen verpassen können, um ihren Job zu retten und der allgegenwärtigen Entlassungswelle zu entgehen.

 

 

Hast du gehört?
Aber da ich ja schon schrieb, dass wir es nicht noch peinlicher für Dich werden lassen sollten, belege mir doch einfach deine Aussage, dass weit über 10% der motorisierten VT notorische Regelbrecher wären, an Hand von Belegen. Denn über Deine persönlichen Eindrücke, komischen Beispiele und vieles mehr, können wir dann gerne an anderer Stelle aus Unterhaltungsgründen weiter diskutieren.
Bis dahin halten wir erstmal als Zwischenstand fest, dass die oben genannte Behauptung Dein persönliche Eindruck ist, den ich weiterhin in Frage stelle und für den bis jetzt leider keine Beleg von dir benannt wurden.
Irgendwie schade...
Wenn Du schon keine eigene Meinung hast

 

 

Aber natürlich, die habe ich auch hier genannt, nur dass diese sich eben an objektiven Fakten orientiert. Woran sich Deine orientiert wäre ja noch zu klären, insbesondere da ich ja jetzt weiter oben gelernt habe, wie so dein Bauchgefühl entsteht.
und Dich auch sonst um eine detaillierte Antwort herumdrückst:

 

 

Tue ich das? Wie kommst Du zu dieser Unterstellung? Ich habe genau belegt, was für mich pauschal (denn Du fragtest bekanntlich nach fixen Grenzen) als Raser bezeichnet werden könnte und dass ich diese Begrifflichkeit allgemein sowieso eher kritisch sehe und es eben auf die konkrete Situation ankommt. Also was hättest du gerne von mir?
könntest Du bitte noch den schweizerischen Gesetzestext verlinken, in dem der Begriff Raser verwandt wird? Danke.

 

 

Gern, so bald Du deine Behauptung zu den 10% notorischen Regelbrechern belegt hast. Danke

 

Nun würde ich gerne von Dir hören, wo Du die Grenzen ziehen würdest.

 

 

Ich ziehe da nirgendwo Grenzen. Wenn ich den Begriff benutze, bin ich selbstverständlich gern bereit, meine Ansicht im jeweiligen Einzelfall zu begründen.

 

 

 

Wäre das jetzt auch ein Drücken um eine detailreiche Antwort, oder gilt das auch nur für die anderen? Ich frage ja nur....

 

Aber fein, dann sind wir uns ja einig und können Deine Frage dazu nach festen Grenzen dann genau wo verorten?
Auch sind wir uns dann einig, dass meine folgende Aussage, auf welche Du ja mit der Frage nach festen Grenzen geantwortet hattest
"Es offenbart schon ein gewisses Weltbild, dass der unsachliche Begriff des Rasers nun schon auf Verkehrsteilnehmer angewandt wird, die erstmalig fahrlässig die Geschwindigkeit um 21 km/h innerorts überschreiten."

 

auch von Dir unterstützt wird. Oder würdest Du jeden der erstmalig fahrlässig die Geschwindigkeit um 21 km/h überschreitet, schon pauischal als Raser bezeichnen?
Somit geht also bei der Verschärfungen der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen als gar nicht darum Raser aus dem Verkehr zu ziehen, sondern eben auch Autofahrer die erstmalig fahrlässig die Geschwindigkeit überschreiten.
Auch sind dann solche Zitate nur noch dumm zu nennen:
"Hermann strikt gegen Abkehr von härteren Sanktionen gegen Raser"
Sind wir uns da auch einig?
Das auf dem Tacho hast Du ja sicher gelesen.

 

 

Ja, deswegen schrieb ich auch:

"Bevor diese leidigen wenig intelligenten Rechnungen wieder kommen, mein Tacho in meinem Auto übertreibt genau 1 km/h "
Aber ich lerne immer mehr, dass es vor allem auf Dein Bauchgefühl ankommt und dass Fakten/Belege offensichtlich nur von den anderen gefordert werden.
Bei meinem Tacho sind es genau 72 km/h bei denen mir ein Fahrverbot bei erlaubten innerorts von 50 km/h drohen würden, nach den verschärften Sanktionen. Gleiches gilt für 52 km/h bei erlaubten 30 km/h z.b. auf einer Hauptstraße. Das halte ich weiterhin für unangemessen und da muss Du auch keine unsinnigen Zahlen wie 80 nennen.
Dann erkennst Du ja selber, wie schräg Du hier - nunja, argumentierst.

 

Jetzt bin ich aber gespannt, was genau soll daran schräg sein? Da bitte ich aber jetzt konkret um Erläuterung, denn wir erinnern uns, du hast diese unsinnigen 80 km/h genannt, nicht ich. Da werde ich jetzt auch nicht locker lassen.
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Der Bibersche Blödsinn liegt doch schon mal darin, dass:

- echte 88 bei :80: eine übliche tolerierte Tempoüberschreitung bei LKW ist. Logisch also dass ein Hutfahrer mit Tacho 90 dann gerne mal überholt werden muss

- die Geschwindigkeitsanzeigen die sich mittlerweile jedes Kuhkaff gönnt mehrheitlich falsch kalibriert sind, damit die durchschnittliche Hausfrau nicht merkt dass ihr Tacho deutlich mehr anzeigt und das ganze nicht kontraproduktiv wikt. Zusätzlich sind die Dinger so eingestellt dass bereits ab 51 ein rotes Gesicht gezeigt wird. Diese "Überschreitungen" sind ebenfalls bei Werten zwischen 51 und mindestens 58, eher bis über 60 nicht zu werten.

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Man kann nur hoffen, daß dieser unsägliche Sturkopf Winne am 14.03.21 hochkant aus dem Amt fliegt:

...sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl der dpa. „Aber es gibt eine Blockade und Verweigerungshaltung der Grünen.“ Sein Kabinettskollege Hermann habe es bislang zudem nicht für notwendig gehalten, eine Position in der Landesregierung und der Koalition abzustimmen.
...
Die von den Grünen geführten Verkehrsressorts der Länder, die Hermann koordiniert, blieben bei ihrer Haltung, sagte er. „
„Wir vertreten eindeutig unsere Position und versuchen diese auch so lange wie möglich zu halten.“ Scheiterten die Grünen auch formal, müsse wieder verhandelt werden. „Und dann wissen wir auch, dass wir einen Kompromiss machen müssen.“
Aus "WEITER KEINE FORTSCHRITTE IM STREIT UM RASER-FAHRVERBOTE", www.verkehrsrundschau.de, 02.09.20; https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/weiter-keine-fortschritte-im-streit-um-raser-fahrverbote-2658189.html
:nolimit:
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Wer verfilmt den Bußgeldkatalogskandalkrimi?

Derzeit zeichnet sich eine Mehrheit für den Kompromissantrag im Verkehrsausschuss am Mittwoch ab. Aber selbst wenn es so käme ist es offen, wie die Ministerpräsidenten bei der Bundesratssitzung am 18. September angesichts der dann geltenden Koalitionsdisziplin der Länder in der Sache entscheiden werden.

Aus "Fahrverbote für Temposünder - NRW will im Bußgeld-Streit vermitteln", www.rp-online.de, 02.09.20; https://rp-online.de/politik/deutschland/fahrverbote-fuer-temposuender-nrw-will-im-bussgeld-streit-vermitteln_aid-53095017

:nolimit:

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Das ist ein gutes Beispiel, was uns erwartet wenn die Grünen zukünftig an der Regierung beteiligt sein sollten.

Sture Blockadehaltung.

Wenn ich Scheuer wäre, ich würde das aussitzen. Es wird sich dann zeigen wer mehr zu verlieren hat.

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Das ist ein gutes Beispiel, was uns erwartet wenn die Grünen zukünftig an der Regierung beteiligt sein sollten.

Sture Blockadehaltung.

Wenn ich Scheuer wäre, ich würde das aussitzen. Es wird sich dann zeigen wer mehr zu verlieren hat.

Sehe ich anders. Scheuer hat es verbockt, Scheuer müsste seine Blockade aufgeben. (Unabhängig von der Frage ob die Änderung sinnvoll ist)

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Das ist ein gutes Beispiel, was uns erwartet wenn die Grünen zukünftig an der Regierung beteiligt sein sollten.

Sture Blockadehaltung.

Wenn ich Scheuer wäre, ich würde das aussitzen. Es wird sich dann zeigen wer mehr zu verlieren hat.

Sehe ich anders. Scheuer hat es verbockt, Scheuer müsste seine Blockade aufgeben. (Unabhängig von der Frage ob die Änderung sinnvoll ist)

 

Verbockt wurde es von vielen, u.a. hat das Bundesjustizministerium die Novelle nicht ausreichend geprüft. Aber darum geht es auch gar nicht.

Wenn der Bundesrat der Meinung ist, er muss bei den Fahrverboten noch Verschärfungen hinten dran hängen und Herr Scheuer diesen Fehler nun nutzt, diese Verschärfung wieder zu kassieren, dann ist das ein iegitimer politischer Vorgang. Dass er nun einen Kompromiss anbietet und die Grünen hier hart bleiben wollen, obwohl sie dazu keine Mehrheit hinter sich haben, dann sehe ich die Blockade eindeutig bei den Grünen.

Aber darüber können wir uns nun lang und breit streiten, Fakt ist, dass es ohne eine Einigung keine Verschärftung hier geben wird und aus diesem Grund wäre es auch aus politischer Sicht, wenn ich etwas erreichen will, aus Sicht der Grünen, sinnvoll auf diesen Kompromiss einzugehen. Denn sonst stehen sie mit leeren Händen dar und dann darf man durchaus unterstellen, dass es den Grünen nicht um die Sache geht, sondern schlicht und einfach um Wahlkampf.

Aber ich prognostiziere mal, dass die Grünen mit lautem Getöse am Schluss doch einknicken werden.

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@Tom, du hast natürlich Recht, es geht um Wahlkampf. Aber Fakt ist, den Bock hat der Verkehrsminister geschossen, sein Gesetz, seine Verantwortung.

Die Unterstellung, das Ministerium habe absichtlich den Formfehler eingebaut ist ungeheuerlich.

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@Tom, du hast natürlich Recht, es geht um Wahlkampf. Aber Fakt ist, den Bock hat der Verkehrsminister geschossen, sein Gesetz, seine Verantwortung.

Die Unterstellung, das Ministerium habe absichtlich den Formfehler eingebaut ist ungeheuerlich.

 

Sorry, wo sollte ich den unterstellt haben, dass sein Ministerium den Zitatfehler absichtlich eingebaut hat?

 

Nochmals, der Fehler muss korrigiert werden und dabei ist es legitim, Anpassungen bei den Ergänzungen zu verlangen, welche der Bundesrat ohne Absprache mit dem Verkehrsminister noch eingebracht hat.

Vor allem wenn es in der Bevölkerung mehrheitlich als Unverhältnismäßig angesehen wird und wenn zu erwarten ist, dass die Grünen, bei Korrektur dieses Fehlers, danach Anpassungen an diesen Ergänzungen nicht mehr mittragen würden.

Die Grünen stellen weder die Mehrheit in diesem Land, noch haben sie deswegen den politischen Auftrag vom Wähler erhalten, hier ihre Sichtweise gegen den Widerstand der Mehrheit durchzudrücken.

Da könnte man es fast als glücklichen Zufall bezeichnen, dass dieser Formfehler die Möglichkeit bietet, dieses wieder zu korrigieren, im Sinne der demokratischen Mehrheit.

 

Aber so oder so, dazu gibt es keine Wahrheit, sondern nur Meinungen und ich denke wir werden da keinen Konsens finden.

 

Nun haben wir die Situation wie sie ist und dann darf man sich zu Recht fragen, wie konstruktiv die Blockadehaltung der Grünen ist, die sowieso nur zu Verzögerungen führt und wie das mit dem angeblichen Ziel der Grünen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit zu vereinbaren ist.

 

Übrigens was ich dem Verkehrsminister vorwerfe, ist die Tatsache dass er die Novelle mit den nachträglichen Ergänzungen nicht gleich abgelehnt hat. Das war ausserordentlich dumm. Entweder man steht als Minister hinter Verordnungen oder eben nicht. Nur wenn man nachträglich merkt, dass das in der Bevölkerung doch nicht so gut ankommt und dann erst umschwenkt, ist nicht gerade sehr souverän.

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@tom_: Es ist halt eine Gratwanderung, wie man auf eine "politische Erpressung" am besten reagiert :whistle: .

 

In RLP ist nun die erwartungsgemäß exorbitante FV-Steigerungsrate mit 614% belegt:

Wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte, wurden vom 28. April bis 3. Juli insgesamt 28 800 Fahrverbote erteilt. Davon wären nach dem alten Katalog 24 116 Verbote nicht ausgesprochen worden.

Aus "Viele Bußen und Fahrverbote nach umstrittenem Bußgeldkatalog", www.sueddeutsche.de, 08.09.2020; https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-mainz-viele-bussen-und-fahrverbote-nach-umstrittenem-bussgeldkatalog-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200908-99-472768

 

Die Fallzahlen selbst wären ohne Corona wesentlich höher. Ein Dunkelfeld bei o. g. Quelle ist der Anteil "Rettungsgassen-FV".

 

Und daß das Innenministeirum RLP nichts über den Bezug von 6383 "Owi-Justiz-Fälle" weiß, bestätigt erneut eine "Saftladen-Attitüde" :whistle: .

:nolimit:

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Über die "Reparatur :lol: der StVO-Novelle" wird nun am 18.09.20 im Bundesrat abgestimmt:

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/75.html#top-75

Nur eine 1:1-Reparatur empfiehlt der Umweltausschuss. Dort können also nur massig Ideologen aus dem grünen Dunstkreis mit "Rädelsführer" Winne tätig sein :doofwinkt: .

 

In der 99-seitigen Empfehlungsdrucksache vom 397/1/20 wird nun tatsächlich erstmalig auf eine Beschilderungsart abgestellt:

1.) Die scharfen neuen FV bleiben bei :30: -Beschilderung mit Kombination Schild "Kinder" (Nr. 136) oder Zusatzschild "Schule" (Nr.1012-50) bzw. "Kindergarten" (Nr. 1012-51).

2.) sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Nr. 330.1) bei Baustellenschild (Nr. 123)

 

Da haben sie sich aber nicht nur ein Ei gelegt :whistle: .

 

Die bisherige Wiederholungstäterregel (Beharrlichkeit) FV 1 M bei 2 x +26 km/h wird auch verschärft: 1 M FV bei +21 innerorts zweimal innerhalb eines Jahres.

:nolimit:

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...Die bisherige Wiederholungstäterregel (Beharrlichkeit) FV 1 M bei 2 x +26 km/h wird auch verschärft: 1 M FV bei +21 innerorts zweimal innerhalb eines Jahres.

:nolimit:

Das ist Gefährlich für die „Mehrwertsteuerfraktion“, also für mich.

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  • 1 month later...

Auch der angebotene Kompromiß FV ab +26 km/h innerorts und +36 km/h außerorts ist heute im Bundesrat gescheitert:

https://www.spiegel.de/auto/strassenverkehrsordnung-im-bundesrat-scheitert-kompromiss-zu-raser-strafen-a-c577b216-6143-4de6-9ece-e85fc2757ecd-amp

 

off-topic

@z282: Wie siehst Du den heutigen Beschluß bezüglich Tempolimitverantwortlichkeit und "Beklagten" im Fall einer Klage ab 1.1.21?

:nolimit:

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Mit dem an Freitag beschlossenen Übergang der meisten straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten und Befugnisse auf das FBA respektive die Autobahn werden Verfahren, welche diese Zuständigkeit betreffen, m. W. ab 1.1.2021 vom FBA bzw. der Autobahn fortgeführt. Dies betrifft nicht

  • Verfahren in OWi-/Bußgeldsachen
  • Verfahren (Anfechtungen, Verpflichtungsklagen usw.) zu Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschtzgründen,

da diese Zuständigkeiten bei den Ländern verbleiben. Zu Anordnungen aus Lärmschutzgründen übrigens auf Wunsch des BMVI, da diese Festlegung - einschließlich (wohlwollend ausgedrückt) denkwürdiger Begründung - bereits in der Grunddrucksache des BMVI enthalten ist.

 

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  • 1 month later...
  • 4 weeks later...

In der aktuellen ams ist ein zweiseitiger Bericht über die "Patt"-Situation, die für den VT eine Win-Situation:cheer: und für die Wegelagerei-Branche eine Lose-Situation ist:lol::P. Derzeit wird im BMVI ein "Arbeitsentwurf finalisiert", der im zweiten Halbjahr 2021 inkrafttreten soll. Es geht dabei auch um das Augenblicksversagen und die Verhältnismäßigkeit, also um den "Schild-ist-Schild"-Cops das Handwerk zu legen.

:nolimit:

 

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  • 4 weeks later...
Am 30.6.2020 um 10:31 schrieb Sobbel:

 

... ignorant der Autofahrer ggü. den Schildern ist.

 

 

Das ist sein Job.

Der Anwalt kritisiert alles.

 

 

Ich seh kein verdecktes oder zugewuchertes.

Diese Art der Wahrnehmungsstörung scheint unter Rasern häufig zu sein.

 

 

Warum jammerst du wegen jeder Kinderkacke so blöd rum?

Ich kann es nicht mehr hören.

Der böse böse Raser kann ja gar nix dafür...... natürlich, er hat ja auch ne schlechte Kindheit und ein Köter hat in den Vorgarten gekackt

Du gehst mir damit dermassen auf den Sack.

Es steht jedem Raser frei, den Rechtsweg zu gehen und alles richterlich prüfen zu lassen.

Willst du mich persönlich für jede Scheisse die in D passiert verantwortlich machen oder warum sprichst du mich permanent persönlich an?

Du nervst mich damit kollossal

Im allgemeinen ist der Autofahrer volljährig und kann alles tun was er möchte.

Ja, er kann sogar Rasen wo er will.

Das was den Raser so lächerlich macht, ist seine blöde Jammerei hinterher - mir doch egal, soll er doch laufen.

 

 

 

Das was ich kann oder möchte oder tu steht hier nirgendwo zur Diskussion.

Du spielst auf einen Verstoß gegen die VwV-StVO an - na und.

Hat die Aussenwirkung? NEIN

Hat der autofahrende Raser ein Recht auf Einhaltung? NEIN

Was hat das mit der StVO Novelle zu tun? NIX

Bin ich für die Beschilderung verantwortlich? NEIN

Es soll doch jeder Klagen wie er will und einem Richter begreiflich machen dass er blind und blöd Auto fährt.

 

 

 

Du glaubst doch nicht, dass ich zu deinen Hirngespinsten und geistigen Buchstabendurchfall Stellung nehme.

@sobbel: Das Internet vergisst nichts, auch nicht Kotz-Postings von Cops, die in ihrer Abzock- und Geschwindigkeitsüberschreiter-Erleger-Blase leben.

Du solltest nun nur weiterlesen, wenn Dein Nervenkostüm inzwischen wieder gefestigt ist:

Zitat

 

Viele Fotos wurden an dieser Stelle für ungültig erklärt. Die Stadt hat die juristisch zweifelhafte Beschilderung an der Straße nun verbessert.
...

Wie berichtet, hatte das Ordnungsamt wegen der Angreifbarkeit seiner Bußgeldbescheide vorübergehend die Tempokontrollen auf Höhe der Martinschule eingestellt...

 

Aus "Achtung: An der Artur-Ladebeck-Straße kann jetzt wieder geblitzt werden", www.nw.de, 01.02.21, https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/22945121_Schild-macht-das-Blitzen-an-der-Artur-Ladebeck-Strasse-wieder-moeglich.html
 

Du siehst, daß ich und andere Leute wieder einmal recht hatten:P:lol:.

:nolimit:

 

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Am 5.2.2021 um 06:36 schrieb m3_:

@sobbel: Das Internet vergisst nichts, auch nicht Kotz-Postings von Cops, die in ihrer Abzock- und Geschwindigkeitsüberschreiter-Erleger-Blase leben.

Nicht das du dich mit deinem beleidigenden Posting sehr weit aus dem Fenster lehnst

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Am 5.2.2021 um 06:36 schrieb m3_:

@sobbel: Das Internet vergisst nichts, auch nicht Kotz-Postings von Cops, die in ihrer Abzock- und Geschwindigkeitsüberschreiter-Erleger-Blase leben.

@m3_ Bitte etwas auf die Ausdrucksweise achten.

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@me: Mache ich zukünftig.

@sobbel: Auch wenn Du nicht einmal die Spitzen vom Kölner Dom siehst, ich bitte doch um mehr Gelassenheit als Jeck, gerade in Hochzeit der fünften Jahreszeit der Narren. Es ist auch bekannt, daß es ein Nord-Südgefälle bezüglich der Empfindlichkeiten und der Bierernstigkeit gibt. "Frotzeln" ist im Süden normal und keine Beleidung: https://www.openthesaurus.de/synonyme/frotzeln

Wie bewertest Du nun in der Sache die Schildernachbesserung und die vorherige Aussetzung der Messungen in Bielefeld?

:nolimit:

 

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