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Stvo-Novelle 2020


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@Heintz, ich hätte vermutlich nach den neuen Regeln 1. en Monat zu Fuß gehen müssen.

Ich werde vorsichtiger sein. Das ist gut für mich, — und für alle Anderen.

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Die StVO-Novelle 2020 wurde ja schon angesprochen. Wer sich an einer Contra-Petition beteiligen möchte, kann dies hier tun. Mir persönlich gehen die Änderungen eindeutig zu weit und werden mMn nicht z

@rth   Was hat sich seit unserer Kindheit in den Wohnbereichen dermaßen gravierend verändert, daß 30er-Zonen gerechtfertigt wären? Ich wohne immer noch dort, wo ich auch aufgewachsen bin. Hier sind in

Ja, und die Lebensmittelüberwachung bei uns ist auch vorbildlich. Ich kann dieses Geseier nicht mehr hören.   "Sehr preiswert" im Verhältnis zu welchem Staat konkret? Vielleicht Schweiz, wo das Durchs

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Ich werde vorsichtiger sein. Das ist gut für mich, — und für alle Anderen.

Wenn man gar kein Auto mehr fährt, könnte das noch besser für einen sein, --- und für alle Anderen.

 

 

Du weißt denke ich, was ich damit sagen will. ;)

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Kraftfahrstraße autobahnähnlich ohne eine Ampel igO runterlimitiert (übliche Lärmschutzabzocke) auf :60: wo mindestens :80: selbst für die flotte Hausfrau kein Problem wären.

@heintz: Ja, das sind die klassischen Abzockstellen wie in Stuttgart die B10, B14, B27, in Ulm die Abkürzung B10 und in Augsburg die Stadtautobahn B17. Alle sind lukrativ durch hohe DTV, sinnwidrige Niedriglimits (Lärm, Feinstaub, Stickoxid, "Verkehrsicherheit"), wechselnde Limits und innerorts. Bei so einer Spießrutenlauf-Fahrt muß man aufpassen wie ein Schießhund :ph34r: .

 

Die Meßstelle B17 Augsburg-Stadtbergen ist berühmt-berüchtigt und dürfte ein Podiumsplatz mit der höchsten Ahndungsquote im Bereich vom PP Schwaben sein. Das wissen natürlich die Meßcops. Die Meßstelle kann immer zur "Raserbildgenerierung", zur Fütterung der Mainstreampresse, zur Quotenerfüllung und als "sichere Bank" für den Blitzmarathon verwendet werden.

Klassisches Beispiel: https://www.stadtzeitung.de/region/stadtbergen/blaulicht/geschwindigkeitsmessung-b17-polizei-stellt-fast-20-prozent-autofahrer-verstoesse-fest-id156732.html Bei einer bekannten Ahndungsquote von 18,83 % vor der Novelle bei einer Nachtmessung (oder hier mit 12%: https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Mit-Tempo-106-auf-der-B17-unterwegs-id50995706.html ) ist somit aktuell von Vorsatz bei den Meßbeamten auszugehen, viele Führerscheine knipsen zu wollen. Im besten Fall wollten sie Fakten für Kerstin und Andi schaffen :whistle: .

:nolimit:

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Hier ein mal ein öffentlich gemachtes, ehrliches Beispiel, wie die Cops mit dem neuen Bußgeldkatalog in die Bredouille gebracht werden:

....sorgt selbst bei erfahrenen Polizisten für Stirnrunzeln. „Bei denjenigen, die auf den Führerschein angewiesen sind, da gefährden wir Existenzen“, sagt Marchner.

....

Andererseits weiß auch Marchner, wie schnell man durch eine Unachtsamkeit ein Tempolimit übersehen kann, ein Tempo-30-Schild zum Beispiel in der Stadt. „Das geht mir auch so“, sagt er. Die neuen Regeln sind vor allem für diejenigen fatal, die auf ihren Führerschein beruflich angewiesen sind und ihn jetzt schneller los sind – und das sind bis jetzt jede Menge Autofahrer.

...

Doch diese Schonfrist ist vorbei

Aus "Neuer Bußgeldkatalog – „da gefährden wir Existenzen“", www.wochenblatt.de, 01.06.20; https://www.wochenblatt.de/polizei/straubing/artikel/328479/neuer-bussgeldkatalog-da-gefaehrden-wir-existenzen

 

Wenn man sich überlegt, wie es bundesweit deswegen in jeder Cop-Birne rattert, da kann man schon von einem Bußgeldkatalog-Skandal sprechen. Auch die Amtsrichter (m/w/d) sind in der Bredouille. Dies verdoppelt den Skandal. @Systemversteher und stirnrunzelfreies Pokerface 'sobbel' geht mit mir deswegen sicherlich konform, daß ich aufgrund der Bedeutung den StGB §2 Abs. 3 ergänzend auch wortwörtlich zitiere, und zwar hervorgehoben:

(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

Es ist übrigens nicht nur das übersehene :30:-Schild innerorts, sondere gerade außerorts die vieflfache Überlimitierung mit :50:, :60: und :70:, sprich man wähnt sich außerorts mit :100: und schon ist der Lappen weg. Ganz übel dann die Lückenschlußlimits mit :70:, wo ausgerechnet dann in den langen ungefährlichen Geraden unverfroren von den Handlasermeßgeräte-Cops reingemessen wird. Übles System :kotz: , gell @sobbel!

:nolimit:

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Ist OT, trotzdem die Frage: Wieviel % aller Geschwindigkeitsverstösse werden von Polizeibeamten, von kommunalen Bediensteten und von automatisch arbeitenden Anlagen festgestellt?

Zumindest kommunale Bedienstete dürfen keine Entscheidungen treffen, wo und ab wann sie messen.

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Ist OT, trotzdem die Frage: Wieviel % aller Geschwindigkeitsverstösse werden von Polizeibeamten, von kommunalen Bediensteten und von automatisch arbeitenden Anlagen festgestellt?

Wenn ich hier die ganzen Medien heran ziehe. Die Polizei steht mit ihrem Laser alle paar Wochen, meist an der gleichen Stelle. So gut wie nicht vorhanden. Die Polizei macht eher mal richtige Verkehrskontrollen mit Führerschein, Fahrzeugschein. Wurde schon angehalten weil ich mit dem Roller Schlaglöcher ausgewichen bin ( unsichere Fahrweise) . Die Kommunalen haben die Geschwindigkeitskontrollen fast vollständig übernommen. Würde sogar behaupten, die von der echten Polizei erfassten Verstöße liegen im Promillebereich.

 

MfG.

 

hartmut

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(...)

Man muß die Interpretationen des eigenen Versagens der FDP-Führung schon völlig kritiklos inhalieren, um derartigen geschichtsfälschenden Unsinn von sich geben zu können. Fakt ist: Lindner hatte einfach nicht genug A... in der Hose, um Verantwortung zu übernehmen. Spätestens der Fall Kemmerich zeigt, daß das ganz gut war. Es wäre wirklich schön, wenn die Bürger das alles bei der nächsten Wahl nicht vergäßen und die Abkürzung FDP wieder die Bedeutung bekäme, die sie vor Zeiten schon mal hatte: Fast Drei Prozent.

 

In spätestens zwölf Monaten wird sich die ganze aufgeblasene Aufregung um die angeblich so entsetzlichen Auswirkungen der StVO-Novelle gelegt haben. Die Bundesländer werden dem Ministerschauspieler im BMVI klarmachen, daß sie sich nicht unglaubwürdig machen wollen und seine Spielchen daher nicht mitmachen werden. Die Zahl der Fahrverbote wird allerhöchstens minimal ansteigen, weil die bekanntermaßen geringe Zahl der Kontrollen nicht erhöht werden wird und die wenigen Autofahrer, die meinen, :80: auf dem Tacho in der Innenstadt sei völlig okay, sich auf die neue Grenze eingestellt haben werden. Die paar Vollhonks, die es dann doch erwischt, haben es so gewollt und wären möglicherweise auch vorher schon im FV-Bereich gewesen. Bleibt alles Spekulation, weil konkrete Zahlen nicht vorhanden sind.

 

 

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@harmut, ich habe einen ähnlichen Eindruck. Vor Jahren übte die Polizei Lasermessen auf der Heisinger Straße, immer relativ viele, junge Beamte. Ansonsten habe ich noch nie Polizei Geschwindigkeit messen gesehen. Allein die Stadt Essen hat 5 — 6 eigene Messfahrzeuge.

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In spätestens ....

Was hast Du inhaliert? Welche Glaskugel nutzt Du? Interessant, wie bestimmt Du hier die Zukunft vorhersagen können willst. Was macht Dich zu so einem Allwissenden?
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Was hast Du inhaliert?

Deine Beiträge.

 

Aber Du hast völlig recht: ich habe vergessen, am Satzanfang so etwas wie z.B. Ich bin der Überzeugung einzufügen. Danke für den Hinweis.

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Deine Beiträge.

Konsumiere keine Kost, die Du nicht verträgst.

 

Danke für den Hinweis.

Keine Ursache. Ich helfe auch Leuten, die ich nicht in meinem Bekanntenkreis wissen möchte.
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, daß ich aufgrund der Bedeutung den StGB §2 Abs. 3 ergänzend auch wortwörtlich zitiere, und zwar hervorgehoben:

 

dass das StGB für OWiGs uninteressant ist, ist dir entgangen?

 

Ich kann dich aber trösten; in § 4 Abs. 3 OWiG findest du genau den gleichen Satz.

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Moin Moin

 

 

 

 

runterlimitiert (übliche Lärmschutzabzocke) auf :60: wo mindestens :80: selbst für die flotte Hausfrau kein Problem wären.

Fährt die Hausfrau, wenn sie "flott" fährt lauter oder leiser als andere VT?

Oder ist sie am Ende gar genau so laut wie Andere mit 80 (km/h nicht Alter) ?

 

 

Gruß

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dass das StGB für OWiGs uninteressant ist, ist dir entgangen?

 

 

Ich kann dich aber trösten; in § 4 Abs. 3 OWiG findest du genau den gleichen Satz.

@hawethie: Puhhh, Du erzeugst innerhalb von zwei Zeilen bei mir ein Wechselbad der Gefühle -_- . Immerhin ist das OWiG ja der "kleine Bruder" vom StGB :whistle: .

 

Aber stell Dir nun vor - auch @qtreiberin darf sich angesprochen fühlen -, damit die Meßbeamten/-Techniker (m/w/d) und die Richter (m/w/d) nicht in die Bredouille gebracht werden sollen, die Justiz nicht überlastet werden soll und der Rechtsfrieden hergestellt sein soll, verfügt per Erlass das Innenministerium der Bußgeldstelle, die "neuen" FV nicht zu ahnden, falls die Bußgeldstellen nicht von selbst vom Opportunitätsprinzip über den kleinen Dienstweg Gebrauch machen wollen.

Deine letzte Prüfung zur Beförderung zum Bußgeldstellenleiter sei nun, ein paragraphensicheren Satz für die Bußgeldbescheide auszuformulieren, als Basis z. B. "bis zum Inkrafttreten der neuen StVO-Novelle wird derzeit vom Fahrverbot abgesehen und das Bußgeld angemessen um 10% erhöht". :rolleyes:

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

 

Hier ein mal ein öffentlich gemachtes, ehrliches Beispiel, wie die Cops mit dem neuen Bußgeldkatalog in die Bredouille gebracht werden:

....sorgt selbst bei erfahrenen Polizisten für Stirnrunzeln. „Bei denjenigen, die auf den Führerschein angewiesen sind, da gefährden wir Existenzen“, sagt Marchner.

Das mag auf die Cops zutreffen, die glauben, gesetzgeberisch tätig werden zu können/dürfen.

Dass das nicht so ist hatte ich weiter oben ja bereits geschrieben.

Wenn man der Argumentation dieses Herrn Marchner weiter folgt, ist es auch die Schuld eines Polizisten, wenn der Kinderschänder, den er festgenommen hat, seine Existenz verliert.

Nicht das sich dieser Herr Marchner bei so einem Frettchen entschuldigen möchte.

Wie bescheuert kann man sein?

Die Existenzgefährder sind einzig und allein die Raser selber und sonst niemand.

Diese Zeitung ist im Übrigen schon deshalb unglaubwürdig, weil dort geschrieben steht, die Polizei baut einen Geschwindigkeitstrichter auf und blitzt am Ende mit 60.

Gröööhl - wenn die Seppl sich ihre Schilder selber hinstellen dürften, ärgerte ich mich den Rest meiner Laufbahn, dass ich so lange in NRW Dienst gemacht habe.

 

 

 

@Systemversteher und stirnrunzelfreies Pokerface 'sobbel' geht mit mir deswegen sicherlich konform, daß ich aufgrund der Bedeutung den StGB §2 Abs. 3 ergänzend auch wortwörtlich zitiere, und zwar hervorgehoben:

(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

 

Ich geh mit dir schon darum nicht konform, weil das StGB bei Owi nicht zur Anwendung kommt (hat hawathie ja schon gesagt)

Damit hast du mal wieder deine überragende Kompetenz bewiesen.

Im Übrigen trifft diese Passage nur auf wenige rasende Raser zu, die in einer kurzen (wenige Tage dauernden) Übergangszeit meinten rasen zu wollen und zu dumm waren sich erwischen zu lassen.

 

 

"bis zum Inkrafttreten der neuen StVO-Novelle wird derzeit vom Fahrverbot abgesehen und das Bußgeld angemessen um 10% erhöht".

Es ist ja noch gar nicht sicher ob die neue und jetzt gültige Novelle überhaupt novelliert wird.

Bisher gibt es nur diese Äußerung einer möglichen Absichtserklärung vom bescheuerten Mautscheuer (ich will den nicht verunglimpfen, aber das Wortspiel ist lustig)

 

Aufgrund dieser Scheuer Äußerung wird wohl kaum ein Erlass eines anderen Ministeriums erfolgen.

Denn es ist ja auch möglich, dass eine Novellierung der Novelle nicht von den Ländern im Bundesrat abgenickt wird und die jetzige Novelle ihre Gültigkeit behält.

Nicht auszudenken, dass dann zigtausende Raser per Erlass zu Unrecht "begnadigt" wurden.

 

Du hast mich mit deinen Beiträgen wieder mal sehr belustigt - Danke.

 

 

Gruß

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,

verfügt per Erlass das Innenministerium der Bußgeldstelle, die "neuen" FV nicht zu ahnden,

 

Zuständig ist die Bußgeldbehörde - da hat der Innenminister nix "hineinzuerlassen".

Er kann (und wird evtl.) eine Bitte an die Behörden äußern.

Und dann noch: ein Erlass hat keinerlei Außenwirkung. Wenn die Behörde abweichend handelt, kann sich der Schnellfahrer nicht darauf berufen, dass der Erlass nicht beachtet wurde.

Damit hat sich der Rest erledigt.

(außer einer evtl. Begründung mit § 47 OWiG)

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@hawethie: Das wäre mir neu. Der oberste Dienstherr ist das Innenministerium, welches die Polizei und Verfolgungsbehörden "unter" sich hat. Beispiele:

Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens hat mit einem Erlass an sämtliche Bußgeldstellen im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf die Einstellung aller laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahren verfügt, die aufgrund von Kontrollen mit dem Video-Brückenabstandsmessverfahren (ViBrAM) eingeleitet wurden.

Aus: https://straffrei-mobil.de/ordnungswidrigkeit/ermittlungsverfahren/606-nrw-stoppt-bussgeldverfahren-wegen-brueckenmessung

 

In seinem Erlass vom 17.02.1997 betreffend u.a. die Ermittlungen bei Kennzeichenanzeigen zur Fahrerfeststellung, der im Einvernehmen mit dem Innen- und Justizministerium ergangen ist, schreibt das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg zum Abgleich des Beweisfotos mit dem Lichtbild des Personalausweis- oder Passregisters für die Bußgeldstellen u.a. vor

 

Noch deutlicher verlangt das Innenministerium Baden-Württemberg in seinem Erlass vom 27.05.1997 betreffend den „Abgleich von Beweisfotos in OWi-Verfahren mit Lichtbildern der Ausweisbehörden“ ein ausdrückliches Ersuchen an die Ausweisbehörde zur „Übermittlung entsprechender Daten – hier i.d.R. Kopien von Lichtbildern – aus dem Personalausweis- bzw. Paßregister“, wenn es anordnet,

 

Aus: https://www.ra-kotz.de/passfoto.htm

 

Es gibt auch "Anweisungen" - also mehr als eine Bitte - vom IM wie z. B. in Bayern, bei Messungen mit dem Handlasermessgerät nicht den runden Zubehör-Reflektor von Fa. Riegl zu benutzen.

 

Ebenso können Behörden sich darauf verständigen, vom FV abzusehen:

Aktuell wird es nach der neuen Rechtsprechung des OLG Köln sowie des erstinstanzlich zuständigen AG Köln an der Rheinbrücken-Schrankenanlage kein Fahrverbot für Lkw Fahrer mehr geben. Stadt Köln und Amtsgericht Köln haben nun nach dem von unserer Kanzlei geführten und öffentlichen diskutierten Fall der Presse gegenüber angekündigt, alle laufenden Verfahren auf 150 Euro OHNE FAHRVERBOT zu reduzieren.

Aus: http://kempgens.de/31-3-fake-or-news-zu-rheinbruecken-faellen-das-koennen-betroffene-machen/

 

Grundsätzlich gab es schon immer die Umwandlung eines Fahrverbotes in eine höhere Geldbuße.

 

Ebenso gibt es die Möglichkeit vom Fahrverbotverzicht, z. B. gemäß Bayern-Gesetze:

Wird von dem Vorschlag eines Fahrverbotes abgesehen, obwohl nach dem Tatbestandskatalog bei dem betreffenden Tatbestand ein Fahrverbot in der Regel geboten ist, ist das näher zu begründen.

Aus: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_101465/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

 

Oder natürlich den von Dir erwähnten § 47 Absatz 1 OWiG, wenn "nach den Umständen ein Verzicht auf (FV-)Ahndung angebracht erscheint".

 

Und eine behördliche Nichtbeachtung eines Erlasses wäre rechtswidrig. Da würde ein Schnellfahrer vor Gericht obsiegen.

 

Fazit: Wenn man will, dann geht es schon.

 

@sobbel: :wand: . Du wirst sicherlich verstehen, daß dein Müllposting #115 die unterste von allen unteren Prioritäten hat und ich erst zu gegebener Zeit darauf eingehen werde.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

@hawethie: Das wäre mir neu. Der oberste Dienstherr ist das Innenministerium, welches die Polizei und Verfolgungsbehörden "unter" sich hat. Beispiele:

Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens hat mit einem Erlass an sämtliche Bußgeldstellen im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf die Einstellung aller laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahren verfügt, die aufgrund von Kontrollen mit dem Video-Brückenabstandsmessverfahren (ViBrAM) eingeleitet wurden.

Aus: https://straffrei-mobil.de/ordnungswidrigkeit/ermittlungsverfahren/606-nrw-stoppt-bussgeldverfahren-wegen-brueckenmessung

 

Du biegst dir wieder mal irgendeinen Artikel zurecht, ohne ihn zu verstehen und denkst, er würde deine Argumentation unterstützen.

Das mit dem obersten Dienstherren ist zwar richtig, aber in deinem Beispiel wurde ein OLG Urteil umgesetzt.

Du hättest gerne, dass eine pressewirksam geäußerte Absichterklärung eines Bundesministers von einem Landesminister per Erlass umgesetzt wird, obwohl noch keiner weiß, ob der Fallrückzieher des Bundesministers vom Bundesrat abgenickt wird.

Zwei völlig verschiedene Sachverhalte also. Aber was sag ich.

 

 

@sobbel: :wand: . Du wirst sicherlich verstehen, daß dein Müllposting #115 die unterste von allen unteren Prioritäten hat und ich erst zu gegebener Zeit darauf eingehen werde.

Wer Müll gepostet hat steht doch ausser Frage.

 

 

Gruß

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50 erlaubt, man fährt Tacho 55

Finde deinen Fehler.

 

Ich meinte: Man fährt fahrlässig 55. Ich bin bspw. neulich einen Skoda Scala gefahren (der bei Tacho 55 auch wirklich GPS-gemessen 55 km/h schnell war - keine Tachovoreilung!). Eine Geschwindigkeit, bei der nicht einmal ausgelöst wird, sofern :50: erlaubt sind, d. h. man merkt mangels Blitz nicht einmal, dass man zu schnell ist. Übersehe ich das Schild in meiner Beispielmessstelle (eben weil ich mit der Örtlichkeit unvertraut bin und das VZ von einem Lkw verdeckt wird), bin ich mangels Tachovoreilung nach Toleranzabzug schon im Fahrverbotsbereich.

 

 

Wer die gegebenen (aber unnötigen) Toleranzen usw. schon von vornherein ausschöpft, darf sich nicht wundern, wenns am Ende eng wird und man irgendwann dicke Backen macht.

Zustimmung. Vorsätzlich zu schnell können halt auch 5 drüber sein. Pech gehabt.

 

 

Fahr doch Tacho 50 und du musst dann "nur" wegen 17 zuviel (es wird eher noch weniger sein) zahlen bei dem übersehenen 30er Schild.

Siehe Scoda Scala. 17 drüber kosten mich igO auch 98,50.

 

 

Blindheit (eigentlich ist es ja Ignoranz) gab es schon vorher -igO und auch agO.

Kann gut sein, aber inwiefern ist das Verdecken eines Schildes durch große Fahrzeuge Ignoranz?

 

 

Die Begrenzungsschilder, die überdeutlich in Warnrot, oft auch beidseitig, am Strassenrand stehen "übersieht" fast jeder.

Aber die Aufhebungsschilder, die in unscheinbaren Grau und leicht übersehbar an der Strasse stehen, sieht jeder - ab da ist wieder freies Gasen angesagt.

Die Polemik sei dir gegönnt, mir geht es nur darum:

 

oft auch beidseitig

Das "oft" ist eben für Messstellen wie oben zu wenig.

 

 

Eine Absenkung der Grenzen beim FV ist schon richtig - auch eine deutliche Erhöhung der Bußgelder musste sein.

Trotzdem find ich 21 igo und 26 agO für ein FV schon heftig.

Ich bin aber auch davon überzeugt, dass es leicht machbar ist, auch weiterhin viele Jahre ohne FV zu fahren.

:nick:

 

 

Wir haben eine Messstelle auf einer BAB, wo wir nach 7 (sieben) solcher :80: Schilderpaare messen.

Was glaubst du, wieviel Fahrverbote da trotzdem noch durchfahren?

Sorry, aber du hast meinen Punkt wahrscheinlich nicht verstanden. Bei dieser deiner Messstelle hat der VT jede Menge Chancen, seine Geschwindigkeit anzupassen. Wer da noch erwischt wird, ist selber schuld; wer im FV-Bereich erwischt wird, ist sehr dumm. Eine fahrlässige Begehungsweise ist da mMn ausgeschlossen. Bei meiner Messstelle hat man unter gewissen Umständen (s. o.) nicht den Hauch einer Chance, das Schild überhaupt wahrzunehmen. Ist schon ein kleiner Unterschied, oder?

 

 

Wie oft sollte ich denn deiner Meinung nach auf deine Frau einstechen dürfen, bis verfolgt wird?

Drei - vier mal ?

Tötungsdelikte mit bloßen Geschwindigkeitsüberschreitungen vergleichen. Kein guter Stil, Sobbel. Sorry.

 

 

Verboten ist ja schon einmal - aber das könnte ja straffrei bleiben.

Selbst wenn ich deinen, mit Verlaub, saublöden äußerst unpassenden Vergleich heranziehe: Er würde vielleicht auf deine siebenfach beschilderte Messstelle passen, aber ganz sicher nicht auf meine unzureichend beschilderte.

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@m3_: natürlich gibt ein Ministerium der Behörde per Erlass Anweisungen - diese gelten aber nur für die Behörde.

Du als "Bürger" kannst dich jedoch nicht direkt darauf berufen, da ein Erlass keine Außenwirkung hat.

Sonst kannst du mir ja im GG zeigen, wo das steht - dort sind nur Gesetze und Verordnungen erwähnt.

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Moin Moin

 

 

bin ich mangels Tachovoreilung nach Toleranzabzug schon im Fahrverbotsbereich.

Ja natürlich.

Du führest ja auch angenommene 55 i.g.O.

Fahr doch einfach 50 - glaub mir, das ist nicht schwer und du kämest nur zehntelsekunden später ans Ziel.

 

 

Siehe Scoda Scala. 17 drüber kosten mich igO auch 98,50.

Ja zurecht, denn du warst ja auch zu schnell - aber eben kein FV.

 

 

Kann gut sein, aber inwiefern ist das Verdecken eines Schildes durch große Fahrzeuge Ignoranz?

Weil bei entsprechend vorausschauender Fahrweise die Schilder weithin sichtbar sind und nicht erst wenns zu einer Verdeckung kommt.

Eine Verdeckung kommt erst kurz vor dem Schild zustande und dauert nur wenige Meter.

Diese Einlassung ist vor Gericht nicht selten, gerade bei 3-spurigen BAB - aber meistens fruchtlos.

Die Wirksamkeit eines VZ hängt nicht davon ab, ob du das tatsächlich zur Kenntnis nimmst (da wärst du ja auch im Vorsatz). Es genügt, das du die Möglichkeit hattest es zur Kenntnis zu nehmen.

 

Es ist ja nicht so, dass der Autofahrer jetzt erst auf Schilder achten muss.

Das muss er schon immer. Verpennt er eins hat er halt Pech und lernt hoffentlich daraus.

Es wird nur strenger durchgegriffen.

 

 

Gruß

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Wenn man der Argumentation dieses Herrn Marchner weiter folgt, ist es auch die Schuld eines Polizisten, wenn der Kinderschänder, den er festgenommen hat, seine Existenz verliert.

Nicht das sich dieser Herr Marchner bei so einem Frettchen entschuldigen möchte.

@sobbel: Du beleidigst den Leiter der Verkehrspolizei Landshut mit 'nem unsäglichen Vergleich, dazu gehst Du selbst damit wieder auf das StGB zurück. Das nennt man ein kleines Fähnchen, welches sich immer passend in den Wind dreht. Okay, daß die Nerven der NRW-Polizei wegen drei Mißbrauchskomplexen innerhalb von 1,5 Jahr blank liegen, ist verständlich.

Die Existenzgefährder sind einzig und allein die Raser selber und sonst niemand.

Schwachsinn im Quadrat. Es ist allein das (Abzock-)System, welches Du ja verstehst und Du darin ein gehärtes Systemzahnrad bist.

Diese Zeitung ist im Übrigen schon deshalb unglaubwürdig, weil dort geschrieben steht, die Polizei baut einen Geschwindigkeitstrichter auf und blitzt am Ende mit 60.

Gröööhl - wenn die Seppl sich ihre Schilder selber hinstellen dürften, ärgerte ich mich den Rest meiner Laufbahn, dass ich so lange in NRW Dienst gemacht habe.

Du wirst echt senil. Das war logischerweise auf BAB eine Verkehrskontrolle auf 'nem Parkplatz kombiniert mit 'nem Blitzer und die Schilder hat die Polizei davor "aufgeklappt" bzw. die Prismenschilder aktiviert.

Damit hast du mal wieder deine überragende Kompetenz bewiesen.

Auch Schwachsinn. Ich hatte dies lediglich aus der autobild zitiert, was dort RA Uwe Lenhardt gesagt hat. Desweiteren ging dein @m3-Rotes-Tuch-Schnellschuß wieder mal ins Leere. @hawethie hat ja freundlicherweise korrigiert. Aktuell gut zusammengefasst hat dies RA Dr. Sven Hufnagel unter dem Thema "Mini-Raser": fahrverbote-fuer-mini-raser-ab-ende-april-auf-keinen-fall-akzeptieren-gute-chancen.

Im Übrigen trifft diese Passage nur auf wenige rasende Raser zu, die in einer kurzen (wenige Tage dauernden) Übergangszeit meinten rasen zu wollen und zu dumm waren sich erwischen zu lassen.

Auch Schwachsinn, sogar hoch drei. Es rappelt überall im Karton, weitere Beispiele folgen.

Nicht auszudenken, dass dann zigtausende Raser per Erlass zu Unrecht "begnadigt" wurden.

Die salomonische Lösung ist doch die Umwandlung des FV in eine angemessene Bußgelderhöhung, wenn ein gehärtes Systemzahnrad "übereifriger Meßbeamte" unbedingt weiterrotieren möchen. Vielleicht gibt es ja auch vom Bundesrat / vom BMVI ein Signal an die Landesinnenminister, in welche Richtung es gehen wird (Alt-Grenzen, 2-Wochen-Fahrverbot oder Wiederholungstäter-FV, etc...).

Du hast mich mit deinen Beiträgen wieder mal sehr belustigt - Danke.

Gern geschehen.

:nolimit:

Edited by Bluey
Link aufgrund von Werbung entfernt.
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Hier nun weitere krasse Beispiele der Fahrverbotsabzocke:
Fall 1:
Tausende Autofahrer waren vor der Martinschule, wo von 6.30 bis 17 Uhr nur noch Tempo 30 erlaubt ist, zu schnell unterwegs. Bielefelds Blitzer erfassten hier 5.866 Tempoverstöße, 608 der Autofahrer müssen nach dem neuen Bußgeldkatalog nun sogar mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Das teilte das Ordnungsamt schriftlich mit. ...

Aus "Rekord: Blitzer an Bielefelds Artur-Ladebeck-Straße sorgt für 608 Fahrverbote", www.nw.de; 18.06.20; https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/22808065_Hoechstwert-608-Fahrverbote-an-der-Artur-Ladebeck-Strasse.html

 

Dort stand ein Blitzanhänger für 7 Tage. Klassische Hauptausfallstraße, zweispurig, Mittelstreifen Straßenbahn, nur rechts einmal die Beschilderung und mit Zusatz "auf 300 Meter Länge", die Schule selbst ist nicht direkt an der Straße. Gab es Ende Mai schon Schulbetrieb in NRW? Es riecht nach 5+Abzocksterne.

 

Fall 2:

... nachdem die Polizei am Mittwoch zwischen 4.45 und 6.45 Uhr auf der Nuthestraße L 40 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführte hat. Auf der stadteinwärtigen Spur der kontrollierten Baustelle gilt Tempo 60
Aus "Kontrolle auf Nuthestraße: 122 Fahrern droht Fahrverbot", www.maz-online.de, 18.06.20; https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Tempokontrolle-in-Potsdam-122-Fahrern-droht-Fahrverbot
Dies bedeutet pro Minute ein FV. Da muß auch der übereifrigste Meßcop draufkommen, daß etwas nicht stimmt.
Fall 3:
LPI-EF: Deutlich zu schnell Landkreis Sömmerda (ots)
Am Freitag wurde eine Geschwindigkeitskontrolle im Bereich Sömmerda, Erfurter Höhe (Verbindungsstraße zwischen Sömmerda und Rohrborn) durchgeführt. Anlass der Kontrolle war ein Bürgerhinweis, der bei der PI Sömmerda einging. Innerhalb von 4,5 Std. durchfuhren 44 Fahrzeuge die Messstelle, wobei 17 Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten, das sind knapp 40 %. Zehn Fahrzeugführer müssen mit einem Fahrverbot rechnen. "Spitzenreiter" war der Fahrer eines Kombi aus dem Zulassungsbereich Sömmerda mit stolzen 103 km/h. (JS)

Aus Pressemitteilung Landespolizeiinspektion Erfurt, 08.06.20; https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126719/4617307 , Hervorhebungen von mir.

 

Das ist eine unfassbare FV-Quote von 22,7% aller durchgefahrenen VT! Der Wutbürger hat sich da sicherlich keine Freunde gemacht.
@sobbel: Was schätzt Du, wieviel SPD-/Grüne-Wähler bei den Fahrverbotsabgezockten dabei waren und wie schätzt Du deren Reaktion ein? Möchtest Du, daß selbst auf Gutmenschen-Stammtische sich fahrverbotsabgezockte Gutmenschen als Schnellfahrer outen müssen sowie diskriminiert, ge-shitstormed und ge'hate'd werden?
:nolimit:
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Auch Schwachsinn. Ich hatte dies lediglich aus der autobild zitiert, was dort RA Uwe Lenhardt gesagt hat. Desweiteren ging dein @m3-Rotes-Tuch-Schnellschuß wieder mal ins Leere. @hawethie hat ja freundlicherweise korrigiert. Aktuell gut zusammengefasst hat dies RA Dr. Sven Hufnagel unter dem Thema "Mini-Raser": fahrverbote-fuer-mini-raser-ab-ende-april-auf-keinen-fall-akzeptieren-gute-chancen

 

 

 

@m3, erhältst du Provision für die verlinkte Werbung?

Edited by Bluey
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Moin Moin

 

 

 

 

Im Übrigen trifft diese Passage nur auf wenige rasende Raser zu, die in einer kurzen (wenige Tage dauernden) Übergangszeit meinten rasen zu wollen und zu dumm waren sich erwischen zu lassen.

Auch Schwachsinn, sogar hoch drei. Es rappelt überall im Karton, weitere Beispiele folgen.

Du hast überhaupt nicht verstanden auf was sich meine Äusserung bezog.

Nochmal lesen und verstehen.

 

 

Vielleicht gibt es ja auch vom Bundesrat / vom BMVI ein Signal an die Landesinnenminister, in welche Richtung es gehen wird (Alt-Grenzen, 2-Wochen-Fahrverbot oder Wiederholungstäter-FV, etc...).

Wenn du so ein Signal siehst, wirst du sicherlich der Erste sein, der hier diese Kunde verbreitet.

 

Die Anwälte wären ja auch blöd, wenn sie veröffentlichten, das man keine Chancen hätte.

Immerhin führen die ja auch eine auf Gewinn ausgerichtete Kanzlei.

Das ist so wie mit den Schlechtachtern die medienwirksam immer wieder das Rad neu erfunden haben wollen.

Schlußendlich bleibt da bei Gericht seltenst was übrig.

 

 

 

@sobbel: Was schätzt Du, wieviel SPD-/Grüne-Wähler bei den Fahrverbotsabgezockten dabei waren und wie schätzt Du deren Reaktion ein?

 

Deren Jammerei ist mir völlig Latte - Partei übergreifend.

 

Anwohner in :30: oder :z30: möchten auch immer, dass in ihrer Strasse mal geblitzt wird, weil dort ja gerast und geballert wird.

Wer dann dort als Raser entlarvt wird, sind nicht selten die Beschwerdeführer.

 

 

Möchtest Du, daß selbst auf Gutmenschen-Stammtische sich fahrverbotsabgezockte Gutmenschen als Schnellfahrer outen müssen sowie diskriminiert, ge-shitstormed und ge'hate'd werden?

Was ich möchte steht hier immer noch nicht zur Diskussion. Das hast du offensichtlich immer noch nicht kapiert.

 

 

Deine "fahrverbotsabgezockten" sind eben keine Gutmenschen, das sind Raser. Die dürften an dem "Gutmenschen-Stammtisch" kein Bier mehr bekommen

Die waren einfach zu schnell und haben haben sich ihr FV redlich verdient.

Wenn sie sie diskriminiert würden, dann als das was sie sind: Raser

Im Übrigen würden sie sich selber bloß stellen, wenn sie öffentlich machten, was sie getan haben.

 

Die schiere Menge zeigt doch sehr eindrücklich wie ignorant die gesamte Raserschaft bisher unterwegs war und dass die bisherigen Sanktionen viel zu lulli waren.

Dieses Ignorantentum und damit die Menge der FV wird zurückgehen, wenn die Raserschaft intelligent wird und merkt, dass das Leben kein Ponyhof ist.

Aber das dürfte wohl Utopie sein.

 

 

Gruß

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@m3, Mal zur Sache: Wenn ich die Diskussion richtig verfolgt habe, haben die „bösen“ Länder den armen Verkehrsminister gezwungen, seinen Entwurf der Straßenverkehrsordnung in einigen Punkten zu verändern bzw. zu verschärfen. Richtig?
Zur Rücknahme der Änderung benötigt dieser „Minister“ wieder die Zustimmung genau dieser Länder. Woher soll ein Minister mit diesem „Ansehen“ die Macht bekommen, die Auffassung der Länder zu ändern?

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Soweit mein Wissen, hätte man den Blödsinn in den Vermittlungsausschuss legen können. Der Radlschmarrn wäre dann halt auch etwas später in Kraft getreten.

Mit der Verdoppelungsabzocke bei Bagatellen oder der völlig widersinnigen Sonderabzocke für Stromparkplätze wäre der linksgrüne Filz wohl auch zufrieden gewesen.

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Soweit mein Wissen, hätte man den Blödsinn in den Vermittlungsausschuss legen können.

Hätte, hätte Fahrradkette. Der Minister ist verantwortlich, wie in anderen Fällen auch versucht er sich zu drücken.

 

Im Prinzip habe ich nichts gegen die GroKo, Scheuer ist eine Belastung, die noch weitere Konsequenzen haben wird für diese Regierung.

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Na bitte. Da haben die Grünen ja nicht lange auf sich warten lassen. Kaum hat man die unsägliche StVO-Novelle durchgewunken, schon folgt der nächste Unsinn:

 

Grüne fordern schärfere Tempolimits.

 

Man darf sich also darauf "freuen", ab dem kommenden Jahr - sollten sich die Grünen durchsetzen können - nur noch durch die Gegend schleichen zu dürfen. Wer längere Strecken vor sich hat, der sollte lieber viel Zeit einplanen.

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@Bluey, Forderungen aufstellen ist leicht, Forderungen umsetzen ist schwer, man benötigt ein Mandat bzw. die Mehrheit dafür.

 

Für mich tut Verkehrsminister Scheuer zurzeit alles dafür, dass die Grünen eine reelle Chance bekommen, leider.

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Naja, ich habe nur so leicht die Befürchtung, daß es sich mit der Forderung der Grünen u.U. genauso verhält wie mit der StVO-Novelle: im Schatten von Corona - und daher von der Masse unbemerkt - durchgewunken und beschlossen.

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@Bluey, täuscht mich mein Gedächtnis? Die STVO Novelle ist doch vor Corona in den Bundesrat vom Verkehrsminister eingebracht und beraten worden.
Er hat nur lange Zeit benötigt, die Novelle zu veröffentlichen.

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@Bluey, ich habe mich schlau gemacht. Am 14.03.2020 hat der Bundesrat die Novelle der Straßenverkehrsordnung beraten und beschlossen.

Also nichts mit unter Corona durchgewunken.

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Soweit mein Wissen, hätte man den Blödsinn in den Vermittlungsausschuss legen können.

Die sogenannte "StVO-Novelle" - eigentlich Straßenverkehrsrechts-Novelle - ist eine Regierungsverordnung. Die geht nur durch den Bundesrat, nicht durch den Bundestag. Da gibt es keinen Vermittlungssausschuß. Die einzige Chance wäre die Feststellung eines Verkündungshindernisses gewesen, sprich durch die Maßgabebeschüsse des BR verursachte schwerwiegende rechtliche Fehler.

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Na bitte. Da haben die Grünen ja nicht lange auf sich warten lassen. Kaum hat man die unsägliche StVO-Novelle durchgewunken, schon folgt der nächste Unsinn:

 

Ach, ist's schon wieder Sommerlochzeit. Das würde erklären, weshalb SPON das begierig aufgreift. Hier bin ich aber der Überzeugung, daß die ein totes Pferd reiten. Aber vielleicht wollen die ja dann zum Ausgleich das schlechte alte Pervitin wieder legalisieren, damit man wenigstens wach bleibt ...

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Hier nun weitere krasse Beispiele der Fahrverbotsabzocke:
:nolimit:

A 115 FR Nord, AS Zehlendorf, kurz hinter der Berliner Ortstafel: Dort gilt auf schnurgerader Strecke dauerhaft Tempo 80. Wenige Meter hinter dem Beginn der Tempo-80-Regelung die Meßstelle. Und da in B die Ortstafeln an der Stadtgrenze stehen, werden alle Verstöße, auch die auf Autobahnen, nach Innerortsmaßstäben bewertet.

 

Zur Rechtmäßigkeit solcher Ortstafelstandorte gibt es eine schöne Rechtsprechung des hess. VGH.

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@Bluey, täuscht mich mein Gedächtnis? Die STVO Novelle ist doch vor Corona in den Bundesrat vom Verkehrsminister eingebracht und beraten worden.

Er hat nur lange Zeit benötigt, die Novelle zu veröffentlichen.

Ich kann Dir nicht sagen, wann die Novelle angeschoben wurde. Mir fiel nur auf, daß da nicht viel drüber berichtet wurde. Weder im letzten Jahr noch in diesem, wo es konkret und beschlossen wurde. Ich hatte es ja schon geschrieben: nahezu alle (und das waren wirklich einige, vor allem auch Kollegen) wußte selbst nach der Beschlußfassung nichts darüber. Es wurde ja auch da fast nirgendwo darüber berichtet. Und dort wo doch, fiel es kaum auf, weil es irgendwo und total unauffällig stand.

 

Im übrigen: soweit mir bekannt wurde die Novelle in der jetzigen Form nicht durch den Verkehrsminister in den Bundesrat eingebracht. Da ging es insbesondere um mehr Sicherheit für Radfahrer und dementsprechend ein paar Änderungen. Aber nicht darum, die Regelungen bzgl. Geschwindigkeitsverstöße drastisch zu verschärfen. Das ist ja offensichtlich tatsächlich im Schatten von Corona und eben von der Masse völlig unbemerkt geschehen.

@Bluey, ich habe mich schlau gemacht. Am 14.03.2020 hat der Bundesrat die Novelle der Straßenverkehrsordnung beraten und beschlossen.

Also nichts mit unter Corona durchgewunken.

Da lief doch Corona schon längst und beherrschte die Nachrichten. Nur den Lockdown gab es erst kurz danach. Aber die primäre Aufmerksamkeit lag eben bei Corona. Und: berichtet wurde - wie gesagt - über die Novelle zunächst nur spärlich und beiläufig.

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@Bluey, Tippfehler von mir. Datum Bundesratbeschluss war 14.02.2020. (14. Februar, nicht März 2020).

Mitte Februar war Corona in Deutschland kaum ein Thema, aber ich Stimme dir zu, ohne die Diskussion im Radarforum hätte ich diese Änderung kaum mitbekommen.

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Soweit mein Wissen, hätte man den Blödsinn in den Vermittlungsausschuss legen können.

Die sogenannte "StVO-Novelle" - eigentlich Straßenverkehrsrechts-Novelle - ist eine Regierungsverordnung. Die geht nur durch den Bundesrat, nicht durch den Bundestag. Da gibt es keinen Vermittlungssausschuß. Die einzige Chance wäre die Feststellung eines Verkündungshindernisses gewesen, sprich durch die Maßgabebeschüsse des BR verursachte schwerwiegende rechtliche Fehler.

 

 

Noch schlimmer, dass ein inkompetenter Haufen ohne Fachgremien und Prüfung durch ein anderes Parlament einfach etwas beschließen kann was viele Bürger stark betrifft.

 

 

Überraschender Widerstand jetzt auch von den Kommunen: https://www.n-tv.de/politik/Kommunen-fuer-mildere-Regeln-fuer-Autofahrer-article21859637.html

Wenig verwunderlich - den ein oder anderen links-grün versifften Gutmensch wird es längst selbst erwischt haben oder er kennt einen der einen kennt.

Sind in ihrem tiefen inneren natürlich auch böse Raser @sobbel.

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@Heintz, interessante Meinung des Herrn Landsberg. Ist es seine Privatmeinung oder hat irgendein Gremium ( Vorstand, Mitgliederversammlung) diese Aussage des CDU Mitgliedes autorisiert?

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Zwei Aussagen aus dem Artikel, die ich absolut unterschreiben kann:

  • Ein Mehr an Verkehrssicherheit und ein Weniger an Verletzten und Toten im Straßenverkehr würden wir nicht durch "immer weitere Gängelung mit neuen und schärferen Regelungen" erreichen
  • Viel eher sei ein Verkehrsklima der gegenseitigen Rücksicht und ständigen Vorsicht wichtiger

 

Bei der nächsten Aussage müßte @biber ja eigentlich wieder steil gehen:

Der Kampf um den Verkehrsraum werde "zu sehr ideologisch geführt"


Und noch eine sehr interessante Info:

Im Jahr 1970 gab es noch 21.300 verkehrsbedingte Todesfälle in Ost- und West-Deutschland; 2018 waren es 3.275 Todesfälle in der Bundesrepublik

Als ich das letztens mal schrieb (pauschal, nicht mit diesen konkreten Zahlen), bekam ich das um die Ohren. Natürlich von einem ganz bestimmten User hier. Offenkundig und ja nun auch ein Fakt, daß die Unfallzahlen signifikant zurück gegangen sind. Und das, obwohl seit 1970 das Verkehrsaufkommen deutlich zugenommen hat.

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@Heintz, interessante Meinung des Herrn Landsberg. Ist es seine Privatmeinung oder hat irgendein Gremium ( Vorstand, Mitgliederversammlung) diese Aussage des CDU Mitgliedes autorisiert?

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat er das in seiner Funktion als Chef des Deutschen Städte- und Gemeindebundes geäußert. Da braucht er denke ich keine Autorisierung seitens irgendeines Gremiums. Auch wird ja geschrieben "auch der Städte- und Gemeindebund schließt sich diesem Urteil an. Die Kommunen sprechen sich nun für mildere Regeln für Verkehrssünder aus". Scheint mir also eher keine private Äußerung zu sein.

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@Z282, ist die Rechtssprechung des hess.VGH in Berlin von irgendeiner Bedeutung?

Da es sich um Bundesrecht (StVO) handelt: Ja. Die in solchen Urteilen enthaltene Rechtsauslegung hat grundsätzlich bundesweit Gültigkeit. Der Regelfall ist die Ausführung des Bundesrechts durch die Länder in eigener Verantwortung (Art. 83 GG). Bei divergierender Rechtsprechung der Obergerichte der Länder (was schon mal vorkommt) liegt es ggf. nahe, zu einem solchen Urteil Revision beim BVerwG zu beantragen. An die in dessen Urteil formulierten Rechtsgrundsätze sind dann wiederum die Verwaltungsgerichte der Länder gebunden.

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@Z282, verstehe ich deine Ausführung richtig, im Grundsatz für Berlin wichtig, in Realität uninteressant.

Revision beim BGH kann man einlegen, muss man aber nicht, warum auch. Macht nur Arbeit.

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@Bluey, die Landräte und Bürgermeister würden sich sicher wundern, wenn du den Geschäftsführer des Städtetages als ihren „Chef“ bezeichnen würdest.

Hab ich ja nicht.

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@rth: Grundsätzlich ja. Revision kann man allerdings nicht beliebig einlegen, sondern nur als Beteiligter (Kläger oder Beklagter) in einer aktuell vom oberen Verwaltungsgericht eines Landes entschiedenen Sache. Auch muß das obere Verwaltungsgericht Revision zulassen (wobei es allerdings auch das Mittel Nichtzulassungsbeschwerde gibt). Im Fall dieser Ortstafeln (wie bei allen anderen Verkehrszeichenanordnungen auch) müßte man also die Ochsentour gehen: Widerspruch (soweit nach Landesrecht vorgesehen), Klage vor dem VG, Berufung vor dem OVG/VGH, Revision vor dem BVerwG.

 

Zum vollständigen Verständnis: Es geht nicht darum, daß Ortstafeln an Autobahnen grundsätzlich unzulässig wären - sonst bräuchte es die Vorschrift in § 18 StVO nicht, wonach man auf Autobahnen auch innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h fahren darf. Es geht darum, daß man Ortstafeln nicht an einem beliebigen Ort aufstellen darf (etwa "mitten im Wald"), sondern ausschließlich dort, wo die geschlossene Ortschaft beginnt oder endet. Dies macht sich nicht an Stadt- oder Gemeindegrenzen fest, sondern an der vorhandenen Bebauung im unmittelbaren Umfeld der Straße. In Berlin fährt man kilometerweit durch Wald (nicht nur auf der AVUS, sondern z. B. auch auf der B 96 im Norden Berlins), befindet sich aber trotzdem "innerorts".

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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat er das in seiner Funktion als Chef des Deutschen Städte- und Gemeindebundes geäußert.

 

@Bluey, wie darf ich den dann deine Aussage verstehen?

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