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Seitenabstand Beim Überholen Von Radfahrern!


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Ab Montag Radfahrer mit mindestens 150cm Seitenabstand überholen,

ausserorts, wenn Kinder tranportiert werden oder an deutlichen Steigungen mit 200cm. Jetzt Teil der StVZO mit Bußgeldanhang, bisher nur Teil der Rechtsprechung in Nachbetrachtung von Unfällen.

Eine Rechnung:

Der Gesetzgeber geht von 150cm aus, daraus ergibt sich zugestandene Spurtreue von 75cm für KFZ und Radfahrer.

Also Radfahrer 75cm vom rechten Straßenrand,Eigenbreite des Raders 75cm.

Rechter Rand 75cm

Fahrradfahrer 75cm

Schutzabstand 150cm

PKW 210cm, LKW 2,75m mit Spiegeln.

---------------------------------

= 510cm

ein evtl. Gegenverkehr mit Eigenbreite 210cm und nur 40cm von Straßenrand = 250cm

Abstand zum Gegenverkehr auch 150cm, beiden 75cm Spurvarianz zugestanden.

gleich weitere 4m.

Daraus folgt NUR auf einer Straße mit 2 Spuren darf ein Radfarher bei Gegenverkehr überholt werden wenn MINDESTENS 9,1m Straßenbreite vorhanden ist, ausserorts 9,6m.

KFZ-Führer haltet euch daran!

Wieviel Platzbedarf wird für KFZ-Begegnung kalkuliert, Fahrbahnbreite 7,5m ist für 2-sprurige Nichtbundesstraßen die Regel.

Zwei PKW = 4,4m Rest 3,1m. Rest = 2-mal 75cm zum Fahrbahnrand und 150cm Begegnungsabstand.

 

Auf einer 7,5m breiten Straße darf ein Radfahrer NICHT überholt werden wenn ein anderer Radfahrer im Gegenverker ist, Rechnung:

 

Zu überholender 50cme vom rechten Rand und 75cm breit = 1,25m

 

ebenso der Radfahrer im Gegenverkehr auch 1,25m

 

Zusammen 2,5m

 

Der Überholer muß beidseitig 1,5m Abstand gewähren = 3m

 

Das macht schon 5,5m, Statsstraßen sind nur 7.5m, Kreisstraßen meist nur 6m breit.

 

Das bleibt nur 2m oder 50cm für den PKW.

 

Folgerung, wenn Gegenverkehr ist dürfen Radfahrer auf 2-spurigen Strassen nicht überholt werden. Ausserorts muß der Abstand dan osgar 2x 2m sein.

 

2,5m zwei Radfahrer, 4m rechts und links für den Überholer zu den Radfahrern, es reicht nicht!

 

 

Praktisch, ab Montag Überholverbot bei JEDEM Gegenverkehr.

 

 

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Praktisch, ab Montag Überholverbot bei JEDEM Gegenverkehr.

@kolbenfeder: Praktisch ab Dienstag! Das Überholverbot bei Gegenverkehr galt eigentlich schon immer, wenn man den korrekten Abstand einhalten wollte. Erst recht, wenn man noch einen Sicherheitsabstand bei z. B. unsicherem Fahrradfahrerstil draufschlagen wollte, sprich man fährt ein großen Bogen. Man fährt auf Gefühl, da es keine Seiten-Abstandsmesser gibt. Auch das neue Gesetz ist klassisch eine Luftnummer, da die Polizei den Abstand nicht kontrolliert und nicht kontrollieren kann.

Es besteht auch kein fiskalisches Interesse :yawn: , da eine Massenabzocke nicht möglich ist :whistle: .

:nolimit:

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Hallo,

wenn ein PKW-Führer auf 7,5m breiten Straße ausserorts einen Radfahrer überholt bei beliebigen Gegenverkehr oder auch links gehenden Fußgängern dann muß nicht gemssen werden. Das geht so oder so nicht auf!

 

2-mal Radfahrer mindestens 1,5m, 2-mal 2m Seitenabstand = 5,5m, der Rest reicht nicht für 2,1m PKW mit Spiegeln. Und auf Kreisstrassen mit 6,5 schon garnicht.

 

Da muß nicht gemessen werden, allenfalls die PKW-Breite.

 

Deshalb meine Anregung,

 

1. generelles überholverbot bei JEDER Art von Gegenverkehr auf 2-spurigen Straßen,

 

2. Das beschilderte Überholverbot auch auf Zweiräder ausdehnen. Rechtlich durch den geforderten Abstand sind Fußgänger, Rad- und Mopedfahrer ebenso breit wie PKW.

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Moin Moin

 

 

StVZO = StVO ?

Fiel mir auch sofort auf.

Warum sollte eine Verhaltensregel in der StVZO stehen?

 

Und warum ab Montag?

Weiß Heise mehr?

Kommt Montag endlich die Veröffentlichung der neuen StVO im Bundesanzeiger?

 

Man muss das locker sehen.

Es wurden bisher keine Seitenabstände eingehalten, warum also künftig?

 

 

Gruß

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@Kolbenfeder, dann dürfen wir also auch davon ausgehen, dass Radfahrer künftig nicht mehr rechts an langsam fahrenden Kolonnen vorbeifahren dürfen/werden, wenn sich diese nicht mindestens auf der Gegenspur bewegen? Oder reicht da weiterhin halbe Lenkerbreite aus, um sich vorbeizuquetschen?

Aber vielleicht vertrittst Du ja auch die Auffassung, dass im Falle eines gar nicht so unwahrscheinlichen Falles dann eben auch die Autofahrer Schuld sind, da diese nicht ausrechend Platz nach rechts gelassen haben? Fragen über Fragen!

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@silverbandits: Joh, der (Kampf-)Radler dürfte logischerweise seine Schmalheit im Straßenverkehr nicht ausnutzen dürfen, sprich ein Durchquetschen ohne Sicherheitsseitenabstand geht nicht und bedeutet also faktisch ein Einreihen in die Pkw-Schlange.

 

@bambam&@sobbel: Was ist mit Euch los :schreck: ? Zuviel Corona-Bier getrunken? @kolbenfeder verlinkt einen Beitrag aus einem Forum! Es wäre ja genauso bierselig, wenn jemand die Beiträge von @sobbel hier aus dem RF anderweitig zitiert und dann andere dies für bare Münze nehmen würden :whistling: .

:nolimit:

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@diplomat: Dann sind rallyemäßig das Bankett bzw. der Grünstreifen links noch mit einzubeziehen. Zur Nachahmung nicht geeignet.

Wir machen den Verkehr noch theoretischer, klimaschädlicher und ungerechter!

Ihr Minister vom BMVI (Bundesministerium "Vollpföstige Irrläufer") ;) ;) ;)

Glosse!

:nolimit:

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@m3, wenn ich das richtig sehe,fährt der Radfahrer rechts an dem vor der roten Ampel stehenden Auto vorbei. Das Auto steht. Warum soll das verboten sein? Warum Mindestabstand?

Der Autofahrer darf danach, bei "Grün" mit 1,5 m Mindestabstand am Radfahrer vorbei fahren.

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@rth, und was ist, wenn das Kraftfahrzeug mit 15 cm Abstand zu Bordstein in der Schlange steht, oder ist das verboten?

Wir beobachten das hier immer wieder, dass sich Radfahrer an der sich stockend vorwärtz bewegenden Kolonne rechts überholen. Die Fahrzeuge parken dort ja nicht, sondern "rollen" im Stop-and-Go bis zur Ampel. Der Radfahrer kann seltenst einschätzen, ob und wann der Autofahrer wieder anfährt. Dieser muss aber förmlich riechen, dass sich wieder so ein suizidgefährdeter Pedal-Ritter von hinten anschleicht?!

 

Ich hege seit längerem den stillen Verdacht, dass nicht weniger der an Kreuzungen "umgenieteten" Radfahrer genau solche ignoranten Blindpesen sind. In der Berichterstattung über solche Unfälle sind NATÜRLICH immer nur die bitterbösen LKW-Fahrer schuld.

 

Ich habe übrigens einen solchen kleinen Crash in einer Schlange auch schon mal life beobachten können, als ein Radfahrer rechts an der sich langsam bewegenden Kolonne vorbei schoss und dabei die Bekanntschaft mit dem Kotflügel eines nach rechts abbiegenden PKW machte. Nachdem er sich am Boden wiederfand, schüttelte er sich einmal kurz, sprang wieder auf sein Rad und ward nicht mehr gesehen. Offensichtlich war ihm klar gewesen, dass ER hier was falsch gemacht hatte!

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@SilverBanditS, das einige Radfahrer „suizidgefährdet“ bzw. süchtig sind glaube ich manchmal auch.
Nichtsdestotrotz, wenn der Radfahrer rechts am stockendem bzw. stehenden Verkehr vorbeifahren kann darf er das.
Aus „Selbsterhaltung“ verzichte ich in der Regel auf dieses Recht, vor allem neben LKW.
Bis auf 15 cm an den Bordstein ranfahren ist In Regel nur sinnvoll, wenn du gerade aus fahren willst. Beim Rechsabbiegen bekommst du, je nach Fahrzeug und Breie der Straße, Probleme mit dem Hinterrad.

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Nichtsdestotrotz, wenn der Radfahrer rechts am stockendem bzw. stehenden Verkehr vorbeifahren kann darf er das. ...

...dass die StVO dieses nicht verbietet, das weiß ich. Nur will es mir nicht so recht einleuchten, wo der Unterschied beim Abstand halten liegen soll, wenn der Radfahrer mit z.B. 5 km/ Differenzgeschwindigkeit rechts vorbei fährt und wenige Augenblicke später der Autofahrer ihn wiederum mit selber Differenz überholt. Warum also zur Hölle, ist der Abstand nicht wichtig, wenn der Radfahrer rechts "überholt"?!

 

Aus „Selbsterhaltung“ verzichte ich in der Regel auf dieses Recht, vor allem neben LKW.

...kluge und vor allem lebenserhaltende Entscheidung.

 

Bis auf 15 cm an den Bordstein ranfahren

 

Die "15 cm" funktionieren in der Stop-and-Go-Kolonne ganz gut. Es geht dabei auch nicht darum, Radfahrer zu ärgern, sondern sich selbst vor bösen Überraschungen zu schützen. Oftmals kann man gar nicht so schnell gucken, wie die rechts vorbei schießen, wenn sie nur die kleinste Lücke erspähen.

 

An der Kreuzung selbst hat man sehr oft für wenige Meter aufgemalte Radstreifen, so dass man dort ohnehin etwas nach links muss.

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@SilverBanditS, Frage dazu den Verkehrsexperten „deiner“ Lieblings — Partei. Ich kann nur sagen, dass, ...., aber nicht warum und was sich der Gesetzgeber und später die Gerichte dabei gedacht haben.

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Ab Montag Radfahrer mit mindestens 150cm Seitenabstand überholen,

ausserorts, wenn Kinder tranportiert werden oder an deutlichen Steigungen mit 200cm. Jetzt Teil der StVZO mit Bußgeldanhang, bisher nur Teil der Rechtsprechung in Nachbetrachtung von Unfällen.

Eine Rechnung:

Der Gesetzgeber geht von 150cm aus, daraus ergibt sich zugestandene Spurtreue von 75cm für KFZ und Radfahrer.

Also Radfahrer 75cm vom rechten Straßenrand,Eigenbreite des Raders 75cm.

Rechter Rand 75cm

Fahrradfahrer 75cm

Schutzabstand 150cm

PKW 210cm, LKW 2,75m mit Spiegeln.

---------------------------------

= 510cm

ein evtl. Gegenverkehr mit Eigenbreite 210cm und nur 40cm von Straßenrand = 250cm

Abstand zum Gegenverkehr auch 150cm, beiden 75cm Spurvarianz zugestanden.

gleich weitere 4m.

Daraus folgt NUR auf einer Straße mit 2 Spuren darf ein Radfarher bei Gegenverkehr überholt werden wenn MINDESTENS 9,1m Straßenbreite vorhanden ist, ausserorts 9,6m.

KFZ-Führer haltet euch daran!

Wieviel Platzbedarf wird für KFZ-Begegnung kalkuliert, Fahrbahnbreite 7,5m ist für 2-sprurige Nichtbundesstraßen die Regel.

Zwei PKW = 4,4m Rest 3,1m. Rest = 2-mal 75cm zum Fahrbahnrand und 150cm Begegnungsabstand.

 

Auf einer 7,5m breiten Straße darf ein Radfahrer NICHT überholt werden wenn ein anderer Radfahrer im Gegenverker ist, Rechnung:

 

Zu überholender 50cme vom rechten Rand und 75cm breit = 1,25m

 

ebenso der Radfahrer im Gegenverkehr auch 1,25m

 

Zusammen 2,5m

 

Der Überholer muß beidseitig 1,5m Abstand gewähren = 3m

 

Das macht schon 5,5m, Statsstraßen sind nur 7.5m, Kreisstraßen meist nur 6m breit.

 

Das bleibt nur 2m oder 50cm für den PKW.

 

Folgerung, wenn Gegenverkehr ist dürfen Radfahrer auf 2-spurigen Strassen nicht überholt werden. Ausserorts muß der Abstand dan osgar 2x 2m sein.

 

2,5m zwei Radfahrer, 4m rechts und links für den Überholer zu den Radfahrern, es reicht nicht!

 

 

Praktisch, ab Montag Überholverbot bei JEDEM Gegenverkehr.

 

 

 

Und schon Kamera zum Anzeigen bestellt.

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@Kolbenfeder, Vorschlag zur konsequenten Umsetzung: ALLE Fahrräder sind mit FEST installierten UND gut sichtbaren Abstandshaltern von 1,5 m nach links, auf 2 m ausklappbar auszustatten. Damit ist sichergestellt, dass der Überholende diesen Abstand auch nicht unterschätzen kann. UND Radfahrer können sich nicht mehr einfach so unentdeckt durch jede kleinste Lücke quetschen. Da hättest Du doch sicher kein Problem mit, oder?

 

Da wir auch schon vorher beim Überholen immer mehr als genug Abstand zu Radlern gelassen hatten, änderte sich für uns REIN GAR NICHTS. Aber ob den Radlern das gefallen würde?!

 

Mal ganz nebenbei: Wenn in den Medien von Unfällen mit Radfahrern berichtet wird, so sind das meistens Begegnungen im Kreuzungsbereich. Eher selten bis gar nicht wird von Unfällen beim direkten Überholen auf geraden Strecken berichtet. Nun ist die Berichterstattung in den Medien sicherlich nicht repräsentativ für das gesamte Unfallgeschehen zwischen KfZ und Radfahrern (@Biber oder @Kolbenfeder haben vielleicht eine Statistik parat?), aber stutzig macht es schon.

 

Meine Vermutung (und eigene Beobachtung): Das Problem ist eher selten, dass ein Überholendes KfZ den Radler wegmäht (wenn dieser nicht gerade unvermittelt einen Haken schlägt), da der aufmerksame KfZ-Lenker den Radfahrer rechtzeitig erkennt und ihn so sicher überholen kann. Problematisch wird es doch immer sehr schnell dann, wenn Radler aus jeder nur erdenklichen (und unerdenklichen) Richtung wie aus dem Nichts an anderen Fahrzeugen sich vorbeimogeln. UND genau daran wird diese neue "Regelung" rein gar nichts ändern!

 

Meine Befürchtung: Das Unfallgeschehen mit Radlern wird sich durch diese Neu-Regelung kein Deut verbessern. Eher im Gegenteil: Weil Radler sich nun noch mehr vom Gesetzgeber bestärkt fühlen könnten, dass sie quasi alles dürfen und der KfZ-Verkehr ihnen jederzeit aus dem Weg springen müsste!

Diesen Irrglauben werden auch in Zukunft (zu) viele vermeintlich Unkaputtbare mit ihrer Gesundheit oder gar ihrem Leben bezahlen.

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Moin Moin

 

 

ALLE Fahrräder sind mit FEST installierten UND gut sichtbaren Abstandshaltern von 1,5 m nach links, auf 2 m ausklappbar auszustatten.

Ich find die Dinger Klasse.

Die gabs vor Jahren schon - aber kürzer.

Da kann sich der Beifahrer des Autofahrers schön dran festhalten und sich ziehen lassen.

Anders kann man als Autofahrer ja den Zick-Zack-Kurs des Radfahrers nicht mitmachen.

 

 

Gruß

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Tja, ein Mist wie die neue STVO inkl. Bußgeldkatalog kommt eben dabei raus, wenn man einen Totalversager (z.B. Mautdebakel) nicht aus dem Amt entfernt, sondern sich dieser, weil mit dem Rücken an der Wand stehend, von linksgrünversifften Ideologen am Nasenring durch die Arena ziehen lässt.

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Wenn man weiß, wie breit ein Fahrstreifen ist (läßt sich ausmessen), und dieser eben auch noch mit entsprechender Markierung versehen ist, so kann man sicher unschwer erkennen, wo sich das überholende Fahrzeug befindet und ob es den geforderten Mindestabstand auch einhält. Außerorts dürfte das bei normalen Kreisstraßen (3m Breite pro Fahrstreifen und ohne Seitenstreifen) bspw. bedeuten, daß sich der überholende Pkw komplett auf dem Gegenfahrstreifen und damit links neben der Fahrstreifenbegrenzung befinden muß, da Fahrradfahrer für gewöhnlich nicht auf der Fahrbahnbegrenzung fahren, sondern mindestens einen halben bis einen Meter links daneben.

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Wenn man weiß, wie breit ein Fahrstreifen ist (läßt sich ausmessen), und dieser eben auch noch mit entsprechender Markierung versehen ist, so kann man sicher unschwer erkennen, wo sich das überholende Fahrzeug befindet und ob es den geforderten Mindestabstand auch einhält. Außerorts dürfte das bei normalen Kreisstraßen (3m Breite pro Fahrstreifen und ohne Seitenstreifen) bspw. bedeuten, daß sich der überholende Pkw komplett auf dem Gegenfahrstreifen und damit links neben der Fahrstreifenbegrenzung befinden muß, da Fahrradfahrer für gewöhnlich nicht auf der Fahrbahnbegrenzung fahren, sondern mindestens einen halben bis einen Meter links daneben.

 

Sehen≠Beweisen können

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Wenn man weiß, wie breit ein Fahrstreifen ist (läßt sich ausmessen), und dieser eben auch noch mit entsprechender Markierung versehen ist, so kann man sicher unschwer erkennen, wo sich das überholende Fahrzeug befindet und ob es den geforderten Mindestabstand auch einhält. Außerorts dürfte das bei normalen Kreisstraßen (3m Breite pro Fahrstreifen und ohne Seitenstreifen) bspw. bedeuten, daß sich der überholende Pkw komplett auf dem Gegenfahrstreifen und damit links neben der Fahrstreifenbegrenzung befinden muß, da Fahrradfahrer für gewöhnlich nicht auf der Fahrbahnbegrenzung fahren, sondern mindestens einen halben bis einen Meter links daneben.

 

Sehen≠Beweisen können

 

Per Foto!

Wenn bekannt ist wie Breit die Straße ist, wenn Bekannt ist wie Breit das Auto ist, warum sollte man dann nicht genau ausrechnen können wie groß der Abstand beim Überholen war.

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Sehen≠Beweisen können

Meine Aussage reicht da völlig. Ist bei Gurt-, Rotlicht- und Handyverstößen etc. nicht anders.

 

 

 

Übernehmen dann zukünftig die Providas auch diese Überwachung, oder wer sollte die Fotos machen?

Entweder so wie von @Sobbel beschrieben oder halt mit der in jedem Streifenwagen verbauten Frontkamera.
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Da mir dazu keinerlei Werte vorliegen, auch keine Gerichtsurteile, würde ich zu Gunsten des Betroffenen immer von den geringeren Werten ausgehen. Beim Pkw also das Fahrzeug (ohne Außenspiegel) und beim Fahrrad max. die Statur (Schulterbreite) des Fahrers.

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Moin Moin

 

 

Simple Frage, was sind die Messgrenzen? Aussenkante Fahrzeug oder Aussenkante Spiegel? Fahrradmitte oder Aussenkante Lenker?

Das wird irgendwann die Rechtsprechung festlegen.

 

Auch wenn Fotos immer sehr aussagekräftig sind, dürften die in so einem Fall als Beweismittel nicht viel taugen.

So ein Fahrrad fährt ja immer in einer Pendelbewegung. Je nach dem Zeitpunkt der Aufnahme ist also mehr oder weniger Abstand zu sehen.

Dazu kommt ja noch, das dass Foto irgendwie ausgewertet werden müsste.

Was sollten die Kollegen so einem Autofahrer sagen bzw. nach dem Anhalten vorwerfen?

keine Ahnung "Ihnen könnte möglicherweise vielleicht evtl. eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden, je nachdem wie die Bilder geworden sind."

 

Vielleicht wäre ein Video besser.

Da könnte aus der weitesten und nahesten Distanz ein Mittelwert gebildet werden - hi hi.

 

Die Bestimmung wird sich vielleicht als politischer Schnellschuß herausstellen.

 

Ich bin aber alter Autobahner und für sowas der falsche Erklärbär.

 

 

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

@Sobbel, das wird sicher ein neues Geschäftsfeld für „Gutachter“.

Seh ich auch so - insbesondere nach Unfällen.

 

Auf Autobahnen gibts Erfahrungsgemäß wenig bis gar keine Radler - also nicht mein Tätigkeitsfeld.

 

 

Gruß

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Eher selten bis gar nicht wird von Unfällen beim direkten Überholen auf geraden Strecken berichtet.

Stimmt, mir wurde schon an engen Stellen der Spiegel vom Rad abgefahren, in fällen wo ich nicht weit genug mittig war und meine Fahrspur dicht machte.

 

Aber es geht schlicht darum daß in Zukunft klar wird, nur überholen ganz auf der Gegenfahrbahn, nur wenn kein Gegenverkkehr ist.

 

PS.: Ampelstau rechts vorbeischleichen nein, Spurmitte ganz gelassen auch warten.

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Aber es geht schlicht darum daß in Zukunft klar wird, nur überholen ganz auf der Gegenfahrbahn, nur wenn kein Gegenverkkehr ist.

...aber dann machte doch die separate Fahrradspur keinen wirklichen Sinn (mehr).

 

PS.: Ampelstau rechts vorbeischleichen nein, Spurmitte ganz gelassen auch warten.

...das ist sehr löblich, hier allerdings nur sehr selten bis gar nicht zu beobachten.

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PS.: Ampelstau rechts vorbeischleichen nein, Spurmitte ganz gelassen auch warten.

...das ist sehr löblich, hier allerdings nur sehr selten bis gar nicht zu beobachten.

 

Ist das denn jetzt verboten? Ich denke nicht. Leider.

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ALLE Fahrräder sind mit FEST installierten UND gut sichtbaren Abstandshaltern von 1,5 m nach links, auf 2 m ausklappbar auszustatten.

Ich find die Dinger Klasse.

 

Richtig klasse sind die erst, wenn an der Spitze ein Behälter montiert ist, in dem sich eine lacklösende Flüssigkeit befindet, die bei Kontakt mit Blech über einen Schwamm o.ä. abgegeben wird. In dem Fall sollten die Abstandshalter natürlich etwas kürzer sein (Toleranz muß sein) und entsprechende Warnhinweise tragen. Ich könnte mir gut vorstellen, daß das bei den meisten Autofahrern die Bereitschaft zu StVO-konformen Verhalten deutlich erhöhen würde.

 

Meine Aussage reicht da völlig.

Darüber entscheidet im Zweifel der Richter. Das

Ist bei Gurt-, Rotlicht- und Handyverstößen etc. nicht anders.

Wenn Polizeibeamte diese Abstandsverstöße genauso intensiv verfolgen wie sie nach meinen Beobachtungen andere 'Beobachtungs-'OWi's verfolgen, brauchen sich die Autofahrer keine großen Sorgen zu machen. Interessant wird sein, wieviele Anzeigen es von Radfahrern geben wird und wieviele dieser Anzeigen zu einem Bußgeld führen werden. Ich gehe von einer recht geringen Quote aus.

 

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Richtig klasse sind die erst, wenn an der Spitze ein Behälter montiert ist, in dem sich eine lacklösende Flüssigkeit befindet, die bei Kontakt mit Blech über einen Schwamm o.ä. abgegeben wird. In dem Fall sollten die Abstandshalter natürlich etwas kürzer sein (Toleranz muß sein) und entsprechende Warnhinweise tragen. Ich könnte mir gut vorstellen, daß das bei den meisten Autofahrern die Bereitschaft zu StVO-konformen Verhalten deutlich erhöhen würde.

Warum nicht gleich magnetische Handgranaten, die sich an das überholende Fahrzeug heften und nach etwas 100 Metern auslösen ?

Es lässt zumindest tief blicken, mit welchen Gedanken sich die grüne Welt beschäftigt. :schreck:

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Stimmt, mir wurde schon an engen Stellen der Spiegel vom Rad abgefahren, in fällen wo ich nicht weit genug mittig war und meine Fahrspur dicht machte.

@kolbenfeder: Den Ball mal flach halten. Mir hat mal ein Radfahrer durch's offene Fenster ins Gesicht gespuckt.

:nolimit:

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Die Bestimmung wird sich vielleicht als politischer Schnellschuß herausstellen.

@sobbel: Nicht nur vielleicht, es ist ahndungsmäßig eine Luftnummer. Nur wenn es knallt und dann ein Gutachter feststellt....

:nolimit:

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Gestern bin ich eine ca. 6 km lange Strasse gefahren, die immer so ca. 4 m breit war - agO.

(https://www.google.de/maps/dir/52.3543356,13.8298822/52.3805118,13.7688913/@52.3644606,13.7836996,14.26z/data=!4m2!4m1!3e0!5m1!1e1)

 

Die ganze Strecke kein anderes Auto im Gegenverkehr. Nur einmal 2 Radfahrer vor mir, die ich (langsam am äußersten linken Rand fahrend aber ja trotzdem verbotswidrig) überholt habe.

 

Erwartet man wirklich, dass man als Autofahrer die 6 km einem Radfahrer hinterherfahren würde?

Würde das hier einer von euch wirklich tun?

Mal ehrlich.

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@SNBoris, Gegenfrage: Auf der BAB fährt vor dir ein Schwertransporter der nicht überholt werden kann. Zwängst du dich mit „Gewalt“ über dem Standstreifen vorbei?

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Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich!

Es ist ja wohl immer noch ein Unterschied, ob man hinter einem Schwertransport, den man nicht überholen KANN oder hinter 2 Radfahrern mit vielleicht 15 bis 20km/H, die man zwar gefahrlos überholen kann, aber (auf Grund eines willkürlich festgelegten Mindestabstands) nicht darf, hinterher fährt.

Andererseits müssten die Radfahrer, als "langsam fahrende Fahrzeuge" bei Zeiten Platz machen und die folgenden Fahrzeuge passieren lassen.

 

Grüße

Wolle

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@Wolle63, das ist falsch. Auf einer 4 m breiten Straße darfst du mit den meisten Autos nicht überholen. Fahrzeugbreite 2,00 m, 2,00 m Sicherheitsabstand. Wo bleibt der Radfahrer?

Überholst du den Trecker mit (stinkenden) Güllewagen auf der Landstraße im Überholverbot?

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Hi,

 

öhmmmmmm, wenn dort explizit ein Schild steht, natürlich nicht! Und wenn ich ihn (erlaubt) überhole, dann muss ich auch keine 2m Sicherheitsabstand einhalten. ;)

Ich behaupte mal, der Gesetzgeber hat solche schmalen Straßen bei dieser neuen "Idee" überhaupt nicht auf dem Schirm gehabt.

 

Grüße

Wolle

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Siehst du, du überholst nicht. Warum willst du den Radfahrer überholen? Ist ebenfalls verboten und der stinkt nicht.

 

(Ich würde in beiden Fällen überholen und nicht jammern wenn ich erwischt würde).

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Auf der BAB fährt vor dir ein Schwertransporter der nicht überholt werden kann. Zwängst du dich mit „Gewalt“ über dem Standstreifen vorbei?

Ersetze kann durch darf, denke Dir hinter dem Schwertransporter noch mindestens ein BF3 mit eingeschaltetem 'Überholverbot' auf dem Dach und die Antwort lautet (generell, nicht konkret): ja klar. Früher oder später wird es irgendeiner versuchen. Ich habe auch schon Fälle gesehen, in denen sich Autofahrer auch durch Sobbel und Kollegen (mit eingeschaltetem Blaulicht, eh' klar) nicht irritieren liessen.

 

Es ist ja wohl immer noch ein Unterschied, ob man hinter einem Schwertransport, den man nicht überholen KANN

Siehe oben.

 

oder hinter 2 Radfahrern mit vielleicht 15 bis 20km/H, die man zwar gefahrlos überholen kann, aber (auf Grund eines willkürlich festgelegten Mindestabstands) nicht darf, hinterher fährt.

Genau. Das mit dem gefahrlos entscheidet der Autofahrer (ganz objektiv, aber das muß ja eigentlich nicht extra erwähnt werden), nicht der Gesetzgeber (willkürlich, wie wir ja wissen). Übrigens: wenn Du Pech hast, schafft der Schwertransporter vor Dir nicht mal 15 bis 20 km/h.

 

Andererseits müssten die Radfahrer, als "langsam fahrende Fahrzeuge" bei Zeiten Platz machen und die folgenden Fahrzeuge passieren lassen.

Korrekt. Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dürfte eher selten passieren.

 

Überholst du den Trecker mit (stinkenden) Güllewagen auf der Landstraße im Überholverbot?

Das ist - abhängig von der Länge des Überholverbotes - eine eher rhetorische Frage.

 

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@SNBoris, Gegenfrage: Auf der BAB fährt vor dir ein Schwertransporter der nicht überholt werden kann. Zwängst du dich mit „Gewalt“ über dem Standstreifen vorbei?

Auf dem Standstreifen sicherlich nicht.

Aber wenn das Verhältnis Restbreite zu Länge/Dauer der in dieser Restbreite zu fahrenden Strecke/Zeit

sowie der geschätzten bei Nichtüberholen hinter dem Transporter zu fahrenden Zeit ähnlich ist, wie das bei dem Fahrradfahrer vom Wochenende, dann ja.

(Nichtanwesenheit von Polizei natürlich vorausgesetzt - damit wohl eher unmöglich)

 

Überholst du den Trecker mit (stinkenden) Güllewagen auf der Landstraße im Überholverbot?

Das gleiche wie oben.

Wobei hier das Überholverbot und die vermuteten Gründe dafür

in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.

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@SNBoris, wie oft hast du auf einer 4 m Breiten Straße einen Polizeibeamten gesehen?

 

Ich wiederholt, die fragen Hundehalter gegen Mitternacht: Wir suchen eine 91 jährige, verwirrte Frau, haben Sie etwas gesehen o.Ä. (In der Nähe befinden sich mehrere Altenheime)

Auf Streife noch nie!

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Auf Streife noch nie!

Das würde ich nicht verallgemeinern. Denn meine hiesigen Kollegen sind es und ich zZ (wegen Corona temporär im Wachdienst) auch.

 

Bzgl. des Überholens:

 

- bei einer relativ schmalen und doch recht langen Straße würde ich unter entsprechender Vorsicht und mit geringfügig höherer Geschwindigkeit den Radfahrer auch überholen, auch wenn der Abstand denn eben nur zB einen Meter beträgt. Ich hab es auch noch nie erlebt, daß Radfahrer das herannahende Fahrzeug nicht wahrgenommen (sich umschauen) und sich entsprechend verhalten (fair = möglichst weit rechts gefahren) haben. Das entspricht zB meinem Verständnis von gegenseitiger Rücksichtnahme und einem Miteinander im Straßenverkehr.

- bei den besagten Schwertransporten verhält es sich - soweit ich das beobachten und miterleben konnte - so, daß die auf den BABen idR in der Nacht fahren, wo ohnehin wenig los ist. Meistens belegen sie dabei zwei von drei Fahrspuren, so daß man auf der linken immer noch überholen kann. Wenn nicht, hat man eben tatsächlich Pech gehabt und fährt mit 60 bis 80 km/h hinterher. Oder sucht sich - wenn möglich - eine Ausweichroute. Über den Standstreifen zu überholen ist definitiv inakzeptabel.

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@Bluey, ich habe auf dieser schmalen Straße noch nie einen Streifenwagen gesehen, Ausnahme ein Heimbewohner wurde gesucht.

(Was jedes Jahr mehrfach passiert).

Ich kann mir auch nicht vorstellen, was sie dort zu suchen haben, es gibt sicher wichtige Straßen die Routinemäßig befahren werden sollten.

Aber ich bin ja Laie.

Und die sklavische Einhaltung von Vorschriften halte ich eh für „Unproduktiv“.

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