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Zeugenbefragungsbogen


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Hallo zusammen,

 

Mir wurde als Mieter eines Fahrzeugs ein Zeugenanhörungsbogen zugesendet. Ich bin nicht selbst gefahren. Der Verstoß (Abstandsverstoss / 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot) war ca 6 Wochen vor erhalt des Bogens.

 

Würdet ihr den Bogen zurücksenden und Angaben machen oder es drauf ankommen lassen?

 

Vielen Dank für eure Ideen.

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Moin Moin

 

 

 

... oder es drauf ankommen lassen?

Worauf willst du es ankommen lassen?

 

 

Wenn du nicht gefahren bist, wird ja ein anderer auf dem Foto zu erkennen sein - dann Einspruch mit Nennung von Ross und Reiter.

Wenn du doch gefahren bist, bist logischerweise du auf dem Bild - was soll dann rauskommen?

 

 

Gruß

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Hallo, war denn der Mitfahrer beim Vermieter eingetragen? Dann könnte die Behörde alleine innerhalb der Verjährung darauf kommen. Ansonsten kannst Du auf Zeit spielen. Was für einen Bogen hast Du bekommen?

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Hallo, war denn der Mitfahrer beim Vermieter eingetragen? Dann könnte die Behörde alleine innerhalb der Verjährung darauf kommen.

Wenn damit gemeint sein sollte, daß der Vermieter der Behörde diese Information weitergeben könnte: wird er nicht tun, wenn er nicht scharf darauf ist, sich datenschutzrechtliche Probleme einzuhandeln.

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Du hast sicherlich eine Grundlage?

Klar. Grundlage ist die fehlende (datenschutz-)rechtliche Grundlage, auf der der Autovermieter der Behörde entsprechende Informationen weitergeben dürfte.

 

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Der Vermieter wird denn Kreis der in Frage kommende Fahrer zur Vermeidung eines Fahrtenbuchs an die Behörde melden, so wie auch Arbeitgeber bei Poolfahrzeugen alle möglichen Fahrer benennen. Sollte auch irgendwo in Tiefen des OwiG stehen.

 

Solltest Du nicht erstmal eine Beleg für Deine These liefern?

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Der Vermieter wird denn Kreis der in Frage kommende Fahrer zur Vermeidung eines Fahrtenbuchs an die Behörde melden

Die Vermietfirma wird durch die Ordnungsbehörde aufgefordert, den Mieter (der für die Zeit der Anmietung gewissermaßen die Rolle des Halters übernimmt) des Fahrzeuges zu benennen. Die Vermietfirma wird dieser Aufforderung ausnahmslos nachkommen, so daß sich die Frage nach einer Fahrtenbuchauflage gar nicht erst stellt.

 

Der Kreis der in Frage kommenden Fahrer eines Mietfahrzeuges ist jedenfalls für die Vermietfirma quasi unendlich, die Eingrenzung auf einen oder mehrere tatsächliche Fahrer für sie faktisch unmöglich. Für die Nennung irgendwelcher, in dem Vertrag mit dem Mieter aufgeführten Personen gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Behörde fragt deshalb auch nicht danach - warum sollte sie auch? Ihr reicht der 'Halter', und wie in jedem anderen OWi-Verfahren gibt sie dem die Gelegenheit, den anderen Fahrer zu benennen.

 

so wie auch Arbeitgeber bei Poolfahrzeugen alle möglichen Fahrer benennen.

Der AG wird nur dann alle möglichen Fahrer benennen, wenn die Fahrzeuge ohne Nachvollziehbarkeit von allen möglichen Fahrern genutzt werden. Das dürfte eher selten der Fall sein, schließlich haben die wenigsten AG ein Interesse an einer kostenpflichtig angeordneten Fahrtenbuchauflage.

 

Poolfahrzeuge werden regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum einer bestimmten Person zur Nutzung überlassen. Wenn diese Person dann andere Personen ans Steuer lässt, ist das grundsätzlich nicht das Problem des AG.

 

Gleiches gilt für den klassischen Firmenwagen, den der Mitarbeiter z.B. auch privat nutzen darf. Auch hier wird er AG den Namen des Mitarbeiters angeben, aber die Behörde nicht darauf hinweisen, daß dessen Ehefrau und seine fünf Kinder ebenfalls fahren dürfen bzw. könnten.

 

Sollte auch irgendwo in Tiefen des OwiG stehen.

Prima. Dann müßtest Du jetzt nur noch rausfinden, wo genau das steht.

 

Solltest Du nicht erstmal eine Beleg für Deine These liefern?

Welche These meinst Du? Die, das die Vermietfirma durch die Behörde aufgefordert wird, auch die im Vertrag genannten berechtigten Fahrer zu benennen? Das wäre Deine Aufgabe.

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24 BDSG-neu

Ich nehme an, Du möchtest mit der §-Nennung meine Aussage widerlegen? Dann erklär mal, wie Du das meinst.

 

 

24 BDSG-neu

163b, 163 StPO.

 

Ich nehme an, Du möchtest mit der §-Nennung Deine oben hinterfragte Aussage widerrufen und jetzt mit der StPO meine Aussage widerlegen? Dann erklär mal, wie Du das meinst.

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..., den Mieter (der für die Zeit der Anmietung gewissermaßen die Rolle des Halters übernimmt).

Der Mieter ist der Mieter, nicht der Halter, auch nicht gewissermaßen in die Rolle des Halters geschlüpft. Er ist lediglich Nutzer des Fahrzeugs, mehr nicht.

 

Zu:

Hallo, war denn der Mitfahrer beim Vermieter eingetragen?

Was denkst Du (biber), warum wohl könnte oder würde ein Mitfahrer beim Vermieter (neben dem Mieter) mit erfaßt? Normalerweise - so kenne ich es - mietet jemand ein Fahrzeug und nimmt später mit, wen und wann er es will. Die Personalien dieser Person/en tauchen beim Vermieter nicht auf. Das ist vielmehr dann der Fall, wenn neben dem Mieter auch andere Personen als mögliche Nutzer=Fahrer des Fahrzeugs angegeben werden sollen.

Wenn das hier so zutreffen sollte, warum sollte der Vermieter in diesem Fall keine entsprechenden Auskünfte geben dürfen?

 

Ich habe gestern mal etwas gegoogelt, was den § 24 BDSG-neu betrifft. Recht aufschlußreich, was man dazu so findet. Danach ist es mit dem Datenschutz alles andere als immer völlig klar und problemlos auslegbar. Vielmehr scheiden sich da oftmals die Geister. Und spätestens, wenn ein Staatsanwalt die Polizei anweist, beim Vermieter die entsprechenden Daten zu ermitteln, kann, darf und wird der Vermieter dies auch tun.

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Wenn das hier so zutreffen sollte, warum sollte der Vermieter in diesem Fall keine entsprechenden Auskünfte geben dürfen?

In Anbetracht der Tatsache, daß es keinen Vertrag zwischen dem Vermieter und irgendwelchen weiteren Fahrern gibt: auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Vermieter entsprechende Auskünfte geben dürfen?

 

Ich habe gestern mal etwas gegoogelt, was den § 24 BDSG-neu betrifft. Recht aufschlußreich, was man dazu so findet. Danach ist es mit dem Datenschutz alles andere als immer völlig klar und problemlos auslegbar. Vielmehr scheiden sich da oftmals die Geister.

Nachdem Dein Kollege den § 24 BDSG offenbar wieder aufgegeben hat, wirst sicher Du erklären können, inwieweit dort meine Aussage widerlegt wird. Und wer legt die datenschutzrechtlichen Regeln in dem von Dir vertretenen Sinne aus und wo genau scheiden sich da die Geister?

 

Und spätestens, wenn ein Staatsanwalt die Polizei anweist, beim Vermieter die entsprechenden Daten zu ermitteln, kann, darf und wird der Vermieter dies auch tun.

Es ist ein offenbar gerade unter Polizisten leider weit verbreiteter Irrglaube, daß irgendwelche Anweisungen der Exekutive die Angewiesenen von jeglicher Verantwortung freistellen, sie sich also unter Hinweis auf die Anweisung nicht um gesetzliche Regelungen kümmern müssen.

 

(...)

Och bitte. Das ist doch nun wirklich nicht Dein Niveau.

 

Warum sollte die Verfolgungsbehörde sich irgendwelchen möglichen Problemen aussetzen, wenn doch der Mieter des Fahrzeuges bekannt ist und als Zeuge befragt werden kann? Müsste sie schließlich auch machen, wenn sich der Vermieter tatsächlich die Freiheit nähme und mitteilte, daß kein zusätzlicher Fahrer im Mietvertrag eingetragen ist.

 

Im übrigen: die Dame, die ich befragen konnte, hat mir gesagt, ihr jedenfalls sei ein entsprechender Fall (also die Frage nach eingetragenen weiteren Fahrern) nicht untergekommen. Sie ist allerdings schon ein paar Jahre raus aus dem Job bei der Autovermietung, das kann sich also inzwischen geändert haben. Gibt es hier Mitarbeiter der entsprechenden Behörde bzw. einer Autovermietung, die dazu etwas sagen können?

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welcher Rechtsgrundlage sollte der Vermieter entsprechende Auskünfte geben dürfen?

Schrieb ich doch schon

 

24 BDSG offenbar wieder aufgegeben hat

Wie kommst du denn darauf?

Jedoch braucht der 24 eine Datenerhebungsnorm.

 

 

Es ist ein offenbar gerade unter Polizisten leider weit verbreiteter Irrglaube,

Ist es? Dann wirst du bestimmt eine Umfrage präsentieren können aus der hervorgeht was Polizisten glauben?

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In Anbetracht der Tatsache, daß es keinen Vertrag zwischen dem Vermieter und irgendwelchen weiteren Fahrern gibt: auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Vermieter entsprechende Auskünfte geben dürfen?

Nachdem Dein Kollege den § 24 BDSG offenbar wieder aufgegeben hat, wirst sicher Du erklären können, inwieweit dort meine Aussage widerlegt wird. Und wer legt die datenschutzrechtlichen Regeln in dem von Dir vertretenen Sinne aus und wo genau scheiden sich da die Geister?

Ich werde Dir hier keine klausurtechnische Rechtsabhandlung liefern und aufdröseln, wie, wonach und warum es möglich ist (oder ggf. auch nicht). Du darfst aber gern etwas lesen.

 

Es ist ein offenbar gerade unter Polizisten leider weit verbreiteter Irrglaube, daß irgendwelche Anweisungen der Exekutive die Angewiesenen von jeglicher Verantwortung freistellen, sie sich also unter Hinweis auf die Anweisung nicht um gesetzliche Regelungen kümmern müssen.

Es ist unter den Bürgern ein leider weit verbreiteter Irrglaube, sie wüßten alles besser (als die Polizei oder StA). Ich schrieb auch nicht, daß die Anweisung eines StA die Polizei von jeglicher Verantwortung freistellen würde. Woher ziehst Du Dir das?! Wenn allerdings der StA die Anweisung erläßt, eine entsprechende Ermittlung zu tätigen und das auch noch sehr konkretisiert, so habe ich den StA im Rücken und kann mich auch auf dessen Anordnung berufen. Da muß ich selbst nicht noch einmal oder zusätzlich irgendwas abwägen. Das habe ich idR vorher getan und rufe den StA ja gerade deshalb an, um von diesem eine Bestätigung zu erhalten, daß ich mit meinem Vorhaben richtig liege. Andernfalls wird er es verneinen und die Sache ist erledigt.

 

 

 

Warum sollte die Verfolgungsbehörde sich irgendwelchen möglichen Problemen aussetzen, wenn doch der Mieter des Fahrzeuges bekannt ist und als Zeuge befragt werden kann? Müsste sie schließlich auch machen, wenn sich der Vermieter tatsächlich die Freiheit nähme und mitteilte, daß kein zusätzlicher Fahrer im Mietvertrag eingetragen ist.

1. glaube ich nicht, daß sich die Verfolgungsbehörde irgendwelchen möglichen Problemen aussetzt, wenn sie so wie von @hawethie angedeutet vorgeht.

2. wird die Behörde sicherlich AUCH, aber eben wohl nicht ausschließlich, den Mieter als Zeugen befragen. Das eine schließt das andere ja nicht aus.

3. wenn aber eine weitere Person im Mietvertrag eingetragen ist, so wüßte ich nicht, warum diese im Falle des Falles einen besonderen Schutz genießen sollte, zumal sie ja auch als Fahrer in Betracht käme.

 

 

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Schrieb ich doch schon

Du hast kommentarlos mehrere §§ genannt, ohne auch nur den Versuch zu machen, die Anwendbarkeit der von Dir genannten §§ auf den hier diskutierten Fall zu erklären. Aus den Erfahrungen mit Deinen juristischen Kenntnissen ist das sicher kein Zufall. Deshalb auch nur kurz: nein, diese §§ enthalten keine Rechtsgrundlage.

 

Ist es? Dann wirst du bestimmt eine Umfrage präsentieren können aus der hervorgeht was Polizisten glauben?

Beachte offenbar.

 

Ich werde Dir hier keine klausurtechnische Rechtsabhandlung liefern und aufdröseln, wie, wonach und warum es möglich ist (oder ggf. auch nicht).

Das wundert mich jetzt nicht so wirklich.

 

Du darfst aber gern etwas lesen.

Du hättest schon beim fünften Wort des Textes merken müssen, wie wenig diese Ausarbeitung auf den hier diskutierten Fall passt.

 

Es gibt für die Strafverfolgungsbehörden keine Möglichkeit, Toll Collect zur Herausgabe von Mautdaten zu zwingen. Wieso sollte dann ein Autovermieter von einer Bußgeldstelle gezwungen werden können, die Daten einer Person zu benennen, mit der der Vermieter nicht mal in einem Vertragsverhältnis steht?

 

Ich schrieb auch nicht, daß die Anweisung eines StA die Polizei von jeglicher Verantwortung freistellen würde. Woher ziehst Du Dir das?!

Mein Fehler, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Meine Äußerung bezog sich auf die Vermietfirma, der Satz hätte also lauten müssen: Es ist ein offenbar gerade unter Polizisten leider weit verbreiteter Irrglaube, daß irgendwelche Anweisungen der Exekutive die von der Polizei angewiesenen Personen bzw. Unternehmen von jeglicher Verantwortung freistellen, sie sich also unter Hinweis auf die Anweisung nicht um gesetzliche Regelungen kümmern müssen.

 

glaube ich nicht, daß sich die Verfolgungsbehörde irgendwelchen möglichen Problemen aussetzt, wenn sie so wie von @hawethie angedeutet vorgeht.

Mal ganz abgesehen davon, daß es bis zu dem amüsanten Beitrag von hawethie weder um ein Gerichtsverfahren noch um einen Mord noch um eine Zeugenbefragung ging, solltest Du nochmal über den Unterschied zwischen Judikative und Exekutive nachdenken.

 

wird die Behörde sicherlich AUCH, aber eben wohl nicht ausschließlich, den Mieter als Zeugen befragen. Das eine schließt das andere ja nicht aus.

Bisher hat sich noch niemand gefunden, der aus eigener Kenntnis mitgeteilt hat, daß die Behörde die hier diskutierte Anfrage überhaupt durchführt.

 

wenn aber eine weitere Person im Mietvertrag eingetragen ist, so wüßte ich nicht, warum diese im Falle des Falles einen besonderen Schutz genießen sollte, zumal sie ja auch als Fahrer in Betracht käme.

Niemand behauptet, daß die Person(en) einen besonderen Schutz genießen. Es geht einzig und allein darum, ob der Vermieter gezwungen werden kann, dem O-Amt die Daten der im Mietvertrag ggf. eingetragenen weiteren Personen mitzuteilen.

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Wieso sollte dann ein Autovermieter von einer Bußgeldstelle gezwungen werden können, die Daten einer Person zu benennen, mit der der Vermieter nicht mal in einem Vertragsverhältnis steht?

 

...und genau hier dürfte Dein grundsätzlicher Denkfehler liegen.

 

Soweit mir bekannt (jedenfalls war es bei unseren Mietverträgen bisher IMMER so) ist der Mieter immer gleich der berechtigte Fahrer, es sei denn, er hat (oftmals gegen Aufpreis) einen oder mehrere weitere Fahrer namentlich und mit FS-Nummer in den Vertrag aufnehmen lassen. Ist dies geschehen, so sind die weiteren Fahrer automatisch auch Bestandteil des Vertrages und somit auch nicht anonym.

 

Ist der weitere Fahrer nicht im Mietvertrag benannt und es ist dennoch ein Anderer gefahren, so dürfte dies einen Vertragsbruch durch den Mieter darstellen.

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Das wundert mich jetzt nicht so wirklich.

Das macht nichts. Ich gebe ohne weiteres zu, daß ich zu einer klausurtechnischen Abhandlung gar nicht mehr in der Lage bin. Dafür bin ich viel zu lange raus aus der Ausbildung. Solcherlei Abhandlungen gehören seit gut 30 Jahren nicht mehr zu meinen Tätigkeiten.

 

Du hättest schon beim fünften Wort des Textes merken müssen, wie wenig diese Ausarbeitung auf den hier diskutierten Fall passt.

:lol: Da ist sie wieder, die Rhetorik des Gregor Gisi Schade, daß Du nur bis zum fünften Wort gelesen hast. Wundert mich aber auch nicht wirklich.

 

 

 

Es gibt für die Strafverfolgungsbehörden keine Möglichkeit, Toll Collect zur Herausgabe von Mautdaten zu zwingen. Wieso sollte dann ein Autovermieter von einer Bußgeldstelle gezwungen werden können, die Daten einer Person zu benennen, mit der der Vermieter nicht mal in einem Vertragsverhältnis steht?

Es geht nicht um Toll Collect. Und es geht auch nicht um die Herausgabe von Mautdaten. Genauso wenig ging es darum oder hat irgendwer behauptet, die Bußgeldstelle könne den Autovermieter dazu zwingen, entsprechende Daten herauszugeben. Die StA bzw. das Gericht kann das unter Umständen durchaus.

 

Es ist ein offenbar gerade unter Polizisten leider weit verbreiteter Irrglaube, daß irgendwelche Anweisungen der Exekutive die von der Polizei angewiesenen Personen bzw. Unternehmen von jeglicher Verantwortung freistellen, sie sich also unter Hinweis auf die Anweisung nicht um gesetzliche Regelungen kümmern müssen.

1. kann nicht ein Fehler von irgendwem sein, der solches nicht behauptet hat.

2. sagt immer noch niemand, daß sich ein Unternehmen nicht um gesetzliche Regelungen kümmern muß, selbst wenn Anweisungen der Exekutive vorliegen.

 

Mal ganz abgesehen davon, daß es bis zu dem amüsanten Beitrag von hawethie weder um ein Gerichtsverfahren noch um einen Mord noch um eine Zeugenbefragung ging, solltest Du nochmal über den Unterschied zwischen Judikative und Exekutive nachdenken.

Mal abgesehen davon, daß ich mich gar nicht auf den besagten und durchaus amüsanten Beitrag bezogen hatte, sondern auf den etwas weiter davor, auf den Du auch reagiert hattest, muß ich nicht über etwas nachdenken, was mir hinlänglich bekannt ist. Ich hoffe Dir auch.

 

Bisher hat sich noch niemand gefunden, der aus eigener Kenntnis mitgeteilt hat, daß die Behörde die hier diskutierte Anfrage überhaupt durchführt.

Ah, ok. Und weil dem so ist, gibt es diesen Fall nicht. Das ist natürlich ein recht einfacher - aber nicht unbedingt richtiger - Rückschluß. Werde ich mir merken. Mal schauen, wie Du reagierst, wenn ich sowas mal auf Äußerungen von Dir antworte. Ich glaube, ich kenne die Reaktion schon.

 

Niemand behauptet, daß die Person(en) einen besonderen Schutz genießen. Es geht einzig und allein darum, ob der Vermieter gezwungen werden kann, dem O-Amt die Daten der im Mietvertrag ggf. eingetragenen weiteren Personen mitzuteilen.

Nein, es geht nicht darum, ob der Vermieter gezwungen werden kann, die entsprechenden Daten mitzuteilen. Es ging lediglich um folgende Aussage, die Du anschließend mit Hinweis auf den Datenschutz negiert hast. Zur Erinnerung:

 

Hallo, war denn der Mitfahrer beim Vermieter eingetragen? Dann könnte die Behörde alleine innerhalb der Verjährung darauf kommen.

Wenn damit gemeint sein sollte, daß der Vermieter der Behörde diese Information weitergeben könnte: wird er nicht tun, wenn er nicht scharf darauf ist, sich datenschutzrechtliche Probleme einzuhandeln.

Du darfst mir gern aufzeigen, wo hier irgendwas von Zwang steht.

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Da ist sie wieder, die Rhetorik des Gregor Gisi Schade, daß Du nur bis zum fünften Wort gelesen hast.

Wenn Du versuchst, originell zu sein, solltest Du wenigstens den Namen richtig schreiben. Der Mann heißt Gysi. Und der zweite Satz ist genauso falsch.

 

Genauso wenig ging es darum oder hat irgendwer behauptet, die Bußgeldstelle könne den Autovermieter dazu zwingen, entsprechende Daten herauszugeben.

Ach. Dann habe ich da wohl was falsch verstanden.

 

Die StA bzw. das Gericht kann das unter Umständen durchaus.

Die StA kann den Vermieter nicht zwingen. Im übrigen hast Du die (also StA und Gericht) ins Spiel gebracht. Vorher war nur von der Bußgeldstelle die Rede.

 

sagt immer noch niemand, daß sich ein Unternehmen nicht um gesetzliche Regelungen kümmern muß, selbst wenn Anweisungen der Exekutive vorliegen.

Das ist schön. Hier

Und spätestens, wenn ein Staatsanwalt die Polizei anweist, beim Vermieter die entsprechenden Daten zu ermitteln, kann, darf und wird der Vermieter dies auch tun.

wurde das allerdings nicht so richtig deutlich.

 

Mal abgesehen davon, daß ich mich gar nicht auf den besagten und durchaus amüsanten Beitrag bezogen hatte, sondern auf den etwas weiter davor, auf den Du auch reagiert hattest

Ich kann in diesem Thread nur einen Beitrag von hawethie sehen. Und auf den habe ich auch reagiert.

 

Und weil dem so ist, gibt es diesen Fall nicht.

Nö. Das ist allerdings ein recht brauchbares Indiz.

 

Nein, es geht nicht darum, ob der Vermieter gezwungen werden kann, die entsprechenden Daten mitzuteilen.

Dann ist ja gut.

 

Halten wir doch einfach fest: das

Dann könnte die Behörde alleine innerhalb der Verjährung darauf kommen.

ist nur möglich, wenn der Vermieter sich nicht gesetzeskonform verhält.

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Wenn Du versuchst, originell zu sein, solltest Du wenigstens den Namen richtig schreiben. Der Mann heißt Gysi. Und der zweite Satz ist genauso falsch.

Na fein. Da hat der Biber einen kleinen Fehler gefunden. Geschenkt. Darfst ihn behalten, wenn's Dich glücklich macht. Es ist ja nichts neues, daß Du mit diesen kleinen Scharmützeln versuchst, andere zu diskreditieren. Wenn Dir nichts besseres einfällt, bitte. Lächerlich.

Schön, wenn der zweite Satz falsch ist und Du tatsächlich weiter gelesen haben solltest. Das ist ja mal was.

 

Ach. Dann habe ich da wohl was falsch verstanden.

Bingo.

 

Im übrigen hast Du die (also StA und Gericht) ins Spiel gebracht. Vorher war nur von der Bußgeldstelle die Rede.

Ja, und Du hast Verfolgungsbehörde (=Bußgeldstelle) und Zwang ins Spiel gebracht. Davon war nie die Rede.

 

Das ist schön. Hier...wurde das allerdings nicht so richtig deutlich.

Dann hast Du offenkundig auch das nicht verstanden.

 

Ich kann in diesem Thread nur einen Beitrag von hawethie sehen. Und auf den habe ich auch reagiert.

Sorry, das war mein Fehler. Meinte den von @KlausK. Hätte durch mein nachfolgendes Zitat aber auch deutlich werden können. Egal.

 

Nö. Das ist allerdings ein recht brauchbares Indiz.

Und dennoch nichts wert.

 

Dann ist ja gut.

Na fein.

 

Halten wir doch einfach fest: das

Dann könnte die Behörde alleine innerhalb der Verjährung darauf kommen.

ist nur möglich, wenn der Vermieter sich nicht gesetzeskonform verhält die entsprechenden Daten der Behörde mitteilt.

 

Ich habe mir mal erlaubt, es ein wenig zu korrigieren.

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Na fein (...)

Lieber Himmel, Bluey. Wenn ich geahnt hätte, daß Dich die Korrektur eines kleinen Fehlers so aus der Bahn wirft, hätte ich nichts gesagt. Ich hoffe, Du hast Dich im Dienst besser im Griff.

 

Schön, wenn der zweite Satz falsch ist und Du tatsächlich weiter gelesen haben solltest. Das ist ja mal was.

Du hattest mir mal wieder etwas unterstellt, ohne auch nur den Ansatz eines Beleges für Deine Unterstellung zu haben. Klappe halten oder entschuldigen wären (halbwegs) elegante Lösungen gewesen.

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Lieber Himmel....

Lieber Himmel, Biber, wenn ich geahnt hätte, daß Du mal wieder aus einer kleinen Mücke einen Elefanten machst, hätte ich mir den kleinen Joke verkniffen. Ich hoffe, Du bist in der realen Welt nicht auch so ein Erbsenzähler.

 

Du hattest mir mal wieder etwas unterstellt, ohne auch nur den Ansatz eines Beleges für Deine Unterstellung zu haben. Klappe halten oder entschuldigen wären (halbwegs) elegante Lösungen gewesen.

1. mit Unterstellungen, Fehlinterpretationen und dergleichen mehr kennst Du Dich ja bestens aus. Eigentlich hättest Du Dich wohl fühlen müssen, anstatt die beleidigte Mimose zu spielen.

2. genau. Klappe halten wäre bei Dir auch mal sehr ratsam. Wenn ich bei Dir mal eine elegante Lösung finden sollte, markiere ich diesen Tag in meinem Kalender.

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Biber: gerne. Ich warte schon lange, dass du die Klappe hälst und dich entschuldigst.

Das wirst Du in diesem Deinen Leben wohl nicht mehr erleben. Es handelt sich hier schließlich um den Herrn der einzig wahren Erleuchtung und Unfehlbarkeit (von ein paar kleinen unbedeutenden Markeln mal abgesehen).

 

Eine Entschuldigung brauche ich nicht von ihm. Warum auch. Er teilt hinreichend aus, also darf er auch einstecken. Letzteres kann er offenkundig nicht besonders gut. Ab und an einfach mal die Klappe halten wäre da schon die bessere Alternative (was gewisse dümmliche Kommentare und Anmerkungen betrifft).

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Moin Moin

 

 

Ein Grund, warum ich hier auch nur noch gelegentlich vorbei schaue.

Stell ihn doch auf ignorieren wenn er soo schlimm ist.

 

Ich hatte da bei m3_ nachgedacht, es aber dann verworfen.

Ich würde mich um ein beträchtlich Mass an Belustigung prellen.

 

 

Gruß

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