Jump to content

Recommended Posts

Moin Moin

...

Dann entschuldigen wir uns höflich, stellen den Frühstickstisch wieder hin, hängen die Tür wieder ein und sind wieder weg.

 

 

Gruß

Moin,

 

so allgemein nicht richtig, bei zwei mir bekannten Fällen (einer davon mein Vater) hatten die Wohnungsbesitzer halt Pech und mussten sich alleine um alles kümmern.

Link to post
Share on other sites
  • Replies 208
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Daß die Verkehrsüberwachung nicht gänzlich eingestellt wird bzw. werden kann, zeigen Fälle in Köln recht deutlich, wo jetzt, da der Verkehr allgemein stark abgenommen hat, ein paar Vollpfosten meinen,

@Biber: Deinem ad hominem-Gerülpse zum Trotz: Du bist ein ###### . Auf Dein infantiles Blablabla gehe ich nicht mehr ein.

...wieso inzwischen? Gilt der nicht schon seit dem MS übernommen hat? Man könnte auch sagen: ER ist DER Katastrophenfall in persona!

Moin Moin

 

 

Ich wollte hierzu

 

Im Normalfall kann ein Zugang der Polizei grundsätzlich nur mit Durchsuchungsbeschluß erfolgen, ansonsten bleiben Cops vor der Tür.

 

eigentlich keinen Kommentar abgeben.

Aber mein kleines Polizistenherz möchte das nicht so stehen lassen.

 

Der Normalfall sollte ja sein, dass ein Cop überhaupt keinen Grund hat in irgendeine Wohnung rein zu müssen.

Das wäre ja die Erfüllung des Art. 13 Abs 1 GG

Das ist ja zum Glück auch überwiegend der Fall.

Es ist ja auch nicht so, dass die Wohnungen in die wir reinwollen oder müssen stets zum Verweilen einladen.

 

Ich weiss nicht wo du herkommst oder mit welchem Personenkreis du dich umgibst, wenn du es als Normal empfindest, dass ein Cop mit Beschluss in eine/deine Wohnung will.

Du hast von "Grundsätzlich" gesprochen, was ja Ausnahmen zulässt.

Ob so eine Ausnahme vorliegt/vorlag wirst du erfahren, nachdem das Geräusch des an-die-Tür-klopfens ein Ausmaß erreicht, das die Annahme rechtfertigt, es geht in unmittelbarer Zukunft etwas kaputt.

Vielleicht war das aber auch nur so ein SEK was sich in der Tür geirrt hat.

Dann entschuldigen wir uns höflich, stellen den Frühstickstisch wieder hin, hängen die Tür wieder ein und sind wieder weg.

 

 

Gruß

Ergänzend dazu:

 

Folgendes Szenario: die Polizei muss eine Todesnachricht überbringen. Klingelt. Der Betreffende antwortet auf die Frage, ob man kurz reindürfe, im Stil des m3.

 

Bei mir hat die Polizei noch nie geklingelt.

Die Polizei klingelt in einigen Fällen ohne irgendwelche Beschlüsse. Die Musik ist zu laut, der Streit (häusliche Gewalt) macht einen Besuch erforderlich, es gibt Fragen bezgl. irgendwelcher Ermittlungen, Gefahrenabwehr, ein Gasleck oder Feuer in der Nähe, etc

 

Durchsuchung und Betreten macht in der Sache und Zielrichtung einen Unterschied und auch in den rechtlichen Anforderungen.

Link to post
Share on other sites

OT, trotzdem. Überbringer der Todesnachricht Bergwerkdirektor an der Tür! Guten Tag, sind Sie die Witwe Kowalsky. Antwort: Ich bin Frau Kowalsky!
Bergwerkdirektor: Wenn ich Witwe Kowalsky sage dann sind Sie die Witwe Kowalsky.

Link to post
Share on other sites

Vielleicht war das aber auch nur so ein SEK was sich in der Tür geirrt hat.

Dann entschuldigen wir uns höflich, stellen den Frühstickstisch wieder hin, hängen die Tür wieder ein und sind wieder weg.

Das wäre schön, ist aber wohl eher nicht der Fall.

 

Durchsuchung und Betreten macht in der Sache und Zielrichtung einen Unterschied und auch in den rechtlichen Anforderungen.

Ich weiß, Du weißt, jeder weiß, daß Du es nicht weißt, aber nur, damit Du nicht glaubst, Du kämest damit durch: erklär' doch mal (zweite Aufforderung, ich weiß).

Link to post
Share on other sites

 

Durchsuchung und Betreten macht in der Sache und Zielrichtung einen Unterschied und auch in den rechtlichen Anforderungen.

 

Fein. Wann erklärst Du uns den Unterschied und auch die rechtlichen Anforderungen?

Link to post
Share on other sites

Betreten kann man eine Wohnung, aber man kann es nicht ohne weiteres erzwingen. Und genau das geht nur, und das weiß ich aus meiner jahrelangen Praxis, nur mit dem Durchsuchungsbeschluss in der Hand.

Wir reden hier jetzt nicht von Gefahr in Verzug. Auch daran sind hohe Anforderungen geknüpft, ebenso für die Exekutive an die Erlangung des Durchsuchungsbeschlusses. Kein Richter oder Richterin hat mir jemals einen Beschluss ausgehändigt, ohne den Vorgang eingehend geprüft zu haben.

Mittlerweile ist meine frühere Behörde sogar dazu übergegangen, dem Betroffenen die Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses vorab mitzuteilen. Wohlgemerkt, hier ging es um Vollstreckung in das Vermögen.

(Was ich nicht gerade für erfolgversprechend halte, denn der Schuldner versucht immer, etwas zu verbergen oder beiseite zu schaffen)

Link to post
Share on other sites

[Fein. Wann erklärst Du uns den Unterschied und auch die rechtlichen Anforderungen?

Du weißt nicht, was der Unterschied zwischen betreten und durchsuchen ist?

 

Die rechtlichen Anforderungen ergehen aus der Ermächtigungsgrundlage, die du dir bestimmt ergooglen kannst.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Leider kein Witz.

Doch.

Aller Unkenrufe zum Trotz - deine Erzählung ist 100%ig noch niemals vorgekommen - never.

Ist so alt wie sie unterschiedliche Protagonisten hat und doof ist.

 

 

 

.. nur mit dem Durchsuchungsbeschluss in der Hand.

 

 

Wir reden hier jetzt nicht von Gefahr in Verzug.

Doch - frag Blaulicht

 

 

Auch daran sind hohe Anforderungen geknüpft,

 

 

hier ging es um Vollstreckung in das Vermögen.

Das ist wohl ein Unterschied zur richtigen Polizei

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Hier http://www.rodorf.de/01_polg/23.htm#06 ist für die Polizei einiges aufgeführt, und es ist tatsächlich so, dass zwischen Betreten und Durchsuchen unterschieden wird. Das kannte ich seinerzeit noch nicht - sehen wir mal von einer damaligen "Verdachtsnachschau" nach der alten AO ab.

 

Es ist offensichtlich, dass die Polizei flexibler handeln muss und somit auch kann, wenn nicht für jedes Betreten einer Wohnung (unter genannten Voraussetzungen) ein Durchsuchungsbeschluss eingeholt werden muss. Andererseits darf es nicht darauf hinauslaufen, dass der grundgesetzliche (Art. 13) Schutz der Wohnung leichtfertig geopfert wird. Immerhin ist es ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte.

 

Insofern kann ich nur davor warnen, einfach zu sagen: Wir dürfen das....

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

 

Was soll da ein Motorradfahrer machen?

Wenn dieser Putativorganspender sich an die Regeln hält, passiert ihm doch nichts.

Jedenfalls nichts wegen Raserei.

Und wenn der nicht rast, sieht und erkennt der nicht nur die Schilder die die Landesgrenzen anzeigen, sondern auch die runden mit dem roten Rand und der Zahl drin.

@sobbel: Du machst mir erneut Sorgen :schreck: . You didn't get the point! Es geht um das schwachmatische Verbot von Motorradfahrten gemäß Allgemeinverfügung und neuer Verordnung nach dem Infektionsschutzgesetz, also daß auch verkehrsregeltreue Motorradfahrer abgezockt werden, die auch runde Schilder lesen können und danach handeln. Sie können auch auf der A7 und A96 die großen Schilder "Willkommen in Bayern" lesen. Selbst wenn sie vom Motorradfahrverbot in Bayern wüßten, sollen sie etwa am Schild auf der BAB wenden?

Deine %Rechnerei aus dem Zeitungsbericht als allgemeingültigen Fakt hinzustellen ist schon kühn.

Du machst mir nun noch mehr Sorgen :schreck::schreck: . Ich habe extra "hier" unterstrichen. Es beschreibt eine typischen BAB-Abzockstelle und mit den Eckdaten eine sehr gute Strichprobe für hohe Repräsentativität. Es gibt natürlich noch andere Gründe für diese Auswahl, will aber erstmal sehen wie Diskussion läuft. Das Geschwurbele von Dir, den anderen Cops sowie dem ADAC hat übrigens keine Allgemeingültigkeit, was durch obiges Beispiel bewiesen wurde :P .

Bevor du fragst - du kriegst selbstverständlich keine Zahlen oder Quellen von mir

Stochastik-Dilettanten etwas zu fragen führt bekannterweise im besten Fall zur kabarettistischen Unterhaltung oder zu nichts :doofwinkt: , siehe deine Unfähigkeit die Häufigkeitsverteilung von Meßentfernungen mit dem Handlasermeßgerät in einem Diagramm zu skizzieren. Siehe auch deine Unfähigkeit, die 1/10-Dichtauffahrer-Statistik zu benennen, siehe deine Unfähigkeit irgendeine Wirksamkeit von VT-Gängelungsmaßnahmen in der 10-Jahresunfallstatistik der Autobahnpolizei Köln darzulegen, usw.

 

"Quellen" für massig jammernde NRW-Cops liefert aktuell die autobild auf S. 14. Es wurde sich dem Thema der Corona-Schnellfahrer angenommen: Die "Dienststellen" Bonn und Essen werden mit fragwürdigsten "allgemeingültigen" Belegen aufgeführt. Der Rundumschlag geht weiter mit den "Dienststellen" Dortmund bezüglich sich versammelnder Tuning-Szene und natürlich die unsägliche Kölner "Dienststelle" mit dem Thema "llegale Rennen". Diese genannten "Quellen" kann sich jedermann im Presseportal Rubrik Blaulicht selbst zusammenstöpseln, also eine schwache Arbeit von Autorin (m/w/d) namens "sf".

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

@Sobel, du hast im Ruhrgebiet gelebt, du kennst Bergwerkdirektoren persönlich?

Meine Erfahrungen mit Bergwerkdirektoren sind unerheblich.

Du warst sicherlich bei der von dir erzählten Geschichte dabei , so dass man sowohl den Bergwerkdirektor, als auch die Witwe befragen könnte?

 

 

 

gruß

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

@Sobel, du hast im Ruhrgebiet gelebt, du kennst Bergwerkdirektoren persönlich?

Meine Erfahrungen mit Bergwerkdirektoren sind unerheblich.

 

Stimmt!

Ich habe einige "leitende Bergbeamten" persönlich kennengelernt. Du hast Recht, die Geschichte von der Witwe und dem Direktor kenne ich nur vom "Hörensagen". Sie gibt aber gut das Verhalten und Ansichten wieder.

Link to post
Share on other sites

Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß jemand so empathielos sein kann!

@Bluey, Ich würde dir so gerne zustimmen.

Aber lies die Nachrichten an einige Politiker, egal welcher Partei, lies die Parolen einiger „Fußballfans“, Du kennst sicher besser als ich Sprüche über die Polizei.

Dummheit und vor allem Überheblichkeit sind keine Erfindung der Neuzeit. Und leider auch kein Ausschusskriterium für Akademiker.

Link to post
Share on other sites

(...)

Das hätte Blaulicht natürlich auch finden können, so er denn gewußt hätte, wonach er suchen muß. Aber vielleicht wollte er auch nicht ausgerechnet den Rodorf als Quelle heranziehen, schließlich gilt der, wenn ich mich recht entsinne, als viel zu kritisch gegenüber der Polizei im Allgemeinen und polizeilichen Allmachtsphantasien im Besonderen.

Link to post
Share on other sites

 

(...)

Das hätte Blaulicht natürlich auch finden können, so er denn gewußt hätte, wonach er suchen muß. Aber vielleicht wollte er auch nicht ausgerechnet den Rodorf als Quelle heranziehen, schließlich gilt der, wenn ich mich recht entsinne, als viel zu kritisch gegenüber der Polizei im Allgemeinen und polizeilichen Allmachtsphantasien im Besonderen.

 

Ein völlig überflüssiger, unsachlicher Kommentar. Nichts selbst zur Sache beizutragen, aber andere dumm anquatschen. Es ist doch völlig egal, wer Dir den Gefallen tut und auf Deine penetrante Fragerei antwortet. Entscheidend ist vielmehr, ob Blaulicht recht hatte oder nicht (was Du ja arg angezweifelt hast).

 

 

Bevor Du wieder behauptest, Du hättest das ja nie nicht getan und man möge Dir aufzeigen wo:

 

 

Du musst bei der Wohnung und dem grundgesetzlichem Schutz zwischen Betreten und Durchsuchen unterscheiden.

Echt? Erklär mal.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Ein völlig überflüssiger, unsachlicher Kommentar.

Art. 5 GG schützt auch Deine falsche Meinung.

 

Nichts selbst zur Sache beizutragen, aber andere dumm anquatschen.

Das mit dem GG gilt auch in diesem Fall. Aber in diesem Fall kann niemand ernsthaft bezweifeln, daß Du da aus eigener Praxiserfahrung sprichst.

 

Es ist doch völlig egal, wer Dir den Gefallen tut und auf Deine penetrante Fragerei antwortet.

In Fällen wie diesem natürllich nicht.

 

Entscheidend ist vielmehr, ob Blaulicht recht hatte oder nicht (was Du ja arg angezweifelt hast).

 

 

Bevor Du wieder behauptest, Du hättest das ja nie nicht getan und man möge Dir aufzeigen wo:

 

 

 

Du musst bei der Wohnung und dem grundgesetzlichem Schutz zwischen Betreten und Durchsuchen unterscheiden.

Echt? Erklär mal.

 

 

Ach ja. Zum einen habe ich vor allem bezweifelt, daß Dein Kollege den Unterschied (ohne Hilfe) erklären kann (was er ja selber weiß, wie sein Verhalten zeigt). Zum anderen hatte bzw. hätte er in dieser verkürzten Form natürlich nicht recht, wie Zöllner belegt hat.

Link to post
Share on other sites

Es war nicht meine Absicht, hier Streit herbei zu führen. Vielmehr wollte ich (zunächst) das ganze mal aus meiner Sicht beschreiben :

 

Betreten kann man eine Wohnung, aber man kann es nicht ohne weiteres erzwingen. Und genau das geht nur, und das weiß ich aus meiner jahrelangen Praxis, nur mit dem Durchsuchungsbeschluss in der Hand.

Wir reden hier jetzt nicht von Gefahr in Verzug. Auch daran sind hohe Anforderungen geknüpft, ebenso für die Exekutive an die Erlangung des Durchsuchungsbeschlusses. Kein Richter oder Richterin hat mir jemals einen Beschluss ausgehändigt, ohne den Vorgang eingehend geprüft zu haben.

Mittlerweile ist meine frühere Behörde sogar dazu übergegangen, dem Betroffenen die Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses vorab mitzuteilen. Wohlgemerkt, hier ging es um Vollstreckung in das Vermögen.

(Was ich nicht gerade für erfolgversprechend halte, denn der Schuldner versucht immer, etwas zu verbergen oder beiseite zu schaffen)

Dann habe ich selber nachgesehen und festgestellt, dass hier tatsächlich verschiedene Grundlagen gelten, und das Grundgesetz beschreibt es in seinen Absätzen. Danach erfolgt das Betreten als Folge des Abs. 7: "auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung,"

Ich bleibe aber dabei, dass auch das Betreten einer Wohnung, wenn es nicht dringend erforderlich ist, nicht so ohne weiteres geschehen sollte. Die gesetzliche Grundlage gibt das Polizeigesetz, klar, aber auch daran sind Bedingungen geknüpft, die im Einzelfall von den ausführenden Beamten gründlich geprüft sein sollten.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Art. 5 GG schützt auch Deine falsche Meinung.

Genauso die Deine.

 

Das mit dem GG gilt auch in diesem Fall. Aber in diesem Fall kann niemand ernsthaft bezweifeln, daß Du da aus eigener Praxiserfahrung sprichst.

Ich spreche vor allem aus den Erfahrungen, die ich mit Dir sammeln durfte. Insofern korrekt.

 

In Fällen wie diesem natürllich nicht.

Natürlich nicht. Du bestimmst das ja auch gern. Das ist bekannt. Ändert aber nichts an der grundsätzlichen Aussage.

 

Ach ja. Zum einen habe ich vor allem bezweifelt, daß Dein Kollege den Unterschied (ohne Hilfe) erklären kann (was er ja selber weiß, wie sein Verhalten zeigt). Zum anderen hatte bzw. hätte er in dieser verkürzten Form natürlich nicht recht, wie Zöllner belegt hat.

Nichts ach ja. Wir können zusammenfassend sagen: Du wolltest mal wieder einen hohlen Kommentar ablassen und provozieren. Nur ist Blaulicht trotz mehrfacher Wiederholung Deiner Provokation nicht darauf eingegangen. Ärgerlich, gell?!

 

Nein, Zöllner hat das nicht belegt, wie Sobbel dargelegt hat. Denn das, was Zöllner beschrieb (in Teilen), betrifft den Zoll, nicht die Polizei.

Link to post
Share on other sites

Habe ich das nicht hier

 

Es war nicht meine Absicht, hier Streit herbei zu führen. Vielmehr wollte ich (zunächst) das ganze mal aus meiner Sicht beschreiben :

 

Betreten kann man eine Wohnung, aber man kann es nicht ohne weiteres erzwingen. Und genau das geht nur, und das weiß ich aus meiner jahrelangen Praxis, nur mit dem Durchsuchungsbeschluss in der Hand.

Wir reden hier jetzt nicht von Gefahr in Verzug. Auch daran sind hohe Anforderungen geknüpft, ebenso für die Exekutive an die Erlangung des Durchsuchungsbeschlusses. Kein Richter oder Richterin hat mir jemals einen Beschluss ausgehändigt, ohne den Vorgang eingehend geprüft zu haben.

Mittlerweile ist meine frühere Behörde sogar dazu übergegangen, dem Betroffenen die Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses vorab mitzuteilen. Wohlgemerkt, hier ging es um Vollstreckung in das Vermögen.

(Was ich nicht gerade für erfolgversprechend halte, denn der Schuldner versucht immer, etwas zu verbergen oder beiseite zu schaffen)

Dann habe ich selber nachgesehen und festgestellt, dass hier tatsächlich verschiedene Grundlagen gelten, und das Grundgesetz beschreibt es in seinen Absätzen. Danach erfolgt das Betreten als Folge des Abs. 7: "auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung,"

Ich bleibe aber dabei, dass auch das Betreten einer Wohnung, wenn es nicht dringend erforderlich ist, nicht so ohne weiteres geschehen sollte. Die gesetzliche Grundlage gibt das Polizeigesetz, klar, aber auch daran sind Bedingungen geknüpft, die im Einzelfall von den ausführenden Beamten gründlich geprüft sein sollten.

deutlich gemacht ?

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Die Eierköpfe ;) in Bayern haben tatsächlich die Ausgangsbeschränkung bis 10. Mai verlängert :shit: . Somit kann man immer noch nicht "ohne triftigen Grund" Motorradfahren und Spazierenfahren mit Kfz :mecker: . Das ist weiterhin Irrsinn aus epidemiologischer und verfassungsrechtlicher Sicht. Desweiteren sind die Corona-Kennwerte Infizierte und Tote auf 100.000 Einwohner bezogen schlechter zum vergleichbaren BaWü, wo Motorradspazierfahrten erlaubt sind. Eine Wirksamkeit vom Motorradverbot läßt sich also nicht nachweisen und kann als willkürliche Maßnahme in einer Gesundheitsdiktatur eingestuft werden.

Dagegen erfrischend ist wieder einmal der Verfassungsgerichtshof Saarland :cool: :

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung mehr bestehen. Zum einen lässt sich aus einem Vergleich der Infektions- und Sterberaten in den deutschen Bundesländern mit und ohne Ausgangsbeschränkung kein Rückschluss auf die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkung ziehen.

Aus "Pressemitteilung vom 28.04.20 betr. das Verfahren Lv 7/20", Verfassungsgericht des Saarlandes; https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/presse.html

 

Aber die Lockerungsüberbietungs-, Heilsbringer- und Erlösungswettbewerber wollen offensichtlich für jeden Lockerungsschritt nun Applaus und Blumen erhaschen. Markus S. hat zum Muttertag Extra-Lockerungen angekündigt. Hoffentlich kommt davor noch eine gerichtliche Zurechtstutzung.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Eine Wirksamkeit vom Motorradverbot läßt sich also nicht nachweisen

 

Dass das Motorradfahrverbot nicht dazu dient, die Infektionen zu verlangsamen, ist dir nicht bewusst?

Es dient einzig dazu, die Intensivbetten nicht durch verunfallte Motorradfahrer zu belegen, die evtl. für andere benötigt werden.

(abgesehen von dem generellen Ausgehverbot in BY)

In Ländern ohne Motorradfahrverbot wird aus diesen Gründen seitens Polizei und anderen Behörde darum gebeten, dass Fahren zu unterlassen; auch Kommentare in Motorradzeitungen bitten darum.

 

der Verfassungsgerichtshof Saarland

 

vertritt in einiger Hinsicht vom Rest der Republik abweichende Ansichten. :whistling:

Link to post
Share on other sites

@hawethie: Das war und ist lediglich Gutmenschengeblubbere abzielend als Solidaritätsappell oder Bitte auf Basis von gesellschaftlicher Sozialkontrolle. In Bayern wurde die Infektionsschutzverordnung-/verfügungen nur nach epidemiologischen Infektionsschutzgründen von oben mit dem Hauptmotto "Kontakte und Menschenansammlungen" zu vermeiden nach unten gebrochen, dadurch kam es zu etlichen Abgrenzungsproblemen im Detail, hatte selbst Jogi mal in seinen Newslettern geschrieben. Die Abgrenzungen hat dann die Polizei selbst "erlassen" bzw. als verlängerter nach Rücksprache Jogi präzisiert. Beispiel "Wassersport": Rudern/Paddel erlaubt, sobald mit Motor, dann Verbot. Auch Spazierfahrten mit dem Kfz (Cabriolet, Sportwagen, etc.) waren nicht erlaubt, sachlich auf die Ansteckungsgefahr bezogen absoluter Schwachsinn. Nur mit einer "Triftiger-Grund-Notlüge" oder Ausrede "ich fahre hin zum erlaubten Spazierengehen (Bergwandern) und erlaubten Sportmachen (in der Natur joggen) konnte man sich bei der Corona-Polizei durchschmuggeln.

 

Es haben auch schon andere Gerichte das unangemessene einschränkungspandemische Verhalten von Landesregierungen und der Bundesregieurng einkassiert. "Jeder Tag zählt"! Auch meine Eilanträge wären je nach Geblubbere von Merkel&Markus diese Woche noch rausgegangen. Der Druck durch Wutbriefe (Bsp. aktuell Golfplatzbetreiber), Branchenbrandbriefe, soziale und wirtschaftliche Verwerfungen und Gerichtsentscheidungn wird mit jeden Tag höher!

 

Markus und Jogi haben nun gestern gerade noch die Kurve bekommen, die Ausgangsbeschränkung entfällt, man braucht sich jetzt kein triftigen Grund mehr ausdenken:

 

Folgende Einzelpunkte darf ich speziell mit Blick auf Zuständigkeit meines Ministeriums ansprechen:
Die zentrale konzeptionelle Änderung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ist die ab morgen geltende Abkehr vom Prinzip der Ausgangsbeschränkung. Dieses wird durch das Prinzip der Kontaktbeschränkung abgelöst. Dies bedeutet im Kern, dass künftig der erste infektionsschutzspezifische Gedanke nicht mehr einem triftigen Grund gilt, dessen Vorliegen erst den Weg aus der Wohnung eröffnet. Dieser ist jetzt generell frei, egal, ob jemand zum Autowaschen, zum hobbymäßigen Motorradfahren, zum Motorbootfahren oder zum bedarfsfreien Shoppen will, um nur einige Zankäpfel der zurückliegenden Wochen zu nennen.
...
Insgesamt gesehen bin ich sehr froh, dass die Zeit nun reif ist für den beschriebenen Systemwechsel. Dieser lässt den Menschen in Bayern wieder mehr Freiheit, ohne die Risiken außer Acht zu lassen.
Aus "Newsletter, Innenminister Herrmann, Bayern, 05.05.20; https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/lage/index.php; Hervorhebungen von mir.
@hawethie: Du siehst, wie (fast) immer habe ich recht gehabt. Jogi versucht es nun mit "Zankäpfel" zu verniedlichen. Wie auch immer, dieses siebenwöchige Einschränkungssystem ist die dunkelste Epoche seit Gründung der BRD.
:nolimit:
Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

du kriegst selbstverständlich keine Zahlen oder Quellen von mir

@Steinzeitlicher Phantomunfallursachenbekämpfer 'sobbel': Die Corona-Schnellfahrer haben die Unfallzahlen nicht explodieren lassen :P . Durch zügiges Fahren wird die Verkehrssicherheit gesteigert :P , q. e. d. :P . Geschwindigkeitsüberwachung ist auch während der Pandemie eine Luftnummer für die Verkehrssicherheit :P .

 

  • U -29,8%
  • LV -38,5%
  • SV -30,1%
  • T -48,7%

Zahlen und errechnete Zahl aus " Deutlich weniger Unfälle auf Bayerns Straßen im März 2020 - Geringeres Verkehrsaufkommen durch Corona-Pandemie macht sich bemerkbar", Pressemitteilung 14. Mai 2020, Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth, ; https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2020/pm122/index.html,

 

Dabei ging es erst richtig los mit dem Katastrophenalarm ab 16.3 und ganz heftig mit der Ausgangsbeschränkung ab 21.3.20. Somit werden die Aprilzahlen noch positiver.

:nolimit:

Hinweis für @sobbel: Wichtig! Achtung! Fallstrickgefahr! Lesen - denken- und nochmal denken - schlafen - denken - und dann schreiben.

 

Link to post
Share on other sites

Diese Zahlen werden im Endeffekt dazu führen, daß die Autohasser wieder und wieder und..... fordern, den Kfz-Bestand deutlich zu verringern UND ein Limit von 120 oder max 130 km/h auf den BABen einzuführen. Wahrscheinlich zeitgleich oder im Anschluß :30: igO und :80: agO. Wir entwickeln uns so langsam wieder in Richtung Steinzeit.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

@Bluey, alle die mit Lichthupe, extrem dichtes Auffahren und deutlich überhöhter Geschwindigkeit über die BAB fahren betteln doch förmlich für diese Massnahmen.
Die Tausende, die „Normal“ über die Autobahn fahre und überholen bemerkt kaum einer, der „Eine“ Raudi bleibt im Gedächtnis.

Link to post
Share on other sites

@Bluey, alle die mit Lichthupe, extrem dichtes Auffahren und deutlich überhöhter Geschwindigkeit über die BAB fahren betteln doch förmlich für diese Massnahmen.

Die Tausende, die „Normal“ über die Autobahn fahre und überholen bemerkt kaum einer, der „Eine“ Raudi bleibt im Gedächtnis.

Das hört sich so an, als würde die Masse der Autofahrer auf der BAB ständig mit Lichthupe drängeln und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren.

Nun kann ich Dir aber berichten, daß ich gerade letzten Donnerstag nach Düsseldorf mußte und auf der Fahrt dorthin ohne Probleme mit 180 bis 200 km/h (von ein paar kurzen limitierten Strecken mal abgesehen) fahren konnte. Ich wurde sogar noch mehrmals von anderen überholt. Ohne Lichthupe, ohne Drängelei oder Unterschreitung des Mindestabstands. Wo bitte ist also das Problem?! Und wo sollen all die bösen Autofahrer existieren, von denen ständig berichtet wird?!

 

Und wenn es tatsächlich der EINE Raudi sein sollte, so ist es mehr als traurig, daß man sich daran so klammert und die vielen Tausende, die sich normal und vernünftig verhalten, pauschal mit verurteilt und mit unnötigen Beschränkungen drangsaliert.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

@Bluey, für mich ist es so. Es fällt nur der "Extreme" auf.

Bitte sei so nett und lese meine Stellungnahme erneut.

Nicht die Vielen "Normalos" bleiben im Gedächtnis, egal wie schnell sie fahren. Die Kaoten bleiben im Gedächtnis, und das Gefühl der Hilflosigkeit da die Polizei sie nicht / sehr selten stationiert.

Link to post
Share on other sites

Trotzdem meine ich, daß man als erwachsener Mensch in der Lage sein sollte, mehr zu differenzieren und nicht alle VT wegen ein paar weniger Rüpel über einen Kamm zu scheren. Denn das führt letztlich dazu, daß es - egal in welchem Bereich - immer wieder zu eigentlich unnötigen Veränderungen oder gar Verschärfungen kommt. Das geht so weit, bis irgendwann alles bis ins letzte Detail durchgeregelt ist. Will man (Du) das wirklich? Ich möchte schon noch Verantwortung übernehmen und auch noch selbst entscheiden können.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Trotzdem meine ich, daß man als erwachsener Mensch in der Lage sein sollte, mehr zu differenzieren und nicht alle VT wegen ein paar weniger Rüpel über einen Kamm zu scheren.

Ich würde mich sehr freuen wenn du Recht hättest.

Hast du aber nicht, leider.

 

Weiteres Beispiel. Motorradtreff Haus Scheppen in Essen. An schönen Wochenenden im Sommer bis zu 10.000 Motorradfahrer. Wer fällt auf: Nicht die Tausenden, sondern die 2 / 3 pro Stunde, die mit heiden Lärm die Anwohner auf die Barrikaden bringen.

Kopie Eifel / Sauerland.

Ergebnis: Anwohner fordern Fahrverbot für Motorradfahrer.

Link to post
Share on other sites

@Bluey, stimmt. Weil einige Rasen kommt Tempolimit,weil einige Lärmen Streckensperrung, weil einige Stehlen verdient sich die Sicherungsfirmen eine goldene Nase usw.

Link to post
Share on other sites

Sag ich doch: alle über einen Kamm scheren!

Interessanter Ansatz. Bei Radfahrern scheint das okay (Du erinnerst Dich an die Falschbehauptung, denen wolle keiner ans Leder, verbunden mit der Aussage, da täte es aber wirklich Not), bei Motorradfahrern ist das pöse. Ist aber nicht weiter verwunderlich, wenn man sich in Erinnerung ruft, was Du von strengeren Maßnahmen bei Verkehrsübertretungen von motorisierten VT ganz allgemein hältst und daß Du Dich offensichtlich deutlich häufiger per Motorrad als per Fahrrad fortbewegst. Klientelpolitik, nichts ungewöhnliches.

 

Man kann das natürlich über einen Kamm scheren nennen. Man kann sich aber auch mit den Tatsachen auseinandersetzen. Und Tatsache ist nun mal, daß Appelle an die Vernunft ganz offensichtlich nicht den gewünschten Erfolg gehabt haben. Tatsache ist auch, daß Kontrollen aus den verschiedensten Gründen ziemlich schwierig bis unmöglich sind. Da müssen sich Politik und Verwaltung eben überlegen, was schwerer wiegt: das 'Recht' der Anwohner auf Wochenendruhe (dort, wo sie wohnen) oder das 'Recht' von Motorradfahrern, irgendwelche Strecken zu befahren (an denen sie nicht wohnen, auf denen sie dafür aber gern möglichst schnell und ohne zwingenden Grund, offenbar auch gern mehrfach, unterwegs sein wollen). Unter den gegebenen Umständen fällt die Entscheidung eher nicht so schwer.

Link to post
Share on other sites

Bei Radfahrern scheint das okay (Du erinnerst Dich an die Falschbehauptung, denen wolle keiner ans Leder, verbunden mit der Aussage, da täte es aber wirklich Not), bei Motorradfahrern ist das pöse.

Nicht alles, was wie auch immer im Auge des geneigte Betrachters irgendwie zu sein scheint, ist realitisch betrachtet auch tatsächlich so.

 

Nein, auch bei Radfahrern ist das nicht ok so. Pauschalisierungen, Verallgemeinerungen, alle über einen Kamm scheren ist nicht okay, egal um was oder wen es sich handelt. Natürlich neigt man dazu, und da stimme ich @rth durchaus zu, bei entsprechenden und gehäuft auftretenden negativen Erlebnissen genau das zu tun.

Den wolle keiner ans Leder resultiert dann natürlich aus insbesondere subjektiven Eindrücken, wonach Radfahrer quasi ungestraft so ziemlich alles tun und lassen können was sie wollen. Daß dem nicht so ist, habe ich auch schon ein paar Mal geäußert, da zumindest wir hier im Kreis und auch die Kollegen in den Nachbarkreisen uns auch um Fehlverhalten seitens der Radfahrer kümmern (leider nicht häufig genug). Nur, und das kritisiere ich denn doch immer wieder, die Strafen bei den Radfahrern sind aus meiner Sicht zu gering, bei Fußgängern noch mehr. Welchen Fußgänger juckt es, wenn er bei Rot über die Fußgängerfurt geht und dafür ggf. nur 5 Euro zahlen darf?! Die eine Verschärfung, die Du kürzlich anmerktest, bewerte ich positiv, aber das war nur ein Tropfen. Mehr nicht. Und wir reden hier gleichermaßen über idR Erwachsene Menschen, egal ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Nur wird der Mensch, so er denn das Auto bewegt, erheblich mehr zur Kasse gebeten als vllt Stunden später, wo er mit dem Fahrrad unterwegs ist. Daß die Strafen nicht gleich sein können oder müssen, kein Thema. Aber auch der Radfahrer oder Fußgänger muß spüren, daß es sich um eine Strafe handelt und nicht lässig darüber hinweggehen ("die 5 oder 10 Euro jucken mich nicht").

 

Im übrigen kann man bei Radfahrern/Fußgängern genauso wie bei Autofahrern sehr viele Verstöße beobachten. Politisch aber ist primär die Überwachung des Kfz.-Verkehrs gewollt.

 

Motorradfahrer hatte ich immer wieder mal angesprochen, weil ich selbst einer bin und weil ich mich darüber ärgere, daß ich, obwohl ich wirklich sehr entspannt und vernünftig mit dem Gefährt durch die Lande fahre, nur wegen einiger weniger Vollhonks manche Strecken nicht befahren darf. Und diese aus meiner Sicht unfaire Behandlung gilt für alle gleichermaßen, so sie irgendwo feststellbar ist. Das gilt nicht nur für die Motorradfahrer. Hier müßte meine ich deutlich mehr differenziert werden.

 

Ist aber nicht weiter verwunderlich, wenn man sich in Erinnerung ruft, was Du von strengeren Maßnahmen bei Verkehrsübertretungen von motorisierten VT ganz allgemein hältst und daß Du Dich offensichtlich deutlich häufiger per Motorrad als per Fahrrad fortbewegst. Klientelpolitik, nichts ungewöhnliches.

Siehe oben. Auch hier liegst Du völlig falsch. Wäre schön, wenn Du mir nichts unterstellen würdest, was Du eh nicht beweisen, geschweige denn überhaupt beurteilen kannst.

 

Was die StVO-Novelle betrifft, habe ich ganz deutlich gesagt, daß ich sie für übertrieben, ja eigentlich unnötig erachte. So, wie es vorher war, reichte es aus meiner Sicht aus. Natürlich hatte man Übertretungen, aber die wird man auch jetzt noch haben. Mit dem kleinen Unterschied, daß künftig wohl deutlich mehr Leute für einen Monat zu Fuß gehen oder eben mehr Geld zahlen müssen. Die Masse wohlgemerkt. Also die Masse, die im unteren Bereich schneller als erlaubt fährt. Aber was ist denn mit denen, die sich im mittleren bzw. oberen Bereich bewegen? Dort, wo es doch deutlich gefährlicher ist, die Unfallfolgen erheblich gravierender? Für mich ist diese Novelle ein Witz, scheinheilig und halbherzig. Die Masse wird abkassiert, der wirklich gefährliche Bereich wurde unverständlicherweise nicht verschärft.

 

Natürlich bewege ich mich mit dem Motorrad erheblich mehr als mit dem Fahrrad. Bzw. mit letzterem fast gar nicht. Aber das ist wohl auch meine Entscheidung, über die niemand zu urteilen hat. Ich urteile auch nicht über die, die gern Fahrrad fahren.

 

Und Tatsache ist nun mal, daß Appelle an die Vernunft ganz offensichtlich nicht den gewünschten Erfolg gehabt haben.

Tatsache ist, daß das allgemeine Geschwindigkeitsniveau in den letzten 20 Jahren deutlich nach unten ging. Und das läßt sich sehr gut anhand der Geschwindigkeitsmessungen erkennen.

 

Tatsache ist auch, daß Kontrollen aus den verschiedensten Gründen ziemlich schwierig bis unmöglich sind.

Welche Kontrollen genau?

Aus welchen Gründen soll es ziemlich schwierig bis unmöglich sein zu kontrollieren?

 

das 'Recht' der Anwohner auf Wochenendruhe (dort, wo sie wohnen) oder das 'Recht' von Motorradfahrern, irgendwelche Strecken zu befahren (an denen sie nicht wohnen, auf denen sie dafür aber gern möglichst schnell und ohne zwingenden Grund, offenbar auch gern mehrfach, unterwegs sein wollen).

Wo habe ich geschrieben, daß ich dafür plädiere, daß man die Anwohner mit den kreischenden Sportkrädern in ihrer Wochenendruhe nerven oder stören darf? Eben, nirgendwo! Ich bin in diesem Punkt völlig bei Dir. Sowas muß nicht sein. Ich aber, und viele andere Leute auch, fahre ein Motorrad, welches eben nicht so laut ist, mit dem ich völlig normal durch Wohngebiete fahre und bei dem ich die Gänge auch außerorts nicht hochziehe (selbst wenn wäre es keine Kreissäge wie manch andere Kräder) und damit für nervenden Lärm sorgen könnte. Es geht, wie wohl so oft oder gar immer, um einige Wenige. Und da könnte man gegensteuern, indem man immer wieder, genauso wie in anderen Bereichen auch, entsprechend kontrolliert. Daß man damit nicht jeden sofort erwischt, ist klar. Das es immer wieder welche gibt oder gäbe, die zu laut sind, ist auch klar. Aber das schaut in anderen Bereichen nicht großartig anders aus. Alles andere käme einer totalen Überwachung gleich. Ich denke und hoffe mal nicht, daß Dir sowas vorschwebt.

 

BTW: um Deinem offensichtlichen Vorurteil mal etwas Wind aus den Segeln zu nehmen: die Masse der Motorradfahrer fährt weitestgehend zivilisiert und ist nicht darauf aus, möglichst schnell (oder/und laut) unterwegs zu sein. Es ist einfach ein anderes Fahrgefühl, so wie bspw. mit einem Cabrio auch.

Link to post
Share on other sites

@Bluey, am Beispiel Haus Scheppen kann man gut ablesen, dass du Recht und Unrecht hat. 10.000 Motorradfahrer an einem, schönen Wochenende sind nicht ungewöhnlich. 9.9950 fahren normal durch die Siedlung. 50 nicht. Limit ist auf 30 reduziert, Forderungen nach Vollsperrung sind laut, bisher abgewiesen weil juristisch nicht haltbar. Extra aufheulen des Motors im Leerlauf ist nicht unüblich. Polizei und Politiker hilflos.

Aber häufig schwere Unfälle auf den Umgebungsstrassen. Schilder mit „Hier lauert der Tod“.
Es ist bedrückend, wenn du an einer Stelle erörtern musst, warum hier ein Motorradfahrer tödlich verunglückt ist.

Link to post
Share on other sites

Also wenn von 10.000 Motorradfahrern lediglich 50 über die Strenge schlagen, so zeigt das doch, daß der mit Abstand größte Teil sich regelkonform verhält. Und diese 50 Dämels kann man sehr wohl kontrollieren und ggf. auch sanktionieren. Das geht anderswo auch. Warum also dort nicht?!

 

Und dort, wo offenbar gerast wird und Fahrer schwer verunfallen, kann man ebenfalls kontrollieren. Macht allerdings nur Sinn, wenn man die betreffenden Fahrer auch anhält, was natürlich etwas personalintensiv ist. Geht aber, wenn man will. Nur bedingt das, daß andere Maßnahmen und Überwachungen etwas reduziert werden müßten. Der wahrscheinlich auch springende Punkt könnte auch sein: hier hat man nicht die Masse, anderswo schon. Dafür aber hätte man hier die Richtigen!

Link to post
Share on other sites

@Bluey, wenn ich ein „Rennen“ rund um den Baldenysee starten will schicke ich halt ein „VorKommando“ über die Strecke, die prüfen die Lage.

Wenn die Polizei kontrolliert, dann sehr diskret. Ich sehe sie nicht. Andererseits kann nur Provida wirksam helfen.

Link to post
Share on other sites

@Bluey, wenn ich ein „Rennen“ rund um den Baldenysee starten will schicke ich halt ein „VorKommando“ über die Strecke, die prüfen die Lage.

 

Wenn die Polizei kontrolliert, dann sehr diskret. Ich sehe sie nicht. Andererseits kann nur Provida wirksam helfen.

Und wenn ich solches zu verhindern suche, schicke ich sichtbar Polizei auf die Strecke. Oder, wenn ich die Ignoranten erwischen möchte, ich schicke meine Truppen möglichst in die Botanik, in Zivil, mit Provida etc. in die Gegend. Da helfen dann auch "Vorkommandos" nicht immer.

 

Sie nicht zu sehen bedeutet nicht zwingend, daß sie nicht da sind. ;)

Link to post
Share on other sites

Sehr richtig. Leider ist Provida selten und teuer. Für mich zu selten. (Soweit ich das beurteilen kann)
Aber dann gibt es noch ein 2. Problem. Ein Teil der „Rennstrecke“ ist städtisch, zuständig Polizeidirektion Essen. Ein Teil ist BAB 44, zuständig Polizeipräsidium Düsseldorf. Die sind weit weg. Mobile Blitzer auf der BAB technisch nicht möglich, keine sicheren Stellplätze.
Das Ordnungsamt der Stadt Essen hat 5 — 6 Zivile Messfahrzeuge, werden z.Z. modernisiert.
Es lebe die Bürokratie.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...