DarKneZZ 0 Posted March 1, 2020 Report Share Posted March 1, 2020 Hallo liebe Community, ich wurde gestern Abend in einer “Spielstraße” geblitzt. Weiß jemand von was die Behörden in Baden-Württemberg zu rechnen ausgehen? Sind es 7, 10 oder 15 km/h die als maximal erlaube Geschwindigkeit herangezogen werden? Ich habe hier im Forum einmal 10 km/h gelesen? Generell würde mich noch interessieren, ob es stimmt, dass 3 km/h Messtoleranz unter 100 gefahrenen km/h abgezogen werden und über 100 km/h 3%? Rechnet ihr mit Tachoungenauigkeit? Evtl. doch noch 2-3 km/h weg oder ist das bereits in der Messtoleranz enthalten? Danke Euch! Viele Grüße Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted March 2, 2020 Report Share Posted March 2, 2020 Moin Moin Die Rechtsprechung ist uneinheitlich wie schnell "Schrittgeschwindigkeit" ist.Wie schnell warst du denn?Prinzipiell reicht es aus, wenn in solchen Bereichen (VZ 325) die Geschwindigkeit geschätzt wird. Gruß Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted March 2, 2020 Report Share Posted March 2, 2020 In Verkehrsberuhigte Zone zu blitzen ist ungewöhnlich, schätzen der Polizei reicht. Alles über Schrittgeschwindigkeit ist „adelig“, von Übel. Grenzwert meist 10 km/h. Aber auch 7 wird genommen.Man kann sich leicht an normal gehenden Fußgängern orientieren, die sollte man nicht überholen. Geschätzte Knöllchen sind preiswert. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted March 2, 2020 Report Share Posted March 2, 2020 Aus MV kenne ich bei Messungen = 10 km/h, Auslösung ab 19 km/h, nach Abzug also min. 6 zu schnell. Tachovoreilung bei (z.B) 30 dürfte bei 1 - 2 km/h liegen. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted March 4, 2020 Report Share Posted March 4, 2020 Ich habe hier im Forum einmal 10 km/h gelesen?@darknezz: Stimmt: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/2846-blitzen-in-der-spielstrasse/ Ich habe auch Belege und Meßergebnisstatistiken für BaWü-"Spielstraßen", finde sie aber auf die Schnelle nicht. Inzwischen gibt es auch den BaWü-Erlass, ab 6 km/h-Überschreitung zu ahnden. Das Beispiel wie von @frosch erwähnt passt somit wie auf's Aug (19 km/h minus 3 km/h "Meßgerätetoleranz" gleich 16 km/h netto). Die Tachovoreilung ist über die Differenz zur GPS-Geschwindigkeit ermittelbar. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 411 Posted February 11, 2021 Report Share Posted February 11, 2021 gemeldet. Quote Link to post Share on other sites
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