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Es Wird Teurer


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Sorry @Biber, aber Du nervst einfach nur... Inhaltlich hast Du meist null beizutragen und „lebst“ scheinbar nur dafür Posts von anderen zu zerpflücken...   Wie wäre es eigentlich für Dich, wenn Du Di

Ohne alles gelesen zu haben lautet für mich die These.   - wenige blitzer - Firmen mach die Städte und Kreise scharf aufs Geld weil sie selbst das Geschäft sehen - die Einnahme sprudeln und werden in

Da das Niveau der gemessenen Geschwindigkeiten in den letzten 20 Jahren kontinuierlich herunter ging, im Wesentlichen also Geschwindigkeitsverstöße im VG-Bereich festgestellt wurden, würde ich für ein

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Moin Moin

 

 

 

Das bedeutet beispielsweise auch, dass nun für mich die grüne Welle in einer nahe gelegenen Großstadt nicht mehr machbar ist. Die Umwelt dankt es!

 

Die zul. Höchstgeschwindigkeit, um diese Welle zu reiten, wird mit diesen runden, rot gerandeten Schildern und dem Zahlenwert angezeigt.

Wenn diese Welle i.g.o. mit z.B. max. 70 zu reiten ist, wird das angekündigt und erlaubt.

Damit kommst auch du rechtzeitig und ohne Sanktionen zum Bauchkraulen.

 

 

Gruß

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@Sobbel, in der Theorie hast du natürlich Recht. Die Praxis sieht — leider — anders aus.

Zum Beispiel: Wuppertaler Straße / Ruhrallee in Essen. Durchgehend 4 spurig. Vor Jahrzehnten von 70 auf 50 reduziert. Ständig Stau. Viele Kreuzungen.
Gerade jetzt durch Corona, sonst nur zwischen 22und 6 Uhr prüfbar. Bei 50 km/h sind min. 2 Rote Ampeln, bei 70 km/h kommt man ohne Halt durch.
Die Verantwortlichen angesprochen bestreiten diesen Vorgang, danach wird „verschämt“ auf veraltete Technik verwiesen.

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Grüne Welle funktioniert bei verschiedenen Geschwindigkeiten.

Das konnte ich bislang noch nicht feststellen. Hier bei uns hat man leider nur dann Grüne Welle, wenn man schneller als 50 km/h fährt. Bei 50 km/h darf man spätestens an der 3. Ampel halten.

 

Wenn du bei 50 nicht reinkommst, versuch mal 35. die Umwelt wird es dir danken.

Die Umwelt wird es nicht merken, ob ich 50 oder 35 fahren. Ich aber werde es merken, weil man mit 35 nicht vorwärts kommt. Und bei 35 kommen auch deutlich weniger Fahrzeuge bei Grün über die Kreuzung als bei 50.
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Die zul. Höchstgeschwindigkeit, um diese Welle zu reiten, wird mit diesen runden, rot gerandeten Schildern und dem Zahlenwert angezeigt.

Wenn diese Welle i.g.o. mit z.B. max. 70 zu reiten ist, wird das angekündigt und erlaubt.

Da muß ich Dir leider etwas widersprechen. Hier bei uns schaffst Du die Grüne Welle tatsächlich mit ca. 70 km/h (igO), was natürlich nicht erlaubt ist. Bei 50 stehst Du an der 2. oder eben spätestens 3. Ampel wieder. Was vielleicht (oder wahrscheinlich) auch so gewollt ist.

Von Bielefeld weiß ich bspw., daß man dort vor etlichen Jahren die Ampelphasen bewußt so gewählt hat, daß man ständig halten muß. Sinnvoll, auch im Sinne von @Blaulichts Umwelt, ist das nicht.

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Die Verantwortlichen angesprochen bestreiten diesen Vorgang, danach wird „verschämt“ auf veraltete Technik verwiesen.

Oder, wie in meinem vorgetragenen Fall, man behauptet einfach, daß man die Ampelschaltungen nicht verändern kann. Ich hatte vorgeschlagen, ganz einfach die beiden gegenüberliegenden Ampeln zu wechseln, so daß erst die Fahrtrichtung A Grün erhält, anschließend die Fahrtrichtung B. So hätte man für beide Seiten eine (bessere) Grüne Welle gehabt. Wurde aber wie gesagt entsprechend "begründet" verneint.
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Gibt es in Berlin auch: Hauptstraßen auf 30 reduziert und die Ampelschaltungen nicht angepasst.

Bewußtes und gewolltes Ausbremsen des Verkehrs bis zum Stillstand. Und sich dann darüber wundern und auslassen, daß die Öko-Meßanlagen in den Städten Alarm schlagen und die Autos mehr verbrauchen und damit auch mehr Abgase produzieren als eigentlich nötig. :wand:

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Gibt es in Berlin auch: Hauptstraßen auf 30 reduziert und die Ampelschaltungen nicht angepasst.

Bewußtes und gewolltes Ausbremsen des Verkehrs bis zum Stillstand. Und sich dann darüber wundern und auslassen, daß die Öko-Meßanlagen in den Städten Alarm schlagen und die Autos mehr verbrauchen und damit auch mehr Abgase produzieren als eigentlich nötig. :wand:

 

Nö, der Zustand in Essen ist wesentlich älter. Da war Greta noch nicht geboren.

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Ich hab mich dabei nicht auf Greta bezogen. Offensichtlich scheint mir, daß die verkehrspolitische Vorgehensweise diametral zur Ökosichtweise und -wünschen steht. Einerseits soll der Verkehr sauberer werden, andererseits bemüht man sich, genau das Gegenteil zu bewirken, indem man den Verkehr möglichst ausbremst und (unnötig) zum Stillstand bringt.

 

Meine Beispiele (hier und Bielefeld) liegen schon Jahre zurück. Da war Greta noch ein Kleinkind und nicht aktiv.

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@Sobbel, in der Theorie hast du natürlich Recht. Die Praxis sieht — leider — anders aus.

Zum Beispiel: Wuppertaler Straße / Ruhrallee in Essen. Durchgehend 4 spurig. Vor Jahrzehnten von 70 auf 50 reduziert. Ständig Stau. Viele Kreuzungen.

Gerade jetzt durch Corona, sonst nur zwischen 22und 6 Uhr prüfbar. Bei 50 km/h sind min. 2 Rote Ampeln, bei 70 km/h kommt man ohne Halt durch.

.

Mal 35 getestet?

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Die zul. Höchstgeschwindigkeit, um diese Welle zu reiten, wird mit diesen runden, rot gerandeten Schildern und dem Zahlenwert angezeigt.

Wenn diese Welle i.g.o. mit z.B. max. 70 zu reiten ist, wird das angekündigt und erlaubt.

Damit kommst auch du rechtzeitig und ohne Sanktionen zum Bauchkraulen.

 

@sobbel: Tja, bei uns gab es mal eine grüne Welle bei :70: und ausgerechnete die letzte Ampel vor Ortsausgang war mit 90 km/h gerade noch grün. Der treudoofe Gutmenschen-VT bzw. der Typ "@sobbel-niemals-Gegeschwindigkeitsübertreter" war der gehörnte VT, der hängenblieb, sich dann den Bauch kraulen konnte und dann wieder die Umwelt verpestend auf 69,99 km/h hochbeschleunigen mußte. Mein Vorschlag diese schwachmatische Schaltung abzuändern wurde mit abfälligen Tenor beantwortet, was ich mir als einfacher VT anmaßen würde, die Behörde wisse, was sie mache. Das war vor der Umweltzonenzeit. Zwischenzeitlich sind sie darauf gekommen, daß meine Wenigkeit wie (fast) immer recht hat.

:nolimit:

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Moin Moin

 

Mein Beitrag #203 sollte keine Zuspruch für die Grüne Welle sein und auch nicht festhalten wann und ob überhaupt die mit welcher Geschwindigkeit diese Welle zu erreichen ist.

Ich wollte nur Waschbaerbauchs bedenken ausräumen, man würde bei einer grünen Welle und der kommenden Verschärfung der Ahndung schnell ein FV oder sonstige Sanktionen bekommen.

Wie schnell man bei einer grünen Welle fahren darf steht auf den Schildern - da ändert auch ein zukünftiger neuer Bußgeldkatalog nix dran.

 

 

@sobbel: Tja, bei uns gab es mal eine grüne Welle bei :70: und ausgerechnete die letzte Ampel vor Ortsausgang war mit 90 km/h gerade noch grün.

Das ist wie mit dem Gebrauch eines Navi zu sehen.

Bei Gebrauch ist Hirn nützlich.

 

 

Wer weiß, vielleicht wär ja bei gefahrenen 70 oder 50 wieder Grün - mal probiert?

Das :70: ist ja schliesslich eine Höchstgeschwindigkeit und keine Mindestgeschwindigkeit.

Oder ganz unkonventionell einfach mal anhalten und warten wenns doch rot wird.

Deine 90 bei 70 igO wird natürlich beim kommenden Bußgeldkatalog teuer. Besonders wenn sämtliche Toleranzen usw eingerechnet werden beim Rasen. Dann kanns kippelig werden.

Aber macht ja nix - so als (zwangs) Fußgänger wegen maximaler Hirnlosigkeit lernt man warten - z.B. auf den Bus, aufs Taxi auf Ampelgrün.

 

 

Gruß

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https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/st-test-tempo-rollt-gruene-welle-10767853.html

 

Solingen- grüne Welle mit 35 und deutlich schneller am Ziel als mit 50 und roten Ampeln

 

 

https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Stadt-schafft-Gruene-Welle-auf-der-Vahrenwalder

 

Hannover

Tempolimit von 70 auf 50 reduziert/ grüne Welle bei 50

 

 

https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/grune-welle-in-nurnberg-der-ring-funktioniert-nur-teilweise-1.9864737?tabParam=rating

 

Nürnberg versucht es mit 50

 

 

Entweder GW klappt.. oder man muss an der Roten Ampel halten. Zu schnell fahren ist keine Lösung. Vielleicht

ist das keine eingerichtet GW, wenn man rasen muss, sondern einfach nur so dass man durch das Rasen die LZA bei grün erwischt - irgendwann ist du ja nun mal grün.

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Sagen wir mal so: wenn man igO 70 fährt, um grüne LZA zu erwischen, ist das keine klassische GW, sondern zu schnell. Und nach dem neuen BGKatV teurer. Fährt man 21 drüber kann man Fußgänger testen.

 

 

Hier ist eine GW, die sich mit 35 locker fahren lässt. Mit 50 und roten LZA bist du deutlich länger unterwegs.

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Hier ist eine GW, die sich mit 35 locker fahren lässt. Mit 50 und roten LZA bist du deutlich länger unterwegs.

Kannst du mir das nachvollziehbar erklären? Also mit Physik und so? Ich würde sagen, selbst wenn die GW perfekt auf 35 optimiert ist, ist man mit 50 nicht deutlich länger unterwegs.

Man wartet an den Ampeln eben etwas auf den 35 Schleicher, welchen man nach 10 Metern wieder überholt hat.

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Wenn du bei 50 nicht reinkommst, versuch mal 35. die Umwelt wird es dir danken.

...ein weit verbreiteter Irrglaube, besonders in der LinksGrünen Ökoszene, die es bekanntermaßen mit solch lästigem Kram wie Physik, Mathematik und Technik nicht so hat.

Ein (moderner) Motor arbeitet am sparsamsten und damit am saubersten, wenn er bei höchstmöglichem Gang mit möglichst niedriger UND konstanter Drehzahl betrieben wird, weil man dann bezogen auf die Verbrennungstakte die weiteste Strecke zurücklegen kann, damit den wenigst möglichen Sprit verbraucht und somit die geringst möglichen Schadstoffe ausstößt.

 

Was folgt daraus? Umso mehr Kraftfahrzeuge unnötig ausgebremst werden, um so MEHR schaden sie der Umwelt und nicht umgekehrt. Allerdings hat man damit natürlich neben dem Effekt, die Autofahrer maximal zu drangsalieren, immer noch die Möglichkeit, diesen auch als Umweltsau zu diffamieren. Denn die liebe LinksGrüne Seele hat wohl erst Ruh', wenn es GAR KEINEN individuellen Kraftfahrzeugverkehr mehr gibt!

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Ich wollte nur Waschbaerbauchs bedenken ausräumen, man würde bei einer grünen Welle und der kommenden Verschärfung der Ahndung schnell ein FV oder sonstige Sanktionen bekommen.

@sobbel: Dies ist Dir mißlungen.

Wer weiß, vielleicht wär ja bei gefahrenen 70 oder 50 wieder Grün - mal probiert?

Alles probiert, selbst mit unterirdischen und ahndungsfähigen sie-fuhren-unnötig-zu-langsam "35 km/h". Fakt war, der ganze rollende Pulk wurde schwachmatisch eingebremst, wie von @silverbandits erwähnt ein ökologischer-energetischer GAU. Da mußte auch die größte Strunzbirne mal drauf kommen, wenn 20 Fahrzeug wieder neu beschleunigen müssen, erst recht wenn noch 40-Tonner dabei sind, jeden Tag Rushhour out bei einer Hauptausfallstraße!

 

Deine 90 bei 70 igO wird natürlich beim kommenden Bußgeldkatalog teuer. Besonders wenn sämtliche Toleranzen usw eingerechnet werden beim Rasen. Dann kanns kippelig werden.

Schön, genau das ist doch das Thema! Die grüne Welle war nur mit mindestens 90 km/h sicher zu schaffen, dabei auch noch das richtige Timing die Ampel davor bei ROT voll drauf zuzufahren, sodaß man genau bei Schaltung auf GRÜN schon mit :70: auf die Kreuzung einfährt. Desto unpräziser das Timing, je mehr waren die 90 km/h zu überschreiten. Wenn sich an vergleichbaren Stellen nun die Wegelagereibranche aufstellt, dann kippt man ab morgen in das FV.

Aber macht ja nix - so als (zwangs) Fußgänger wegen maximaler Hirnlosigkeit lernt man warten - z.B. auf den Bus, aufs Taxi auf Ampelgrün.

Was macht man hirnlosen Sesselfurzern und deren maximalen Grüne-Welle-Inkompetenz? Man setzt sie zwangsweise auf einen Stuhl an der roten Welle hin und wartet solange, bis ihnen ein Ampelgrün-Licht aufgeht.

:nolimit:

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Punkte gibts nach wie vor erst ab 21 km/h drüber.

Stimmt - leider hat der ADAC anfangs genau das Gegenteil berichtet (siehe Blueys Startpost), und die Presse hat munter blind abgeschrieben.

 

Zusätzlich zu deinem Link hier noch das Bundesgesetzblatt von heute für alle Interessierten.

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Hier haste deinen Link.

Ich lande da auf der Startseite der allseits bekannten Suchmaschine.

 

Und wo ist das Problem? Kannst Du eine Suchmaschine nicht bedienen?

 

Für alle die noch etwas für die Umwelt tun wollen, empfehle ich aber

https://www.ecosia.org/

 

Für komplexe Suche aber nicht so brauchbar.

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Punkte gibts nach wie vor erst ab 21 km/h drüber.

Stimmt - leider hat der ADAC anfangs genau das Gegenteil berichtet (siehe Blueys Startpost), und die Presse hat munter blind abgeschrieben.

 

Zusätzlich zu deinem Link hier noch das Bundesgesetzblatt von heute für alle Interessierten.

 

Was vermutlich daran lag, dass die Verwarngeldgrenze ja bei 55 liegt/lag und somit bei 70 Euro ein Punkt im Raum steht.

 

 

Genauso irrsinnig sehe ich die gleiche Bußgeldhöhe für

 

Widerrechtliche Nutzung eines

 

Behindertenparkplatzes

CarSharingparkplatzes

E-Auto Parkplatz zum Laden.

 

Kostet alles ab morgen 55,00 Euro.

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Im Januar musste ich meine Frau in OS aus dem Krankenhaus abholen. Da war hinter dem Gebäude ein öffentlicher Parkplatz, dabei auch einer mit Schild" "Nur für E- Pkw.

 

Dann sah ich, dass dort wohl das Schild stand, aber keine Ladesäule vorhanden war und habe mich kackfrech mit dem Orange farbigen Schein (Ausnahme für gehbehinderte Personen) auf den Platz gestellt. Ob mittlerweile dort eine Ladesäule installiert ist, weiß ich nicht. Mit dem Schild aufstellen war die Verwaltung mal wieder schnell !

Vom Krankenhaus aus sah ich aus dem Fenster, dass eine städtische Angestellte mein Auto inspizierte, aber kein Knöllchen anbrachte.

Diese Angelegenheit wäre mir ein Verfahren wert gewesen ....

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Moin Moin

 

gestern veröffentlicht und ab heute gültig:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0814.pdf%27%5D__1588057244159

 

aber bevor hier jetzt alle in Panik ausbrechen oder Mord und Totschlag rufen:

Die Änderung der BKatV bzw. der entsprechende Anhang zur Nr. 11 der Anlage mit der Tabelle 1 ist nicht dabei.

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

 

Die Änderung der BKatV bzw. der entsprechende Anhang zur Nr. 11 der Anlage mit der Tabelle 1 ist nicht dabei.

Hier muss ich mich korrigieren - auch diese Tabelle wurde in der verteuerten Form veröffentlicht.

 

 

Gruß

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Warum ist es für Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstaben a oder b StVO genannten Art bei Überschreitungen bis 15 km/h günstiger als für andere die in Buchstaben a oder b genannten Kraftfahrzeuge?

 

Zum Beispiel:

Lkw Lfd.Nr. 11.1.2 11 – 15 km/h 30€ igO

Pkw Lfd.Nr. 11.3.2 11 – 15 km/h 50€ igO

 

 

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Warum ist es für Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstaben a oder b StVO genannten Art bei Überschreitungen bis 15 km/h günstiger als für andere die in Buchstaben a oder b genannten Kraftfahrzeuge?

 

Zum Beispiel:

Lkw Lfd.Nr. 11.1.2 11 – 15 km/h 30€ igO

Pkw Lfd.Nr. 11.3.2 11 – 15 km/h 50€ igO

Frag deinen Arzt oder Apotheker, ach ne, MdB deines Vertrauen.

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(...)

Du bist kein Held. Beim nächsten Mal kuckst Du und stellst fest, daß auch dieser Klinikparkplatz kein Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum, die Stadt also nicht zuständig ist.

 

(...)

Ach kuck. Du hast also wieder mal nichts außer Deiner festen Überzeugung.

 

Genauso irrsinnig sehe ich die gleiche Bußgeldhöhe für

 

Widerrechtliche Nutzung eines

 

Behindertenparkplatzes

CarSharingparkplatzes

E-Auto Parkplatz zum Laden.

 

Kostet alles ab morgen 55,00 Euro.

Stimmt. Ist tatsächlich viel zu günstig. Insbesondere bei den Behindertenparkplätzen. Da sollte das Abschleppen zwingend vorgeschrieben werden.

 

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Du bist kein Held. Beim nächsten Mal kuckst Du und stellst fest, daß auch dieser Klinikparkplatz kein Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum, die Stadt also nicht zuständig ist.

 

Falsch. Es war kein Klinikgelände, sondern tatsächlich ein öffentlicher Parkplatz, genannt an der Johannisfreiheit.

Hier zu sehen: https://www.google.com/maps/place/Niels-Stensen-Kliniken+Marienhospital+Osnabr%C3%BCck/@52.2707726,8.052605,165m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x0:0x340ad7701fbcc5af!8m2!3d52.2705876!4d8.0544758

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Ich hatte eine andere Klinik in Erinnerung. Aber Du hast sicher recht, auch wenn ich auf Deinem Kartenausschnitt keinen Parkplatz entdecken kann.

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Ich hatte eine andere Klinik in Erinnerung. Aber Du hast sicher recht, auch wenn ich auf Deinem Kartenausschnitt keinen Parkplatz entdecken kann.

Am rechten Ende der Hubert-Eichholz-Gasse. Muss man eben kennen.

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@m3, wo ist das Problem? Messfahrzeuge haben eine Standheizung, im Sommer Liegestuhl neben dem Fahrzeug. Die „Sesselpupser“ freuen sich über einen erholsamen Tag.

@rth: Es ging nicht "Meßtechniker" (m/w/d), die Haushaltslöcher der Kommunen stopfen sollen. Es geht um die Verantwortlichen und Ausführende der Ampelschaltung! Also ein harter, nicht verstellbar Stuhl, ohne Dach und ohne jeglichen Klimaanlagen-Komfort. Dazu als Verpflegung nur Brot und Wasser, bis das Lichtlein aufgeht. Was glaubst Du, wie schnell sie dann auf den Trichter einer verkehrsflussfördernder Ampelschaltung kommen würden.

:nolimit:

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https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0814.pdf%27%5D__1588057244159

 

aber bevor hier jetzt alle in Panik ausbrechen oder Mord und Totschlag rufen:

 

Es gilt die Unterzeichner dieser Theoretiker-Novelle :fool: mal aufzuführen.: Der Andi Scheuer sowie das Desaster-Politiker-Dream-Duo names Hr. Altmaier und Fr. Svenja Schulze :doofwinkt: . Mir wird Angst und Bange. Deutschland quovadis?

:nolimit:

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@m3, wo ist das Problem? Messfahrzeuge haben eine Standheizung, im Sommer Liegestuhl neben dem Fahrzeug. Die „Sesselpupser“ freuen sich über einen erholsamen Tag.

@rth: Es ging nicht "Meßtechniker" (m/w/d), die Haushaltslöcher der Kommunen stopfen sollen. Es geht um die Verantwortlichen und Ausführende der Ampelschaltung! Also ein harter, nicht verstellbar Stuhl, ohne Dach und ohne jeglichen Klimaanlagen-Komfort. Dazu als Verpflegung nur Brot und Wasser, bis das Lichtlein aufgeht. Was glaubst Du, wie schnell sie dann auf den Trichter einer verkehrsflussfördernder Ampelschaltung kommen würden.

:nolimit:

 

@m3, ich kenne nur die Verhältnisse in Essen. Hier können die „Stadtknechte“ die Ampelschaltung nicht ändern. Alles in der — gut bezahlen — Hand der Firma Siemens.

Die Idee die Siemensangestellten bei Wasser und Brot an die Wuppertaler Straße bzw. Ruhrallee zu setzen würde hier sicher Freunde finden.

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  • 2 months later...

@rth: Klar, solche "Stadtknechte" mit solchen Ausreden kenne ich auch, da nützten auch keine Belege aus anderen Landkreisen, welche mit identischen Ampeln eine sinnvolle Schaltung hinbekommen. Ich habe die Diskussion mit unserem Landratsamtchef Hr. Ampelgott aufgegeben ;) , ebenso auch in anderen Landkreisen schwachmatische Ampelschlaltungen zu melden. Ich füge mich dem Rote-Welle-Schicksal, sollen sie es selbst merken und sehe es positiv: Gescheiten Motorsound im Leerlauf zu hören und als Reaktionstraining für 'nen "Rennstart".

 

Warum ist es für Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstaben a oder b StVO genannten Art bei Überschreitungen bis 15 km/h günstiger als für andere die in Buchstaben a oder b genannten Kraftfahrzeuge?

 

Zum Beispiel:

Lkw Lfd.Nr. 11.1.2 11 – 15 km/h 30€ igO

Pkw Lfd.Nr. 11.3.2 11 – 15 km/h 50€ igO

 

 

@bambam: Dies wird wie folgt beurteilt:

Neben dem Formfehler enthält die neue StVO noch weitere Kuriositäten: Zum Beispiel müssen Fahrer eines Busses oder Lkw weniger zahlen als Pkw-Fahrer, wenn sie zu schnell durch eine Tempo-30-Zone fahren. Verkehrsrechtsexperten beurteilen manche Regelungen des neuen Bußgeldkatalogs als willkürlich und die Novelle in Teilen als stümperhaft.

Aus "StVO-Novelle: Richterin hatte schon im Mai vor den Fehlern gewarnt", 20.07.20, https://www.rueden.de/blog/ , Hervorhebungen von mir.

 

Hieraus auch:

Das Schreiben war vom CDU-geführten Justizministerium an das grüne Verkehrsministerium weitergeleitet worden. Dort war es zwar laut Ministerium am 8. Juni eingetroffen, aber wegen Krankheit des zuständigen Beamten zunächst nicht bearbeitet worden.

Das verwundert mich jetzt nicht. Das BaWÜ-Justizministerium ist eh schwach gegenüber dem von Grüne durchsetzte BaWü-Verkehrsminsterium (Winne mit fragwürdigen Personalentscheidungen und grünes Postengeschacherer wie bei Christoph Erdmenger (ex-UBA, ex-Bundesvorstand VCD), welches keine Krankheitsvertretungen hat :whistling:;) .

:nolimit:

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Die fiskalische Neu-Abzocke ist ja wegen der Fahrverbotsdebatte etwas aus dem Fokus gerückt :heul: . Der Zweckverband Südostbayern hat folgende Steigerungsraten festgestellt:

Zeitweise sind deutlich höhere Einkünfte durch Novelle der Straßenverkehrsordnung zu erwarten. Denn eine kurz gezeigte Aufstellung zeigte, dass sich seit Mai das durchschnittlich erhobene Bußgeld pro Verfahren von 17 auf 27 Euro im stehenden und von 23 auf 38 Euro im fließenden Verkehr erhöht hat. Nicht zuletzt deswegen kann der Zweckverband zuversichtlich sein, dass auch in diesem Jahr die Einkünfte des vergangenen Jahres erreicht werden.

Aus "Bilanz des Zweckverbands für kommunale Verkehrsüberwachung: 336000 Vergehen geahndet", www.ovb-online.de, 01.07.20; https://www.ovb-online.de/muehldorf/bilanz-zweckverbands-kommunale-verkehrsueberwachung-336000-vergehen-geahndet-13818375.html

 

Dies bedeuet, pro Park-Knöllchen werden plus 10 Euro und pro Speed-Ticket werden plus 15 Euro durchschnittlich generiert. In 2019 wurden 126.000 Parknöllchen verteilt, dies wäre ein Plus 1,26 Millionen Euro. Die 211.000 Speedtickets würden ein Plus von 3,16 Millionen Euro ergeben. Gesamt würde der Zweckverband also ohne Mehrarbeit schlagartig 4,42 Millionen mehr einnehmen :schreck: . Tolles Geschäftsmodell :doofwinkt: .

Die Polizei in Bayern selbst hat in 2019 1.110.945 Speedtickets ausgestellt. Die Novelle würde also ein Plus von 16,6 Millionen Euro bringen.

Um das ganze Ausmaß der fiskalischen Abzocke "Kleinvieh macht richtig viel Mist" zu erfassen, bräuchten wir nur die Gesamtzahl bundesweit aller Parkknöllchen und Speedtickets :whistling: .

:nolimit:

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Ich war richtig erstaunt dass der Big Player Brandenburg die Differenz zwischen den bereits gezahlten neuen Buß- und Verwarngelder und den alten Buß- und Verwarngelder zurückzahlt. :o

 

https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-regional-politik-und-wirtschaft/gnade-fuer-raser-in-brandenburg-jetzt-gibts-bussgelder-und-fuehrerscheine-zuruec-71985214.bild.html

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@das Jann: Es gibt tatsächlich noch Politiker wie Michael Stübgen / CDU mit Hirn und gesunden Menschenverstand.

17.000 FV in Brandenburg ist schon eine extreme Menge Holz! Auch die unaufgeforderte Rückzahlung bei den unteren drei Verwarnungsstufen ist vollkommen korrekt :cool: . Daß sich da die Regine Günther in Berlin ziert, war klar, führt aber wie im Artikel erwähnt nicht dazu, daß man dem Rechtsstaat trauen könne, sondern es wird die ideologische Abzockmentalität bestätigt.

:nolimit:

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Der eine oder andere Landkreis scheint sich auch noch auf die nicht mehr neunen Katalog eingestellt zu haben und hat die Meßgrenze heruntergesetzt und auch da gelassen. Heute eine Verwarnung wegen vorwerfbaren 8 km/h außerorts auf einer Straße mit 2 Spuren pro Richtung und doppelter Mitteltrennlinie.

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