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Rettungsgassensünder Erwarten Harte Strafen


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Wurde hier im Forum nicht erklärt, dass das nicht ginge, da man keine Kapazitäten dafür hätte?

Brauch man hierfür zusätzliche Kapazitäten auf der Straße? Die Einsatzkräfte müssen ja zum Stauanfang kommen und fahren hierfür durch die Rettungsgasse. Es muss einfach nur der erste Wagen mit einer Videokamera ausgestattet sein. Videokamera zeichnet auf, zwei Zeuge sind an Board, fertig. Am besten man zeichnet nach vorne und nach hinten auf, damit man auch den Fahrer von vorne sieht. Die restliche Arbeit findet ja im Büro statt und unterliegt Verjährungsfristen, die man ausschöpfen kann.

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Und wenn sich der Fahrer abduckt oder gerade wegschaut, hat sich eine spätere Identifizierung erledigt. Abgesehen davon spiegelt die Scheibe oftmals so stark, daß man auf einem Video den Fahrer eh nicht erkennen könnte. Bei Dunkelheit erst recht nicht.

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Und wenn sich der Fahrer abduckt oder gerade wegschaut, hat sich eine spätere Identifizierung erledigt. Abgesehen davon spiegelt die Scheibe oftmals so stark, daß man auf einem Video den Fahrer eh nicht erkennen könnte. Bei Dunkelheit erst recht nicht.

Du hast sicher Recht. Trotzdem sollte man die Vorschriften für diese - extrem - Egoisten verschärfen. Einige werden schon erwischt werden.

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Du hast sicher Recht. Trotzdem sollte man die Vorschriften für diese - extrem - Egoisten verschärfen. Einige werden schon erwischt werden.

Da bin ich ganz bei Dir! Nur die erwähnte Methode halte ich für unzweckmäßig.
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Abgesehen davon spiegelt die Scheibe oftmals so stark, daß man auf einem Video den Fahrer eh nicht erkennen könnte.

...bei Verwendung eines gut ausgerichteten Polarisationsfilters sieht man von der Frontscheibe so gut wie gar nichts mehr - fast so, als wäre gar keine drin.

 

Ja, das stimmt. Und trotzdem müssen auch dabei die Lichtverhältnisse passen.

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Das war ja jetzt nur eine Idee und ihr habt schon Verbesserungen dazu geschrieben. Man muss ja anfangs nicht jeden erwischen, nur den Anfang machen. Selbstverständlich könnte man hier auch das selbe Spiel spielen, wie bei Geschwindigkeitsüberschreitung. Sollte jemand die Tat leugnen und nicht wissen, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist, bekommt zur Belohnung ein Fahrtenbuch verschrieben ;-)

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Abenteuerlich.

 

Erst behauptete ein User, dass man nicht gegen RGB vorgehen könne, jetzt spiegeln die Scheiben so stark, dass das Video nicht verwertbar sei oder der Fahrer könne sich ducken (dass ginge auch bei klassischen Radarfallen).

 

Mir klingt das eher so, dass hier einige Lustlosigkeit zeigen, wo andere RGB dem Bußgeldverfahren zuführen.

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Du Witzbold. Und was meinst Du wohl passiert, wenn bei Radarfotos der Fahrer nicht zu erkennen ist (wenn er sich abgeduckt oder das Gesicht verdeckt hat, wenn die Scheibe denn doch mal irgendwie spiegelte (gibt es auch bei Blitzfotos))? Na, Schlaubi, was passiert dann wohl? Rrrrrichtig: gar nichts. Aber da Du ja sooooooo schlau bist, alles besser weißt, wirst Du gleich sicherlich erklären, wie man in diesen Fällen praktikabel vorgehen kann. Du, als der erfahrene Praktiker.

 

Mal konkret: wie viel davon genau "wo andere RGB dem Bußgeldverfahren zuführen" hast Du schon - erfolgreich ! - in die Tat umgesetzt? Oder sabbelt hier nur wieder der Blinde von der Sonne?!

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Und was meinst Du wohl passiert, wenn bei Radarfotos der Fahrer nicht zu erkennen ist (wenn er sich abgeduckt oder das Gesicht verdeckt hat, wenn die Scheibe denn doch mal irgendwie spiegelte (gibt es auch bei Blitzfotos))? Na, Schlaubi, was passiert dann wohl? Rrrrrichtig: gar nichts.

Käufer, die "Karnevalsmaske" kauften, kauften auch "Spiegelfolie für Kennzeichen" und "Spiegelfolie für Windschutzscheibe"...

 

1 Monat später:

 

Käufer, die "Folienentferner/Klebstoffentferner" kauften, kauften auch "Fahrtenbuch für Dummies".

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Also keine Radafallen mehr?

Habe ich das geschrieben oder gefordert?

 

Naja:

 

 

Und was meinst Du wohl passiert, wenn bei Radarfotos der Fahrer nicht zu erkennen ist (wenn er sich abgeduckt oder das Gesicht verdeckt hat, wenn die Scheibe denn doch mal irgendwie spiegelte (gibt es auch bei Blitzfotos))? Na, Schlaubi, was passiert dann wohl? Rrrrrichtig: gar nichts.

 

Wenn bei Unkenntlichkeit nichts passiert, dann muss man ja wie ich schon schrieb, nur eine Maske anziehen oder sich ducken. Es passiert dann ja nichts, wie du schreibst.

 

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Also keine Radafallen mehr?

Habe ich das geschrieben oder gefordert?

 

Naja:

 

 

Und was meinst Du wohl passiert, wenn bei Radarfotos der Fahrer nicht zu erkennen ist (wenn er sich abgeduckt oder das Gesicht verdeckt hat, wenn die Scheibe denn doch mal irgendwie spiegelte (gibt es auch bei Blitzfotos))? Na, Schlaubi, was passiert dann wohl? Rrrrrichtig: gar nichts.

Wenn bei Unkenntlichkeit nichts passiert, dann muss man ja wie ich schon schrieb, nur eine Maske anziehen oder sich ducken. Es passiert dann ja nichts, wie du schreibst.

War mir nicht so, daß Du in irgendeiner Form Rechtswissenschaften studiert hast? Falls ja, so solltest Du eigentlich wissen, daß ohne eindeutige Erkennbarkeit des Fahrzeugführers (und ohne Angaben des Halters, wer denn gefahren ist) auch kein solcher zur Rechenschaft gezogen werden kann. D.h.: wenn jemand tatsächlich die Meßstelle frühzeitig erkennt und sich abduckt oder sonstwie nicht erkennbar abdeckt, ist die Wahrscheinlichkeit, daß er nicht belangt wird, verdammt hoch! Gleiches gilt, wenn der Kopf durch irgendwas im Auto verdeckt ist.

Meines Wissens werden Fahrtenbücher auch recht selten verhängt.

 

Daß jemand nicht zu identifizieren ist, bedeutet aber nicht (und das kommt in meiner obigen Aussage auch nicht zum Ausdruck), daß man deshalb auf Radarmessungen verzichten sollte. Zumal die Regel so ausschaut, daß durch die Meßtechnik der Fahrer zu erkennen ist. Das ist aber bei einer Videokamera gänzlich anders. Und um nichts anderes ging es.

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Und mit diesem Unsinn redest du gegen eine sinnvoll Maßnahmen gegen Rettungsgassenblockierer an?

 

Wenn der Mars zufriert, dann kann es auch in der Hölle kalt werden.

Wenn einer sich duckt, dann hat er sich geduckt.

Wenn der Film voll ist, blitzt der Blitzer vergebens.

 

Fahrer abfilmen geht gut.

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Und mit diesem Unsinn redest du gegen eine sinnvoll Maßnahmen gegen Rettungsgassenblockierer an?

 

Wenn der Mars zufriert, dann kann es auch in der Hölle kalt werden.

Wenn einer sich duckt, dann hat er sich geduckt.

Wenn der Film voll ist, blitzt der Blitzer vergebens.

 

Fahrer abfilmen geht gut.

Blaulicht!

 

1. wer ständig so wie Du nichts als Blödsinn schreibt und offenkundig nicht gerade damit glänzt, Ahnung zu haben, sollte sich wenigstens ab und an denn doch mal etwas zurückhalten. Ganz sicher aber anderen nicht Unsinn unterstellen. Den darfst Du mir übrigens gern mal aufzeigen. Bin mal gespannt. Denn ich bin wenigstens vom Fach. Du offenkundig und bekanntermaßen nicht.

 

2. ich rede nicht gegen Maßnahmen, die geeignet sind, gegen solche VT vorzugehen. Nur Deine Vorschläge sind tatsächlich das, was Du mir unterstellst: blanker Unsinn! Nicht praktikabel.

 

3. ich gehe mal davon aus, daß Du nicht erwartest, auf Deinen Dummfug "Wenn...." eine Antwort zu bekommen.

 

4. Fahrer abfilmen geht also gut. Ok. Wann und wie oft hast Du das schon gemacht? Zu welchen Zeiten? Waren die Anzeigen auch erfolgreich, d.h. wurde der tatsächliche Fahrer ermittelt und auch sanktioniert?

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War mir nicht so, daß Du in irgendeiner Form Rechtswissenschaften studiert hast? Falls ja, so solltest Du eigentlich wissen, daß ohne eindeutige Erkennbarkeit des Fahrzeugführers (und ohne Angaben des Halters, wer denn gefahren ist) auch kein solcher zur Rechenschaft gezogen werden kann. D.h.: wenn jemand tatsächlich die Meßstelle frühzeitig erkennt und sich abduckt oder sonstwie nicht erkennbar abdeckt, ist die Wahrscheinlichkeit, daß er nicht belangt wird, verdammt hoch! Gleiches gilt, wenn der Kopf durch irgendwas im Auto verdeckt ist.

Meines Wissens werden Fahrtenbücher auch recht selten verhängt.

 

 

 

Das ist mir bekannt, jedoch gehe ich davon aus, dass ein Fahrtenbuch verhängt werden würde. Bei einer minimalen Geschwindigkeitsübertretung vielleicht nicht sofort, wenn man sich auf einem Foto duckt und der Fahrer nicht kenntlich ist. Aber wenn sich das wiederholt und System dahinter vermutet wird oder ein Fahrzeughalter/-führer mit eben dem Fahrzeug bereits Punkte hat oder das Vergehen so groß ist, dass man es nicht einfach so verwerfen möchte, dann wird es sicherlich ein Fahrtenbuch geben. Für mich persönlich wäre das Fahrtenbuch die schlimmere Strafe verglichen mit den Strafen, die es sonst gibt, ohne ein Fahrverbot. Das Fahrverbot schließe ich aus, da es bei mir sicherlich nie vorkommen würde.

 

Btw.: Das mit dem Filmen geht, macht die Polizei doch auch bei Abstandsverstößen auf der Autobahn. Man könnte sogar diese Technik dazu nutzen. Die Fotos aus den Anlagen und das Videomaterial sind super geeignet.

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