Tomster 0 Posted February 11, 2020 Report Share Posted February 11, 2020 Hallo liebes Forum,ich bin Tom, 35 Jahre alt u. von der Ostseeküste. Ich lese hier schon eine Weile mit, da ich viele Sachen im Verkehrsrecht äußerst interessant finde. Man will ja immer dazulernen. Ich habe im großen u. ganzen in den letzten 10 Jahren nicht wirklich etwas negatives vorzuweisen. Abgesehen von Parknöllchen bzw. mal ein Verwarngeld wegen 10-15 Km/h zu schnell. Möchte meinen eher Durchschnitt. Hoffe ich zumindest. Nun ist mir am 17.01.20 auf der Fahrt nach Österreich auf der A9 eine Abstandsmessung sauer aufgestoßen. Das habe ich am 29.01.20 in Form eines Betroffenen AHB bemerkt, welcher bei mir im Briefkasten lag. Man wirft mir vor 4/10 des Sichherheitsabstandes unterschritten zu haben. Folge: 100 u. 1 Punkt. Ich möchte das gern vermeiden, da ich für meine in Kürze beginnende Tätigkeit (bei einer Behörde) null Punkt im FAER benötige. Als Halter muss ich, zumindest hier, eingestehen auch der Fahrer gewesen zu sein. Jetzt meine Frage dahingehend, ich habe den AHB laut meinem Anwalt komplett ignoriert. Frist lief bis gestern. Er meinte, da alle Personendaten nach Halterabgleich stimmen, soll ich da bloß nichts zurückschicken u. mich selbst belasten. Frage wäre jetzt: da ich einen Bruder habe mit sehr großer Ähnlichkeit, 2 Jahre Altersunterschied u. im Besitz eines Führerscheins (Alle sagen immer wir sehen uns sehr ähnlich), Ob er, wenn ich den BGB bekomme u. Einspruch einlege, noch behaupten kann gefahren zu sein. Ich darfs ja nicht 😉. Oder habe ich die Chance mit dem Verstreichen lassen der Frist für den AHB vertan? Würde der SB dann stutzig, weil wir das nicht im AHB schon aufgeklärt haben? Ich habe auf dem eher durchschnittlichen Blitzerfoto eine große Sonnenbrille auf. Ich glaube, auf Grund eurer Kompetenz in diesen Dingen, im Nachgang etwas schlauer zu sein. Achja, komplettes Bußgeld würde ich natürlich übernehmen. Mir gehts mehr um den Punkt, welchen ich zwingend vermeiden will. Mein Bruder ist unbelastet u. möchte mir da auch helfen. Ich danke euch vorab schon vielmals!! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 11, 2020 Report Share Posted February 11, 2020 Du kannst gegen den BGB immer noch Einspruch einlegen mit der Begründung nicht selber gefahren zu sein.... besser wäre es gewesen, Dein Bruder hätte sich auf den AHB hin schon selber bezichtigt.inwieweit Du jetzt mit einem Einspruch noch durchkommst.... keine Ahnung, aber diesen Tipp (von mir) hätte Dir eigentlich der Anwalt sagen müssen. Aber bei was für einer Behörde arbeitest Du, dass Du noch nicht einmal einen Punkt haben darfst?? Ich arbeite in der Polizeiverwaltung und meinen Chef interessieren (bei der jährliche FS-Überprüfung) höchstens Fahrverbote, Entzüge oder wenn ich mir mit dem Dienstwagen was „erlaube“.... (wobei da jetzt nur der „Neue“ bei sowas am Rad dreht).., 2 Quote Link to post Share on other sites
Tomster 0 Posted February 11, 2020 Author Report Share Posted February 11, 2020 Danke für die Rückmeldung. Ich bin (klingt jetzt sicher konträr u. ja, man glaubt es kaum) an einem Posten Fahrsicherheitstrainer in einer Norddeutschen Berufsfeuerwehr dran. Allerdings bekomme ich den Posten nur mit weißer Weste in Flensburg. Verständlicherweise 😌 Quote Link to post Share on other sites
Tomster 0 Posted February 11, 2020 Author Report Share Posted February 11, 2020 Ich werde aber den Anhörungsbogen trotzdem noch von meinem Bruder ausfüllen lassen u. hoffe auf Anerkennung desselbigen. Andere Option wäre noch, ich rufe morgen ganz freundlich den oder die SBin an und erkläre der AHB ist als nicht ausreichend frankiert zu mir zurückgegangen, mit der Bemerkung, diesen schnellstmöglich wieder loszuschicken. Achja, aber Akteneinsicht darf der Anwalt trotzdem beantragen? Oder wäre das ein Fallstrick? Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted February 12, 2020 Report Share Posted February 12, 2020 Hi, Du kannst natürlich den ganzen Bohei mit Anwalt, Akteneinsicht und wasweissich machen und so dafür sorgen, dass sich jemand intensiv mit dem Vorgang beschäftigt. Oder eben den Bruder den AHB ausfüllen lassen, hinschicken, um das vielleicht doch noch so unauffällig und geräuschlos wie möglich über die Bühne zu bringen.Deine Entscheidung..... GrüßeWolle Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted February 12, 2020 Report Share Posted February 12, 2020 Du musst allerdings, wenn der SB in der Behörde deinem Bruder nicht glaubt, damit rechnen, dass die Polizei bei dir oder deinen Nachbarn vorbeischaut - mit einem Foto in der Hand und "Wir ermitteln gegen...". Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted February 12, 2020 Report Share Posted February 12, 2020 Hast Du denn den Job schon, also den Vertrag unterschrieben? Darfst Du Dir im neuen Job auch keine Punkt in Flensburg leisten? Das klingt ja fast unmöglich. Mit anderen Worten, war die "Abfrage des Punktkontos" schon gewesen, oder steht sie gerade unmittelbar bevor? Es dauert ja auch eine gewissen Zeit bis ein BGB aus Bayern seine Punkte nach Flensburg meldet. Diese Zeit gilt es zu überbrücken! Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted February 12, 2020 Report Share Posted February 12, 2020 Du musst allerdings, wenn der SB in der Behörde deinem Bruder nicht glaubt, damit rechnen, dass die Polizei bei dir oder deinen Nachbarn vorbeischaut - mit einem Foto in der Hand und "Wir ermitteln gegen...".Das kann auch bei deinem Arbeitgeber passieren. Die haben Zeit, die Verjährung für dich ist unterbrochen. Quote Link to post Share on other sites
Tomster 0 Posted February 12, 2020 Author Report Share Posted February 12, 2020 Leute, vielen Dank erstmal!! Ich bin zur Zeit noch auf einer A9er Stelle (die Beamten unter euch werden etwas damit anfangen können) u. habe mich auf eine A10 Fahrsicherheitstrainer beworben. Auswahlverfahren dazu findet wohl im Mai/Juni statt. Von daher wird das ganze seitens der BGS schon gelaufen sein bzw. Punkt als erteilt gelten, denke ich. Die Abfrage FAER wird innerhalb des Auswahlverfahrens getätigt werden. Von daher müsste eine ziemlich lange Zeitspanne überbrückt werden. Daher scheint mir am plausibelsten, mein Bruder hilft bereitwillig aus. Nachtrag: gerade von einem öffentlichen Fernsprecher kurz mit der BGB telefoniert. >ich: Guten Tag, ... mein Name, ich habe kurz eine Frage, ich hatte Ihnen den Anhörungsbogen zugeschickt, diesen heute leider aber als nicht ausreichend frankiert zurückbekommen. Frist lief aber am Montag aus. Darf ich diesen erneut absenden? Oder ist es für Sie dann gegenstandslos?< Wortlaut SB: >nein Hr. ... kein Problem, senden sie uns den Bogen einfach noch innerhalb der nächsten Tage zu, bis jetzt wurde ja erstmal noch nichts weiter unternommen ENDE Was kann ich davon halten? Sollte ich noch wie geplant, mit meinem Bruder weiter nach Plan verfahren? Ich denke zum jetzigen Zeitpunkt wärs wohl eine reelle Chance, um den Punkt rumzukommen. Danke euch 😉👍🏼 Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted February 12, 2020 Report Share Posted February 12, 2020 Was kann ich davon halten? Sollte ich noch wie geplant, mit meinem Bruder weiter nach Plan verfahren? Ich denke zum jetzigen Zeitpunkt wärs wohl eine reelle Chance, um den Punkt rumzukommen. Danke euch Es wäre für Dein Vorhaben jedenfalls das beste. Quote Link to post Share on other sites
Tomster 0 Posted February 12, 2020 Author Report Share Posted February 12, 2020 Achja, der oder die SB*In, meinte parallel auch: Ihr Anwalt hat ja, wie ich sehen kann, auch schon Akteneinsicht beantragt. Hatte er mir gar nicht mitgeteilt 😳. Ich dachte, das machen wir erst später. War wohl ein Fehler in der Kommunikation. Irgendwie nicht so einfach. Parallel trotzdem die Schiene mit meinem Bruder fahren? Habe Advokat nochmal angerufen. Er bestätigte mir nur Antrag auf Akteneinsicht gestellt zu haben. Sonst hat er nichts weiter unternommen. War ja auch die Aussage SB*In. Die andere Option darf er mir offiziell zwar nicht anbieten. Aber er meinte, man darf eben auch nichts unversucht lassen. Seine Meinung dazu ist, wenn ich jetzt mit meinem Bruder (natürlich ohne Wissen meines Anwalts 😉) die ErSaFa Variante durchziehen will, dürfte sich das, nur Aufgrund des Antrags auf Akteneinsicht, nicht ernsthaft darauf auswirken. Die SB*Innen sind heutzutage bei dem Arbeitspensum wohl auch einigermaßen dankbar über Selbststeller. So, jetzt ihr 😉 Quote Link to post Share on other sites
Tomster 0 Posted February 12, 2020 Author Report Share Posted February 12, 2020 Auch wenns verwirrend klingt ich schreibe der oder die SB*In, da man sich ja trotz Stimme nicht mehr eindeutig auf das Geschlecht beziehen kann. Nur um gendertechnisch korrekt zu bleiben. Zumindest im Forum. ;-) Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted February 12, 2020 Report Share Posted February 12, 2020 Ist klar. Anwalt, seltsamer Anruf und dann war es der Bruder. Die SB zieht sich die Hose mit der Kneifzange an? Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted February 12, 2020 Report Share Posted February 12, 2020 MMittlerweile klingt es für mich nicht mehr so erfolgversprechend. Es ist schon komisch, dass der RA Akteneinsicht beantragt, dann hast Du ganz zufällig zu wenig Briefmarken auf´n Brief geklebt, rufst bei dem/der SB an und dann wars der Bruder... Naja. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 12, 2020 Report Share Posted February 12, 2020 Die SB*Innen sind heutzutage bei dem Arbeitspensum wohl auch einigermaßen dankbar über Selbststeller. So, jetzt ihr Falsch, die Sachbearbeiter in den Bußgeldstellen wollen ausschließlich dem "richtigen", also dem verantwortlichen Fahrer den Bußgeldbescheid erteilen. Warum wohl schicken sie sogar die Polizei los um das Fahrerfoto beim Arbeitgeber oder in der Nachbarschaft herumzuzeigen?Wenn es doch so einfach ware einfach dem "falschen" das Geld abzuknöpfen und die Punkte einzutragen? Bis jetzt hast Du jedenfalls fast alles falsch gemacht durch Deine verschiedenen "Aktivitäten" was man in Deiner Situation falsch machen konnte.... Quote Link to post Share on other sites
Tomster 0 Posted February 12, 2020 Author Report Share Posted February 12, 2020 Dann werde ich den Dingen wohl oder übel ihren Lauf lassen müssen. Andererseits wird ja so oder so der Bescheid gegen mich erlassen werden, wenn alles falsch bzw. ja eher richtig läuft. Was hätte ich im schlimmsten Fall zu verlieren, wenn Brüderchen eben trotzdem den Bogen abschickt? Mehr als nicht akzeptieren durch SB*In geht ja nicht u. strafbar hat sich auch niemand gemacht. Jedenfalls nicht beweiswürdig. Ergo Versuch macht Klug. Hinterher werde ich es so oder so wissen. Ich lasse euch selbstverständlich wissen wie es ausgegangen ist. Ich hege ein Promilleanteil Hoffnung u. werde mich dann leider aus falschem Aktionismus meinem Schicksal ergeben...müssen. Danke trotzdem! Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted February 12, 2020 Report Share Posted February 12, 2020 Wäre das Ganze unter Umständen auch ein Fall für ein "Fahrtenbuch"?? Das würde die Zulassungstelle verhängen und mit Kosten von bis zu 200 € belegen, (Oder ists die Führerscheinstelle?) Aber, lieber Tom, Du hast nicht alles falsch gemacht, da geht noch mehr, aber am Günstigsten ist es, wie der Anwalt auch sagt, in der Masse der Verfahren unaufällig mitzuschwimmen. Jegliche Aktivität Deinerseits hebt Dich aus der Masse hervor, und das weckt das Interesse der Menschen auf der Behörde. Quote Link to post Share on other sites
Tomster 0 Posted February 12, 2020 Author Report Share Posted February 12, 2020 Hallo Zorro, nichts ist 100%ig. Ein Rest an Wahrscheinlichkeit bleibt ja. Mit einem Fahrtenbuch könnte ich auch gut leben. Den Mehraufwand stufe ich als handhabbar für mich ein. Geld, muss ich jetzt mal so sagen, spielt hier für mich absolut die untergeordnete Rolle. Quote Link to post Share on other sites
Tomster 0 Posted February 12, 2020 Author Report Share Posted February 12, 2020 Oder jetzt doch einfach nur stumpf ein Kreuz bei nein (nicht der Fahrer) machen? Dann können sie zwar weiter ermitteln, nachfragen etc. Aber ein Rest an Wahrscheinlichkeit vielleicht nur ein Fahrtenbuch zu kassieren müsste doch dann auch gegeben sein. Oder? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted February 12, 2020 Report Share Posted February 12, 2020 Mein Gott Walter, entweder hättest du deinem Bruder den Zettel direkt geben können, hoffen fällt in der Masse nicht auf.Oder nicht antworten, hoffen erledigt sich von selbst.Oder RA beauftragen, Fall untersuchen lassen und Zeit schinden. Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig werden lassen und hoffen das das Amtsgericht erst nach deiner Einstellung entscheidet. Quote Link to post Share on other sites
Tomster 0 Posted March 6, 2020 Author Report Share Posted March 6, 2020 NAbend, jetzt mal ein Update zum obigen Sachverhalt. Stand aktuell es wurde durch die Bußgeldstelle eine Abfrage bei meiner örtlichen Einwohnermeldestelle getätigt. Nach Akteneinsicht durch meinen Anwalt konnten wir sehen, daß die entsprechende SBin beim Paßfotoabgleich einen Stempel auf den Bogen gesetzt hat mit Nach Meinung SB nicht zweifelsfrei identifizierbar. Aber das Foto der Meßkamera (welches in der Akte als A4 Größe vorhanden ist) ist wirklich ziemlich schlecht. Das Video welches mein Anwalt auch digital vorliegen hat ist ebenfalls so naja. Mein Volvo ist zwar zu erkennen, aber weder meine Frau auf dem Beifahrer noch ich bin deutlich zu sehen. Mein Anwalt sagt wir gehen definitiv zum Einspruch über bzw. hat er es schon getan. Man sieht nur Mund u. Kinnpartie. Nase, Wangen, Ohren Stirn u. Haare gehen hinter der Sonnenblende u. deren Schatten unter. Er ist sich ziemlich sicher, daß das Verfahren eingestellt wird. Ich bin gespannt u. werde berichten. Gruß Wir haben meinen Bruder da jetzt als möglichen ErSaFa erstmal komplett rausgelassen. Achja meine Augen sind natürlich auch verdeckt. Quote Link to post Share on other sites
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