HerrDezember 5 Posted January 27, 2020 Report Share Posted January 27, 2020 Hallo liebe Radarforum-Gemeinde, habe heute Post bekommen, da meine Frau mit meinem Wagen geblitzt wurde. Außerorts 74km/h gefahren, wo nur 60km/h erlaubt waren. Es geht mir hier auch nicht um die Strafe. Mich interessiert vielmehr: Ist das Foto so in Ordnung? Zum Einen ist noch ein zweites Fahrzeug mit drauf und zum anderen ist ein Teil des Bildes durch die Leitplanke bedeckt. Ich habe mal gehört, dass sobald ein anderes Fahrzeug auf dem Blitzerfoto zu sehen ist, dieses ungültig ist. Dies stufe ich aber selbst als "gefährliches Halbwissen" ein und möchte daher hier nachfragen. Laut dem Brief handelt es sich um eine Lasermessung mit dem PoliScan Speed. Hier das Bild: Bin auf eure Antworten gespannt :-) Grüße Herr Dezember Quote Link to post Share on other sites
FahrImmerNachVorschrift 2 Posted January 27, 2020 Report Share Posted January 27, 2020 Dem "Halbwissen" schliesse ich mich an !Zweites Auto im Bild = Messung nicht verwertbar. Wundert mich das dieser Vorgang überhaupt per Post an dich gegangen ist.Würde ich Widerspruch einlegen, weil das Fahrzeug nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Mal sehen was die Gutmenschen hierzu meinen Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 27, 2020 Report Share Posted January 27, 2020 Hallo und willkommen im Radarforum, die Geräte können problemlos feststellen, welches Fz gemessen wurde. Sobald während er Messung ein zweites Fz. in den Messbereich einfährt, wird die Messung verworfen und ein Bild nicht erstellt bzw. keine Daten eingeblendet.Die Qualität der Antwort von FINV lässt sich schon daran erkennen, dass er rät, gegen eine Verwarnung Widerspruch einzulegen, was faktisch nicht möglich ist. Auch ist seine Aussage zum zweiten Auto in der Art, wie er sie darstellt, falsch. Jetzt ist es an euch zu überlegen, ob ihr das Verwarnungsgeld zahlt oder liebe auf den Bußgeldbescheid wartet, gegen diesen Einspruch einlegt und vor Gericht dann unter Berufung auf die noch offenen Verfahren zur Rohdatenspeicherung und und und die Einstellung des Verfahrens zu erreichen versucht bzw. ein Gutachten beantragt. GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
HerrDezember 5 Posted January 27, 2020 Author Report Share Posted January 27, 2020 Die Strafe beträgt nur 20€ und um die geht es uns nicht. Der Betrag wird heute Abend überwiesen, sofern nicht jemand hier belegt, dass ich nicht zahlen muss. Ich werde wegen 20€ nicht vor Gericht ziehen ;-) Mir geht es eher darum, mit dem "gefährlichen Halbwissen" aufzuräumen. Das Blitzerfoto war halt jetzt der Auslöser, dass ich mich mit dem Thema befasse. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted January 27, 2020 Report Share Posted January 27, 2020 Die Strafe beträgt nur 20€ und um die geht es uns nicht. Der Betrag wird heute Abend überwiesen, sofern nicht jemand hier belegt, dass ich nicht zahlen muss. Ich werde wegen 20€ nicht vor Gericht ziehen ;-) Damit ist der Fall doch entscheiden.Gegen dieses Messgerät gibt es prinzipiell Zweifel, ohne Gutachter, Rechtsanwalt und Gericht kommst du nicht weiter . Jede Nachfrage sorgt dafür, dass ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Gebühr 28,50 Euro zusätzlich. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 27, 2020 Report Share Posted January 27, 2020 hier im Text eines RA ist im letzten Abschnitt das Ganze für 2 Fahrzeuge im Bild schön erklärt. 1 Quote Link to post Share on other sites
HerrDezember 5 Posted January 27, 2020 Author Report Share Posted January 27, 2020 Okay, dann weiß ich in Zukunft Bescheid. Habe zwar eine RSV und es gibt ja auch Internetseiten, welche sich damit beschäftigen, aber wegen 20€ möchte ich den Aufwand echt nicht betreiben. @zorro69: Danke für den aufschlussreichen Text. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted January 27, 2020 Report Share Posted January 27, 2020 Wenn man sich nicht auskennt, warum antwortet man dann hier?Der Zuordnungsrahmen um die Fahrzeugfront markiert das gemessene und zu schnelle Fahrzeug. Wichtig ist, dass sich der untere Teil des Rahmens unter den Radaufstandspunkten befindet, sich ein Rad zumindest teilweise im Rahmen befindet und sich kein Fahrzeug, welches in gleicher Fahrtrichtung fährt, sich im Rahmen befindet. Alle Anforderungen sind erfüllt, es kann also ruhigen Gewissens gezahlt werden. Natürlich könnte man zum Anwalt gehen und ein Gutachten in Auftrag geben lassen. Und natürlich kann auch festgestellt werden, dass die Messung, warum auch immer, nicht verwertbar ist. Macht bei 20 Euro nur wenig Sinn, schon weil viele eine Selbstbeteiligung haben die weitaus höher ist und die Chance, dass die Messung nicht verwertbar ist, ziemlich gering ist. Ein zweites Fahrzeug im Bild hat nie pauschal zur Folge, dass die Messung nicht verwertbar ist. Egal welches Messgerät. Sollte es so sein, kommt es auch drauf an wo sich das andere Fahrzeug im Bild befindet - je nach Messgerät. 3 Quote Link to post Share on other sites
HerrDezember 5 Posted February 3, 2020 Author Report Share Posted February 3, 2020 Natürlich könnte man zum Anwalt gehen und ein Gutachten in Auftrag geben lassen. Und natürlich kann auch festgestellt werden, dass die Messung, warum auch immer, nicht verwertbar ist. Macht bei 20 Euro nur wenig Sinn, schon weil viele eine Selbstbeteiligung haben die weitaus höher ist und die Chance, dass die Messung nicht verwertbar ist, ziemlich gering ist. Sehe ich genauso. Weder meine Frau noch ich haben Punkte in Flensburg und wenn man dann einmal im Jahr - wenn überhaupt - geblitzt wird und nur 20€ zahlen muss, ist das total in Ordnung. Deswegen würde ich mich auch nie anstellen. Ich glaube, ich könnte meinem Anwalt, mit dem ich sehr zufrieden bin auch nicht mehr in die Augen sehen, wenn ich mich wegen 20€ streiten wollen würde. 1 Quote Link to post Share on other sites
Roger01 205 Posted February 3, 2020 Report Share Posted February 3, 2020 Am Besten immer gleich den Handysammler verlangen, der weiß wovon er spricht und labbert nicht wie die anderen Blinden irgendwas daher... 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted February 5, 2020 Report Share Posted February 5, 2020 Moin Moin Am Besten immer gleich den Handysammler verlangen, der weiß wovon er spricht Na ja..... Von dem hier wusste er aber nicht so gut bescheid:... und sich kein Fahrzeug, welches in gleicher Fahrtrichtung fährt, sich im Rahmen befindet. Da wäre es empfehlenswert, er würde nicht auswerten oder er beschäftigt sich intensiver mit den Handbüchern.Es darf sich sehr wohl ein weiteres Fahrzeug in diesem Rahmen befinden. Der anwaltliche Aufsatz den Zorro verlinkt hat, ist demnach auch nicht korrekt. Gruß Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted February 5, 2020 Report Share Posted February 5, 2020 ... und sich kein Fahrzeug, welches in gleicher Fahrtrichtung fährt, sich im Rahmen befindet.Da wäre es empfehlenswert, er würde nicht auswerten oder er beschäftigt sich intensiver mit den Handbüchern.Es darf sich sehr wohl ein weiteres Fahrzeug in diesem Rahmen befinden. Der anwaltliche Aufsatz den Zorro verlinkt hat, ist demnach auch nicht korrekt. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 5, 2020 Report Share Posted February 5, 2020 Magst Du bitte noch die Quelle hinzufügen... Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted February 5, 2020 Report Share Posted February 5, 2020 Bearbeiten ist nicht mehr... Quelle natürlich die Gebrauchsanweisung. Selbst ausgeschnitten, hochgeladen, hier eingefügt. 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted February 6, 2020 Report Share Posted February 6, 2020 Moin Moin Dann brauchst du ja nur noch den Sinn von folgenden Worten verstehen: ".... oder unmittelbar benachbarten Fahrspur....." Und jetzt denk mal an Autobahnen mit drei Fahrspuren und dann denk weiter, ob es da nicht Situationen gibt, bei denen zwei Fahrzeuge im Rahmen sein dürfen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted February 6, 2020 Report Share Posted February 6, 2020 Moin Moin Dann brauchst du ja nur noch den Sinn von folgenden Worten verstehen: ".... oder unmittelbar benachbarten Fahrspur....." Und jetzt denk mal an Autobahnen mit drei Fahrspuren und dann denk weiter, ob es da nicht Situationen gibt, bei denen zwei Fahrzeuge im Rahmen sein dürfen. GrußSobbel, ernsthaft. Ich habe mich immer gefragt, was mit den anderen Usern nicht stimmt, wenn es zwischen denen und Dir zum Streit kam. Seit heute weiss ich wieso. Du bist so ein pedantischer Mensch, nicht auszuhalten. Für alle war klar was gemeint ist, schon weil mein Kommentar auf HerrDezember´s Foto angelehnt war, nur Herr Oberlehrer Sobbel muss wieder Korinthen defäkieren. Meine Fresse... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted February 8, 2020 Report Share Posted February 8, 2020 Moin Moin Du kackst mich wegen deiner eigenen Unzulänglichkeit an.Das macht mir aber nichts, ich hab breite Schultern und halte das aus. Du bist so ein pedantischer Mensch, nicht auszuhalten. Das hat mit Pedanterie nichts zu tun. In der Juristerei kommt es auf das kleinste Wort und Komma an.Da ist kein Platz für Oberflächlichkeiten. Deine unzureichende Erläuterung könnte von Rasern aufgegriffen werden, in deren Tatfoto sich (zulässigerweise) ein weiteres Fahrzeug befindet (entweder übernächster Fahrstreifen oder Gegenrichtung) und mit einer solchen Begründung (sinnlos) Einspruch einlegen.Wenn du beruflich mit Geschwindigkeitsmessungen zu tun hast/hattest, kann es nicht dein Ziel sein, solche Verwirrung zu stiften.Es sei denn, du bist RA oder Schlechtachter, dann ist es natürlich geschickt auf diese Art Einkommen zu generieren. Gruß Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted February 9, 2020 Report Share Posted February 9, 2020 Moin Moin Du kackst mich wegen deiner eigenen Unzulänglichkeit an.Das macht mir aber nichts, ich hab breite Schultern und halte das aus. Das hat mit Pedanterie nichts zu tun. In der Juristerei kommt es auf das kleinste Wort und Komma an.Da ist kein Platz für Oberflächlichkeiten. Deine unzureichende Erläuterung könnte von Rasern aufgegriffen werden, in deren Tatfoto sich (zulässigerweise) ein weiteres Fahrzeug befindet (entweder übernächster Fahrstreifen oder Gegenrichtung) und mit einer solchen Begründung (sinnlos) Einspruch einlegen.Wenn du beruflich mit Geschwindigkeitsmessungen zu tun hast/hattest, kann es nicht dein Ziel sein, solche Verwirrung zu stiften.Es sei denn, du bist RA oder Schlechtachter, dann ist es natürlich geschickt auf diese Art Einkommen zu generieren. GrußWir sind hier lediglich in einem Forum und ich habe HerrDezember erläutert was in seinem Fall wichtig ist bzw. dass die Auswertekriterien in seinem Fall erfüllt sind. Dass Du (und vielleicht andere) das gleich auf alle Fälle überträgst, ist Dein Problem. 1 Quote Link to post Share on other sites
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