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Fahrerermittlung Vorgehen


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Guten Abend ich bin neu hier und habe eine Frage.

Ich habe jemanden mein Auto für paar Tage verliehen. In dieser Zeit wurde das Auto mit 40kmh zu viel auf der AB geblitzt.

Ich habe einen Fragebogen als Zeuge erhalten da ich nicht der Fahrer war. Auf dem Foto ist auch für mich nicht zu erkennen wer das Auto gefahren ist. Derjenige dem ich das Auto geliehen habe sagt mir das er nicht der Fahrer sondern ein anderer und gab mir den Namen und Anschrift desjenigen.Bei dem handelt sich um einen Ausländischen Fahrer.Die Angaben die ich bekommen habe, habe ich in den Fragebogen eingetragen.

Muss ich mit irgendetwas rechnen wenn der mögliche Fahrer sich nicht meldet oder nicht ermittelt werden kann?

Ich habe das was ich weiß weitergegeben, mehr weiß ich leider auch nicht.ich hoffe Ihr könnt mir evtl. weiterhelfen, da ich noch nie geblitzt worden und noch nie so ein Fall hatte und mich überhaupt nicht auskenne.

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Du hast erstmal alles getan, was Du tun konntest. Warte also erst einmal ab, was die Bußgeldstelle Dir demnächst schickt.

Ja das sehe ich auch so. Mehr als einen Namen des möglichen Fahrers anzugeben kann ich ja nicht machen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Du hast erstmal alles getan, was Du tun konntest. Warte also erst einmal ab, was die Bußgeldstelle Dir demnächst schickt.

Ja das sehe ich auch so. Mehr als einen Namen des möglichen Fahrers anzugeben kann ich ja nicht machen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Muss ich eigentlich benennen wem ich das Auto geliehen habe?Falls man mir diese Frage stellen sollte?
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Ja, musst Du (außer es besteht ein Verwandtschaftsverhältnis aus dem sich ein Zeugnisverweigerungsrecht ergibt).

 

Der "ausländische Fahrer" ist übrigens eine zu sehr beliebte Ausrede als dass die Bußgeldstelle das einfach so "schluckt"....

Ja wie gesagt habe ich da null Erfahrungen mit. Mir wurde gesagt das dieser Mensch gefahren ist und ich hab das auch so angegeben.

Ich kann ja nur das angeben was man mir weiter gibt. Jetzt habe ich aber trotzdem große Sorge das mir dann evtl etwas drohen könnte da wie du sagst die Ausrede mit dem Ausländischen Fahrer anscheinend öfter vorkommt.

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Hi,

 

Du hast Dein Auto verliehen und der, dem Du es geliehen hast, lässt (angeblich) irgendeinen (ausländischen) Fahrer damit fahren?!

War das mit Dir abgesprochen?

Also entweder hast Du ein unendliches Gottvertrauen oder die Sache stinkt zum Himmel.

 

Grüße

Wolle

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Hat dieser ausländische Fahrer eine deutsche Wohnadresse? Ist Dir dieser Mensch persönlich bekannt? Hat dieser Mensch Ähnlichkeit mit Dir?

Eine Ausländische Adresse, ist mir nicht bekannt und hat keine Ähnlichkeit. Wie gesagt ich bin das Fahrzeug wirklich nicht gefahren, deshalb auch kein Foto von mir.

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Das klingt, legt man die allgemeine Lebenserfahrung zu Grunde, recht unglaubwürdig. Man verleiht sein Auto nur an "gute" Freunde, denen man vertraut. Diese geben es aber nicht ungefragt an mir persönlich Unbekannte weiter.

Insofern kann Dir, sollte es die Behörde ähnlich sehen, und den Fahrer nicht ermitteln können, ein Fahrtenbuch auferlegen. Das kostet dann ca 200 Euro für Dich. Du solltest dann dieses Geld von Deinem Freund eintreiben, der es ja wieder von seinem ausländischen Freund zurückfordern kann.

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Na dann hoffe ich, dass ihr euch diese Geschichte nicht ausgedacht habt.... mehr als die Wahrheit angeben kannst du nicht.

 

 

 

Ich wüßte wem ich mein Auto geliehen hätte und ich wäre nicht begeistert, wenn dieser das Auto einer weiteren Person leihen würde; erst Recht nicht wenn dann noch Bußgeldbescheide ins Haus kommen.

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Na dann hoffe ich, dass ihr euch diese Geschichte nicht ausgedacht habt.... mehr als die Wahrheit angeben kannst du nicht.

 

 

 

Ich wüßte wem ich mein Auto geliehen hätte und ich wäre nicht begeistert, wenn dieser das Auto einer weiteren Person leihen würde; erst Recht nicht wenn dann noch Bußgeldbescheide ins Haus kommen.

Daran sind schon Freundschaften zerbrochen..... :angry2:

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...Man verleiht sein Auto nur an "gute" Freunde, denen man vertraut. Diese geben es aber nicht ungefragt an mir persönlich Unbekannte weiter....

 

Im Prinzip stimme ich dir zu.

In Zeiten von CarSharing, AutoAbo u.ä. ist da aber wahrscheinlich langsam ein Umdenken nötig.

Ein Auto hat für die jüngere Generation heute einfach nicht mehr so eine Bedeutung wie das bei uns üblich war und noch ist.

(ich rechne Dich jetzt einfach mal mit zu meiner Generation und interpretier die Zahl an deinen Name als Jahrgang :closedeyes: )

Es ist wirklich mehr ein Gebrauchsgegenstand der auch einfach mal rum- und weitergereicht wird.

Man muss auch keine größere Summe mehr dafür bezahlen oder einen Kredit dafür aufnehmen.

Und über eventl. rechtliche Folgen macht sich die Jugend ja eh weniger einen Kopf.

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Macht eigentlich erst ein Zeugenfragebogen jemanden zum Zeugen, nachdem man sich das Foto anschaut hat?

 

Ein Zeuge ist zunächst erstmal jemand, der Angaben zu einem Sachverhalt machen kann, bei dem er persönlich zugegen war und EIGENE Wahrnehmungen bekunden kann.

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Ja genau so ist es gewesen und was jetzt?jetzt ist der Halter der böse?

Nein. Wenn alles so ist, wie Du es sagst, ist alles gut. Die Erfahrung hier im Forum und in den Bußgeldstellen ist aber wohl, daß die Kombination Bußgeldbescheid für teuer Geld und mit Fahrverbot und Auto verliehen an ausländischen Fahrer nicht zwingend den Tatsachen enstpricht. Da soll es wohl beim genaueren Vergleich der Aufnahmen aus der Radarkamera mit dem tatsächlichen Gesicht des Halters häufiger mal erstaunliche Ähnlichkeiten gegeben haben.

 

Du hast dem O-Amt ja sicher mitgeteilt, daß Du das Auto irgendjemand anderes geliehen hast und der es weiterverliehen hat und Du den ausländischen Fahrer nie gesehen hast, Du also nur die Aussagen des Typen wiedergibst, dem Du das Auto geliehen hast. Gut gemacht. Dann kann Dir ja nichts passieren. Wäre ja auch doof, wenn die Polizei bei Dir klingelt, Du die Tür aufmachst und die versuchen, ausländisch mit Dir zu reden, weil sie nach dem Vergleich mit dem Blitzerfoto glauben, sie hätten den ausländischen Fahrer vor sich.

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Ja genau so ist es gewesen und was jetzt?jetzt ist der Halter der böse?

 

Nein. Wenn alles so ist, wie Du es sagst, ist alles gut. Die Erfahrung hier im Forum und in den Bußgeldstellen ist aber wohl, daß die Kombination Bußgeldbescheid für teuer Geld und mit Fahrverbot und Auto verliehen an ausländischen Fahrer nicht zwingend den Tatsachen enstpricht. Da soll es wohl beim genaueren Vergleich der Aufnahmen aus der Radarkamera mit dem tatsächlichen Gesicht des Halters häufiger mal erstaunliche Ähnlichkeiten gegeben haben.

 

Du hast dem O-Amt ja sicher mitgeteilt, daß Du das Auto irgendjemand anderes geliehen hast und der es weiterverliehen hat und Du den ausländischen Fahrer nie gesehen hast, Du also nur die Aussagen des Typen wiedergibst, dem Du das Auto geliehen hast. Gut gemacht. Dann kann Dir ja nichts passieren. Wäre ja auch doof, wenn die Polizei bei Dir klingelt, Du die Tür aufmachst und die versuchen, ausländisch mit Dir zu reden, weil sie nach dem Vergleich mit dem Blitzerfoto glauben, sie hätten den ausländischen Fahrer vor sich.

Wenn ich ehrlich bin geht es nicht mal um ein Fahrverbot da außerorts 40km/h zu schnell. Ich habe hach nicht angegeben das ich das Auto an sonstigen verliehen habe usw. Da ich einen Zeugefragebogen bekommen habe gehe ich von aus das die Behörden schon sehen das ich nicht gefahren bin. Ich bekomme den Bogen zugesendet wo noch nichtmal ein Blitzerfoto drauf ist und soll den Fahrer benennen. Ich frage denjenenigen wer das Auto gefahren ist und diese Information schreibe ich auf. So ist der Verlauf.
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Das Fahrzeug war insgesamt 4 Tage verliehen . Das habe ich sogar bei meiner Versicherung angegeben so das alles Safe ist im Falle eines Unfalls. Wer in diesen 4 Tagen gefahren ist, kann ich als Halter doch nicht zu 100% wissen und muss den Angaben des gefragten Vertrauen.Da es sich um ein Familienmitglied handelt, muss ich ja im Zeigenfragebogen nicht angeben wem ich das Fahrzeug geliehen habe.

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Moin Moin

 

 

Da es sich um ein Familienmitglied handelt, muss ich ja im Zeigenfragebogen nicht angeben wem ich das Fahrzeug geliehen habe.

Du belastest ja dieses Familienmitglied nicht. Es wäre ja nur ein Zeuge in dieser "Fahrerkette" um den wirklichen Fahrer zu ermitteln.

Die Nennung wäre also unschädlich - aber hilfreich (auch um dir das Fahrtenbuch zu ersparen).

 

 

Gruß

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Das Fahrzeug war insgesamt 4 Tage verliehen . Das habe ich sogar bei meiner Versicherung angegeben so das alles Safe ist im Falle eines Unfalls. Wer in diesen 4 Tagen gefahren ist, kann ich als Halter doch nicht zu 100% wissen und muss den Angaben des gefragten Vertrauen.Da es sich um ein Familienmitglied handelt, muss ich ja im Zeigenfragebogen nicht angeben wem ich das Fahrzeug geliehen habe.

Das ist eine klassische Begründung, um ein Fahrtenbuch anzuordnen. Nur zur Information, formal ist ein Fahrtenbuch keine Strafe!

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Moin Moin

 

 

Ich überlege gerade...

Oh je

 

 

... dass das vielleicht für den Halter eine unschöne Wendung nehmen kann...

Wahrheitsgemäße Angaben des TE vorausgesetzt - welche unschöne Wendung (außer Fahrtenbuch) kann das nehmen?

Kitzeln bis der Tod eintritt?

 

 

...wenn er gänzlich die Kontrolle darüber verliert, wer sein Fahrzeug nutzen kann.

Die verliert jeder Verleiher - und nu?

 

 

Gruß

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@Blaulicht, es erleichtert allen das lesen und raten wenn auch Du die Threads erstmal richtig lesen würdest bevor Du dann unbedingt (leider) posten musst...

Das habe ich sogar bei meiner Versicherung angegeben so das alles Safe ist im Falle eines Unfalls.

 

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