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700.000 Parkverstöße Ungültig, Mehr Als Eine Million Euro Zurückforder


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Mal zum fließenden Verkehr:

Viele Gemeinden bekommen derzeit Panik und Autofahrer freuen sich - zu Unrecht. Zur Überwachung des fließenden Verkehrs darf man sich in Hessen natürlich auch weiterhin bei Privatfirmen bedienen. ABER: Die Privatfirma darf nur das/die Gerät(e), Fahrzeug sowie einen eventuellen Fahrer stellen. Auf- und Abbau, Messbeamter, Datenauswertung etc. muss aber von der Gemeinde ausgeführt werden.

 

Beispielsweise ist es bei uns in Sachsen so geregelt, dass der Bedienstete der Behörde Messbeamter ist. Der Herr der Privatfirma dient nur der Unterhaltung, zum fahren, maximal als Handlanger - er übernimmt keine hoheitlichen Aufgaben. Es sind also in so einem Falle immer zwei Personen im Fahrzeug. Das war/ist in Hessen nicht so, hier kam der Herr der Privatfirma selbstständig in die Gemeinde, baute auf, hat gemessen, baute ab, hat die Daten ausgewertet oder von den Kollegen auswerten lassen. Erst die fertigen Falldaten gingen dann an die Behörde, die die Bescheide dann eintütete und verschickte.

 

Ich selbst habe in rund 10 Jahren (ca. 1600 Messstellen) erst einmal erlebt, dass der Herr der Privatfirma allein im Fahrzeug saß und keiner von der Gemeinde dabei war. Allerdings war der Herr der Gemeinde auch nur mal kurz :shit:. In Sachsen weiss man halt, wie man es richtig macht. ;)

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Da steht dann POLIZEI auf dem Auto, es sind dann aber keine Polizisten drin. Was ist zu tun ? Dienstausweis zeigen lassen, oder einfach ignorieren ? :kopfschuettel: Wenn der dann keinen Dienstausweis vorzeigen kann, oder will - was dann ?

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Di

Die Privatfirma darf nur das/die Gerät(e), Fahrzeug sowie einen eventuellen Fahrer stellen. Auf- und Abbau, Messbeamter, Datenauswertung etc. muss aber von der Gemeinde ausgeführt werden.

 

Das ist grds. so - musste aber auch erst in einem Urteil festgestellt werden. Seit dem dürfte aber der Grundsatz bekannt sein.

 

baute auf, hat gemessen, baute ab,

 

im aktuellen Urteil gehts um Falschparker - da wird nichts aufgebaut.

 

Da steht dann POLIZEI auf dem Auto, es sind dann aber keine Polizisten drin.

 

wo steht, dass nur die Polizei das darf? Es kann durchaus ein Zivilauto sein - nur der Messvorgang muss von einem öffentlich Bediensteten geleitet werden.

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Da steht dann POLIZEI auf dem Auto, es sind dann aber keine Polizisten drin. Was ist zu tun ? Dienstausweis zeigen lassen, oder einfach ignorieren ? :kopfschuettel: Wenn der dann keinen Dienstausweis vorzeigen kann, oder will - was dann ?

Hast Du tatsächlich schon mal versucht, Dir von einem Polizisten seinen Dienstausweis zeigen zu lassen, vor allem dann, wenn der aus einem entsprechend beschrifteten Auto aussteigt und gegen Dich tätig werden will? Mal ganz abgesehen davon dürften die Herrschaften ja auch irgendein Papier besitzen, was sie irgendwie als so eine Art Polizist ausweist. Wenn dann da irgendwas von Ortspolizei oder Stadtpolizei oder so draufsteht und der Typ auch noch uniformiert ist, dürfte es dem Bürger ausgesprochen schwerfallen, vor Ort zu klären, welche Kompetenzen diese Leute eigentlich haben. Und Deutsche neigen ja bekanntlich zur Uniformhörigkeit - das dürfte einer der Gründe sein, warum man solche Leute verkleidet, bevor man sie losschickt.

 

Interessant ist (mal wieder), ob das Urteil auch Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verfahren hat. Für mich liest sich der Bericht so, als ob sämtliche Bescheide ex tunc unwirksam sind. Damit hätten die Betroffenen einen Anspruch auf Aufhebung und Rückzahlung. Ich bezweifle allerdings, daß die Stadt das freiwillig machen wird.

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Wer legt denn eigentlich fest wann wo und wie oft gemessen wird? Macht das die Gemeinde oder legt das die beauftrage Privatfirma selber fest?

Grds. ist das Aufgabe der Behörde. Und von diesem Grundsatz darf nicht abgewichen werden, da die Behörde "Herrin des Verfahrens" sein muss.

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baute auf, hat gemessen, baute ab,

 

im aktuellen Urteil gehts um Falschparker - da wird nichts aufgebaut.

 

Ich redete ja auch vom fließenden Verkehr.

 

 

Wer legt denn eigentlich fest wann wo und wie oft gemessen wird? Macht das die Gemeinde oder legt das die beauftrage Privatfirma selber fest?

Die Behörde (also Gemeinde etc.).

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Mal eine Frage an die im Polizeirecht berufsbedingt besser Bewanderten:

 

Außer Frage steht ja die Zuständigkeit bzw. Befugnis der örtlichen Ordnungsbehörde neben der der staatlichen Polizei. Aber grundsätzlich steht es doch jedermann offen, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (ggf. auch vermeintliche) festzustellen und zur Anzeige zu bringen (vgl. Knöllchen-Horst), wozu es ja beim ruhenden Verkehr idR auch keiner aufwendigen Meßverfahren bedarf.

 

Weshalb ist es unzulässig, Private, also Personen vom Status wie Knöllchen-Horst, mit der Wahrnehmung dieses Jedermannsrechts zu beauftragen, d. h. damit zu beauftragen, so etwas festzustellen und zur Anzeige zu bringen? Die weitere Verfolgung kann dann ja innerhalb der hoheitlich befugten Organisation erfolgen? Weshalb soll in dieser Konstellation nicht jedermann anzeigen dürfen?

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(...)

Ich glaube nicht, daß es hier um Polizeirecht geht, aber ich mag mich täuschen. Ansonsten hast Du völlig recht: selbstverständlich hat 'jedermann' das Recht, irgendwelche vermeintlichen Vergehen anzuzeigen.

 

Hier wurden aber irgendwelche mehr oder minder qualifizierten Leute in Uniformen gesteckt und wahrscheinlich auch mit Ausweisen versorgt, die sie als Polizei auswies, höchstwahrscheinlich mit der heute für solche Tätigkeiten üblichen Technik ausgestattet und dann dafür bezahlt, gezielt Falschparker anzubezeigen und damit einer zunächst mal grundsätzlich hoheitlichen Tätigkeit nachzugehen (wäre interessant, zu erfahren, ob es ein Fixum oder eine Erfolgsprämie gab). Auf den OWi-Schreiben dürfte als Zeuge dann mit ziemlicher Sicherheit nicht Herr XYZ, Frankfurt gestanden haben, sondern irgendwas wie Stadtpolizist Dudu, Frankfurt. In der Akte wurde sicher auch nicht seine Privatadresse, sondern das zuständige O-Amt als ladungsfähige Anschrift genannt - versuch das mal als Privatperson zu erreichen. Und bis zum Beweis des Gegenteils darf man wohl getrost davon ausgehen, daß der Richter im Zweifel den Aussagen dieses 'Polizisten' deutlich mehr geglaubt haben wird als dem Beschuldigten bzw. eben einer anzeigenden Privatperson. Wenn es denn überhaupt zu einem Verfahren gekommen ist und der Betroffene nicht von vornherein auf einen Einspruch verzichtet hat, selbst wenn er Zweifel daran hatte, ob er tatsächlich falsch geparkt hat. Auch das ist bei Privatanzeigen anders.

 

Zusammenfassung: die Übertragung originär hoheitlicher Aufgaben an irgendwelche Privatfirmen ist unzulässig, weil damit dem Bürger gegenüber der Eindruck erweckt wird, hier handle der Rechtsstaat.

 

Erstaunlich ist, daß das Vorgehen vorab entweder nicht juristisch geprüft wurde oder die Verantwortlichen sich über die Bedenken der Juristen hinweggesetzt haben oder die juristische Kompetenz in den Behörden mit eher gering offenbar nur unzureichend umschrieben ist.

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Hey @Biber, es geht ja auch sachlich! Prima, weiter so! (Dafür gibt's gleich mal ein "Gefällt mir" von mir, damit Du es auch sehen kannst!)

 

Ansonsten würde ich Deinen Ausführungen nur noch hinzufügen wollen: Ein weiterer gravierender Unterschied zu Knöllchen-Horst dürfte sein, dass dieser, entgegen seines Spitznamens, eben gerade KEINE (amtlichen) KNÖLLCHEN ausgestellt hat.

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@Biber u.a.: hängt euch nicht an dem Begriff "Polizei" auf. In Hessen scheint es so zu sein, dass das örtliche Ordnungsamt durchaus als "Stadtpolizei" firmiert.

In anderen Ländern hat man den Begriff "Polizei" auf die Landespolizei beschränkt.
(Baupolizei=Bauordnungsamt; Stadt- oder Ordnungspolizei=Ordnungsamt; Lebensmittelpolizei=Lebensmittelkontrolle.....)

 

Zu den Privatanzeigen: jemand der rundgeht, nur um OWis festzustellen und anzeigen - der maßt sich eine staatliche Aufgabe an - da hätte ich Probleme.

Jemand der "zufällig" festgestellte OWis anzeigt - warum nicht.

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@Biber u.a.: hängt euch nicht an dem Begriff "Polizei" auf. In Hessen scheint es so zu sein, dass das örtliche Ordnungsamt durchaus als "Stadtpolizei" firmiert.

Die Verwendung des Begriffes Polizei, mit was-auch-immer vorn dran, geschieht wohl kaum zufällig. Ordnungsamt klingt halt weit weniger beeindruckend. Und die Leiharbeiter werden wohl auf Nachfrage eher irgendwas mit Polizei erzählt haben als irgendwas mit Leiharbeiter zum Mindestlohn.

 

Zu den Privatanzeigen: jemand der rundgeht, nur um OWis festzustellen und anzeigen - der maßt sich eine staatliche Aufgabe an - da hätte ich Probleme.

Solange er nicht irgendwelche offiziell aussehenden Zettel verteilt, habe ich die nicht so. Ist dann ja die Entscheidung der Behörde, ob sie die Anzeigen bearbeitet.

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@Biber u.a.: hängt euch nicht an dem Begriff "Polizei" auf. In Hessen scheint es so zu sein, dass das örtliche Ordnungsamt durchaus als "Stadtpolizei" firmiert.

In anderen Ländern hat man den Begriff "Polizei" auf die Landespolizei beschränkt.

(Baupolizei=Bauordnungsamt; Stadt- oder Ordnungspolizei=Ordnungsamt; Lebensmittelpolizei=Lebensmittelkontrolle.....)

 

Zu den Privatanzeigen: jemand der rundgeht, nur um OWis festzustellen und anzeigen - der maßt sich eine staatliche Aufgabe an - da hätte ich Probleme.

Jemand der "zufällig" festgestellte OWis anzeigt - warum nicht.

Wer in Frankfurt eine OWI einreichen möchte, kann das im Internet tun.

 

https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/1335/32IN15_Verkehrsowi_Anzeige_mit_Merkblatt_Stand_2019-01-11.pdf

 

Ausfüllen, ausdrucken, hinschicken - oder per mail.

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  • 1 month later...

Hier aktuelle (Performance-)Daten der städtischen Verkehrspolizei, Reduktion der Leiharbeiteranzahl sowie Ausführung anderer Tätigkeiten, Auftritt (Kleidung, Anhaltekelle, Fahrzeuge) im Link zur Mitarbeitergewinnung, Diskussion Anhebung der Vergütungsgruppe, etc.:

....Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) ....nannte das Urteil eine Einzelfallentscheidung. Die Stadt sei grundsätzlich nicht in der Pflicht, den Falschparkern, die von Leiharbeitern aufgeschrieben worden seien, das Bußgeld zurückzuerstatten. Allen Falschparkern stehe es frei, Einspruch gegen das Bußgeld zu erheben – innerhalb einer Frist von zwei Wochen.

Aus "Frankfurt: Einnahmen durch Bußgelder sinken", ww.fr.de, 18.02.20, https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-einnahmen-durch-bussgelder-sinken-13546818.html

 

Im Schnitt kommen auf eine (Leih-)Politesse (m/w/d) 6453 Knöllchen/a, somit im durchschnittlichen Bestfall 28 Knöllchen/d (ohne Krankheit, ohne Einarbeitung, bei 230 Arbeitstage/a).

:nolimit:

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