everydayfun 1 Posted January 11, 2020 Report Share Posted January 11, 2020 Guten Abend und Hallo an alle, Ich bin auf dem Weg in den Ski Urlaub auf der A9 mit einem VKS3 Messsystem wegen zu geringem Abstand gemessen worden. Gedrängelt habe ich definitiv nicht, ich bin halt im Verkehr mit geschwommen. Leider mit zu wenig im Abstand. Mir wird vorgeworfen, weniger als 3/10 des halben Tachoabstand gehabt zu haben. Konkret bedeutet das ein Monat Fahrverbot zwei Punkte und 160 . Frage: soll ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben, ich habe Advocard Rechtschutz oder Soll mein 60 Jahre alter Onkel dafür hinhalten, welcher halbseitig gelähmt ist und seit fünf Jahren kein umgebautes Auto mehr fährt und seinen Führerschein eh nicht braucht? Kontrolliert das überhaupt einer, wer der jenige auf dem Foto ist und welcher die Tat zu gibt? Was passiert wenn das rauskommt? Ich würde mich über Hinweise, Kommentare und Ratschläge freuen. Schönen Abend noch. Danke und Grüße Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 11, 2020 Report Share Posted January 11, 2020 Solltest Du jemanden anderes angeben, begehst Du neben dieser Ordnungswidrigkeit (zuwenig Abstand) zusätzlich noch eine Straftat der falschen Verdächtigung. Von daher wäre interessant, was für ein Schreiben Du jetzt tatsächlich bekommen hast, wer der Halter des Fahrzeuges ist, wie das Foto aussieht etc.. Und ja, die Fotos werden schon auf Plausabilität geprüft, besonders wenn es nicht um „Pillepalle“ sondern um Fahrverbote etc. geht... Quote Link to post Share on other sites
everydayfun 1 Posted January 11, 2020 Author Report Share Posted January 11, 2020 Hallo und vielen Dank für deine Antwort. Das Foto zeigt, mich den gleichzeitigen Halter des Fahrzeugs. Die linke Gesichtshälfte ist leicht verschattet aber grundsätzlich würde man erkennen mit dem Führerschein Bild, dass ich selber gefahren bin. Hab mal was gelesen, dass eine Videoüberwachung mit diesem System gar nicht so rechtens sein? Zur falschen Verdächtigung müsste allerdings der jenige, der verdächtigt wurde gegen mich klagen, die Ordnungsbehörde kann aus meiner Sicht nur mitteilen, dass der angegebene mit dem Foto nicht über einstimmt und erneut Auskunft fordern. Danke und Grüße Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted January 11, 2020 Report Share Posted January 11, 2020 @everydayfun, du hast eine interessante Rechtsauffassung, leider wird sie von den — meisten — Richtern nicht geteilt.Wenn du einen anderen, der nicht gefahren ist, als Fahrer angibst (um dich selbst zu entlasten), ist es eine strafbare falsche Verdächtigung.Wenn du dich selbst auf dem Foto erkennst ist der Drops gelutscht. Dauerhafte Videoüberwachung ist — nach meiner Kenntnis — nicht erlaubt. Bei Verdacht auf Verkehrsverstösse ist das manuelle Auslöser einer Aufnahme jederzeit möglich. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted January 12, 2020 Report Share Posted January 12, 2020 Hab mal was gelesen, dass eine Videoüberwachung mit diesem System gar nicht so rechtens sein?Eine dauerhafte Aufzeichnung ist nicht erlaubt. Deswegen selektiert das System ohne Aufzeichnung vor und startet die Aufnahme erst, wenn es einen Abstandsverstoß erkennt. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted January 12, 2020 Report Share Posted January 12, 2020 Moin Moin Dauerhafte Videoüberwachung ist — nach meiner Kenntnis — nicht erlaubt. Eine dauerhafte Aufzeichnung ist nicht erlaubt. Diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen und sind auch der BVerfG Rechtsprechung nicht zu entnehmen. Das BVerfG rügte die fehlende Rechtsgrundlage und untersagt "anlasslose Aufzeichnungen auf denen Fahrzeugführer und Kennzeichen erkennbar sind". Gruß Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted January 12, 2020 Report Share Posted January 12, 2020 Moin Moin Dauerhafte Videoüberwachung ist — nach meiner Kenntnis — nicht erlaubt. Eine dauerhafte Aufzeichnung ist nicht erlaubt. Diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen und sind auch der BVerfG Rechtsprechung nicht zu entnehmen. Das BVerfG rügte die fehlende Rechtsgrundlage und untersagt "anlasslose Aufzeichnungen auf denen Fahrzeugführer und Kennzeichen erkennbar sind". Gruß Mimimi. Kommt unterm Strich aufs gleiche raus. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted January 12, 2020 Report Share Posted January 12, 2020 Moin Moin Mimimi. Kommt unterm Strich aufs gleiche raus. Wenn es das wäre, wären die VKS Geschichten auch jetzt noch rechtswidrig, denn es wird ein durchlaufendes Video gefertigt. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 12, 2020 Report Share Posted January 12, 2020 Es bedarf einer Rechtsgrundlage zum Video filmen oder Foto machen durch die Polizei Beim Tatverdächtigen (Raser, Drängler) kein Problem Problem jedoch wenn unverdächtige Fahrzeugführer gefilmt werdenDafür gibt es nicht so die Rechtsgrundlage Deswegen darf auf Verdacht gefilmt werden Dauerhaft, ohne Verdacht darf nicht gefilmt werden. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted January 12, 2020 Report Share Posted January 12, 2020 Diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen und sind auch der BVerfG Rechtsprechung nicht zu entnehmen.Das BVerfG rügte die fehlende Rechtsgrundlage und untersagt "anlasslose Aufzeichnungen auf denen Fahrzeugführer und Kennzeichen erkennbar sind". Du wirst in diesem Detail sicher Recht haben, wichtig für den TE ist nur die Polizei darf das. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 12, 2020 Report Share Posted January 12, 2020 Wenn es das wäre, wären die VKS Geschichten auch jetzt noch rechtswidrig, denn es wird ein durchlaufendes Video gefertigt.Wenn mit durchlaufendes Video ein identifzierendes Video gemeint sein sollte, wäre das wohl tatsächlich rechtswidrig. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 12, 2020 Report Share Posted January 12, 2020 Zur falschen Verdächtigung müsste allerdings der jenige, der verdächtigt wurde gegen mich klagenNö... Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted January 12, 2020 Report Share Posted January 12, 2020 Der Onkel, Schwippschwager, das Haustier kann sich ja grundsätzlich selber eintragen... Statt 5 Beiträgen was passiert wenn... , sollte man das mal erwähnen. Ob es funktioniert bei halbwegs ordentlichen Photo... Gruß Pizza Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted January 12, 2020 Report Share Posted January 12, 2020 Hallo Pizza, das Verfahren gegen die TE ist bereits eingestellt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 13, 2020 Report Share Posted January 13, 2020 :think: Kann es sein, dass Du irgendwas mit diesem Thread http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/51951-anderer-fahrer-bei-abstandsverstoss/ verwechselst? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted January 13, 2020 Report Share Posted January 13, 2020 :think: Kann es sein, dass Du irgendwas mit diesem Thread http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/51951-anderer-fahrer-bei-abstandsverstoss/ verwechselst?@QTreiberin, danke für den Hinweis. Du hast Recht, falscher Bezug. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 13, 2020 Report Share Posted January 13, 2020 Frage: soll ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben, ich habe Advocard Rechtschutz .. Das kannst Du machen, er wird Dir Deine Erfolgsaussichten möglicherweise schönreden, weil er ja immer verdient, egal wie es für Dich ausgeht. Soll mein 60 Jahre alter Onkel dafür hinhalten, welcher halbseitig gelähmt ist und seit fünf Jahren kein umgebautes Auto mehr fährt und seinen Führerschein eh nicht braucht? Wenn Du den Onkel einträgst, wäre es ne Straftat, wenn der Onkel sich selber einträgt ist es das nicht, das ist erlaubt, er darf sich straffrei irren. Allerdings käme dabei evtl heraus dass der Onkel überhaupt nicht mehr fahrtüchtig ist, und welche Folgen das für den Onkel hat, möchte ich mir nicht ausdenken. Kontrolliert das überhaupt einer, wer der jenige auf dem Foto ist und welcher die Tat zu gibt? Was passiert wenn das rauskommt? Wenn es um Fahrverbot geht, werden die Fotos schon genauer angeschaut, man will ja schliesslich den richtigen erwischen. Conclusio: Keine der Möglichkeiten ist wirklich zielführend. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted January 13, 2020 Report Share Posted January 13, 2020 .... Wenn Du den Onkel einträgst, wäre es ne Straftat, wenn der Onkel sich selber einträgt ist es das nicht, das ist erlaubt, er darf sich straffrei irren. Allerdings käme dabei evtl heraus dass der Onkel überhaupt nicht mehr fahrtüchtig ist, und welche Folgen das für den Onkel hat, möchte ich mir nicht ausdenken@zorro69, der Onkel ist laut Aussage des TE nicht mehr fahrtüchtig. Ein „Irrtum“ ist ausgeschlossen. lch bin nicht sicher, ob eine solche „Selbstbeschuldigung“ für den TE straffrei bliebe — wenn es auffällt! Quote Link to post Share on other sites
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