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Abstand Zu Gering, Was Tun Nun?


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Guten Abend und Hallo an alle,

 

Ich bin auf dem Weg in den Ski Urlaub auf der A9 mit einem VKS3 Messsystem wegen zu geringem Abstand gemessen worden.

 

Gedrängelt habe ich definitiv nicht, ich bin halt im Verkehr mit geschwommen. Leider mit zu wenig im Abstand.

 

Mir wird vorgeworfen, weniger als 3/10 des halben Tachoabstand gehabt zu haben.

 

Konkret bedeutet das ein Monat Fahrverbot zwei Punkte und 160 .

 

Frage: soll ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben, ich habe Advocard Rechtschutz oder

 

Soll mein 60 Jahre alter Onkel dafür hinhalten, welcher halbseitig gelähmt ist und seit fünf Jahren kein umgebautes Auto mehr fährt und seinen Führerschein eh nicht braucht?

 

Kontrolliert das überhaupt einer, wer der jenige auf dem Foto ist und welcher die Tat zu gibt? Was passiert wenn das rauskommt?

 

Ich würde mich über Hinweise, Kommentare und Ratschläge freuen.

 

Schönen Abend noch. Danke und Grüße

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Solltest Du jemanden anderes angeben, begehst Du neben dieser Ordnungswidrigkeit (zuwenig Abstand) zusätzlich noch eine Straftat der falschen Verdächtigung.

 

Von daher wäre interessant, was für ein Schreiben Du jetzt tatsächlich bekommen hast, wer der Halter des Fahrzeuges ist, wie das Foto aussieht etc..

 

Und ja, die Fotos werden schon auf Plausabilität geprüft, besonders wenn es nicht um „Pillepalle“ sondern um Fahrverbote etc. geht...

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Hallo und vielen Dank für deine Antwort.

 

Das Foto zeigt, mich den gleichzeitigen Halter des Fahrzeugs. Die linke Gesichtshälfte ist leicht verschattet aber grundsätzlich würde man erkennen mit dem Führerschein Bild, dass ich selber gefahren bin.

 

Hab mal was gelesen, dass eine Videoüberwachung mit diesem System gar nicht so rechtens sein?

 

Zur falschen Verdächtigung müsste allerdings der jenige, der verdächtigt wurde gegen mich klagen, die Ordnungsbehörde kann aus meiner Sicht nur mitteilen, dass der angegebene mit dem Foto nicht über einstimmt und erneut Auskunft fordern.

 

Danke und Grüße

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@everydayfun, du hast eine interessante Rechtsauffassung, leider wird sie von den — meisten — Richtern nicht geteilt.

Wenn du einen anderen, der nicht gefahren ist, als Fahrer angibst (um dich selbst zu entlasten), ist es eine strafbare falsche Verdächtigung.

Wenn du dich selbst auf dem Foto erkennst ist der Drops gelutscht.

Dauerhafte Videoüberwachung ist — nach meiner Kenntnis — nicht erlaubt. Bei Verdacht auf Verkehrsverstösse ist das manuelle Auslöser einer Aufnahme jederzeit möglich.

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Hab mal was gelesen, dass eine Videoüberwachung mit diesem System gar nicht so rechtens sein?

Eine dauerhafte Aufzeichnung ist nicht erlaubt. Deswegen selektiert das System ohne Aufzeichnung vor und startet die Aufnahme erst, wenn es einen Abstandsverstoß erkennt.

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Moin Moin

 

 

Dauerhafte Videoüberwachung ist — nach meiner Kenntnis — nicht erlaubt.

 

 

Eine dauerhafte Aufzeichnung ist nicht erlaubt.

 

Diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen und sind auch der BVerfG Rechtsprechung nicht zu entnehmen.

 

Das BVerfG rügte die fehlende Rechtsgrundlage und untersagt "anlasslose Aufzeichnungen auf denen Fahrzeugführer und Kennzeichen erkennbar sind".

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

Dauerhafte Videoüberwachung ist — nach meiner Kenntnis — nicht erlaubt.

 

 

Eine dauerhafte Aufzeichnung ist nicht erlaubt.

 

Diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen und sind auch der BVerfG Rechtsprechung nicht zu entnehmen.

 

Das BVerfG rügte die fehlende Rechtsgrundlage und untersagt "anlasslose Aufzeichnungen auf denen Fahrzeugführer und Kennzeichen erkennbar sind".

 

 

Gruß

 

Mimimi. Kommt unterm Strich aufs gleiche raus.

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Es bedarf einer Rechtsgrundlage zum Video filmen oder Foto machen durch die Polizei

Beim Tatverdächtigen (Raser, Drängler) kein Problem

 

Problem jedoch wenn unverdächtige Fahrzeugführer gefilmt werden

Dafür gibt es nicht so die Rechtsgrundlage

 

Deswegen darf auf Verdacht gefilmt werden

Dauerhaft, ohne Verdacht darf nicht gefilmt werden.

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Diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen und sind auch der BVerfG Rechtsprechung nicht zu entnehmen.

Das BVerfG rügte die fehlende Rechtsgrundlage und untersagt "anlasslose Aufzeichnungen auf denen Fahrzeugführer und Kennzeichen erkennbar sind".

 

Du wirst in diesem Detail sicher Recht haben, wichtig für den TE ist nur die Polizei darf das.

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Frage: soll ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben, ich habe Advocard Rechtschutz

 

.. Das kannst Du machen, er wird Dir Deine Erfolgsaussichten möglicherweise schönreden, weil er ja immer verdient, egal wie es für Dich ausgeht.

 

Soll mein 60 Jahre alter Onkel dafür hinhalten, welcher halbseitig gelähmt ist und seit fünf Jahren kein umgebautes Auto mehr fährt und seinen Führerschein eh nicht braucht?

 

Wenn Du den Onkel einträgst, wäre es ne Straftat, wenn der Onkel sich selber einträgt ist es das nicht, das ist erlaubt, er darf sich straffrei irren. Allerdings käme dabei evtl heraus

dass der Onkel überhaupt nicht mehr fahrtüchtig ist, und welche Folgen das für den Onkel hat, möchte ich mir nicht ausdenken.

 

Kontrolliert das überhaupt einer, wer der jenige auf dem Foto ist und welcher die Tat zu gibt? Was passiert wenn das rauskommt?

 

Wenn es um Fahrverbot geht, werden die Fotos schon genauer angeschaut, man will ja schliesslich den richtigen erwischen.

 

Conclusio: Keine der Möglichkeiten ist wirklich zielführend.

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.... Wenn Du den Onkel einträgst, wäre es ne Straftat, wenn der Onkel sich selber einträgt ist es das nicht, das ist erlaubt, er darf sich straffrei irren. Allerdings käme dabei evtl heraus

dass der Onkel überhaupt nicht mehr fahrtüchtig ist, und welche Folgen das für den Onkel hat, möchte ich mir nicht ausdenken

@zorro69, der Onkel ist laut Aussage des TE nicht mehr fahrtüchtig. Ein „Irrtum“ ist ausgeschlossen.

lch bin nicht sicher, ob eine solche „Selbstbeschuldigung“ für den TE straffrei bliebe — wenn es auffällt!

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