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Tempo 130 Auf 60 Km Länge Auf Der A13


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Die neue Brandenburger Landesregierung der Koalition der Wahlverlierer unter Beteiligung der Grünen setzt Zeichen und limitiert – nachdem die bisherigen Planungen der alten Landesregierung, die aus dem Februar stammen, zunächst auf Eis gelegt worden waren – ab dem heutigen Montag die komplette A13 zwischen Schönefeld und Dreieck Spreewald, also die komplette »alte« A13 (diese Strecke macht 7,3 Prozent des gesamten Brandenburger Autobahnnetzes aus), auf :130: .

 

Grund: »Unfallgefahr« (bei rückläufigen Unfallzahlen wohlgemerkt) ...

 

 

AB JETZT NUR NOCH 130 AUF DER A13!

 

Brandenburg fängt mit den Tempolimits an
Und das, obwohl die Unfallzahlen rückläufig sind
[...]
Versucht Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider (56, SPD), am Bund vorbei ein Tempolimit auf Autobahnen durchzudrücken? Nein, sagt sie. Aber: Jetzt begrenzt sie auch die A13 zwischen Schönefelder Kreuz und Dreieck Spreewald auf Tempo 130. Schon jetzt gilt diese Begrenzung auf 50 Prozent der brandenburgischen Autobahnen, danach werden es 57,3 Prozent sein.
[...]

 

Die Schilder sind heute nachmittag aktiviert (= umgedreht) worden. :kotz:
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Ja und, Tempomat auf 140 und gut ist.

Naja, so richtig gut daran ist eigentlich nur, daß alle langsam(er) fahren (müssen). Wer aber bspw. mit 160 km/h fahren möchte, für den ist rein gar nichts gut. Warum wird heutzutage immer mehr versucht, alle, alles und jeden mehr oder weniger gleich zu schalten?!

 

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Völlig unverständlich: wegen dieser ein paar Volldeppen müssen sich alle anderen einschränken? Das kann man wohl nur gut finden, wenn man selbst nicht den Wunsch oder Anspruch hat, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen und selbst entscheiden zu wollen.

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Völlig unverständlich: wegen dieser ein paar Volldeppen müssen sich alle anderen einschränken? Das kann man wohl nur gut finden, wenn man selbst nicht den Wunsch oder Anspruch hat, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen und selbst entscheiden zu wollen.

@Bluey, du irrst gewaltig in deiner Meinung was ich gut finde! Ich beschreibe nur die Realität und die Folgen von Ursache und Wirkung.

Unter der Überheblichkeit, Dummheit und Selbstüberschätzung Einiger müssen wir alle leiden.

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Setze ein x beliebiges Limit, fischt dir ein Automat die Idioten raus.

Das funktioniert schon jetzt nicht so auf den limitierten Strecken, wie mancher sich das vielleicht vorstellen oder wünschen mag. Warum also sollte das funktionieren, wenn man noch mehr Strecken oder alle limitiert?!

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@Bluey, ich vermute die Blitzanhänger könnten einige erwischen. Noch gibt es möglicherweise Probleme, aber die wird „man“ lösen.

 

Polizei ist zu selten auf der BAB. Und feste Blitzer sind für mich „Dummenfang“.

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Bei der A13 ging es lediglich um eine Sache: Sie war die letzte verbliebene Brandenburger Autobahn, welche (bis auf Baustellen) vollständig unlimitiert gewesen war. Daher war die A13 ein Politikum und der Landesregierung ein ständiger Dorn im Auge, der dringend beseitigt werden mußte.

 

Alle anderen Brandenburger Autobahnen sind schon so durch Limits zerhackt, daß die wenigen verbliebenen Stellen, an denen man frei fahren kann, gerade einmal dazu ausreichen, um das Gaspedal kurz kräftig durchzudrücken. Dann folgt schon wieder das nächste Schild.

 

Auf der A13 war das ganz anders. Daher mußte sie weg. Mit Unfällen hat dies nicht im geringsten etwas zu tun.

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....Auf der A13 war das ganz anders. Daher mußte sie weg. Mit Unfällen hat dies nicht im geringsten etwas zu tun.

@Dixie, ich kenne nur den verlinkten Bild Artikel. 6 Tote in 2 Jahren.

Ab wieviel Toten hältst du ein Limit für angebracht?

in NRW würde sicher die Unfallkommision tätig. Da ist „Politik“ Zuhörer.

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....Auf der A13 war das ganz anders. Daher mußte sie weg. Mit Unfällen hat dies nicht im geringsten etwas zu tun.

@Dixie, ich kenne nur den verlinkten Bild Artikel. 6 Tote in 2 Jahren.

Ab wieviel Toten hältst du ein Limit für angebracht?

 

Dies hat mit der Anzahl Verletzter und Getöter nichts zu tun, sondern ausschließlich mit den Straßenverhältnissen. Klassisches Beispiel: Ein Limit kann auch bei tausend alkoholbedingten Unfällen mit Todesfolge nichts ausrichten, ebensowenig bei Lkws, die regelmäßig mit Tempo 80 die Leitplanke durchbrechen und die Böschung hinabstürzen.

 

Auch sogenannte »individuelle Fahrfehler«, wie der derzeitige Präsident der Autobahndirektion Nordbayern immer wieder betont, rechtfertigen kein Limit.

 

Einzig und allein die Tatsache, daß die Straße selbst bei regelmäßig vorhandener Verkehrsdichte für :R130: nicht ausgelegt ist, kann Grund für eine Limitierung sein. Dies ist aber auf den 62 km der A13 nicht der Fall. Im Gegenteil: Da die Strecke zweifelsohne für :R130: geeignet ist, war sie bislang nicht limitiert.

 

 

in NRW würde sicher die Unfallkommision tätig. Da ist „Politik“ Zuhörer.

 

Die Politik ist nicht Zuhörer, sondern entscheidet. Was mit den Limits in Baden-Württemberg nach der Machtübernahme der Grünen 2011 passiert ist, muß hoffentlich nicht noch einmal im einzelnen dargelegt werden. Und daß Herr Herrmann als bayerischer (Nicht-)Verkehrsminister den Autobahndirektionen am laufenden Bande Orders schickt, um nach Kaffee und Kuchen mit »Anwohnern« deren Limitierungswünsche umzusetzen, ist ebenso in zahlreichen Threads hier im Forum dokumentiert.

 

Über die Limitierung von Bundestraßen im Landkreis Miltenberg, nachdem dort ein Grüner Landrat wurde, existieren im übrigen auch genügend Beiträge …

 

Nein, um Unfälle ging es bei der Limitierung der A13 nie. Sie war ein Pfahl im Fleische der Landesregierung – wie die damals unlimitierte Avus in Berlin 1989.

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Unter der Überheblichkeit, Dummheit und Selbstüberschätzung Einiger müssen wir alle leiden.

 

Richtig. Aber so sind Politiker nunmal heutzutage.

Zumindest nahezu alle, welche "etablierten" Parteien angehören.

 

Du schreibst hier über eine 2. Gruppe.

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@Dixie, ich kenne nur den verlinkten Bild Artikel. 6 Tote in 2 Jahren.

Ab wieviel Toten hältst du ein Limit für angebracht?

in NRW würde sicher die Unfallkommision tätig. Da ist „Politik“ Zuhörer.

@rth: Es passieren immer Unfälle, das nennt sich das allgemeine Risiko im Straßenverkehr. Nur wenn dies überheblich auf einem BAB-Abschnitt überschritten wird, kann gemäß Paragraphen und Rechtsprechung eine Geschwindigkeitbeschränkung als letztes Mittel eingeführt werden, vorher sind mildere Mittel einzusetzen. Das normale/durchschnittliche Risiko ist durch Unfallkennraten beschrieben. Die Volatilität bei Unfalltoten ist grundsätzlich sehr hoch und ist auch vom Besetzunggrad der Fahrzeuge sowie Art (Van, Bus) abhängig. Da kann ein Busstauendenunfall mit vielen Toten auch der Auslöser für ein schwachmatisches Flächentempolimit sein, siehe damals die A24. Auf der A13 fallen wie so oft die fatalen Lkw-Unfälle auf (Stauende, Sicherungsanhänger übersehen,...) auf:

https://www.lr-online.de/lausitz/luebbenau/tote-nach-lkw-unfaellen-auf-der-a13-identifiziert-35092306.html

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/unfall-a13-calau-kittlitz.html

Die A13 ist seit 2013 mit Standspur ausgebaut, ein dreispuriger Ausbau steht wohl im Raum. Die Unfallstatistik 2017 in Brandenburg sah schon düster aus. Und das nach jahrelanger Abzocke:

https://www.lr-online.de/nachrichten/unfallstatistik-zahlen-der-autobahnunfaelle-an-baustellen-hat-sich-in-brandenburg-vervierfacht-37978750.html

Ein netter Nachweis, dass repressive Verkehrsüberwachung bzw. Abzocke nicht der Verkehrssicherheit dient.

Mit der Unfallstatistik 2018 wurde das Tempolimit auf der A13 angekündigt:

https://www.rbb24.de/studiocottbus/panorama/2019/02/autobahn-a13-bekommt-tempolimit-und-ueberholverbot-fuer-lkw.html

Das erst jetzige Agieren ist u. a. auch als letzte Zuckung vor der Autobahn GmbH zu sehen.

:nolimit:

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@m3, du hast durchaus Recht, Unfälle auf der BAB haben oft mehrere Ursachen. Es ist kompliziert alle Ursachen zu erfassen und zu verstehen.
Ein Limit hat mehrere Vorteile: 1, seht her, wir tun etwas. 2. es ist relativ leicht zu überwachen, 3. es kostet nicht viel Geld, 4. es stört nur — noch — eine kleine Minderheit.

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Ab wieviel Toten hältst du ein Limit für angebracht?

 

 

Diese Betrachtung führt nicht weiter. Schon Verkehrsunfälle allein sind statistisch auch auf "auffälligen" Strecken sehr seltene Ereignisse. Tote noch seltener, und ob einer oder mehrere Unfallbeteiligte sterben, hängt von zu vielen zufälligen Faktoren ab. Beispiel: Ein vollbesetzter Bus fährt am Stauende ungebremst auf einen anderen vollbesetzten Bus auf. Schlimmstenfalls 100 Tote, aber nur ein Unfall. Den zudem keine Geschwindigkeitsbeschränkung verhindert hätte, zumindest keine, die nur Pkw und andere Kfz < 3,5 t trifft, da Busse bekanntlich ohnehin nur 100 fahren dürfen.

 

Auch wenn die Uko in Aktion tritt und "die Politik" im Einzelfall nur Zuschauer ist, müssen doch die Regeln stimmen, nach denen die Uko arbeitet. Das fängt bei einer sachgerechten Identifikationsmethodik für Unfallhäufungen an. Absolute Unfallzahlen [u/a] bzw. Unfalldichten [u/(km*a)] sind für Autobahnen ungeeignet. Ihre - leider noch verbreitete und auch im M Uko der FGSV (noch) empfohlene - Anwendung würde dazu führen, daß bei gleichbleibendem individuellen Unfallrisiko, aber zunehmenden Verkehrsmengen - letzteres ist nach wie vor der Regelfall - praktisch automatisch Unfallhäufungen entstehen. Zweckmäßig ist deshalb nur die Verwendung von Unfallraten [u/[Mio Kfz*km*a)]: Nimmt die Zahl der Unfälle auf einem Streckenabschnitt in einem bestimmten Zeitraum um 20 % zu, die Verkehrsmenge im selben Abschnitt und Zeitraum aber um 30 %, sinkt die Unfallrate. Eine Unfallhäufung, zumindest soweit sie zur Bewertung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen dienen soll, kann weiterhin nur dann vorliegen, wenn die Unfallrate der betrachteten Strecke erheblich über der durchschnittlichen Unfallrate vergleichbarer Streckenabschnitte liegt - vgl. § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO "...eine Gefahrenlage besteht, die erheblich über dem allgemeinen Risiko einer Beeinträchtigung ...". Soweit zur Erforderlichkeit von Maßnahmen.

 

Jetzt zur Geeignetheit: Auch wenn eine nach sachgerechter Methodik ermittelte Unfallhäufung vorliegt, kommen Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Regel nur in Betracht, wenn es sich um eine Häufung geschwindigkeitsbedingter Unfälle handelt, die nicht auf die Nichtbeachtung bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen zurückzuführen ist. Andernfalls sind entsprechend der Ursachen andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

Wenn aber in einem Land Geschwindigkeitsbeschränkungen auf vierstreifigen Autobahnabschnitten der Regelfall sind, liegt nahe, daß nicht nach sachgerechten Kriterien unter gebührender Beachtung des § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO sowie ganz allgemein des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entschieden worden ist - ob mit oder ohne politische Einflußnahme.

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4. es stört nur — noch — eine kleine Minderheit.

Das "noch" dieser Annahme unterstellt, daß immer weniger Verkehrsteilnehmer den Wunsch haben, schnell zu fahren. Dem steht die Entwicklung der mittleren Geschwindigkeiten bei freiem Verkehr entgegen.

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https://www.lr-online.de/nachrichten/unfallstatistik-zahlen-der-autobahnunfaelle-an-baustellen-hat-sich-in-brandenburg-vervierfacht-37978750.html

Ein netter Nachweis, dass repressive Verkehrsüberwachung bzw. Abzocke nicht der Verkehrssicherheit dient.

 

Wenn ich sowas lese:

 

https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1737967/

 

wundert mich nicht, daß man Probleme mit Baustellenunfällen hat, vorausgesetzt, man agiert immer auf diesem Niveau.

 

Die Bezugnahme auf die Einwohnerzahl ist in Brandenburg zumindest im Hinblick auf das Unfallgeschehen auf den Autobahnen nicht zielführend, da der Transitanteil durch den Verkehr von und nach Berlin sowie Polen erheblich über dem der meisten anderen Länder liegen dürfte. Was werden das erst für schreckliche Zahlen, wenn Brandenburg in ein paar Jahrzehnten bis auf ein paar Orte um Berlin leer ist?

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@m3, du hast durchaus Recht, Unfälle auf der BAB haben oft mehrere Ursachen. Es ist kompliziert alle Ursachen zu erfassen und zu verstehen.

Ein Limit hat mehrere Vorteile: 1, seht her, wir tun etwas. 2. es ist relativ leicht zu überwachen, 3. es kostet nicht viel Geld, 4. es stört nur — noch — eine kleine Minderheit.

@rth: Das heißt im richterlichen Fachjargon "selten monokausal". Du führst im wesentlichen meine vor langer Zeit präsentierte leidige Kette beginnend durch die rudimentäre Unfallursachenbestimmung an. Unfallursache "Geschwindigkeit" 12 + 13 ist durch die Cops fast immer dabei, von Hauptursache bis Nebenursache 1 und Nebenursache 2. Früher haben Autobahnbehörden einfach 12+13 über alles gezählt und Tempolimits verhängt. Seriöserweise müssen jedoch bzw. werden Baustellen-/ Baustellenstauendenunfälle, Massenkarambolagen, Witterungsunfälle (Nässe, Schnee/Eis) rausgenommen werden. Dann bleibt nicht mehr viel übrig. Erst recht, wenn nach tatsächlichen Geschwindigkeiten unterschieden werden würde, sprich Unfall mit Geschwindigkeit bis und über 120 /130 km/h. Die o. g. Kette geht dann mit dem von Dir erwähnten Oberflächentempolimit als Allheilmittel und wir-tun-etwas-Scheinsicherheit weiter. Mit den dann folgenden Überwachungstrupps wird die Legende vom allgegenwärtigen bösen Schnellfahrer gesichert (siehe A9 Münchberg, A81 Geisingen, usw.). Die Mainstreammedien springen gierig auf, wenn sie "Raser" in die Headline bringen können.

 

Gut, heutzutage dürften Oberflächenzählungen von 12+13 eigentlich nicht mehr existent sein. Jedoch scheint Brandenburg nicht durchentwickdelt zu sein bzw. wurde noch nicht gerichtlich genau auf den Zahn gefühlt. Auch UKo ("einseitig") sind ein leidiges Thema. Ich verweise erneut auf die bast-Studie "Innenleben UKo". In der Regel sitzen da leider nicht bundesweit erfahrene, zügige Vielfahrer drin, die fachmännischen Senf beitragen könnten.

 

Wie auch immer, Klarheit wird man nur durch die Akteneinsicht bei einem Widerspruchsverfahren bzw. einer Anfechtungsklage (Direktklage in Brandenburg nur möglich gegen Ministerien direkt, wie ich im Moment sehe) gegen den Verwaltungsakt bekommen. Die 2 x 62 km sind sicherlich rechtswidrig. Rechtswidrigkeit ist gegeben, wenn die Behörden ermessensfehlerhaft gehandelt haben. Zu bedenken ist natürlich, daß die Verwaltungsgerichte in Brandenburg durch die Asylsachen in Schieflage sind, sprich die Verfahrensdauer wird über den 01.01.2021 hinausgehen, außer jemand schafft per Eilverfahren die Ungültigmachung der Schilder bis zur Hauptverhandlung.

:nolimit:

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  • 1 month later...

Hier ein "nettes" Filmchen, wie so ein Flächentempolimit als neue Jagdgründe die Videocops magnetisch anzieht, ebenso sind natürlich die mobilen Wegezolleintreiber geil auf neue Meßstellen:

 

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/av7/video-brandenburg-a13-polizei-tempolimit.html

 

www.rbb24.de, Video | Polizeikontrollen Tempolimit auf der A13 - eine Zwischenbilanz, 29.01.20

:nolimit:

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