Sobbel 667 Posted January 5, 2020 Report Share Posted January 5, 2020 Moin Moin #11:"Messung mit Lasergerät und FotoZeuge: PI Magdeburg ZVAD VÜD PHM XXX, PI Magdeburg ZVAD" Oder doch eher ein Multanova im Anhänger? Ich kann dir mindestens zwei Hersteller nennen, die unterschiedlichste Lasergeräte auf dem Markt haben. Von der Sache keine Ahnung - aber ohne denken mitlachen.Ich gönn es dir. Gruß Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted January 5, 2020 Report Share Posted January 5, 2020 Moin Moin #11:"Messung mit Lasergerät und FotoZeuge: PI Magdeburg ZVAD VÜD PHM XXX, PI Magdeburg ZVAD" Oder doch eher ein Multanova im Anhänger? Ich kann dir mindestens zwei Hersteller nennen, die unterschiedlichste Lasergeräte auf dem Markt haben.Ich Dir auch. Da sich Sachsen-Anhalt aber PSS-Anhänger zugelegt hat, wirds wohl der sein. Quote Link to post Share on other sites
das Jann 49 Posted January 5, 2020 Report Share Posted January 5, 2020 Moin Moin Von der Sache keine Ahnung - aber ohne denken mitlachen.Ich gönn es dir. Also ich weiß dass auf der A2 Höhe Burg in der Baustelle der Victronic Enforcement Trailer stand. Quote Link to post Share on other sites
Geblitzter 1 Posted July 29, 2020 Report Share Posted July 29, 2020 #11:"Messung mit Lasergerät und FotoZeuge: PI Magdeburg ZVAD VÜD PHM XXX, PI Magdeburg ZVAD" Ich kann dir mindestens zwei Hersteller nennen, die unterschiedlichste Lasergeräte auf dem Markt haben. ich habe gerade genau so einen Wisch (zum Lesen) bekommen: "Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Foto, TRAFFIPHOT stationäre Geschwindigkeitsüberw." Reicht sowas eigentlich als Angabe, muss das nicht genauer angegeben werden? Beim Zeugenfragebogen ist auch nur das Foto des Fahrers dabei, ohne "drumherum", und es steht als Vorwurf gegen den Fahrer dort; "Sie überschriftten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalbgeschlossener Ortschaften um 16 km/h.Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 66 km/h." nirgends ist zu ersehen, ob und wie einie Toleranz abgezogen wurde - oder liegt das daran, dass es erstmal 'nur' der Zeugenfrageboten ist, und diese Angaben werden später im Bescheid nachgereicht? Allerdings könne man gerne auch direkt bezahlen, dann ist alles gegessen - finde ich 'unschön', so ganz ohne konkrete Beweisvorlage Quote Link to post Share on other sites
frankenwaelder 84 Posted July 29, 2020 Report Share Posted July 29, 2020 nirgends ist zu ersehen, ob [...] eine Toleranz abgezogen wurde Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 66 km/h." Steht doch da? Es wurden übrigens 3 km/h Toleranz abgezogen, das Fahrzeug wurde mit 69 km/h gemessen. Quote Link to post Share on other sites
Geblitzter 1 Posted July 29, 2020 Report Share Posted July 29, 2020 ok, mit dem "ob" hast Du so gesehen recht, das wieviel weiss ich zwar, steht da aber nirgends, und auch die Messung an sich wird nirgends dargelegt - frueher gab's mal das ganze Foto mit eingeblendeten Geschwindigkeiten (kann ja durchaus ein Fehler beim Übernehmen passiert sein, dass es statt 69 nur 59 waren?!), oder kommt das erst wenn derdiedas Fahrende feststeht? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted July 29, 2020 Report Share Posted July 29, 2020 Es gibt viele, unterschiedliche Messanlagen. Es gibt viele, unterschiedliche Behörden die Anhörungsbogen bearbeiten und verschicken. Du kannst „Sie“ alles fragen. Aber wundere dich nicht, wenn aus einem Verwarnungsgeldangebot ohne Bearbeitungsgebühr eines „mit“ Gebühr von +28,50 Euro wird. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 29, 2020 Report Share Posted July 29, 2020 Reicht sowas eigentlich als Angabe, muss das nicht genauer angegeben werden? möchtest du noch die Seriennummer des Gerätes (steht im Messprotokoll), die Schuhgröße der Messleute, Typ und Kennzeichen des Fahrzeugs, Vornamen der Kinder? Im BG (und in der Anhörung) steht nur drin, was der Betr. wissen muss. Alles andere ist in der Akte (soweit für das Verfahren nötig) dass es erstmal 'nur' der Zeugenfrageboten das dürfte sich um die schriftliche Verwarnung mit (Möglichkeit der) Anhörung handeln. Oder woher weißt du, was zu zahlen ist? Allerdings könne man gerne auch direkt bezahlen, dann ist alles gegessen - finde ich 'unschön', so ganz ohne konkrete Beweisvorlage Der Sinn des Verwarnungsverfahrens ist aber bekannt?Der BGH schrieb mal "Es wird ein Fehlverhalten vorgeworfen, ohne darüber zu entscheiden".Hier heißt es: "lässliche Sünden" möglichst unbürokratisch zum Abschluss zu bringen.Wenn du aber mehr Bürokratie möchtest, für so Kleinigkeiten (mehr ist es doch wirklich nicht): gerne - dann aber gebührenpflichtig 3 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted July 30, 2020 Report Share Posted July 30, 2020 Moin Moin "Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Foto, TRAFFIPHOT stationäre Geschwindigkeitsüberw."Reicht sowas eigentlich als Angabe, muss das nicht genauer angegeben werden?Wie genau willst du es denn haben?Google - schon mal gehört oder neu im Internet?https://www.google.com/search?sxsrf=ALeKk03NTtImpIy2ZlqZSGUQhpnDtAvi2Q%3A1596121458361&ei=cuEiX9jNFcjTkgWg36OgBg&q=koaxialkabelmessung+traffiphot&oq=koaxialkabelmessung+traffiphot&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQAzIFCCEQoAEyBQghEKABOgQIIxAnOgIIADoHCCEQChCgAToFCAAQzQJQo5IBWOjRAWCy1gFoAHAAeACAAW6IAY4IkgEEMTEuMZgBAKABAaoBB2d3cy13aXrAAQE&sclient=psy-ab&ved=0ahUKEwjYzqzkn_XqAhXIqaQKHaDvCGQQ4dUDCAw&uact=5Wenns um ein neues Spiel ginge, einen Film oder Song wüsstest du doch auch zu googlen. Allerdings könne man gerne auch direkt bezahlen, dann ist alles gegessen - finde ich 'unschön', so ganz ohne konkrete Beweisvorlage Da ist doch sicher eine Zahlkarte bei oder?Das ist bei Verwarngeldverfahren üblich - das nennt sich "schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsangebot" oder so ähnlich.Das ist "geringes Unrecht" und mit der Zahlung aus der Welt. Eine Berabeitungsgebühr wird nicht erhoben.Du musst aber damit einverstanden sein. Das du nicht einverstanden bist, zeigst du durch die Nichtzahlung.Wenn du das nicht warst oder die Messung anfechten willst - nicht zahlen genügt.Dann bist du automatisch im (teureren Bußgeldverfahren). Da kommt dann ein Bußgeldbescheid gegen den du Rechtsmittel hast.So ist das in Deutschland. Die Beweise sind doch genannt. Was willst du denn noch mehr? Apropos "unschön".Es ist auch unschön zu schnell gefahren zu sein. Gruß Quote Link to post Share on other sites
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