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Weißer Blitzer, Möglich?


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Hallo zusammen,

 

ich hätte eine Frage im Bezug auf Blitzer die mit weißem Licht blitzen.

Bin letzte Woche von der A3 auf die 93 (Regensburg) gefahren und beim überholen kam von rechts ein weißer Blitz, so richtig grell weiß.

Bisher hab ich nur Erfahrung gemacht mit Blitzern die rötlich blitzen.

Wenn es ein Blitzer gewesen ist, darf es überhaupt so grell weiß geblitzt werden? Da es wirklich sehr geblendet hat. Dazu muss ich noch sagen das es ganz dunkel gewesen ist, ca. 20 Uhr.

Und ob ich zu schnell gewesen bin... solala :)

 

Danke im Voraus!!

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Hallo jasliski, herzlich willkommen im Radarforum.

Radar blitzt in der Regel rötlich. Grellweis ist ungewöhnlich, aber sehr theoretisch möglich.

Ich vermute eine Reflexion oder einen "Witzbold".

Gewissheit hast du erst nach 3 Monaten plus 2 Wochen.

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.....von der A3 auf die 93 (Regensburg) gefahren und beim überholen kam von rechts ein weißer Blitz, so richtig grell weiß.

@jasiinski: Da war nichts, Du kannst Dich wirklich beruhigt wieder hinlegen. Die genannten Gewissheitszeiten sind obsolet.

:nolimit:

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Nö, "Gewissheit" erst nach sechs Monaten und den zwei Wochen Postlaufzeit die immer noch nur für den BGB gilt....

Du hast natürlich Recht. Gilt aber nur für den Fall, dass exakt 3 Monate nach dem Blitz die Anhörung des TE angeordnet wird, die den TE „leider“ nicht erreicht. Und dann weitere 3 Monate später der Bußgeldbescheid erlassen wird der den TE binnen 14 Tage erreichen muss.

Ich denke @m3 hat Recht.

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  • 1 year later...
  • 1 month later...

Ich wurde letzte Woche im Raum Regensburg von einem weißen Blitz aufgeschreckt und war mir auch nicht sicher ob das ein Blitzer war. Siehe da, nur 8 Tage später lag auch schon der Brief aus Straubing im Postkasten. 20 Km/h zu schnell. Es gibt also weiße Blitzer. Welches System verwenden die da? Ich passe eigentlich schon auf, aber an dieser Stelle habe ich absolut nichts gesehen. Ausserdem dachte ich weiß ist in Deutschland verboten.

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Am 12.12.2019 um 11:44 schrieb rth:

Du hast natürlich Recht. Gilt aber nur für den Fall, dass exakt 3 Monate nach dem Blitz die Anhörung des TE angeordnet wird, die den TE „leider“ nicht erreicht. Und dann weitere 3 Monate später der Bußgeldbescheid erlassen wird der den TE binnen 14 Tage erreichen muss.

Ich denke @m3 hat Recht.

Es kann sogar noch nach sechs Monaten passieren, dass man zum ersten Mal Post bekommt. Folgender Fall: Ein gewisser X (zufällig ich) leiht sich von einem Freund ein Auto und fährt durch Bayern nach Österreich. Er wird in Bayern geblitzt. Die Bayern veranlassen doch tatsächlich nach zwei Monaten eine richterliche (!) Vernehmung meines Kumpels, also des Halters. Ich habe im Internet unter https://auchhierwareinLink.de/ gelesen, dass das auch dazu führt, dass die drei Monate von neuem beginnen. Der Richter macht die Vernehmung jetzt in meinem Fall wie sich später herausstellt) erst kurz vor Ablauf der drei Monate. Mein Kumpel bekommt kalte Füße und liefert mich ans Messer. Die Behörde hört mich dann "angeblich" knapp drei Monate später an (steht zumindest in der Akte). Dann ergeht der Bußgeldbescheid. Ich hab natürlich sofort protestiert. Ein Anwalt hat sich dann aber die Akte angesehen und gesagt, dass man da nichts machen könne. Denn einmal hätte die richterliche Vernehmung neue drei Monate in Gang gesetzt und dann die Anordnung der Anhörung. Das Ende vom Lied: Ich musste zahlen und bekam einen Punkt. Aber am Ende war es aber nicht wild, weil es kein Fahrverbot und nur einen Punkt gab. 

 

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Edited by Bluey
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