Jump to content

Eso 3.0 - Aufstellungsvorschriften - Kontrollbilder?


Recommended Posts

Hallo zusammen,

 

nach sehr klanger Zeit haben sie mich leider mal wieder kräftig erwischt.... die Bayern eben...

 

Geblitzt bei 100 mit netto 142 auf der A8 am Chiemsee...

 

Und - gleich noch ein Abfangjäger mit Motorrad... also nix mit Verjährungs-Methode.

 

Nun habe ich Akteneinsicht beantragt und auch bekommen.

Eichung ok - Ausbildung Messbeamter - ok aber...

Es gibt keine Bilder "Vorher-nachher"

 

Auf meine Einlassung gegenüber dem Gericht hin wurde der Meßbeamte aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Diese liegt nun vor.

 

Er schreibt: "Diese angeführten Kontrollbilder werden nicht gemacht und sind weder in der Gebrauchsanweisung noch durch die Verkehrsrechtlichen Vorschriften des StMI gefordert.Das Gerät wurde ordnungsgemäß aufgestellt und eingemessen mit den Fotolinien. Die Fotoliniernbilder sind eine zwingende Anforderung und wurden auch gefertigt.Diese können angefordert werden."

 

So - nun werde ich sie natürlich anfordern.

 

Aber.. es kann ja eine Verschiebung des Standfußes durch Erschütterung während der Mess-Periode stattfinden (LKW z.B.) und deshalb meine ich, zu wissen, dass am Schluss nochmals ein Belegfoto gemacht werden muss.

 

Kann mir das jemand genauer sagen?

Wäre das Pflicht - käme ich aus der Sache raus... 4 Wochen FV sind lästig.....

 

Ich bitte um fachliche Hilfe.

 

Gruß

Alberto

 

 

Link to post
Share on other sites

Beim ESO müssen solche Fotos nicht gefertigt werden. Ich arbeite regelmäßig mit dieser Anlage. Kein Lkw war bislang in der Lage, das Gerät irgendwie durch Vibrationen zu verschieben. Das Dreibeinstativ steht sehr sicher und das Gerät hat auch ein aus meiner Sicht ausreichendes Eigengewicht.

 

Wenn Du keine anderen "Einwände" vorzubringen hast, wirst Du mM nach mit den 4 Wochen leben müssen.

 

Das einzige (hier vllt relevante), was natürlich auch am Ende der Messung erledigt werden muß: Überprüfung der Sensoreinheit mit der entsprechenden Wasserwaage dahingehend, daß sich die Neigung, die zu Beginn eingestellt wurde, nicht verändert hat. Nochmals gesondert protokolliert wird das aber nicht.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

*hüstel* das Fahrverbot beträgt einen Monat, außer im Februar so lange kein Schaltjahr ist... *hüstel*

Die 4 Wochen stehen ja sinnbildlich für den besagten Monat! ;)
Link to post
Share on other sites

Hallo zusammen,

 

das sind ja keine ermunternden Erkenntnisse...

 

Das mit der Wasserwaage (Bluey) macht ja auch wenig Sinn, wenn es nicht protokolliert werden muss.

Was wäre denn, wenn die Wasserwaage dann am Schkluss eine Abweichung anzeigen würde?

Würden dann alle gemachten Messungen annulliert werden? Wohl kaum.

 

So eine Kontrolle macht ja nur Sinn, wenn es danach bei etwaigen Abweichungen auch Konsequenzen gäbe.

Alles etwas seltsam.

 

Lieber Bluey, was steht denn genau in der Dienstanweisung zu dieser nachträglichen messung der Neigung?

 

Ich weiß ja, dass es nicht gewollt ist, dass der verfolgte Bürger wieder ein Schlupfloch finden könnte, aber.... diese hochaufgerüstete Technik, die da angewandt wird, um eine Owi zu verfolgen, ist ja iohnedies etwas übertrieben...

 

Und - wenn man sie schon betgreibt, dann muss man eben diesen komplizierten Benutzunghs-Regeln auch nachkommen. Diesde Messung ist ohne Protokoll ja völlig sinnlos.

 

Gruß

Alberto

Link to post
Share on other sites

...Ich weiß ja, dass es nicht gewollt ist, dass der verfolgte Bürger wieder ein Schlupfloch finden könnte, aber.... diese hochaufgerüstete Technik, die da angewandt wird, um eine Owi zu verfolgen, ist ja iohnedies etwas übertrieben...

 

Hier haben wir mal wieder das Henne - Ei Problem.

Wer fordert den immer kompliziertere, gerichtsfeste, nachprüfbare Messungen? Jeder "Depp" kann sehen, da fährt jemand deutlich schneller als erlaubt. ZB 140 statt 100. Reicht nicht für eine Anzeige. Nein, es müssen hochgenaue, regelmäßig geeichte Messgeräte angeschafft werden.(was ich im Prinzip begrüße), aber dann darf ich mich auch nicht über die hochaufgerüstete Technik beschwerden.

Link to post
Share on other sites

Das mit der Wasserwaage (Bluey) macht ja auch wenig Sinn, wenn es nicht protokolliert werden muss.

Man protokolliert das nicht explizit, sondern bestätigt mit seiner Unterschrift, gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung das Gerät aufgestellt und betrieben zu haben. Und dazu zählt auch der beschriebene Gebrauch dieser Wasserwaage.

 

Was wäre denn, wenn die Wasserwaage dann am Schkluss eine Abweichung anzeigen würde?

Würden dann alle gemachten Messungen annulliert werden? Wohl kaum.

Nun, es könnte dazu führen, daß das Gerät mehr als sonst üblich Messungen annulliert. Es soll aber dazu führen, daß das Gerät etwas andere Werte anzeigt (was ja nicht sein soll/darf). Ich hab's bislang aber noch nicht erlebt, daß sich da was verstellt hat. Auch nicht nach mehreren Stunden ununterbrochenen messens.

 

So eine Kontrolle macht ja nur Sinn, wenn es danach bei etwaigen Abweichungen auch Konsequenzen gäbe.

Alles etwas seltsam.

Nö, seltsam eigentlich nicht. Das Gerät kann Abweichungen in der Neigung nicht selbständig feststellen. Dafür ist ja der Bediener da.

 

Lieber Bluey, was steht denn genau in der Dienstanweisung zu dieser nachträglichen messung der Neigung?

Wortwörtlich weiß ich das jetzt nicht. Müßte ich nachschauen. Es ist jedenfalls am Ende der Messung zu kontrollieren. Und eine Abweichung darf nicht erfolgt sein.

 

Ich weiß ja, dass es nicht gewollt ist, dass der verfolgte Bürger wieder ein Schlupfloch finden könnte, aber.... diese hochaufgerüstete Technik, die da angewandt wird, um eine Owi zu verfolgen, ist ja iohnedies etwas übertrieben...

Naja. Wenn man sich betrachtet, wie sehr sich der gemeine VT bisweilen aufrüstet..... Und ohne entsprechende Technik geht's ja nicht, will man in diesem Bereich für die Einhaltung von Regeln sorgen.

 

Und - wenn man sie schon betgreibt, dann muss man eben diesen komplizierten Benutzunghs-Regeln auch nachkommen. Diesde Messung ist ohne Protokoll ja völlig sinnlos.

Versteh ich jetzt gerade nicht so wirklich. Es gibt doch bei jeder Messung ein Protokoll.
Link to post
Share on other sites

Lieber Bluey,

 

das ist doch meine Chance...

"Eine Abweichung darf nicht erfolgt sein"

 

Super.... wenigstens das müsste dann doch bei der letzten Überprüfung wenigstens irgendwo vermerkt sein?

 

Z.B. Ankreuzen: O Einstellwinkel per Wasserwaage überprüft... und dann noch ankreuzen: O keine Abweichung festgestellt

Wäre es sehr unverschämt, diese Passage aus der Dienstanweisung im Originaltext zu erbitten?

 

Denn - der Satz, dass das Gerät ansonsten etwas andere Werte anzeigen könnte... der ist ja für einen Richter durchaus interessant.

 

Ich halte fest:

Die Kontrollmessung mit der Wasserwaage ist möglicherweise, aber nicht nachweisbar, erfolgt. Bei etwaiger Verstellung des Winkels ( dann eben durch Erschütterungen oder Wind, was vielleicht selten ist, - aber eben vorkommen kann) könnte eine Messung abweichende Werte anzeigen, wobei nicht feststeht, ob nach unten oder nach oben.

 

Das bringt mich meiner Einlassung näher, wonach ich max. + 20 kmh eingeräumt habe...

 

Merke:

Wer kämpft - kann verlieren... wer nicht kämpft - hat schon verloren.

 

Vielleicht rettet mich ja genau diese etwas unvollkommene Dienstanweisung?

 

Gruß

Alberto

Link to post
Share on other sites

Hallo KlausK,

 

ja - da ist vieles theoretisch... in der Juristerei.

 

Und dennoch... kleinste Zweifel... bringen den Erfolg in einem Rechtsstaat. "in dubio pro reo"

Ich erinnere an Oliver Kahn... die gleiche Polizeidienststelle, wie bei mir.. eine Baustelle mit 80 beschränkt.

olli ist mit seinem 360-er-Ferrari mit etwa 150 kmh durchgebrettert...

 

Aber - er hatte den (leider sehr teuren und selbst zu bezahlenden) Sachverständigen aus München. Herrn Professor Buck.

Dieser hat ihm "vorauseilende Lichtreflexe" als technische Möglichkeit beschert... der Führertschein war gerettet. :-)

 

Und noch eines...

 

Wusste jemand, dass die allgemeine Rechtssprechung beim "Hinterherfahren mit einem Polizeiwagen ohne geeichtem Tacho" mittlerweile statt der bekannten 20% regelmäßig 30% abzieht?

 

Das habe ich vor ca. 2 Monaten als Zuschauer in einer Gerichtsverhandlung selbst erlebt. Die Richterin hat mir auf persönliche Nachfrage später erklärt, dass dieses mit den 30 % seit einigen Jahren gang und gäbe sei.

 

Also... 100 beschränkt - mit 130 kmh an der Polizei vorbei gefahren.. die fahren, wie in diesem Fall 2 Kilometer hinterher und... bekommen: Die Einstellung des Verfahrfens!!!

 

Hammer..

Soviel zur "theoetischen Chance"

 

Gruß

Alberto.

Link to post
Share on other sites

das ist doch meine Chance...

"Eine Abweichung darf nicht erfolgt sein"

Theoretisch ja, praktisch eher nein. Hier ist man dazu über gegangen, lapidare Einwürfe "Der Sensor hat sich verstellt, ich stelle einen entsprechenden Beweisantrag und beantrage, einen Gutachter damit zu beauftragen" abzulehnen. Statt dessen muß ein Anwalt schon sehr präzise formulieren, warum der Zweifel hat bzw. meint, daß sich da was verstellt hat. Und selbst wenn, sehr sehr oft lehnen die Richter hier solche Beweisanträge ab.

 

Super.... wenigstens das müsste dann doch bei der letzten Überprüfung wenigstens irgendwo vermerkt sein?

Ich habe doch schon geschrieben, daß das nicht vermerkt wird und auch nicht werden muß.

 

Z.B. Ankreuzen: O Einstellwinkel per Wasserwaage überprüft... und dann noch ankreuzen: O keine Abweichung festgestellt

Wäre es sehr unverschämt, diese Passage aus der Dienstanweisung im Originaltext zu erbitten?

Es ist oder wäre überflüssig. Der Nächste käme dann an und möchte andere Dinge auf dem Protokoll vermerkt bekommen.

 

Denn - der Satz, dass das Gerät ansonsten etwas andere Werte anzeigen könnte... der ist ja für einen Richter durchaus interessant.

Dann sagt der Meßbeamte: "Ich habe am Ende der Messungen die Einstellung des Sensors nochmals überprüft." Das wird dem Richter idR so reichen.

 

Die Kontrollmessung mit der Wasserwaage ist möglicherweise, aber nicht nachweisbar, erfolgt.

Bei etwaiger Verstellung des Winkels ( dann eben durch Erschütterungen oder Wind, was vielleicht selten ist, - aber eben vorkommen kann) könnte eine Messung abweichende Werte anzeigen, wobei nicht feststeht, ob nach unten oder nach oben.

1. nachweisbar ist das nicht. Das ist richtig. Du und jeder andere kann das Gegenteil aber auch nicht beweisen. Woraus soll sich ergeben, daß das nicht erledigt wurde?

2. nein! Noch einmal: keine Erschütterung und schon gar nicht der Wind bewirken eine Verstellung des Sensors.

 

Das bringt mich meiner Einlassung näher, wonach ich max. + 20 kmh eingeräumt habe...

Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, daß sich ein Richter auf +20 km/h runterhandeln läßt?! Das müßte schon sehr sicher durch einen Gutachter festgestellt werden. Und der wird das nicht können ohne entsprechende (gesicherte) Anhaltspunkte, die hier aber nicht vorliegen.

 

Wer kämpft - kann verlieren... wer nicht kämpft - hat schon verloren.

Man sollte aber auch die Aussichtslosigkeit eines Kampfes erkennen und logische, vernünftige Schlüsse daraus ziehen.

 

Vielleicht rettet mich ja genau diese etwas unvollkommene Dienstanweisung?

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Link to post
Share on other sites

Wusste jemand, dass die allgemeine Rechtssprechung beim "Hinterherfahren mit einem Polizeiwagen ohne geeichtem Tacho" mittlerweile statt der bekannten 20% regelmäßig 30% abzieht?

Hier bei uns sind es immer noch 20%. Man kann das also nicht verallgemeinern.
Link to post
Share on other sites

Lieber Bluey,

das mit den 20% hat der Polizist ( der Zeuge) in der GV auch geglaubt...

 

Auch der Polizist, der neben mir saß - wegen einer anderen Sache... der hat erstaunt mit dem Koipf geschüttelt.

 

Ich weiß längst, dass vor Gericht vieles möglich ist, was dann immer wieder etwas Frust bei den Verfolgungsbehörden, bzw. deren Beamten auslöst.

In diesem konkreten Fall war es sogar so, dass in einer BAB-Baustelle der Beschuldiugte mit gesicherten 155 kmh bei erlaubten 100 kmh von der Polizei 2 km verfolgt wurde. Die Polizisten sagten aus, dass sie auf dem Tacho diese 155 kmh ( der Beifahrer) stets im Auge hatten, wobei sich der Verfolgte sogar noch leicht entfernte..

 

Die Richterin: 155 - 30% = -46,5 kmh = 8,5 kmh zu viel = € 20,00. Owi.

 

Das war ihr Angebot an den Anwalt, was dieser dankend und grinsend annahm...

 

Wenn ich mehr Zeit hätte - da wäre viel zu lernen - in den Owi-Verhandlungen....

 

Denn - nur das, was ein Gericht entscheidet, zählt.

 

Gruß

Alberto

Link to post
Share on other sites

Ich weiß längst, dass vor Gericht vieles möglich ist, was dann immer wieder etwas Frust bei den Verfolgungsbehörden, bzw. deren Beamten auslöst.

In diesem konkreten Fall war es sogar so, dass in einer BAB-Baustelle der Beschuldiugte mit gesicherten 155 kmh bei erlaubten 100 kmh von der Polizei 2 km verfolgt wurde. Die Polizisten sagten aus, dass sie auf dem Tacho diese 155 kmh ( der Beifahrer) stets im Auge hatten, wobei sich der Verfolgte sogar noch leicht entfernte..

Naja, alles ist sicherlich nicht möglich. Aber Du weißt ja, daß man Urteile von AGs nicht verallgemeinern kann. Warum, wieso, weshalb hier 30% abgezogen wurden, hast Du leider nicht erläutert. Ich kann Dir nur sagen, daß das am hiesigen Gericht anders berechnet wird (eigene Erfahrungen).

Bei mir lösen solche Urteile ganz sicher keinen Frust aus. Lediglich ggf. ein Kopfschütteln und Unverständnis. Ansonsten interessiert es mich herzlich wenig, da ich denke, trotzdem alles richtig gemacht zu haben. Wenn ein Richter dann meint, so rechnen und urteilen zu müssen.... bitte schön.

 

 

 

Denn - nur das, was ein Gericht entscheidet, zählt.

Korrekt. Allerdings muß ich auch immer wieder schmunzeln, wenn Anwälte mit AG-Urteilen (so wie dem obigen zB) argumentieren und erwarten, daß dieses oder jenes AG diesem Urteil folgen müsse bzw. wird. Umso erstaunter sind sie dann, wenn eine negative Reaktion erfolgt.

 

Link to post
Share on other sites

Hallo Bluey,

 

 

ich kann Dir auch nicht sagen, warum hier 30% abgezogen wurden.

ich habe extra nach der Verhandlung die junge Richterin danach gefragt. das interessierte auch den anderen Polizeibeamten.

Sie sagte, dass schon seit vielen Monaten wohl die abgesprochene Rechtssprechung bei "Hinterherfahren ohne geeichtem Tacho" neuerdings von 30% Abzug ausgeht.

 

Ob das nun eine "jus bavariae" ist, kann ich nicht sagen... jedenfalls kann man in München wohl damit rechnen.. :-)

 

Und - lieber Bluey... wennDu nochmals nach dem Originaltext zu der Wasserwaage suchen könntest... das wäre wirklich toll. Ich muss dem Gericht bis zum 16.12. antworten - und.. ich werde kämpfen..

 

 

Ich berichte auch, wie es gelaufen ist..

Grüße aus Bayern

 

Alberto

Link to post
Share on other sites

"Woraus soll sich ergeben, daß das nicht erledigt wurde?" Daraus, dass man es nicht nachweisen kann, dass es erledigt wurde...

 

Es ist schon ein Alleinstellungsmerkmal, eine Messung zu machen und zu behaupten: Beweise mir den Fehler, sonst ist meine Messung gültig.

 

Da wo ich arbeite, muss ich die Gültigkeit der Messung beweisen. Wenn ich es einfach behaupte, werde ich ausgelacht. Ist auch anderswo so. Aber Ausnahmen...

 

Pizza

Link to post
Share on other sites

Natürlich kann man es nachweisen. Auf dem Meßprotokoll befindet sich ein entsprechender Passus, wonach man die Anlage gemäß der Bedienungsanleitung aufgebaut und betrieben hat. Und die Einhaltung dessen dokumentiert und bestätigt man mit seiner Unterschrift.

Link to post
Share on other sites

Da gebe ich PIZZA ein bisschen recht.

Es wird meine einzige Chance sein, dem Gericht die "Unstimmigkeit" in der Anweisung darzulegen.

1. Warum muss mit der Wasserwaage - nach einer Messungs-Phase - nochmals die Position nachgemessen werden?

2. Warum - wenn es schon so sein soll - wird es dann nicht dokumentiert?

3. Welche Maßnahmen würden ergriffen werden, wenn diese Nachmessung Abweichungen ergäbe?

 

Logik: Ich muss nichts nachmessen, was sich nicht verstellen kann! Aber - dann wäre eine Anweisung zur Nachmessung auch überflüssig.

 

Gruß

Alberto

Link to post
Share on other sites

"Nachweisen" bedeutet hier einfach seinen Willi auf das Protokoll zu setzen.

 

Niemand kann nachvollziehen, dass die Wasserwaage davor und danach richtige und gleiche Werte hatte. Kein Bild, keine digitale Speicherung (Das gibt es) oder Ähnliches.

 

Bei der Geschwindigkeitsmessung wird ja auch ein Photo gemacht und nicht nur nachgefragt ob man zu schnell war...

 

Naja, viel Theorie - Es ist wie es ist - Katz und Maus wird es immer geben.

Link to post
Share on other sites

1. Warum muss mit der Wasserwaage - nach einer Messungs-Phase - nochmals die Position nachgemessen werden?

2. Warum - wenn es schon so sein soll - wird es dann nicht dokumentiert?

3. Welche Maßnahmen würden ergriffen werden, wenn diese Nachmessung Abweichungen ergäbe?

 

Logik: Ich muss nichts nachmessen, was sich nicht verstellen kann! Aber - dann wäre eine Anweisung zur Nachmessung auch überflüssig.

1. hatte ich schon geschrieben: um auszuschließen, daß sich die Sensoreinheit verstellt hat.

2. hatte ich auch schon geschrieben: das wird mit der Unterschrift unter das Protokoll dokumentiert.

3. die Meßserie wäre ungültig und würde nicht verwertet.

 

Theoretisch kann sich die Sensoreinheit verstellen, weil sie mit einem Kugelkopf in einer entsprechenden Pfanne des Stativs gelagert wird. Sollte die Feststellschraube nicht genügend angezogen sein, KÖNNTE sich die Einheit verstellen. Um das tatsächlich auszuschließen wird nachgemessen.

 

Du kannst gern versuchen, über diesen Weg Zweifel zu streuen. Ich glaube aber kaum, daß Du damit Erfolg haben wirst.

Link to post
Share on other sites

Hallo Alberto,

die Chiemsee-Gegend ist für den Es3.0 kritisches Terrain,

genau dort gab es schon Fehlmessungen die sich damals auch die Gutachter nicht so recht erklären konnten.

Wie war denn das Wetter zum Zeitpunkt der Messung?

Sonnenschein, ca um die Mittagszeit?

Du bist RIchtung Salzburg gefahren?

Welches Auto?

Bist du wirklich die gemessene Geschwindigkeit (ungefähr) gefahren oder doch deutlich langsamer?

 

Die Autobahn läuft entlang des Chiemsee so ziemlich lang in West-Ost Richtung. Um die Mittagszeit kommt die Sonne genau quer zur Fahrbahn. (Kannst ggf. in sonnenverlauf.de nachprüfen, nette Seite dafür)

Der Sensor in Fahrtrichtung Ost wäre dann südlich der Fahrbahn, die Sonne vom Fahrzeug reflektiert direkt in den Sensor hinein.

Hat dein Auto an den Fahrzeugflanken langer schräge Falze UND ist der Sensor ein wneig (aber laut Handbuch noch zulässig) schräg in Rollachse (nur ca. 1-3° reicht, ist ein Splitsteinchen, 5mm beim übernehmen der Fahrbahnneigeung mit der Wasserwaage)

 

DANN kann durch die Blendung ein Messfehler von bis zu 50% passieren.

Aber Achtung: Reale Geschwindigkeit muss so niedrig sein dass die erste korrekte Messung an der Fahrzeugfront nicht auslöst, also vermutlich bei dir <110 km/h

Beim Foto ist ein mögliches Indiz wenn die Fahrzeugfront sich nicht auf Höhe der Fotolinie befindet, muss aber nicht sein.

Die Fotolinie muss markiert werden, die Position des Fahrzeugs zur Linie also nachprüfbar sein.

Gibt es hier Abweichung, dann sollte ein Gutachter die Rohdaten anschauen.

Wenn du soweit kommst, lass dir die Rohdaten (*.eso Datei) geben und mir zukommen, ich suche Datensätze wo solche Fehler zutreffen können.

Selbst war ich im Jahr 2013 Opfer einer solchen Situation und mir wurde damals der Zugang zu den Daten verweigert um meine Unschuld zu beweisen, das bei 30 Jahren ohne Punkte.

Solltest du allerdings wirklich so schnell gefahren sein, dann steh dazu, heisst halt 5 Jahre lang den Punktestand im Auge behalten.

Allerdings bin ich an jeder Art von Rohdaten interessiert, will mir als Feierabendprojekt ein unabhängiges Analyseprogramm bauen, gerade damit man OHNE Gutachter schon mal die Wahrscheinlichkeit von Messfehlern prüfen kann.

 

Es ginge so einfach: 2 Fotos kurz hintereinander mit jeweils exakter Zeit und jeder kann aus Zeit und Fahrzeugbewegung die Geschwindigkeit nachrechnen und so die Korrektheit prüfen ohne Gutachter einzuschalten.

 

Wichtig speziell für Bayern:

Anders als in anderen Bundesländern wird der Zugang zu den Rohdaten vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt selbst bei Anfrage Anwalt verweigert, Es muss erst ein Richter die Weitergabe anordnen. Ist eine Anordnung des Bayerischen Innenministeriums aus dem Jahr 2005 die immer noch gilt. Stammt wohl noch aus der CSU Mia san Mia Mentalität.

Das bitte unbedingt beim Kontakt mit dem Gericht ansprechen: Bei Freigabe ohne vorher das Gericht zu bemühen hätten die Richter deutlich weniger Arbeit, auch gibt es eben genau die von mir geschilderte Situation wo man allein aus den Rohdaten heraus einen Messfehler nachweisen kann, Verweigerung des Zugangs gerade beim Standardisierten Messverfahren eine Verletzung des fairen Verfahrens.

 

Nochmal kurz: Sonne quer zur Fahrbahn, im Rücken des ES3.0 --> Potentielle Messfehler durch reflektierte Sonne.

 

 

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Oje......

Wieso? Schwerkranke wenden sich nach erfolgloser Schulmedizin, „Aus Therapiert“ lautet das deprimierende Stichwort , auch gerne an Gesundbeter o.ä.

Auch die wollen leben und benötigen „Werbung“.

Link to post
Share on other sites

Das ist gar nicht mal so dumm, was reinholdein da schreibt.

In der Tat - es war um 9:28 Uhr in Richtung Osten - und zwar genau am Beginn dieser nach links drehenden Kurve der neuen Hochwasserbrücke (die ist etwa 10 Jahr dort) - genau nach der Ausfahrt Bernau. Die Sonne stand tief.

Die stellen in Bayern grundsätzlich ihr Fallen auf, wenn man gegen die Sonne fährt, - damit man sie nicht so leicht sieht - wegen Eigenblendung.

Und - ja - diese frisch aufgeschüttete Brückenrampe ist ein künstliches Gebilde, welches durchaus in Schwingungen kommen kann, wenn ein LKW vorbei fährt.

 

Mein Wagen ist eine alte rundliche S-Klasse, die allerdings tatsächlich ein paar Sicken vorne und seitlich hat.

Ich werde aber aus dieser Einlassung nur die Tatsache benutzen, dass ich offensichtlich keine vollständige Akteneinsicht bekommen kann ( lex bavariae) und deshalb das Gericht bitten, doch diese im Vorwege - als einzig autorisierte Behörde - einzuholen.

 

Das mit den "vorauseilenden Lichtreflexen" hat ja schon mal Olli Kahn mit seinem Ferrari geholfen - auch am Chiemsee.

 

Ich muss allerdings sagen, dass ich bestimmt schneller, als 100 war... also so 120 - 130.

Nur - 149? Eigentlich nicht....

Das heißt nämlich, dass sie mir nach Abzug der Toleranz von 5 kmh eben 144 kmh vorwerfen.

So - das heißt aber auch, dass mein Tacho mindestens 155 kmh angezeigt haben müsste, was einfach nicht richtig sein kann.

 

Auf den Fotos sind keine Messlinien zu sehen. Aber, da an dieser Stelle eben kein Grünstreifen existiert, sondern die Gegenspur nur durch eine etwa 70 cm hohe Mauer abgetrennt ist, sieht man, wie genau zum Zeitpunkt der Messung ein Sprinter in die Gegenrichtung fährt. Genau in diesem Moment begegnen sich die beiden Fahrzeuge. Beide fahren auf der linken Spour - also sehr dicht aneinander vorbei - max. Abstand 2 m. Im Moment des Fotos sitzen beide Fahrer exakt auf der gleichen Linie.

Vielleicht hat der hohe Sprinter ja ebenfalls die von mir reflektierte Sonne reflektiert?

Jedenfalls kam mein Foto von rechts unten und mein rechter Kotflügel erstrahlt sehr hell - aber vom Sonnenlicht.

 

Ich muss ja bis 16.12. reagieren... nun weiß ich schon einiges, was mir sehr geholfen hat.

 

Vielen Dank an alle..

ich berichte wieder...

 

Alberto

Link to post
Share on other sites

Hallo Alberto,

hier nochmal Ergänzungen zum besseren Verständnis:

Der Sensor misst laufend die Helligkeitverläufe (auch wenn da grad kein Auto ist), wenn er jetzt ein plausibles Signal ermittelt (durch Vergleich der drei Hauptsensoren, 2*25cm Abstand), dann wird er sofort das auslösen starten, sofern die gemessene Geschwindigkeit grösser als die Auslöseschwelle. Diese wird je nach Messendem mehr oder weniger über dem Limit gesetzt.

Bei 100km/h auf der Autobahn, nehme ich mal (willkürlich) an eine Schwelle von 116km/h.

Bist du laut Tacho 120 gefahren (also das übliche +20, gibt noch keine Punkte), hast du real vielleicht 115 km/h

Diese 115km/h misst das Gerät zu Beginn auf den ersten 50cm deines Autos und löst NICHT aus, da unterhalb der Schwelle.

Weiter hinten kommt es durch die reflektierte Sonne zu Überstrahlung und wegen der schrägen Flanken zu der Fehlmessung die dann vermeintliche 149km/h (also +30%) ergibt.

Jetzt löst der Sensor aus, rechnet die Zeit für die 3 Meter von Messlinie zu Fotolinie aus, du bewegst dich aber real nicht 3m sondern nur 2,2m. Auf dem Foto ist das Fahrzeug aber trotzdem bereits über der Fotolinie drüber. Bei gutem Wetter müsste man aber erwarten dass die Messung IMMER bereits an der Fahrzeugfront erfolgt.

Das stand doch anfangs auch so in der Bedienungsanleitung: 'Die Fahrzeugfront befindet sich auf der Fotolinie, mit wenigen cm Schwankungsbreite'. Nachdem sich in der Praxis aber zeigte dass doch häufiger Fahrzeuge die Linie schon passiert hatten, wurde die Anleitung dahingehend entschärft, dass auch überschreiten der Fotolinie zulässt ist.

Jetzt soll mir aber mal jemand erklären wieso bei GUTEM Wetter das Fahrzeug an der Front, also noch VOR den Rädern, nicht richtig gemsessen wurde, dann aber weiter hinten schon.

Bei schlechtem Wetter und mit Scheinwerfern an mag es noch gelten aber eben gerade NICHT bei gutem Wetter.

Die Dokumentation der Position des Fahrzeugs zur Fotolinie ist immer noch gefordert, man muss die Linie, Kegel oder ähnliches erkennen können um die Fahrzeugposition zu bestimmen. An häufig benutzten Messstellen sehe ich hier feste Markierungen.

Das entgegenkommende Fahrzeug dürfte wegen dem Mittelteiller im Regelfall keine Rolle spielen. Der ES 3.0 hat bei 8 Meter Entfernung einen vertikalen Messbereich von 20cm, bei 16m dann 40cm. Üblicherweise erfolgt hier Ausrichtung auf die Scheinwerfer. Leider besteht keine Verpflichtung diese vertikale Ausrichtung zu dokumentieren. Störung durch Fahrzeug in Gegenrichtung, falls existent, ist dann nur in den Rohdaten zu erkennen.

 

Und zum 'Oje' : Ich wiederhole nur dass ich hier einen systematischen Fehler im Prinzip der optischen Messung sehe, dessen Anerkennung von Seiten Gerichte verweigert wird. Er schlägt eben nur in seltenen Fällen zu, kann da aber eben heftige Fehlmessungen bringen. Ich will hier gerade nicht für Umsatz bei Anwälten und Gutachtern sorgen, bin aber nicht bereit hier als Raser dargestellt zu werden der seinen Fehler nicht einsieht. Ich habe damals klar gesagt, wenn ich aus den Rohdaten heraus den Messfehler nicht beweisen kann, bleibe ich ruhig und akzeptiere die Bestrafung. Da mir aber damals der Zugang zu diesen Daten verweigert wurde, sehe ich mich weiterhin als unschludig verurteilter und werde nötigenfalls solange bis es das Gerät nicht mehr gibt darauf hinweisen.

Zum Thema Rohdaten für mich: Ich bin ernsthaft entschlossen hier eine frei nutzbare Sw zu schreiben die eine Datenanalyse OHNE Anwalt, OHNE Gutachter erlaubt um so allen Zweiflern selbst die Möglichkeit zu geben die Korrektheit der Messung zu testen. Nur ohne solche Daten geht das eben nicht.

 

Alberto: das Datum der Messung ist noch wichtig, Die Sonne ändert ihre Position nach Jahreszeit. Um 9:28 jedenfalls wäre sie jetzt im Dezember quer zur Fahrbahn bei der Brücke über die Bahn (nach Ausfahrt Bernau).

Es ist doch schon vorher passiert, September? und nicht an der Ausfahrt Bernau sondern erst Ausfahrt Felden (oder Bernau Ost, keine Ahnung wie sie heisst). Denn Im September ist dort die Sonne quer zur Fahrbahn um 9:28

 

denn andersrum: Die Kotflügel werden nach vorne schmäler. Die Sonne kommt schräg von vorne und wird von den Kotflügeln in die Sensoren gespiegelt. Die Messung ist hier nicht möglich, die Ergebnisse sind nicht plausibel genug. Später dann an der Beifahrertür ist der Winkel anders, die Sonne wird nicht mehr ins Gerät reflektiert. Die Messung erfolgt mit der normalen Umgebungshelligkeit und misst korrekt --> Dann bist du tatsächlich 144km/h gefahren.

Sieht man in den Rohdaten.....

 

Link to post
Share on other sites

Hallo reinholdein,

 

es war im Juli... wenn Du die Örtlichkeit kennst....

Den Bernauer Berg hinunter ist ja schon 100 kmh. in Richtung Salzburg.

Dann kommt die Ausfahrt Bernau.. dann verengen sich die Fahrspuren auf 2 Spuren ohne Haltestreifen rechts (über den neuen Hochwasser-Wall) Und - es kommt eine Links-Krümmung.

In genau dieser Krümmung gibt es rechts eine Leitplanke und dahinter eine geteerte Fläche - von hinten her wohl anfahrbar.

Da stehen dann diese 4 roten Lichter knapp über der Leitplanke - teilweise auch darunter...

 

Man fährt also eine Linkskurve - rechts fährt auch ein Auto - das verdeckt schon mal die Sicht - und dann ist man an diesem Auto vorbei und sieht - viel zu spät - die Maschinerie....

 

ich habe es nicht mal blitzen gesehen, weil auch noch die Sonne kräftig blendete.. ich musste mit Sonnenblende und Sonnenbrille fahren (sieht man auch auf dem Foto). An der nächste Ausfahrt standen zwei grüne Motorräder, wovon sich eines sofort in Bewegung setzte... das war kein gutes Gefühl... dann kommt ein Parkplatz mit Toilette.. da hat mich der freundliche Rocker dann rausgholt.

 

Natürlich habe ich nichts zugegeben....

 

Jetzt will ich es mal wissen...

Kann sein, ich verliere...

 

Gruß und vielen vielen Dank für diese Mühe.

 

Alberto

Link to post
Share on other sites

Ich habe schon oft bei Sonnenschein gemessen. Die einzigen Probleme hatte ich dann, wenn die Sonne gegenüber dem Sensor stand und direkt in die Sensoren schien. Dann nämlich hatte ich eine sehr hohe Zahl an Annulierungen. Stand die Sonne im Winkel zur Meßanlage, war das überhaupt kein Problem.

 

Aber: Versuch macht klug. Und da der obige "Sachverständige" der felsenfesten Überzeugung ist, daß in seinem Fall falsch gemessen wurde, was ich allerdings bezweifle, ..... probieren.

 

Irgendwie erinnert mich das an einen Fall vor langer Zeit, wo jemand behauptete, daß beim Lasern durch eine Windschutzscheibe durch den Winkel der Scheibe die Laserimpulse verändert oder abgelenkt würden, wodurch falsche Meßwerte entstünden. Nunja, wie zu erwarten blieb es bei dieser Behauptung. Nachgewiesen wurde das jedenfalls nie.

Link to post
Share on other sites

@alberto: Hier ein Beispiel, wie ein Gutachter es auch beim leidlichen Problem "der gerichtsbekannte Meßbeamte" hat durch seinen pauschalen Servus und Kreuz ins Kästchen seine vermeintlich immer "fehlerlose" Tätigkeit ohne Beweisaufzeichnung bestätigt, sehen kann:

Weiterhin wird bestätigt, dass die vor Ort festgestellte Fahrbahnlängsneigung auf den Sensorkopf übertragen und bei Messende nochmals überprüft wurde. Insoweit ist sachverständigerseits nicht von einer unbeabsichtigten Verstellung des Sensorkopfes durch äußere Einflüsse auszugehen.

Aus: https://docplayer.org/2445701-Muster-vorlaeufigen-gutachtlichen-stellungnahme.html

 

Ebenso hieraus:

Aus sachverständiger Sicht reichen die vom Hersteller geforderten Angaben im Messprotokoll hinsichtlich der Positionierung und Ausrichtung des Sensorkopfes zur Verifizierung einer konkreten Messung nicht aus.

 

Ebenso hier zum Thema "unbeabsichtige Verstellung durch äußere Einflüsse":

Weiterhin wird bestätigt, dass die vor Ort festgestellte Fahrbahnlängsneigung auf den Sensorkopf übertragen und bei Messende nochmals überprüft wurde. Insoweit ist sachverständigerseits nicht von einer unbeabsichtigten Verstellung des Sensorkopfes durch äußere Einflüsse auszugehen.

 

Aus: https://www.blitzergutachten.de/wp-content/uploads/2018/03/HMS_Blitzer_GutachtenPlus_Muster_Web.pdf

 

Achja, und durch ein kleine Anfrage Mai 2019 vom guten Franz B. hat die Polizei-Bayern die Hose über die Anzahl der schon etwas in die Jahre gekommen eso ES 3.0 runterlassen müssen: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0002812.pdf

 

@bluey: Wird bei deinen Lustreisen "Multiplikatoren-Training" in Tettnang sich nicht über Tipps&Tricks ausgetauscht? Kennst Du net so eine Bastellösung "Sonnendächle":

post-64-0-50592100-1576190469_thumb.jpg

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Hallo Leute,

 

es ist vollbracht.. ich habe meine Einlassung formuliert und abgeschickt.

 

Euch allen vielen Dank für die tollen Unterlagen und Ausführungen.

 

Im Prinzip habe ich nun glerich 3 Angriffs-Punkte, wovon doch wenigstens einer einen weiteren Tolersanz-Abzug erreichen sollte.

 

1. Die Fotolinie ist nicht auf meinen Bildern zu sehen. Sie darf von der Fahrzeugfront nur max. + - 0,3 m = 30 cm - abweichen. mal sehen, weklche Fotos die noch hervorkramen können...

 

2. "Vorauseilende Lichtreflexe durch extreme Sonneneinstrahlung" (wie damals beim Olli Kahn). Ja - mein Foto ähnelt sehr den Beispielen aus den diversen Gutachten. Mein Fahrzeug hat einen riesengroßen Scheinwerfer vorne. Dieser - und auch der rechte kotflügel - sind sehr grell erleuchtet. Es war im Juli um 9:28 Uhr - Fahrtrichtung nach Osten - also voll gegen die Sonne. Auch hieraus kann sich ein Toleranzabzug ergeben..

 

3. Die vorgeschriebene Messung der Sensor-Position (sitzt auf einem einzigen Kugelkopf), die zwar am Ende der Phase stattfinden, aber nicht dokumentiert werden muss.. Was für ein Unsinn! Hätte sich da durch Ersschütterung der Kugelkopf verstellt - es gäbe keine Konsequenz.

Auch hier... es kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Kopf ein bisschen verstellt haben könnte, weil nichts beweisbar dokumentiert wurde. Auch das ist einen Toleranzabzug wert.

 

Toll wäre, wenn alle drei Möglichkeiten greifen... jedes Mal 20 % Abzug - und ich bin nur noch so langsam gefahren, dass ich gar nicht auf der Autobahn hätte fahren dürfen :-) -

 

Na ja... jedenfalls werde ich es Euch wissen lassen, was nun passiert...

 

Liebe Grüße und Frohe Weihnachten an alle

 

Alberto

Link to post
Share on other sites

Kennst Du net so eine Bastellösung

So ein schönes Sonnendach haben und nutzen wir schon seit langem.

 

 

BTW: in Tetnang fanden einmalig die Multiplikatorenbeschulungen statt. Ich hätte aber gegen eine regelmäßige Reise dorthin auch nichts einzuwenden.

Link to post
Share on other sites

1. Die Fotolinie ist nicht auf meinen Bildern zu sehen. Sie darf von der Fahrzeugfront nur max. + - 0,3 m = 30 cm - abweichen. mal sehen, weklche Fotos die noch hervorkramen können...

 

2. "Vorauseilende Lichtreflexe durch extreme Sonneneinstrahlung" (wie damals beim Olli Kahn). Ja - mein Foto ähnelt sehr den Beispielen aus den diversen Gutachten. Mein Fahrzeug hat einen riesengroßen Scheinwerfer vorne. Dieser - und auch der rechte kotflügel - sind sehr grell erleuchtet. Es war im Juli um 9:28 Uhr - Fahrtrichtung nach Osten - also voll gegen die Sonne. Auch hieraus kann sich ein Toleranzabzug ergeben..

 

3. Die vorgeschriebene Messung der Sensor-Position (sitzt auf einem einzigen Kugelkopf), die zwar am Ende der Phase stattfinden, aber nicht dokumentiert werden muss.. Was für ein Unsinn! Hätte sich da durch Ersschütterung der Kugelkopf verstellt - es gäbe keine Konsequenz.

Auch hier... es kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Kopf ein bisschen verstellt haben könnte, weil nichts beweisbar dokumentiert wurde. Auch das ist einen Toleranzabzug wert.

 

Toll wäre, wenn alle drei Möglichkeiten greifen... jedes Mal 20 % Abzug - und ich bin nur noch so langsam gefahren, dass ich gar nicht auf der Autobahn hätte fahren dürfen :-)

1. die Fotolinie ist nie auf einem Foto zu sehen. Bei Bedarf wird sie später in das jeweilige Foto eingesetzt und mit diesem ausgedruckt. Eine Fotolinie ist im übrigen nur dann relevant, wenn es darum geht festzustellen, welches von zwei in derselben Richtung fahrenden Fahrzeugen, die sich ungefähr auf gleicher Höhe befinden, gemessen wurde. Bist Du allein auf dem Foto, ist die Fotolinie irrelevant.

 

2. glaube ich eher nicht. Die grelle Erleuchtung kann auch vom Blitz kommen.

 

3. hm.... ich glaube, ich habe es jetzt schon 2mal geschrieben: doch, es wird dokumentiert.

 

Ja, das wäre natürlich toll. Ich habe solche verhandelten Abzüge nur noch nie bei Gericht erlebt. Dort ist man schließlich nicht auf dem Basar.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

2. "Vorauseilende Lichtreflexe durch extreme Sonneneinstrahlung"

 

......

 

Fahrtrichtung nach Osten - also voll gegen die Sonne.

Wenn du voll gegen die Sonne fährst, dann hast du höchstens "hinterherhinkende" Lichtreflexe.

 

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

Im Prinzip habe ich nun glerich 3 Angriffs-Punkte, wovon doch wenigstens einer einen weiteren Tolersanz-Abzug erreichen sollte.

 

1. Die Fotolinie ist nicht auf meinen Bildern zu sehen. Sie darf von der Fahrzeugfront nur max. + - 0,3 m = 30 cm - abweichen. mal sehen, weklche Fotos die noch hervorkramen können...

 

2. "Vorauseilende Lichtreflexe durch extreme Sonneneinstrahlung" (wie damals beim Olli Kahn). Ja - mein Foto ähnelt sehr den Beispielen aus den diversen Gutachten. Mein Fahrzeug hat einen riesengroßen Scheinwerfer vorne. Dieser - und auch der rechte kotflügel - sind sehr grell erleuchtet. Es war im Juli um 9:28 Uhr - Fahrtrichtung nach Osten - also voll gegen die Sonne. Auch hieraus kann sich ein Toleranzabzug ergeben..

 

3. Die vorgeschriebene Messung der Sensor-Position (sitzt auf einem einzigen Kugelkopf), die zwar am Ende der Phase stattfinden, aber nicht dokumentiert werden muss.. Was für ein Unsinn! Hätte sich da durch Ersschütterung der Kugelkopf verstellt - es gäbe keine Konsequenz.

Auch hier... es kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Kopf ein bisschen verstellt haben könnte, weil nichts beweisbar dokumentiert wurde. Auch das ist einen Toleranzabzug wert.

Oh Gott.

 

1. Logo. Muss sie auch nicht. Bspw. ein Kegel markiert die FL, das FL-Foto wird ausgelöst und der Kegel wieder im Fahrzeug verstaut. Die FL ist auf Deinem Foto nicht zu sehen, legt man aber Dein Foto sowie das FL-Foto übereinander, steht die Vorderfront Deines Fahrzeuges genau an der FL. Aber ja, wie Du sagst, +/- 30 cm.

 

2. Kann, aber nicht für Dich. Dein hellerleuchteter Scheinwerfer ist einfach vom Blitzlicht aufgehellt.

 

3. Hätte sich der Sensor durch Erschütterung verstellt, würde er nicht mehr messen und nur noch annullieren.

 

 

Du wirst Dein FV antreten.

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

 

 

 

Moin Moin

 

 

Oh Gott.

Was is?

 

 

Gruß

 

Du bist Gott? Dann hättest Du in der Welt wichtigeres zu tun, als hier Beiträge zu verfassen.

 

Warum denn nicht?

 

 

Die Wahrscheinlichkeit schätze ich eher gering ein.

 

Gering, ganz sicher! Unmöglich Nein

Link to post
Share on other sites

 

 

 

 

Moin Moin

 

 

Oh Gott.

Was is?

 

 

Gruß

 

Du bist Gott? Dann hättest Du in der Welt wichtigeres zu tun, als hier Beiträge zu verfassen.

 

Warum denn nicht?

 

 

Die Wahrscheinlichkeit schätze ich eher gering ein.

 

Gering, ganz sicher! Unmöglich Nein

 

Sobbel wäre Gott... Oh Gott, stell Dir das mal vor!

Link to post
Share on other sites
  • 3 months later...

Hallo zusammen,

mir ist an einer Messstelle hier im Münchner Umland (Markt Schwaben) schon zweimal folgendes Phänomen beim Aufbau einer ES 3.0 Anlage der Polizei aufgefallen.

Und zwar Stand die Sensoreinheit in Richting Süden und die Autos der zweispurigen Straße fuhren von Osten nach Westen bzw. anders herum (siehe Foto).

Gemessen wurde im Dezember 2019 um 13:00 Uhr, sprich Mittags gegen die Sonne und bei Winterzeit.

Die Sonne stand quasi etwas tiefer, sodass sie mich als Autofahrer von der linken Seite sehr stark geblendet hat und ich meine Sonnenblende auf Links / auf’s Seitenfenster gestellt habe.

Beim Vorbeifahren am Sensor (zu meiner Rechten) ist mir aufgefallen, dass die Messbeamten als Blendschutz einen Pappkarton auf den Sensor gelegt haben und auf diesen einen Meterstab gelegt haben, damit der Karton nicht verrutscht. Der Karton selbst war nicht gerade/flach, sondern leicht gewellt und stand sehr weit über den Sensor hinaus, da der Meterstab vor dem Griff lag. Siehe Foto.

Ich habe leider nur ein Video vom Vorbeifahren, da mich die Messbeamten freundlich aber bestimmt weggeschickt haben, als ich zu Fuß vorbei gegangen bin, um mir diesen abenteuerlichen Aufbau genauer anzuschauen. Ich Stand aber am Sensor und es war definitiv ein schwindliger Pappkarton, beschwert mit etwas Meterstab ähnlichen und kein Blendschutz welcher per Keil durch den Griff befestigt worden ist.

https://youtu.be/CF5mulJVtXE

Ich stelle mir jetzt die Frage, inwieweit so ein Pappkarton das Messergebnis verfälscht, wenn er z.B. durch Wind der vorbeifahrende Autos/Busse/LKW oder vom angrenzenden offene Feld oder sogar durch Vibrationen der Straße bewegt wird.

Wenige Meter von der Messstelle befindet sich ein Busdepot vom Lokalen ÖPNV Betreiber, der einen ganzen Schwung an Fahrzeugen hat. Zudem ist die Straße vielbefahren und als Durchfahrtsstraße sind dort auch LKWs und die wichtigen Buslinien der Umgebung nicht selten zu sehen.

Bin gespannt auf euer Feedback.

Link to post
Share on other sites

Ich stelle mir jetzt die Frage, inwieweit so ein Pappkarton das Messergebnis verfälscht, wenn er z.B. durch Wind der vorbeifahrende Autos/Busse/LKW oder vom angrenzenden offene Feld oder sogar durch Vibrationen der Straße bewegt wird.

Gar nicht. Sollte er verrutschen, steigt höchstens die Annullationsrate.

 

Bitte noch im YouTube Studio das Gesicht unkenntlich machen!

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Also Sinn des Kartons ist, dass die Sonne nicht in den Sensor scheint. Denn das führt zu Annullierungen. Geht die Messung mal zu einem Gutachter, wird der Fragen warum die Annullierungsrate so hoch ist. Mit einem Karton auf dem Sensor geht man dem natürlich aus dem Weg.

 

Durch vorbeifahrenden Verkehr wird das Messergebnis dadurch nicht verfälscht. Der Sensor ist relativ schwer, wackelt also auch nicht auf dem Stativ herum. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Schrauben am Stativ und an der Stativpfanne, also wo der Sensor vom Stativ aufgenommen wird, festgezogen sind. Sollte aber sein, denn ein umgefallener und nicht mehr funktionstüchtiger Sensor bringt einen Messbeamten in Erklärungsnot.

 

Sehen sollte es ein Gutachter aber trotzdem nicht... :shutup:

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Sehen sollte es ein Gutachter aber trotzdem nicht... :shutup:

Warum? Was spricht dagegen, einen "Sonnenschutz" auf die Sensoreinheit zu legen? Vergleichbares (sogar etwas schwerer, aber dafür auch am Gehäuse fixiert) nutzen wir auch. Auf die Messung hat es ja - wie schon gesagt wurde- keinerlei Einfluß.
Link to post
Share on other sites

 

Sehen sollte es ein Gutachter aber trotzdem nicht... :shutup:

Warum? Was spricht dagegen, einen "Sonnenschutz" auf die Sensoreinheit zu legen? Vergleichbares (sogar etwas schwerer, aber dafür auch am Gehäuse fixiert) nutzen wir auch. Auf die Messung hat es ja - wie schon gesagt wurde- keinerlei Einfluß.

 

Dagegen spricht die PTB. Ein Sonnenschutz, ebenso ungewöhnliche Aufstellhöhen des Sensors, wurden bei der Bauartzulassung nicht berücksichtigt. Das steht nur nicht in der Gebrauchsanweisung. Entsprechende Anfragen seitens Sachverständigen sowie entsprechende Stellungnahmen der PTB existieren.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...