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Mindestgröße Gemeinde Für Verkehrüberwachung? (Bw)


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Hallo,

 

mir ist gerade zu Ohren gekommen, dass in Baden-Württemberg eine Gemeinde mit gerade einmal 10000 Einwohnern

eine eigene Bußgeldstelle betreibt und mit einer neu angeschafften XV3 tüchtig die Verkehrssicherheit erhöht.

 

Darf das denn sein?

Mir schwirrt da was im Hinterkopf, dass es mit kommunaler Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs erst in Mittelstädten

(ab 20000 Einwohnern) beginnt.

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Moin Moin

 

 

Mir schwirrt da was im Hinterkopf, dass es mit kommunaler Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs erst in Mittelstädten

(ab 20000 Einwohnern) beginnt.

Du bist nicht wirklich der Meinung, in Orten unter 20000 kann man rasen wie das Auto es hergibt?

 

Das hat nichts mit der Größe der jeweiligen Gemeinde zu tun.

Es gibt Zuständigkeitsgesetze oder -Verordnungen die das regeln.

In NRW wäre das das Ordnungsbehördengesetz (OBG).

Sowas in der Art wird es sicher für BW auch geben, ich bin jetzt aber zu müßig das für BW rauszusuchen.

Da gibt es allerdings bundesweit schon unterschiedliche Begrifflichkeiten von Ordnungsbehörde und/oder Polizei.

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

Du bist nicht wirklich der Meinung, in Orten unter 20000 kann man rasen wie das Auto es hergibt?

 

Doch, weil, mein eingeschränkter Horizont lässt es nicht zu davon auszugehen, dass in kleinen Dörfern sowohl Polizei wie auch Landratsamt Messungen durchführen können.

Zweiter Versuch: Kann mir jemand sagen, ob in BW jede Gemeinde, egal wie winzig, eine Bußgeldstelle auf eigene Rechnung betreiben und den fließenden Verkehr überwachen darf?

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ob in BW jede Gemeinde, egal wie winzig, eine Bußgeldstelle auf eigene Rechnung betreiben und den fließenden Verkehr überwachen darf?

Da gibt es die Unteren Verkehrsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft. Die sind für die stationären Blitzer zuständig und haben eine Bußgeldstelle. Die Mobilen werden soviel ich weiß über die Landratsämter beauftragt.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo Hartmut,

 

so dachte ich mir das bisher auch. Nur, mittlerweile liegt mir der Verwarnungsgeldbogen vor.

Konkret: Gemeinde Weingarten (Baden), 10300 Einwohner. Aussteller: Bußgeldstelle Gemeinde Weingarten. Gerät : XV3,

Zeuge: Herr XXXX, Gemeinde Weingarten, Marktplatz.

Aus der lokalen Presse weiss der "Angehörte", dass die Gemeinde das Geschwindigkeitsgerät angeschafft hat.

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Ich kenne das so, dass mehrere Gemeinden in diesen Größenordnungen sich zusammen schliessen und das teure Messgerät anschaffen. Die Gemeinde Weingarten hat offensichtlich genug Geld. Es ist schlicht eine Frage der Wirtschaftlichkeit, sich Messgeräte zu leisten. Das können nur finanzstarke Gemeinden bzw Städte. Wobei eigentlich alle Gemeinden zu wenig Geld haben... Aber das ist ein anderes Thema.

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Es ist schon ein kleines Drama wenn es um Blitzer geht. Die Anschaffung geht über den Kreistag wobei die Gemeinden auch einen Obulus zu tragen haben. Wie wichtig die Blitzer sind, mal paar Zahlen.

Die Geschwindigkeitsmessanlage in Rietheim-Weilheim war vergangenes Jahr an 79 (93) Tagen im Einsatz. Von rund 253 000 Fahrzeugen waren 230 zu schnell unterwegs. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 waren es 241 von rund 316 000 Fahrzeugen. Insgesamt 229 (238) Verkehrsteilnehmer bekamen ein Verwarnungsgeld. Gegen einen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, 2017 waren es drei.

 

https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-tuttlingen/tuttlingen_artikel,-blitzer-im-kreis-ermitteln-weniger-tempo-verst%C3%B6%C3%9Fe-_arid,11039503.html

 

Bei uns haben sie halt viel zuviel Geld drum wachsen hier die Blitzer wie Spargel. Meine kleine Stadt hat einen eigenen Radarwagen, und im Umland verdienen sich die privaten Blitzer goldene Nasen.

 

MfG.

 

hartmut

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Mir schwirrt da was im Hinterkopf, dass es mit kommunaler Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs erst in Mittelstädten

(ab 20000 Einwohnern) beginnt.

 

Für Sachsen-Anhalt trifft das zu.

 

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bssahprod.psml&feed=bssah-vv&docid=VVST-VVST000006444#ivz1

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